Vorsorgeauftrag erstellen, aber bitte formaljuristisch und inhaltlich richtig: Ansonsten wird dieser durch die KESB als nichtig erklärt.
Mit einem VORSORGEAUFTRAG verhindern Sie die Bevormundung durch die KESB im Falle einer Urteilsunfähigkeit.
Sollten Sie durch Krankheit, Unfall oder Demenz einmal nicht mehr urteilsfähig sein, entscheidet die KESB (Kinder- und Erwachsenen-Schutz-Behörde) für Sie.
Dem können Sie entgegenwirken, in dem Sie jetzt einen VORSORGEAUFRTAG verfassen. Wir sagen Ihnen, wie man das richtig macht und worauf Sie dabei achten müssen. Zudem erfahren Sie auch alles Wichtige über die PATIENTENVERFÜGUNG und die sichere DOKUMENTENAUFBEWAHRUNG.
Einladung zur Infoveranstaltung:
ORT: TERMIN: PROGRAMM:
Restaurant Frohe Aussicht, Rickenstrasse 55, 8730 Uznach Dienstag, 15. Mai 2018
18.30 h, Eintreffen der Gäste
19.00 h, Referat von Werner Blatter
20.15 h, Apéro
21.00 h, Ende der Veranstaltung
KOSTEN:
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt CHF 20.--/Person (Referat und Apéro)
ANMELDUNG:
Telefon: 055 566 70 62 oder E-Mail: info@vobox.ch
Wir heissen Sie herzlich willkommen