10. Unternehmensformen und -zusammenschlüsse

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1 10. Unternehmensformen und -zusammenschlüsse

2 10.1 Unternehmensformen Gründung eines Unternehmens Auslagerung von Betriebsteilen Chancen Wegfall vieler Handelsbarrieren Veränderung des Einflusses des privaten Kapitals auf die Märkte Neue Beschaffungsmöglichkeiten (Internet...) Neue Märkte - neue Technologien - Informationstechnologie, - Gentechnik, - Umwelttechnologien, - neue Energien... Konzentration der Anbieter und Nachfrager Globalisierung wachsende Märke im (EU-) Ausland

3 10.1 Unternehmensformen Gründung eines Unternehmens Arbeitsrisiko Risiken Kapitalrisiko Familiäres Risiko Allgemeines unternehmerisches Risiko Karriererisiko Gesundheitsrisiko Risiko der sozialen Isolation

4 10.1 Unternehmensformen Gründung eines Unternehmens Voraussetzungen persönlich Motivation Ausbildung Erfahrung Eigenständigkeit Ehrgeiz Geschäftsfähigkeit Know How rechtl. Voraussetzg. Zuverlässigkeit Risikobereitschaft Einsatzbereitschaft Durchhaltevermögen Führungsqualitäten usw. wirtschaftlich Kapital Standort Produktidee Kunden Lieferanten Personal Geschäftsausstattung usw.

5 Anmeldepflichten Anmeldung Gewerbeamt SV - Träger Amtsgericht Gewerbeschein Finanzamt Berufsgenossenschaft IHK, HWK Gewerbeaufsichtsamt Stat. Bundesamt Beachte: Manche Unternehmen benötigen eine behördliche Genehmigung (z. B. Apotheken) Beschäftigung von AN Meldung an Krankenkassen! Meldung an: BfA (ALV) Rentenversicherung Eintrag ins Handelsregister Freie Berufe zählen nicht als Gewerbe!!! nicht gewerbesteuerpflichtig, selbständig tätig Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater usw.

6 Das Handelsregister Inhalte Firma Sitz Inhaber Geschäftsführer Prokura Gegenstand des Unternehmens Kapital Rechtsverhältnisse = öffentliches Verzeichnis aller Kaufleute eines Amtsgerichtsbezirkes Eintragungspflichtig: Jeder Kaufmann, dessen Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, 1, 29 HGB. Einzelunternehmen, Personengesellschaften (KG, OHG) Abteilung A Deklaratorisch = rechtsbezeugend (Gründung auch ohne Eintragung rechtswirksam) Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) Abteilung B Konstitutiv = rechtserzeugend (Gründung erst mit Eintragung rechtswirksam) Rechtsgrundlagen 9 HGB: Einsicht zu Informationszwecken 10 HGB: Bekanntgabe im Bundesanzeiger und min. ein and. Blatt 15 HGB: Nach Eintragung und Bekanntgabe gelte Eintragungen Dritten gegenüber

7 Die Firma Firmenöffentlichkeit Firmenbeständigkeit 21, 22, 24 HGB Firmenname darf bei Übernahme/Heirat/Kauf/ Änderung im Gesellschafterbestand beibehalten werden 18 (2) HGB Irreführungs-/Täuschungsverbot keine irreführenden Angaben im Namen, z.b. Bäcker Schulz für einen Fliesenleger = Name, unter dem ein Kaufmann sein Geschäft betreibt, seine Unterschrift abgibt und unter der er klagen und verklagt werden kann. Firmengrundsätze Firmenausschließlichkeit ( 8ff HGB Jeder Kaufmann ist verpflichtet, sein Unternehmen in das Handelsregister einzutragen, damit sich jedermann über das Unternehmen informieren kann Firmenwahrheit/-klarheit 18 (1) HGB Individualisierung: Die Firma am Ort (Amtsgerichtsbezirk) muss sich von bereits bestehenden Firmen durch ihren Namen unterscheiden.

