Sie benötigen unsere Beratung
    Wir rufen Sie gerne zurück!

    Standort: Düsseldorf

    Name*

    Unternehmen*

    Telefon*

    Wann möchten Sie zurückgerufen werden?






      Sie benötigen unsere Beratung
      Wir rufen Sie gerne zurück!

      Standort: Oberhausen

      Name*

      Unternehmen*

      Telefon*

      Wann möchten Sie zurückgerufen werden?







      Büro Düsseldorf
      Kasernenstr. 40, 40213 Düsseldorf
      Zur Karte

      Tel.: 0211 - 9 55 444-0
      Fax: 0211 - 9 55 444-4

      E-Mail: info@finanzensteuern.de

      Rückruf vereinbaren


      Büro Oberhausen Sterkrade
      Holtkampstraße 19-21, 46145 Oberhausen
      Zur Karte

      Tel.: 0208 - 6 90 59-0
      Fax: 0208 - 6 90 59-59

      E-Mail: info@finanzensteuern.de

      Rückruf vereinbaren

      Büro Düsseldorf
      Kasernenstr. 40, 40213 Düsseldorf
      Zur Karte

      Tel.: 0211 - 9 55 444-0
      Fax: 0211 - 9 55 444-4

      E-Mail: info@finanzensteuern.de

      Rückruf vereinbaren


      Büro Oberhausen Sterkrade
      Holtkampstraße 19-21, 46145 Oberhausen
      Zur Karte

      Tel.: 0208 - 6 90 59-0
      Fax: 0208 - 6 90 59-59

      E-Mail: info@finanzensteuern.de

      Rückruf vereinbaren

      • Sonstiges
      • Steuerklassen Übersicht – Welche Steuerklassen gibt es?

      Steuerklassen Übersicht – Welche Steuerklassen gibt es?

      Arbeitnehmer müssen eine Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer entrichten. Die sogenannte Lohnsteuer wird automatisch vom Gehalt abgezogen. In welcher Höhe Sie Lohnsteuer zahlen müssen ist von Ihrer Steuerklasse abhängig. Es muss zwischen sieben Steuerklassen unterschieden werden. Als Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen erleben wir täglich, dass viele Steuerpflichtige nicht wissen, welche Steuerklassen es gibt und inwiefern die eigene Steuerklasse ausgestaltet ist. Um Klarheit darüber zu schaffen, was die Steuerklassen im Einzelnen bedeuten und zu welcher Klasse Sie zugeordnet werden, erklären wir in diesem Beitrag.

      Allgemeine Informationen zu Steuerklassen

      Arbeitnehmern wird vom Finanzamt eine Steuerklasse zugeordnet. Anhand der Steuerklasse wird die Lohnsteuer berechnet. Unternehmer und Selbstständige haben hingegen keine Steuerklasse, weil keine Lohnsteuer gezahlt wird. Unternehmer müssen individuelle Einkommensteuervorauszahlung leisten. Welche der sieben Steuerklassen ein Arbeitnehmer hat, ist vor allem vom Familienstand abhängig. Ein Wechsel der Steuerklasse kann teilweise beantragt werden. In den meisten Fällen wir diese aber vom Finanzamt automatisch zugeteilt. Wichtig ist, dass Steuerklassen nur relevant werden, sobald der monatliche Verdienst über 450€ liegt. Die Abzüge sind in allen Steuerklassen ähnlich. Arbeitnehmer müssen die folgenden Abzüge hinnehmen:
      • Pflegeversicherung
      • Krankenversicherung
      • Arbeitslosenversicherung
      • Rentenversicherung
      • Lohnsteuer
      • Kirchensteuer
      • Solidaritätszuschlag
      Die genannten Abzüge und Steuern werden prozentual vom Einkommen berechnet. Unterscheidungen gibt es bei den Steuerklassen besonders bei Freibeträgen und Pauschalen. So müssen Sie in unterschiedlichen Steuerklassen mehr oder weniger Abzüge hinnehmen. In den folgenden Absätzen werden alle Steuerklassen ausführlich erläutert.

      Steuerklasse 1 – Lohnsteuer für Singles

      Steuerklasse 1 kann als Standard-Steuerklasse bezeichnet werden. Alle Arbeitnehmer, die ledig, verwitwet, geschieden oder dauerhaft getrennt leben, zählen zur Steuerklasse 1. Die meisten Steuerpflichtigen werden mit dieser Steuerklasse in das Berufsleben einsteigen. Erst nachdem sich die Familiensituation ändert oder Kinder hinzukommen passt sich die Steuerklasse den neuen Lebensumständen an. In Lohnsteuerklasse 1 gelten aktuell die folgenden Steuerfreibeträge und Pauschbeträge: Steuerklasse 1 Grundsätzlich gilt, dass Sie in Steuerklasse 1 eine höhere steuerliche Belastung haben als in anderen Steuerklassen. Steuerpflichtige mit Kindern oder Ehepartner können von zusätzlichen Entlastungen profitieren. Gleichermaßen ist das höher angerechnete Bruttogehalt auch ein Vorteil, weil Sie auch höhere Lohnersatzzahlungen erhalten. Wird Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld in Anspruch genommen erhalten Steuerpflichtige in Steuerklasse 1 häufig etwas höhere Zahlungen. Als Steuerpflichtiger in Steuerklasse 1 müssen die Vor- und Nachteile aber auch nicht weiter betrachtet werden. Ein Wechsel zu einer anderen Steuerklasse ist ohnehin nur möglich, wenn sich die familiäre Situation ändert. Bis dahin sind Arbeitnehmer an die Steuerklasse 1 gebunden.

