Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Böker, Doris [Hrsg.]
Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland: Baudenkmale in Niedersachsen (Band 31): Stadt Oldenburg (Oldenburg) — Braunschweig, 1993

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.44439#0125
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
strieren z. B. die beiden Gebäude Nr. 10 {erb.
1907) und Nr. 17. Zierfachwerk mit Fußbän-
dern schmückt den Steilgiebel des Risalits an
Haus Nr. 14 (erb. 1908), verbirgt sich auch
unter dem heute verputzten Risalitgiebel mit
Krüppelwalm des Hauses Nr. 17und überzog
ebenfalls die Giebelfläche unterhalb des
Schopfmansarddaches an Haus Nr. 15 (erb.
1908) , das ursprünglich rauh geputzte Brü-
stungsfelder besaß.
Als herausragender Bau der Gruppe präsen-
tiert sich das walmgedeckte Haus Nr. 9 an der
Ecke zur Mozartstraße, dessen Lage ein poly-
gonal vortretender Turm an der Nordwest-
ecke betont. Sein oberstes, helmbekröntes
Geschoß zieren geschweifte Andreaskreuze.

GERICHTSSTRASSE
Die von der Elisabethstraße in südöstlicher
Richtung abzweigende Gerichtsstraße be-
gleiten in ihrem älteren Abschnitt (1901) die
Gebäudekomplexe des Land- und Amtsge-
richts. Dagegen wird die 1911 angelegte,
nach Süden abknickende Fortsetzung als
Verbindung zur Schleusenstraße durch eine
überwiegend zweigeschossige Wohnhaus-
bebauung mit schmalem Vorgartenstreifen
geprägt. Denkmalwerte Bausubstanz hat sich
auf beiden Straßenseiten in drei Gebäude-
gruppen erhalten, die in den Jahren 1913/14
entstanden (Nr. 11, 13; Nr. 17, 19, 21; Nr. 18,
20, 22). Nur wenige Jahre nach der villenähn-
lichen Bebauung der jüngeren Elisabeth-
straße vorrangig von den Gebrüdern Barke-
meyer projektiert, vertreten diese bis auf das
eingeschossige Haus Nr. 77zweigeschossi-
gen, fürdrei Familien konzipierten Häuser mit
seitlichem Eingang eine dem Heimatschutz-
gedanken nahestehende Architekturströ-
mung. Kennzeichnend dafür ist das Bemü-
hen, den Bau als kompakte Einheit erschei-
nen zu lassen, unterstützt durch das großvo-
lumige Mansardgiebel- bzw. Mansardwalm-
dach. Folglich wird im Gegensatz zu dem
späthistoristischen, vielseitig ausgreifenden
Baukörper die Geschlossenheit der Form ge-
wahrt, indem sich eine räumliche Staffelung,
etwa durch einen asymmetrisch angeordne-
ten Risalit oder einen dreiseitig gebrochenen
Vorbau, nur innerhalb des Fassadenumrisses
vollzieht. Lediglich die beiden Dreifamilien-
häuser Nr. 18 und Nr. 22 bilden mit rundem
bzw. polygonal vorspringendem zweige-
schossigen Eckbau darin eine Ausnahme.
Das Gliederungsprinzip der ohne Gurtge-
simsunterteilung verputzten Fassaden, die
bisweilen wie bei Haus Nr. 21 durch einen
Wechsel zwischen Rauh- und Glattputz be-
lebt werden, beruht in erster Linie auf der in
ihrer Zusammenstellung wenig variierten An-
ordnung der Fenster, die mit schlichter Unter-
teilung rahmenlos, scharfkantig in die Wand-
fläche einschneiden. Insbesondere der Ver-
zicht auf jeglichen Dekor, es sei denn in inte-
grierter Form und schlichter geometrischer
Gestaltung wie bei den Brüstungsrauten des
Hauses Nr. 22, führt zu einem Einfachheit und
Klarheit vermittelnden Erscheinungsbild die-
ser Wohnbebauung.

STAU- UND BAHNHOFSVIERTEL
Im Gegensatz zu dem südlich des Staus gele-
genen Wohngebiet des Dammviertels stellt
das Hafenviertel Oldenburgs, das sich mit
dem Bahnhofsviertel zu einer Siedlungsein-
heit verbunden hat, ein gemischtes Quartier
aus Industrie-, Gewerbe-, Verwaltungsbau-
ten und Wohnhäusern in dichter Bebauung
dar. Von der Altstadt im Westen wird es durch
die Haaren und den ihrfolgenden Straßenzug
des Staugrabens abgegrenzt, den seit Fertig-
stellung der Osttangente 1967 die parallel zur
Heiligengeiststraße geführte Trasse der
Straße „Am Stadtmuseum“ nach Norden
fortsetzt. Im Norden und Osten umschließen
die Gleisanlagen der Eisenbahn das Gebiet,
dessen südliche Grenze der Hafen bildet. Die
auf historischen Karten des späten 18. und
frühen 19. Jh. genannten Flurbezeichnun-
gen, „Moorstücken“ und „Stauwiesen“,
kennzeichnen das Areal als zum Über-
schwemmungsbereich der Hunte gehören-
des Niederungsgebiet, das von den Bürgern
der Stadt als Garten- und Weidegelände ge-
nutzt wurde. Hier befand sich u.a. die älteste

Bleiche der Stadt (1655 erwähnt), die im Zuge
der Aufsiedlung des 19. Jh. verschwand. An
sie erinnert die aus einem zur Bleiche führen-
den Weg in der Mitte des 19. Jh. entstandene
Bleicherstraße.
Eine Bebauung außerhalb der Stadtmauern
existierte vor dem 19. Jh. nur am Stau, dem
seit 1383 belegten Lösch- und Ladeplatz für
den Schiffsverkehr auf der Niederhunte. Be-
reits in dieser Zeit gab es einige Häuser;
1502/13 sind 21 und 1790 sind 39 Gebäude
erwähnt. Die Handelsschiffahrt Oldenburgs
über die Weser zur Nordsee konnte sich erst
ab der 2.Hälfte des 14. Jh. entwickeln, nach-
dem die Besetzung der Huntemündung, zu-
letzt durch die Rüstringer, aufgegeben wor-
den war. Die in der 2.Hälfte des 16. Jh. einset-
zende Blütezeit des Oldenburger Seehan-
dels, der insbesondere mit den nordischen
Ländern betrieben wurde, freilich ohne jemals
den Umfang bedeutender Konkurrenten wie
z. B. Bremen zu erreichen, erstreckte sich fast
über das gesamte 17. Jh. Die im frühen 17.
Jh. einsetzende Fahrwasserversandung der
Hunte sorgte dafür, daß Oldenburg allmählich

Gerichtsstr. 18, 20, alle 1914, Architekten Gebr. Barkemeyer


Gerichtsstr. 21,19,17, alle 1913/14, Architekten Gebr. Barkemeyer


123
 
Annotationen