8 Personenfirma Die Firma enthält einen oder mehrere Personennamen. - Meier & Müller OHG - Karl Meier OHG Firmenarten Phantasiefirma Sachfirma Die Firma gibt Auskunft über den Gegenstand des Unternehmens. - Schreinerei Meier OHG - Autovermietung Karl Die Firma ist ein ausgedachter Name. - Haudrauf OHG - El Loco OHG Gemischte Firma Die Firma enthält sowohl einen Namen als auch Gegenstand u/o erdachte Namensteile - Margit-Modelle OHG - Landliebe Molkereiprodukte

9 Kaufmannseigenschaft Wichtige Begriffe: - Rechtsfähigkeit - Kaufmannseigenschaft

10 Unternehmensformen Überblick Personenunternehmen Kapitalgesellschaften Eintragung in HRA deklarativ persönliche Haftung e.k.; e.kfm.; e.kfr. Personengesellschaften Handelsgesellschaften OHG KG Einzelunternehmen mehrere Gesellschafter Andere Gesellschaften Ges. d. bürg. Rechts (GbR) Partnerges. (PG) Eintragung in HRB konstitutiv keine persönliche Haftung juristische Personen Geschäftsführung und Vertretung durch bes. Organe AG GmbH Genossenschaft Ltd. UG

11 Unterscheidungsmerkmale Rechte und Pflichten der Gesellschafter Haftung Gewinn und Verlust Unterscheidungsmerkmale bei Rechtsformen Kapital Geschäftsführung Vertretung Gründungsvoraussetzungen Organe

12 Geschäftsführung Geschäftsführung Innenverhältnis Einzelgeschäftsführungsbefugnis Gesellschafter darf alleine Entscheidungen treffen und das Unternehmen leiten. Entscheidungen gelten auch, wenn die anderen Gesellschafter nicht einverstanden sind. Gesellschafter können nur gemeinsam Entscheidungen treffen und das Unternehmen leiten. Vertretung Aussenverhältnis Gesellschafter darf alleine rechtsgültige Verträge abschließen. Unabhängig von seiner Geschäftsführungsbefugnis. Gesamtgeschäftsführungsbefugnis Einzelvertretungsbefugnis Gesamtvertretungsbefugnis Gesellschafter darf nur mit Zustimmung der anderen Gesellschafter rechtsgültige Verträge abschließen. Eintrag im HR!!!

13 Haftung unbeschränkt Gesellschafter haftet mit - Gesellschafts- und - Privatvermögen unmittelbar Gesellschafter kann als Person direkt haftbar gemacht werden. beschränkt Gesellschafter haftet nur - Geschäftsvermögen bzw. - der Kapitaleinlage gesamtschuldnerisch/solidarisch Gesellschafter haftet in vollem Umfang auch für Schulden, die die anderen Gesellschafter gemacht haben.

14 Rechtsgeschäfte gewöhnlich Alle Rechtsgeschäfte, die der Betrieb eines Handelsgewerbes normalerweise mit sich bringt. - Ein- und Verkauf von Rohstoffen, Waren usw. - Personal ein- und ausstellen - Leasingverträge abschließen etc. außergewöhnlich Rechtsgeschäfte, die der Betrieb des Handelsgewerbes normalerweise nicht mit sich bringt. - Kauf- und Verkauf von Grundstücken - Aufnahme von Gesellschaftern - Auflösung des Unternehmens etc.

15 Einzelunternehmung Gründe zur Errichtung Alleinige Entscheidung Alleiniger Gewinnanspruch Einfache Gründung Geringe Gründungskosten Kein festes Gründungskapital

16 Überblick Einzelunternehmen Gründung Geschäftsführung Vertretung Haftung Organe Kapitalbedarf Gewinnverteilung Nachteile Vorteile Beurteilung Firma: Firmenkern und e.kfm.; Eintrag in HRA; keine Formvorschriften Liegt allein beim Einzelunternehmer Liegt allein beim Einzelunternehmer Unbeschränkt und unmittelbar./. EK stellt Einzelunternehmer; keine Mindesthöhe Steht allein dem Einzelunternehmer zu Haftung; Kapitalaufbringung; viel Arbeit; alleiniges Risiko Einfache Gründung; kein Mindestkapital; schnelle Entscheidungen möglich; keine Streitereien bei der Unternehmensführung; keine Gewinnverteilung Häufigste Unternehmensform in der BRD; für kleine und mittlere Unternehmen gut geeignet

17 Gründe für Gesellschaftsunternehmen Verteilung der Arbeitslast Alter, Krankheit des Inhabers Risikoverteilung Steigender Kapitalbedarf Verbesserung der Marktstellung

