Bisher umfasst die Definition von Bioabfall Lebensmittelabfälle, die in § 4 des novellierten Abfallwirtschaftsgesetzes vom 21. März 2012 als biologisch abbaubare Garten- oder Parkabfälle, Lebensmittel- oder Küchenabfälle aus Haushalten, Gaststätten, Caterern oder dem Einzelhandel sowie vergleichbare Abfälle aus lebensmittelverarbeitenden Betrieben definiert sind.

Nach einer Definition der Europäischen Kommission, besteht Lebensmittelverschwendung aus Lebensmitteln (einschließlich ungenießbarer Teile), die an irgendeinem Punkt der Lebensmittelkette zu Abfall werden.

Quelle: https://environnement.public.lu/fr/offall-ressourcen/types-de-dechets/Biodechets/Gaspillage_alimentaire.html