      Steuerklasse 2 – Steuerliche Vorteile für Alleinerziehende

      Für Alleinerziehende hat das Finanzamt eine spezielle Steuerklasse bereitgestellt. Häufig ist die finanzielle Belastung in diesen Familien besonders hoch. Steuerpflichtige, die ein Kind allein aufziehen müssen, sollen daher steuerliche Vorteile erhalten. Der steuerliche Bonus wird durch einen zusätzlichen Entlastungsbetrag realisiert. Der Betrag wird neben Kindergeld und Kinderfreibetrag gewährt. Um den Entlastungsbetrag zu nutzen, müssen Alleinerziehende nicht zwingen in Steuerklasse 2 sein. Der Entlastungsbetrag kann auch zum Jahresende in der Steuererklärung angegeben werden. Sie erhalten dann eine Rückerstattung. Deutlich sinnvoller ist es jedoch, wenn Alleinerziehende in die Steuerklasse 2 wechseln und somit den monatlichen Lohnsteuerabzug senken. Steuerfreibeträge und Pauschbeträge entsprechen der Abbildung der Steuerklasse 1. Hinzu kommt der Entlastungsbetrag in folgender Höhe: Steuerklasse 2 Damit Sie den Wechsel in Steuerklasse beantragen können und damit Zugang zu den genannten Staffelungen erhalten, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Die genaue Definition findet sich im Einkommensteuergesetz unter §24b. Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
      • Sie sind sozialversicherungspflichtige/r Arbeitnehmer/in
      • Sie wohnen mit Ihrem Kind in einer gemeinsamen Wohnung, in der das Kind auch gemeldet ist
      • Sie haben Anspruch auf Kindergeld und/oder den Kinderfreibetrag
      • Sie sind nicht verheiratet und führen außerdem keinen gemeinsamen Haushalt mit einer anderen erwachsenen Person
      Teilweise sind Kinder bei beiden Elternteilen gemeldet. Den Entlastungsbetrag bekommt dann die Person, welche das Kindergeld erhält. Wenn alle genannten Aspekte erfüllt werden, ist ein Antrag auf den Wechsel in Steuerklasse 2 möglich. Wer von den Vorteilen profitieren möchte, darf nicht vergessen den entsprechenden Antrag zu stellen. Der Wechsel erfolgt nicht automatisch!

      Steuerklasse 3 – Ehepartner in Kombination mit Steuerklasse 5

      Steuerklasse 3 kann nur von verheirateten Steuerpflichtigen gewählt werden. Die Steuerklasse wird interessant, wenn ein Ehepartner deutlich mehr Geld verdient als der andere. Ein Wechsel in Steuerklasse 3 macht es möglich, dass der Ehepartner mit höherem Einkommen weniger Steuern zahlen muss. Mit dem Wechsel entscheiden sich Ehepartner dazu ihr Einkommen gemeinsam zu veranlagen. Der andere Ehepartner muss zwingend in Steuerklasse 5 wechseln. Der Staat möchte mit dieser Steuerklasse vor allem Familien ansprechen. Sinnvoll ist diese Variante aber nur, wenn einer der Ehepartner weniger verdient. Lohnend wird es, wenn eine Person mehr als 60% zum gesamten Einkommen beiträgt. Ansonsten kann Steuerklasse 4 attraktiver sein. Wird die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 ausgewählt, wird das Einkommen gemeinsam veranlagt. Alle Freibeträge von beiden Partnern werden auf das höhere Einkommen angerechnet. Die höheren Abzüge fallen damit auf den Ehepartner mit geringem Einkommen. In vielen Fällen wird somit unterjährig insgesamt ein höheres Einkommen erzielt. Ob sich die Steuerklasse für Sie lohnt, sollte mit einem Steuerberater abgesprochen werden. Die Abzüge ändern sich in Steuerklasse 3 nicht. Interessant sind die höheren Freibeträge und Pauschbeträge. Im Jahr 2020 gelten die folgenden Beträge in Steuerklasse 3: Steuerklasse 3

      Steuerklasse 4 – Vorteile für Ehepartner mit gleichem Gehalt

      Auch Steuerklasse 4 ist für Ehepartner gedacht. Steuerpflichtige, die frisch verheiratet sind, werden automatisch in Steuerklasse 4 eingeteilt. Die Abzüge unterscheiden sich nicht von anderen Steuerklassen. Dabei sind die Abgaben vergleichsweise hoch. Die Steuerklasse ist also nur in besonderen Einkommensstrukturen sinnvoll. Eine Alternative könnte die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 sein oder der Wechsel in Steuerklasse 4 mit Faktor. Steuerfreibeträge und Pauschbeträge entsprechen der Steuerklasse 1.