18 OHG Gründung Firma Kapital Haftung Vertretung Geschäftsführung Gewinnverteilung Verlustverteilung Rechte der Gesellschafter Pflichten der Gesellsch. Vorteile Nachteile mind. 2 Gesellschafter; formloser Gesellschaftsvertrag; Eintrag in HR A Firmenkern und Rechtsformzusatz OHG Kein Mindestkapital; Kapitaleinlage durch Gesellschafter Unbeschränkt, unmittelbar, solidarisch Einzelvertretungsbefugnis; Gesamtvertretungsbefugnis nur bei Eintrag in HR Gewöhnlichen RG: Einzelgeschäftsführungsbefugnis außergewöhnliche RG: Gesamtgeschäftsführungsbefugnis 4% auf die Einlage; Rest nach Köpfen Nach Köpfen Vertretung; Gewinnbeteiligung; Kündigung; Privatentnahme; Geschäftsführung; Liquidationserlös Leistung der Kapitaleinlage; Mitarbeit Verlusttragung Breitere Kapitalbasis; Aufnahme neuer Gesellschafter möglich; bessere Kreditwürdigkeit; größere Fachkenntnis; Risikoverteilung Streitigkeiten; Gewinnaufteilung; Haftung; Zusammenarbeit nötig

19 KG Gründung mind. 2 Gesellschafter; formloser Gesellschaftsvertrag; Eintrag in HR A Firma Kapital Haftung Vertretung Geschäftsführung Gewinnverteilung Verlustverteilung Rechte der Gesellschafter Pflichten der Gesellsch. Vorteile Nachteile Firmenkern und Rechtsformzusatz KG Kein Mindestkapital; Kapitaleinlage durch Gesellschafter Komplementäre: Unbeschränkt, unmittelbar, solidarisch Kommanditisten: Beschränkt und mittelbar Nur Komplementäre :Einzelvertretungsbefugnis; Gesamtvertretungsbefugnis nur bei Eintrag in HR Nur Komplementäre: Gewöhnlichen RG: Einzelgeschäftsführungsbef. außergew. RG: Gesamtgeschäftsführungsbef. Kommanditisten: Nur Widerspruchsrecht bei außergew. RG 4% auf die Einlage; Rest angemessen (Vertragsregelung!) Komplementäre: Nach Köpfen Kommanditisten: Nur mit Einlage Komplementäre: Vertretung; Gewinnbeteiligung; Kündigung; Privatentnahme; Geschäftsführung; Liquidationserlös Kommanditisten: Widerspruch; Gewinnbeteiligung; Kündigung; Liquidationserlös Komplementäre: Leistung der Kapitaleinlage; Mitarbeit Verlusttragung Kommanditisten: Leistung der Kapitaleinlage Breitere Kapitalbasis; Aufnahme neuer (fachfremder) Gesellschafter; bessere Kreditwürdigkeit und Know How; Risikoverteilung Streitigkeiten; Gewinnaufteilung; Haftung; Zusammenarbeit nötig

20 BGB-Gesellschaft (GbR) Gründung Firma Kapital Haftung Vertretung Geschäftsführung Gewinnverteilung Verlustverteilung Rechte der Gesellschafter Pflichten der Gesellsch. Vorteile mind. 2 Gesellschafter; formloser Gesellschaftsvertrag; Keine Firma (Gesellschaft darf sich aber einen Namen geben) Kein Mindestkapital; Kapitaleinlage durch Gesellschafter Unbeschränkt, unmittelbar, solidarisch Gem. Vertrag, sonst gemeinschaftlich Gem. Vertrag, sonst gemeinschaftlich (= Gesamtgeschäftsführunsbefugnis) Nach Vertrag; sonst zu gleichen Teilen Nach Vertrag; sonst: Solidargemeinschaft Gewinnbeteiligung; Kündigung; Privatentnahme; Geschäftsführung; Liquidationserlös Leistung der Kapitaleinlage; Mitarbeit; Verlusttragung Keine Eintragung in HR; keine doppelte Buchführung; Nachteile Streitigkeiten; Gewinnaufteilung; Haftung; Zusammenarbeit nötig; nicht rechtsfähig; für Außenstehende sind Einschränkungen nicht erkennbar;

