EB-5 Einwanderungsvisum: Herkunft der Investitionsmittel für deutsche Investoren

Lassen Sie uns mit einem Überblick über die Einwanderung in die USA und das EB-5-Investorenprogramm beginnen.

Wenn Sie oder Ihre Kinder in den USA leben, arbeiten oder studieren möchten, haben Sie zwei Optionen: Sie können sich um ein temporäres Visum bewerben, das erneuert werden muss, oder um einen Daueraufenthalt, allgemein bekannt als Green Card (Permanent Resident Card).

Es gibt zwei Hauptwege zur Green Card: durch familiäre Beziehungen und durch Beschäftigung oder Investition. Das EB-5-Programm ist ein Weg zur Green Card durch Investition.

Anforderungen des EB-5-Programms

Gemäß dem EB-5 Reform- und Integritätsgesetz (EB-5 Reform and Integrity Act oder RIA) müssen Investoren eine qualifizierende Investition in ein neues Unternehmen tätigen und 10 Arbeitsplätze in den USA schaffen.

Der Standardinvestitionsbetrag beträgt 1.050.000 US-Dollar. Dieser Betrag wird auf 800.000 US-Dollar reduziert, wenn sich Projekte in gezielte Beschäftigungsbereiche befinden (Targeted Employment Areas oder TEAs), wie zum Beispiel ländliche Gebiete (Rural Areas) oder in Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit (High Unemployment Areas). Der niedrigere Kapitalanlagebetrag gilt auch für Infrastrukturprojekte (Infrastructure Projects).

Und Projekte in ländlichen Gebieten wie das Twin Lakes Georgia-Projekt von EB5 Affiliate Network (EB5AN), werden von der US-Migrationsbehörde priorisiert bearbeitet, was bedeutet, dass Green Cards schneller genehmigt werden als für Projekte in anderen Gebieten.

Direkte und indirekte (Regionalzentrum) EB-5-Investition

Das Ziel des EB-5-Programms besteht darin, ausländische Investitionen in den Vereinigten Staaten zu fördern, die US-Arbeitsplätze schaffen, im Austausch gegen einer Green Card.

Es gibt zwei EB-5-Investitionsoptionen, um dies zu erreichen:

(1) Programm für die direkte Schaffung von Arbeitsplätzen (Standalone Program)
(2) Regionalzentrum-Programm (Regional Center Program)

Im Direktinvestitionsprogramm übernimmt der Investor eine aktive Rolle bei der Geschäftsführung, um die erforderlichen 10 US-Arbeitsplätze zu schaffen.

Man kann auch über ein Regionalzentrum investieren, wie die mit EB5AN verbundenen Regionalzentren. Ein Regionalzentrum wird von der US-Einwanderungsbehörde, U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS), designiert und sponsert Projekte. Bei einer Investition über ein Regionalzentrum kann sich der Investor auf Entscheidungen zu Politikfragen beschränken. Und im Gegensatz zu Projekten mit direkten Investitionen können Projekte von Regionalzentren sowohl direkte als auch indirekte Arbeitsplatzschaffung berücksichtigen, was die Schaffung von 10 Arbeitsplätzen pro Investor erleichtert.

Ziele des Investors: Green Card und Rückführung des Kapitals

Investoren sollten sich auf zwei Hauptziele konzentrieren: die Erlangung der Green Card und die Rückführung ihres investierten Kapitals.

Dies sollte maßgeblich darüber entscheiden, ob der Investor das Programm für direkte Investitionen wählt oder durch ein Regionalzentrum investiert. Wenn die Entscheidung für ein Regionalzentrum fällt, sollte auch das konkrete Regionalzentrum und insbesondere das Projekt sorgfältig ausgewählt werden.

Behandeln Sie EB-5-Investitionen wie jedes andere Geschäftsunternehmen – es gibt keine Garantien. Investoren sollten nach einem Regionalzentrum mit erfolgreichen EB-5-Projekten, Erfahrung in der Branche und einer soliden Bilanz von Green-Card-Genehmigungen und Rückzahlungen des Kapitals suchen.

