Zolltarif 2017: Kombinierte Nomenklatur und Änderungen des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik veröffentlicht.
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Zolltarif 2017: Kombinierte Nomenklatur und Änderungen des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik veröffentlicht.

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 vom 6. Oktober 2016 hat die Europäische Kommission die Kombinierte Nomenklatur (KN) für 2017 veröffentlicht. Die KN beruht auf der Ratsverordnung (EWG) Nr. 2658/87, welche jährlich den aktuellen wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen angepasst wird. Sie betrifft die zollrechtliche und statistische Nomenklatur und den Gemeinsamen Zolltarif. Die neue Version der KN gilt ab dem 1. Januar 2017.

Statistisches Bundesamt veröffentlicht Aufstellung der Änderungen.

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht jährlich eine Aufstellung der vorgenommenen Änderungen, die auf ihrer Webseite eingesehen werden kann. Zahlreiche Änderungen sind nur redaktioneller Art, allerdings wird die KN auch regelmäßig aktuellen technischen, statistischen, handelspolitischen und wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst.

Dabei wird der Wortlaut präzisiert oder Änderungen von Verweisen im Anschluss an das Inkrafttreten des Zollkodex der Union berücksichtigt. Es können sich auch die Tarifnummern einzelner Warengruppen ändern. Wirtschaftsbeteiligten wird daher nahegelegt, die Aufstellung des Statistischen Bundesamts nach ihrer Veröffentlichung einzusehen.

Die KN 2017 beinhaltet zahlreiche neue Unterpositionen.

Die neue Fassung des Anhangs I wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission vom 6. Oktober 2016 im Amtsblatt L 294 veröffentlicht.

Die neue Kombinierte Nomenklatur umfasst rund 960 Seiten. Sie berücksichtigt u.a. die jüngsten Änderungen der Nomenklatur des Harmonisierten Systems (HS 2017).

In Teil II der KN „Besondere Bestimmungen“ wird für Sie der Umgang definiert mit Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder Förderplattformen und zivile Luftfahrzeuge und für zivile Luftfahrzeuge bestimmte Waren. Dazu der zollrechtliche Umgang mit Pharmazeutischen Erzeugnissen, Verzollung zum Pauschalsatz und zu Behältnissen oder Verpackungen. Abschließend in Teil II wird das Thema Zolltarifliche Abgabenbegünstigung aufgrund der Beschaffenheit einer Ware behandelt.

Neue Positionen oder Unterpositionen finden sich in insgesamt 99 Kapiteln.

In der KN 2017 wurden die Änderungen infolge des Übereinkommens über die Ausweitung des Handels mit Waren der Informationstechnologie (ITA) umgesetzt; betroffen sind unter anderen die Kapitel 84, 85 und 90.

Kapitel 92 „Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte“ wurde aktuellen technischen Entwicklungen angepasst und neu sortiert von der Position 9201 (Klaviere, einschließlich selbsttätige Klaviere; Cembalos und andere Saiteninstrumente mit Klaviatur) bis hin zur Position 9208 (Spieldosen, Orchestrien, Drehorgeln, singende mechanische Vögel, singende Sägen und andere in diesem Kapitel anderweit nicht erfasste Musikinstrumente; Lockpfeifen aller Art; Signalpfeifen, Signalhörner und andere Mundblasinstrumente zu Ruf- oder Signalzwecken).

Die wohl umfangreichsten Änderungen wurden mit 13 Kapiteln im Abschnitt „Spinnstoffe und Waren daraus“ ab Kapitel 50 mit Position 5001 (Seide) bis hin zu Kapitel 63 in Position 6309 (Altwaren und Lumpen) vorgenommen.

Weitere neue und wichtige Veröffentlichungen rund um das Zollrecht 2017:

Am 3. November 2016 verkündete das Statistische Bundesamt die Änderungen im Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2017 zum 1. Januar 2017 mit Gegenüberstellung der geänderten Warennummern 2016/2017.

Sie wirken sich auf Ihre Anmeldung zur Außenhandelsstatistik aus, genauer gesagt auf alle Veränderungen von Warennummern und Besonderen Maßeinheiten. Hier erhalten Sie weiterführende Informationen zu dem Thema:

Gegenüberstellung 2016/2017 der geänderten Warennummern

Vollständige Neufassung 2017

Die Weltzollorganisation (WCO) gab kürzlich in ihrer neu geltenden Fassung des HS 2017 242 Änderungen zum 1. Januar 2017 bekannt.
85 Änderungen davon betreffen die Agrar-Branche, 45 davon die Chemie-Branche, 22 die Holz-, 15 die Textil-Branche, 6 die Branche der Unedlen Metalle, 25 die Maschinen-, 18 die Transport-Branche und 26 Änderungen betreffen diverse weitere Branchen.

CB/TP/LH

Dieser Artikel wurde Ihnen präsentiert von der HZA Hamburger Zollakademie.

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