      Steuerklasse 4 mit Faktor – Ehepartner mit abweichendem Gehalt

      Ehepartner, die ähnlich viel verdienen, können einfach in Steuerklasse 4 bleiben. Sobald Sie und Ihr/e Ehepartner/in unterschiedlich hohe Einkommen haben, kann ein Wechsel in Steuerklasse 4 mit Faktor sinnvoller sein. Bei der speziellen Steuerklasse wird ein individueller Faktor ermittelt. Als Orientierung wird das voraussichtliche Jahreseinkommen genutzt. Mit dem Splittingverfahren wird anhand des Faktors die voraussichtliche Lohnsteuer berechnet. Der Vorteil: Das Ehepaar kann bereits während des Jahres vom Splittingvorteil profitieren. Es werden zudem Steuernachzahlungen vermieden. Gegenüber der Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 müssen tendenziell aber etwas mehr Steuern gezahlt werden. Außerdem muss beachtet werden, dass die Steuererklärung in Steuerklasse 4 mit Faktor verpflichtend ist.

      Steuerklasse 5 – Das Gegenstück zu Steuerklasse 3

      Die Steuerklasse 5 wird nur in Kombination mit der zuvor erläuterten Steuerklasse 3 relevant. Wechselt ein Ehepartner in die günstige Steuerklasse 3, muss der andere automatisch in Steuerklasse 5 wechseln. Die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 lohnt sich nur, wenn der Ehepartner in Steuerklasse 3 deutlich mehr verdient. Der Ehepartner in Steuerklasse 5 sollte demnach möglichst wenig verdienen. Das geringe Einkommen wird in Steuerklasse 5 höher versteuert. In Steuerklasse 5 gibt es keinen jährlichen Freibetrag, dieser wird praktisch an den anderen Ehepartner übertragen. Zudem ist die Abgabe der Steuererklärung Pflicht. Aufgrund der hohen Differenz zwischen den Einkünften können mit der Kombination dennoch unterjährig sehr hohe steuerliche Ersparnisse erzielt werden. Inwiefern Sie profitieren können, sollte individuell mit einem Steuerberater besprochen werden.

      Steuerklasse 6 – Arbeitnehmer mit Zweit- und Nebenjobs

      Teilweise haben Arbeitnehmer neben der hauptsächlichen Tätigkeit noch weitere Jobs. Die Steuerklasse 6 wird relevant, wenn Sie einen Zweit- oder Nebenjob haben und dieser die 450 Euro Grenze überschreitet. Neben der normalen Steuerklasse wird dann eine zweite für den Nebenjob benötigt. Diese zweite Steuerklasse ist stets Steuerklasse 6. Dabei ist die Steuerklasse sehr unbeliebt, weil die höchsten Abgaben gegenüber allen anderen Klassen drohen. Für Steuerklasse 6 entfallen alle Freibeträge. Die steuerlichen Abzüge werden damit nicht verringert und sind vergleichsweise hoch. Als Steuerberater raten wir unseren Mandanten daher immer zunächst abzuschätzen, inwiefern sich der Nebenjob nach den Abzügen lohnt. Teilweise kann es beispielsweise sein, dass es attraktiver ist einen Minijob anzunehmen, anstelle einem Nebenjob mit mehr Gehalt und höheren Abzügen nachzugehen.

      Noch Fragen? Steuerberatung in Düsseldorf und Oberhausen

      Wir hoffen, dass Sie nun besser verstehen, wie Steuerklassen funktionieren. Möglicherweise wissen Sie sogar mehr über die eigene Steuerklasse oder haben Potenzial für einen attraktiveren Wechsel erkannt. Falls Sie noch Fragen bezüglich der Steuerklassen haben oder als Unternehmer mehr über die Berechnung der Vorauszahlungen erfahren möchten, sind wir der ideale Ansprechpartner. Unser Team aus qualifizierten Steuerberatern beantwortet steuerliche Fragen und unterstützt Sie bei der Steuererklärung. Kontaktieren und Beratungstermin vereinbaren.

      Newsletter

      Abonnieren Sie den Newsletter von Trimborn . Partner und seien Sie immer bestens über aktuelle Infos aus unseren Tätigkeitsschwerpunkten als Steuerberater in Oberhausen und Düsseldorf informiert.

      Trimborn . Partner Steuerberater in Partnerschaft mbB hat 5 von 5 bei 17 Bewertungen auf Google.com