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Die Luftlandekräfte des Heeres umfassen die Truppenteile, die zum militärischen Fallschirmsprungeinsatz mit Fallschirmen mit automatischer Auslösung (Zwangsauslösung durch eine mit dem Luftfahrzeug verbundene Aufziehleine) und manueller Auslösung (durch den Springer im freien Fall) befähigt sind.

Dazu zählen die Fallschirmjägertruppe, die Fernspäher, Luftlandeaufklärer, Luftlandepioniere und weitere Unterstützungstruppenteile (Logistik, Führungsunterstützung, Sanität etc.), die für die erfolgreiche Durchführung einer Luftlandeoperation nötig sind. Der spezielle Auftrag von Luftlandekräften erfordert besondere Einsatzverfahren und stellt diese Kräfte damit vor besondere Anforderungen.

Die Luftlandebrigade 1 (LLBrig 1) mit den Standorten Saarlouis, Seedorf, Oldenburg, Zweibrücken, Merzig und Lebach ist die einzige Luftlandebrigade der Bundeswehr. Sie ist der Division Schnelle Kräfte in Stadtallendorf unterstellt. Entstanden ist die Brigade am 1. April 2015 durch die Umgliederung der Luftlandebrigade 26 „Saarland“ aus Saarlouis und der Eingliederung von Teilen der Luftlandebrigade 31 „Oldenburg“ aus Oldenburg im Rahmen der Umsetzung des Realisierungsplans „Heer 2011“ der Bundeswehr.

Auftrag, Befähigung und Anforderungen

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