In folgender Arbeit wird die Thematik des Verfahrenspatent anhand synthetischer Elemente bearbeitet. Diese Arbeit behandelt das Patent im Ganzen von der Anmeldung bis zu den Rechten und Pflichten des Patentinhabers. Näher wird hier auf das Verfahrenspatent eingegangen. Hierzu wird die Frage gestellt ob es möglich ist das Verfahren zur Erzeugung eines synthetischen Elements (wie Oganesson) zu patentieren? Es wird ebenfalls darauf eingegangen, ob es möglich ist auf Oganesson (Og) selber ein Patent zu bekommen. Dazu werden die Voraussetzung gem PatG herangezogen und Schritt für Schritt überprüft ob Og oder dessen Erzeugungsverfahren den Ansprüchen des PatG genügen. Da es sich hierbei um einen sehr anspruchsvollen physikalischen Prozess handelt, geht ein Großteil dieser Arbeit auf die physikalischen Grundlagen des Erzeugungsprozesses und der Atomstruktur ein. Der Zweck dahinter ist es dem Leser die Möglichkeit zu geben dem Gedankengang dieser Arbeit bestmöglich zu folgen. Aufgrund der Eigenschaften des Erzeugungsverfahrens, sowie des Bekanntheitsgrades von Og selbst, kommt diese Arbeit zum Schluss, dass es sich weder beim Verfahren noch beim Element selbst um eine patentierfähige Erfindung handelt. Ein geschichtlicher Exkurs soll dazu Klarheit verschaffen. Die Arbeit erkennt aber auch, dass es grundsätzlich nicht unmöglich ist für ein synthetisches (von Menschen erzeugtes) Element und/oder essen Erzeugungsverfahren ein Patent zu beantragen.