Ein großer Vorteil des EB-5-Programms ist, dass die ganze Familie die Green Card erhaltet; der Investor, Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren. Und wenn Sie sich mit einem gültigen Visum in den USA aufhalten (nicht ESTA oder Visa Waiver), können Sie in den USA bleiben und hier die Green Card beantragen, anstatt über das Konsulat zu gehen und außerhalb der USA zu warten. Während des Antrags erhalten alle Reise- und Arbeitsgenehmigungen.

Phasen des EB-5-Prozesses durch ein Regionalzentrum

Bevor wir uns mit den verschiedenen Herkünften der Investitionsmittel befassen, möchten wir die vier Phasen des EB-5-Prozesses durch ein Regionalzentrum durchgehen.

(1) Ein Investor muss Projekte recherchieren und einen Migrationsanwalt engagieren, der viel Erfahrung mit dem EB-5-Programm hat. Dieser wird eine maßgeschneiderte Checkliste für die Herkunft seiner Investitionsmittel vorbereiten und die Anlagen zur Herkunft der Mittel überprüfen.

(2) Nach Auswahl eines Projekts und Unterzeichnung des Abonnementvertrags muss der Investor entweder 800.000 US-Dollar oder 1.050.000 US-Dollar, abhängig vom Standort des Projekts, investieren.

(3) Der I-526E-Antrag muss bei der US-Migrationsbehörde eingereicht werden und enthält Informationen über das Projekt, den Investor sowie der Herkunft der Investitionsmittel.

(4) Zwei Jahre nach Erhalt der Green Card muss der Investor einen I-829-Antrag einreichen, um die Bedingungen der Green Card zu entfernen (Removal of Conditions on Residence). Dabei ist zu bestätigen, dass 10 Arbeitsplätze geschaffen wurden und die Investition aufrechterhalten wurde.

Übliche Geldquellen für EB-5-Investitionen

Es gibt vier übliche Geldquellen, die für EB-5-Investitionen genutzt werden können:

(1) Gewöhnliches Einkommen
(2) Kapitalgewinne
(3) Geschenke oder Erbschaften von Familie oder Freunden
(4) Darlehen von Familie, Freunden oder Unternehmen

Ein wesentlicher Aspekt bei der Vorbereitung der Investitionsquellen für EB-5 ist die Rückverfolgung der Geldmittel vom Ursprung bis zum aktuellen Konto. Des Weiteren sollten sämtliche Steuern für Einkünfte und Geschenke an die entsprechenden staatlichen Institutionen beglichen worden sein. Die Bankunterlagen müssen die verbleibenden Mittel nach Steuerabzug belegen, die zunächst auf das Konto des EB-5-Investors eingezahlt wurden und dann von Konto zu Konto transferiert wurden, bis zur Finanzierung der EB-5-Investition – optimalerweise ohne Vermischung mit anderen Mitteln. Zusätzlich müssen alle ausländischen Dokumente ins Englische übersetzt werden.

Gewöhnliches Einkommen

Die erste übliche Geldquelle für EB-5-Investitionen ist gewöhnliches Einkommen. Unter gewöhnlichem Einkommen verstehen wir finanzielle Mittel, die vom Investor oder dessen Ehepartner erwirtschaftet wurden. Hierzu zählen Gehälter, Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, Dividenden aus Aktien sowie Ausschüttungen aus geschäftlichen Beteiligungen, und Ähnliches.

Stellen Sie fest, ob das Einkommen durch selbstständige Arbeit (Einzelunternehmen) oder durch Beschäftigung bei Dritten erzielt wurde. Die Dokumente der Antragstellung differenzieren sich, je nachdem, wer der Arbeitgeber ist.