21 Partnergesellschaft Gründung Firma Kapital Haftung Vertretung Geschäftsführung Gewinnverteilung Verlustverteilung Rechte der Gesellschafter Pflichten der Gesellsch. Vorteile Nachteile mind. 2 Gesellschafter; formloser Gesellschaftsvertrag; Eintrag im Partnerschaftsregister Keine Firma; Im Namen muss mindestens der Name eines Partners sowie der Zusatz... & Partner stehen Kein Mindestkapital; Kapitaleinlage durch Gesellschafter Persönlich; solidarisch; Beschränkt in bes. Situationen (s. Vorteile!) Einzelvertretungsbefugnis Einzelgeschäftsführungsbefugnis Nach Vertrag; sonst zu gleichen Teilen Nach Vertrag; sonst: Solidargemeinschaft Gewinnbeteiligung; Kündigung; Privatentnahme; Geschäftsführung; Liquidationserlös Leistung der Kapitaleinlage; Mitarbeit; Verlusttragung Keine Eintragung in HR; einfache Buchführung; kein Mindestkapital; verantwortlicher Partner haftet alleine bei Berufsfehlern Gewinnaufteilung; Haftung; nicht rechtsfähig; persönliche Haftung der Partner; Trennung von Geschäftsführung und Beteiligung nur schwer möglich; nur für Freiberufler im Sinne des PartGG

22 GmbH Gründung Firma Kapital Haftung Vertretung Geschäftsführung Gewinnverteilung Verlustverteilung Rechte der Gesellschafter Pflichten der Gesellsch. Vorteile Nachteile mind. 1 Gesellschafter; notarieller Gesellschaftsvertrag (Ausnahme: Bei Verwendung eines Musterprotokolls nur notarielle Beglaubigung); Eintrag in HR B Firmenkern und Rechtsformzusatz GmbH Mindestkapital ; Kapitaleinlage durch Gesellschafter beschränkt, mittelbar Durch weisungsgebundenen angestellten GF; gibt es mehrere GF, dann sind diese gesamtvertretungsbefugt Gewöhnliche RG: GF (ev. Gesamtgeschäftsführungsbefugnis) außergewöhnliche RG: Gesellschafterversammlung nach Einlage; Beschränkte oder unbeschränkte Nachschusspflicht Gewinnbeteiligung; Auskunft und Einsicht; Mitverwaltung; Liquidationserlös Leistung der Kapitaleinlage; Nachschusspflicht; Haftung mit Einlage Haftungsbeschränkung; Aufnahme neuer Gesellschafter möglich; Risikoverteilung; Gewinnaufteilung; schlechtere Kreditwürdigkeit; Stimmrecht nach Kapitalanteilen

23 Organe der GmbH ausführendes Organ; Angestellter; weisungsgebunden; Gesamtgeschäftsführung u. -vertretung Geschäftsführer Gesellschafterversammlung beschliessendes u. oberstes Organ; Satzungsänderung (3/4 Mehrheit); legt Geschäftspolitik fest Aufsichtsrat Kontrollorgan für Geschäftsleitung; erst ab 500 AN (dann aber zu 1/3 aus AN bestehend)

24 Limited Company Gründung Firma Kapital Haftung Vertretung Geschäftsführung Gewinnverteilung Verlustverteilung Rechte der Gesellschafter Pflichten der Gesellsch. Vorteile Nachteile mind. 1 Gesellschafter; schriftlicher Gesellschaftsvertrag nach englischem Recht und in englischer Sprache; Eintragung ins engl. HR (= Companies House) und Eintrag einer Zweigniederlassung in HR B Firmenkern und Rechtsformzusatz Ltd. Mindestkapital 1 ; Kapitaleinlage durch Gesellschafter beschränkt, mittelbar Durch weisungsgebundenen angestellten GF; gibt es mehrere GF, dann sind diese gesamtvertretungsbefugt Gewöhnliche RG: GF außergewöhnliche RG: Gesellschafterversammlung nach Einlage; Beschränkte oder unbeschränkte Nachschusspflicht Gewinnbeteiligung; Auskunft und Einsicht; Mitverwaltung; Liquidationserlös Leistung der Kapitaleinlage; Nachschusspflicht; Haftung mit Einlage Haftungsbeschränkung; Aufnahme neuer Gesellschafter möglich; Risikoverteilung; Gewinnaufteilung; schlechte Kreditwürdigkeit; Stimmrecht nach Kapitalanteilen; Jahresabschluss und Geschäftsbericht sind jährlich in englischer Sprache dem englischen Register einzureichen (sonst: Geldstrafen oder sogar Löschung aus dem Register).

25 Merkmale Die britische Limited gilt als der größte Herausforderer der GmbH und die Zahl der Gründungen in Deutschland hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Vorteile einer Limited: - Gründungsmodalitäten einfacher: Zeitdauer von Antrag bis zur Genehmigung: -- Limited ca. 24 Stunden bis zu zwei Wochen, -- GmbH Bearbeitungsdauer von drei Monaten üblich. - Gründungskosten: -- GmbH im Schnitt bei 1500 bis 2000 Euro, -- Limited nur bei 700 Euro.