Wenn Einkommen durch selbstständige Arbeit erzielt wird, dokumentieren Sie die Herkunft der Mittel, die zur Gründung des Unternehmens genutzt wurden, Musterverträge, Rechnungen und Kaufaufträge, Geschäftskontoauszüge, Nachweise von Dividendenausschüttungen, Gehaltsabrechnungen oder Gehaltsbescheinigungen, geschäftliche und persönliche Kontoauszüge und Unternehmens- und persönliche Steuererklärungen. Dokumentieren Sie die Kapitalbildung und Aufrechterhaltung der Mittel.

Wenn Einkommen durch Beschäftigung bei Dritten erzielt wird, dokumentieren Sie Gehaltsabrechnungen oder Gehaltsbescheinigungen, Arbeitsvertrag und Bestätigungsschreiben, Arbeitsunterlagen sowie Kontoauszüge, die die Kapitalbildung und Aufrechterhaltung der Mittel zeigen, und Steuererklärungen.

Fragen Sie sich: Wie und wann haben Sie dieses Geld verdient? Welche Dienstleistungen wurden Ihnen vergütet? Welche Steuern haben Sie entrichtet? Wo befanden sich die nach Steuerabzug verbleibenden Mittel seit dem Zeitpunkt, als Sie sie erwirtschaftet haben, bis heute?

Kapitalgewinne

Die zweite übliche Geldquelle sind Kapitalgewinne. Im Zusammenhang mit Kapitalgewinnen handelt es sich um Geld, das der Investor oder sein Ehepartner durch den profitablen Verkauf eines Vermögenswerts, wie etwa Immobilien, Unternehmen oder Wertpapiere, erzielt hat. Besonders entscheidend ist hierbei die ursprüngliche Investition in den Vermögenswert.

Für Immobilien müssen Sie das Einkommen dokumentieren, das zur Finanzierung des Kaufpreises verwendet wurde. Sollten Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Immobilien Flipping erzielt worden sein, legen Sie bitte die Kauf- und Verkaufsverträge, Vermögensbewertungen, die entsprechenden Kontoauszüge sowie Steuererklärungen vor.

Wenn das Kapital aus dem Verkauf eines Unternehmens stammt, verfolgen Sie die Mittel bis zur ursprünglichen Investition in das Unternehmen. Es ist erforderlich, die Herkunft der Mittel seit der Gründung des Unternehmens nachzuweisen, einschließlich Steuererklärungen und Finanzberichten der letzten sieben Jahre. Dokumentieren Sie zudem die Registrierung und rechtmäßige Geschäftstätigkeit des Unternehmens. Zur Bestätigung des Verkaufserlöses müssen Verkaufsvereinbarungen sowie entsprechende Kontoauszüge vorgelegt werden.

Fragen Sie sich: Wie und wann haben Sie dieses Vermögen gekauft? Woher stammten die Mittel für den Kauf? Wann und an wen haben Sie es verkauft? Welchen Gewinn haben Sie erzielt? Welche Steuern wurden abgezogen? Wo befanden sich die nach Steuerabzug verbleibenden Mittel seit dem Kapitalereignis bis heute?

Geschenke oder Erbschaften von Familie oder Freunden

Die dritte übliche Geldquelle sind Geschenke oder Erbschaften. Hierbei handelt es sich um Geld, das dem Investor oder dessen Ehepartner bedingungslos geschenkt wurde, ohne Erwartung einer Rückzahlung, oder um Mittel, die dem Investor oder dessen Ehepartner testamentarisch vermacht wurden.

Für Schenkungen reichen Sie bitte den Schenkungsvertrag, persönliche Unterlagen des Schenkers, Kontoauszüge, Bankunterlagen und Steuererklärungen ein.

Um den Nachweis einer Erbschaft zu erbringen, ist es erforderlich, nachzuweisen, dass Sie der rechtmäßige Erbe des Vermögenswerts sind und die Dokumentation darüber vorzulegen, wie der ursprüngliche Vermögenswert vom Spender erworben wurde. In diesem Zusammenhang sollten Sie, sofern vorhanden, ein Testament vorlegen. Falls kein Testament existiert, reichen Sie die örtlichen Regeln für die gesetzliche Erbfolge ein. Zusätzlich erbringen Sie Nachweise darüber, wie das geerbte Eigentum vom Spender erworben wurde. Diese Nachweise können in Form von eidesstattlichen Erklärungen des Spenders oder einer dritten Person mit entsprechenden Kenntnissen vorliegen; jedoch sind Dokumente, die die Herkunft der Mittel des Spenders belegen, die verlässlichste Option.