26 Organe der Limited Company Director (= Geschäftsführer) General Meeting (= Gesellschafterversammlung) Ausführendes Organ; Gibt es mehrere Directors, so wird dieses Gremium als Board of Directors bezeichnet. Wichtigste Aufgabe der Geschäftsführung ist der jährliche Rechenschaftsbericht und die Bilanz. Beinhaltet Gesellschafter bzw. Anteilseigner der Ltd. und beruft Directors. Beschliessen Satzungsänderungen und die Auflösung der Ltd.. Secretary Kein deutsches Pendant. Für eine Ltd. vorgeschrieben. Vertritt die Ltd. nach außen, z.b. gegenüber den brit. Behörden; protokolliert Gesellschafterbeschlüsse und reicht sie an das Handelsregister weiter; überwacht die Einhaltung der Formalitäten ( "Notar der Gesellschaft )

27 Gründung einer Ltd. Die Gründung einer Ltd. erfolgt in England. Voraussetzungen: Adresse (=Firmensitz; Registered Office) in England und ein Vertreter in England. Aufgaben: Erstellen eines Gesellschaftsvertrages (Memorandum and Articles of Associaton). Eintragung im HR (= Companies House) Gründungshilfeunternehmen Die Ltd. wird offiziell in GB geführt. Die Steuern werden in D gezahlt. 1. mind. 2 Personen Director, Secretary Weiterleitung der Post und Verwaltung der Ltd. in GB gegen Gebühren. Gründungsvoraussetzungen: 3. Registered Office 5. Ltd. kann ins deutsche HR eingetragen werden und muss beim deutschen Finanzamt gemeldet werden 2. Issued Capital Haftungskapital mind Eintragung im Companies House Registernummer

28 GmbH & Co KG - Personengesellschaft, - GmbH als einzig haftender Gesellschafter - Diese Rechtsform ist wegen ihrer Vorteile so beliebt: Frage der Haftung: GmbH als Komplementär uneingeschränkte Haftung Kommanditisten haften nur mit ihren Stammeinlagen, Wenn die Kommanditisten selbst Gesellschafter der GmbH sind, haften sie auf diese Weise über die GmbH nur mit ihren Stammeinlagen bei der GmbH, obwohl ein Komplementär eigentlich unbeschränkt haftbar ist. Damit ist ein großer Nachteil der KG ausgeschaltet.

29 GmbH & Co KG Gründung Firma Kapital Haftung Vertretung Geschäftsführung Gewinnverteilung Verlustverteilung Rechte der Gesellschafter Pflichten der Gesellsch. Vorteile Nachteile mind. 2 Gesellschafter (Komplementär ist dabei eine GmbH); notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag; Eintrag in HR A Firmenkern und Rechtsformzusatz GmbH & Co KG Mindestkapital bei GmbH; Kapitaleinlage der Gesellschafter Komplementär: Beschränkt auf Stammkapital Kommanditisten: Beschränkt und mittelbar Nur Komplementär-GmbH durch Geschäftsführer; Nur Komplementär-GmbH durch Geschäftsführer; Kommanditisten: Nur Widerspruchsrecht bei außergew. RG Gem. Vertrag, dann 4% auf die Einlage; Rest angemessen Vertragsgemäß oder nach Einlage Komplementär: Vertretung; Gewinnbeteiligung; Kündigung; Geschäftsführung; Liquidationserlös Kommanditisten: Widerspruch; Gewinnbeteiligung; Kündigung; Liquidationserlös Komplementär: Leistung der Kapitaleinlage; GF; Verlusttragung Kommanditisten: Leistung der Kapitaleinlage Flexible Eigenfinanzierung möglich (Aufnahme Kommanditisten) Vollhafterin ist die GmbH, Unternehmensfortführung gesichert, da GmbH einfacher zu übernehmen als Personengesellschaft. Rechtlich komplizierte Konstruktion Kosten und Formalitäten für die Errichtung der Komplementärs-GmbH Negatives Image durch große Insolvenzanfälligkeit.

30 GmbH & Co KG Vgl. AG & Co. KG SAP Deutschland AG & Co. KG; Gruner + Jahr AG & Co. KG, Rolf Benz AG & Co. KG, Arcor AG & Co. KG oder REHAU AG + Co.