Fragen Sie sich: Wie und wann haben Sie diese Mittel erhalten? Wer hat sie Ihnen gegeben? Was war Ihre Beziehung zu dieser Person? Wurde die Schenkung oder Erbschaft ordnungsgemäß gemeldet? Sind Übertragungssteuern entrichtet worden?

Darlehen von Familie, Freunden oder Unternehmen

Die vierte und abschließende übliche Geldquelle für eine EB-5-Investition stellt ein Darlehen dar. Dabei handelt es sich um Geld, das dem Investor oder seinem Ehepartner zu Marktkonditionen von einer Drittpartei geliehen wurde, mit oder ohne Sicherheiten.

Ein Darlehen von einer Privatperson sollte vergleichbare Bedingungen wie ein gewerbliches Bankdarlehen aufweisen, einschließlich der Erforderlichkeit einer Zwangsvollstreckungsbefugnis des Kreditgebers im Falle eines Zahlungsausfalls. Der Kreditgeber sollte Unterlagen vorlegen, die den rechtmäßigen Erwerb der Mittel und entrichtete Steuern belegen.

Für ein Darlehen von einem Unternehmen reichen Sie bitte Unterlagen ein, die die ordnungsgemäße Gründung, rechtmäßige Geschäftsführung, den Investorenbesitz und -anteil, den finanziellen Status des Unternehmens sowie den legalen Erwerb der Mittel belegen. Hierzu gehören Gewerbesteuererklärungen und Finanzberichte der letzten sieben Jahre.

Zusätzlich dazu sind der Eigentumsnachweis des Sicherheitsobjekts seitens des Investors sowie die Bewertung desselben erforderlich. Erbringen Sie zudem Nachweise darüber, wie der Investor das als Sicherheit verwendete Vermögen erworben hat.

Reichen Sie auch die relevanten Dokumente wie Darlehensvereinbarungen, Schuldscheine, persönliche Bürgschaften, Hypothekenpfand, Kontoauszüge und persönliche Steuererklärungen ein.

Die idealste Option wäre, ein ungesichertes Darlehen von einer Finanzinstitution zu erhalten, um Probleme bei der Nachweisführung der Herkunft der Sicherheit zu vermeiden.

Fragen Sie sich: Wie und wann haben Sie dieses Vermögen erworben? Woher stammt das Geld für den Kauf? Wer ist der Kreditgeber? Welche Bedingungen gelten für das Darlehen? Ist das Darlehen ordnungsgemäß abgesichert? Ist die Sicherheit ausreichend?

Fallstudie zur Herkunft der Investitionsmittel: Darlehen durch Immobilien gesichert

Wir werden nun eine Fallstudie zur Herkunft der Investitionsmittel durchgehen. Dieses Szenario ist etwas komplexer als üblich, aber es dient als gutes Beispiel.

Ein deutscher EB-5-Investor ist der Eigentümer einer Immobilie in Frankfurt. Dieser Investor hat sich entschieden, ein Darlehen für sein Gebäude aufzunehmen, um seine EB-5-Investition zu finanzieren.

(1) Der Investor muss seine Identität dokumentieren, einschließlich Reisepass, Geburtsurkunde, Führerschein für sich selbst, seinen Ehepartner und alle Kinder, die im Antrag berücksichtigt werden sollen.

(2) Es ist notwendig, die Authentizität des Eigentums nachzuweisen und einen aktuellen Wert zu bestätigen, der höher ist als das aufgenommene Darlehen von beispielsweise 800.000 US-Dollar. Eine unabhängige Bewertung besagt, dass das Gebäude zum heutigen Datum einen Wert von beispielsweise 2 Millionen US-Dollar hat.