31 UG (Mini-GmbH) Gründung Firma Kapital Haftung Vertretung Geschäftsführung Gewinnverteilung Verlustverteilung Rechte der Gesellschafter Pflichten der Gesellsch. Vorteile Nachteile 1 Gesellschafter; notarieller Gesellschaftsvertrag; Eintrag in HR B Firmenkern und Rechtsformzusatz Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Mindeststammkapital 1 ; (Sacheinlagen zählen nicht) beschränkt, mittelbar Durch Inhaber; gesamtvertretungsbefugt Durch Inhaber; gesamtgeschäftsführungsbefugt Inhaber Beschränkte oder unbeschränkte Nachschusspflicht Gewinn; Umfirmierung in GmbH, wenn Stammkapital von erreicht; Leistung der Kapitaleinlage; Nachschusspflicht; Haftung mit Einlage; Haftungsbeschränkung; Gründung einer GmbH-ähnlichen Gesellschaft mit geringem Eigenkapital; Einstellung von jährlich 25% des Gewinnes bis erreicht. Geringe Kreditwürdigkeit

32 UG Die UG ist eine noch sehr junge Unternehmensform und tritt seit 1. November 2008 in Kraft. Es handelt sich um eine sogenannte Mini-GmbH, wobei die eigentliche Bezeichnung Unternehmergesellschaft lautet. Der wichtigste Vorteil liegt hier in der Haftungsbeschränkung, wobei die UG sehr viel mehr mit der GmbH gemeinsam hat. Allerdings bekommt man hier die Möglichkeit auf ein geringeres Stammkapital. Sobald dieses eingezahlt ist, erfolgt auch hier eine Eintragung in das Handelsregister. Die Gründung ist bereits ab einem Stammkapital von einem Euro gestattet. Außerdem wurde die Gründung durch die schnellere Eintragung ins Handelsregister beschleunigt. Die UG ist außerdem eine juristische Person und kann eigenständig verklagt werden. Viele sehen diese beschränkte Haftung gekoppelt mit dem geringen Stammkapital als hauptsächlichen Vorteil der UG. Die eingeschränkte Haftung muss auch im Firmennamen ersichtlich sein. Werden Gewinne mit der UG eingefahren, muss das Unternehmen 25 Prozent davon jährlich als Rücklage bilden. Dies gilt solange, bis die Euro Stammkapital erreicht sind, die man normalerweise für die Gründung einer GmbH benötigt hätte. Dann kann eine Umwandlung in eine GmbH auch bei der UG vorgenommen werden.

33 AG Gründung Firma Kapital Haftung Vertretung Geschäftsführung Gewinnverteilung Verlustverteilung Rechte der Gesellschafter Pflichten der Gesellsch. Vorteile Nachteile mind. 1 Gesellschafter; notarieller Gesellschaftsvertrag; Eintrag in HR B Firmenkern und Rechtsformzusatz AG Mindestgrundkapital ; durch Aktienkauf der Gesellschafter beschränkt, mittelbar Eigenverantwortlich arbeitender Vorstand; Gesamtvertretungsbefugnis Eigenverantwortlich arbeitender Vorstand; Gesamtgeschäftsführungsbefugnis Dividende; Verlust des Aktienkapitals Gewinnbeteiligung; Auskunft und Einsicht; Teilnahme an der HV; Stimmrecht in der HV; Bezugsrecht junger Aktien; Leistung der Kapitaleinlage; Risikohaftung mit Einlage Eigenkapitalerhöhung möglich; kein Fachwissen; Haftungsbeschränkung; breite Kapitalbasis; Hohes Mindestkapital; Publizitätspflicht; Gründung kompliziert

34 Organe der AG Vorstand 5 Jahre wählt Aufsichtsrat 4 Jahre wählt Hauptversammlung Leitung/Vertretungsorgan; - Geschäftsführung; Vertretung - Ausführung von HV-Beschlüssen - Bericht an Aufsichtsrat - Einberufung der ordentlichen HV - Erstellung Jahresabschluss und Lagebericht Kontrollorgan aus Aktionärs- und AN-Vertreter - Bestellung, Überwachung, Abberufung Vorstand - Gewinnverwendungsvorschlag - Einberufung einer ausserordentlichen HV - Prüfung Jahresabschluss und Lagebericht Beschlussfassungsorgan (alle Aktionäre) - Verwendung Bilanzgewinn - Grundfragen - Wahl der Aktionärsvertreter in den Aufsichtsrat - Information durch den Vorstand

35 Organe der AG

36 Wahl der Rechtsform Gesellschafter Haftung Gewinn und Verlust Kriterien Vertretung Geschäftsführung Gründungsvoraussetzungen Kapitalbedarf Kreditwürdigkeit

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