(3) Um die Herkunft des Vermögens zu klären, muss der Investor nachweisen, ob er das Gebäude geerbt oder gekauft hat und woher er das Geld für den Erstkauf erhalten hat.

(4) Das Darlehen stammt von einem Freund des Investors, der ein US-Staatsbürger ist und ein digitales Beratungsunternehmen in Florida besitzt. Der Freund muss ebenfalls seine Identität durch die Vorlage eines Reisepasses dokumentieren.

(5) Die Finanzierung dieses Darlehens basiert sich hauptsächlich auf die Einnahmen des digitalen Beratungsunternehmens. Zur Bestätigung der Legitimität des Unternehmens werden das Betriebsabkommen und die finanziellen Leistungen des Unternehmens benötigt.

(6) Das Beratungsunternehmen erzielte in den letzten sieben Jahren jährlich beispielsweise 300.000 US-Dollar. Zur Belegung dieser Angabe sind Bankauszüge, Rechnungen für erbrachte Dienstleistungen, Steuererklärungen und andere relevante Unterlagen erforderlich.

(7) Der Freund entscheidet sich, das Darlehen zu gewähren, das durch eine Hypothek auf das Grundstück in Frankfurt abgesichert ist. Er stimmt zu, ein Darlehen von 800.000 US-Dollar für ein Grundstück im Wert von 2 Millionen US-Dollar zu gewähren. Dieses Darlehen hat eine Laufzeit von 10 Jahren und wird zu einem marktüblichen Zinssatz vergeben. Ein schriftlicher Darlehensvertrag wird entsprechend dieser Konditionen erstellt und unterzeichnet.

Zusammenfassend haben wir einen deutschen Investor, der ein Gebäude besitzt und ein Darlehen aufnehmen möchte. Er entscheidet sich, das Darlehen von einem Freund in den USA zu erhalten, der ein Beratungsunternehmen besitzt. Dieser Freund muss nachweisen, wie sein Unternehmen legal Einkommen generiert hat, und die Darlehenstransaktion muss zu marktüblichen Konditionen erfolgen.

Über EB-5-Anwältin Dominique Pando Bucci

Dominique Pando Bucci ist in Bonn, Deutschland, geboren und eine U.S.-Rechtsanwältin für Arbeits- und Investitionsmigration sowie Gründerin der Kanzlei Pando Bucci Law, PLLC in Miami Beach, Florida.

Mit ihrer umfangreichen Erfahrung als EB-5-Einwanderungsanwältin hat sie bereits zahlreiche Investoren erfolgreich durch den Green-Card-Prozess geführt.

Dominique ist Bundeskanzler-Stipendiatin der Alexander-von-Humboldt-Stiftung. Sie hat ihr Jurastudium an der Florida International University College of Law in Miami, Florida, mit Auszeichnung (magna cum laude) abgeschlossen, gehörte zu den besten 4 % ihres Jahrgangs und leitete zusätzlich als Chefredakteurin die juristische Fachzeitschrift FIU Law Review.

Darüber hinaus war sie Vorsitzende des South Florida Business and Investment Committee der American Immigration Lawyers Association (AILA) und ist stolzes Mitglied der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer. Dominique spricht fließend Deutsch, Englisch und Spanisch und kann sich auf Italienisch unterhalten.

Dominique steht Ihnen zur Verfügung, um Sie professionell bei der erfolgreichen Abwicklung Ihrer Visa-Angelegenheiten zu unterstützen. Sie lädt Sie herzlich dazu ein, Kontakt aufzunehmen, um Ihre individuelle Situation und Ihre Ziele im Detail zu besprechen.

Besuchen Sie die deutschsprachige Website der Kanzlei Pando Bucci Law, PLLC, unter www.eb5visa.de.

Disclaimer: Diese Präsentation stellt keine direkte rechtliche Beratung dar und dient ausschließlich zu Informationszwecken. Sie müssen sich für rechtliche Beratung an Ihren eigenen Rechtsanwalt wenden.

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