RPK-EmpfehlungsvereinbarungundHandlungsempfehlungStandJanuar2011

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen

/ 48
PDF herunterladen
Kapitel 4  B  isherige Rehabilitationsplanung und -verlauf  	Rehabilitationsschwerpunkte/Beeinträchtigung der Teilhabe:  	Wie lassen sich die Rehabilitationsschwerpunkte und die Beeinträchtigung der Teilhabe unter expliziter Berücksichtigung der Beeinträchtigung der Teilhabe, Aktivitäten und we- sentlicher Kontextfaktoren zusammenfassend bewerten?  	Ursprüngliche Rehabilitationsziele (falls nicht bereits im Erstgutachten erwähnt) auf der Grundlage der Rehabilitationshypothese:  	Wie gestaltete sich der Rehabilitationsverlauf (detaillierte Beschreibung)? Welche thera- peutischen Leistungen wurden erbracht?  	Wie haben sich im bisherigen Rehabilitationsverlauf die beschriebenen Beeinträchtigungen verändert?  B  egründung der Verlängerung  	Rehabilitationsziele auf der Grundlage der Rehabilitationshypothese:  	Wie sind (auf Grundlage der zusammenfassenden Bewertung der Rehabilitationshypothe- se) die Rehabilitationsfähigkeit, der Rehabilitationsbedarf, mögliche Rehabilitationsziele sowie die Rehabilitationsprognose auf den beantragten Verlängerungszeitraum bezogen einzuschätzen?  	Welche therapeutischen Leistungen sind geplant?  	Wie lange ist ggf. die beantragte Zeitdauer des Verlängerungszeitraums?  	Werden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Phase in der RPK-Einrichtung) vorgeschlagen? Wenn ja, welche? (mit ausführlicher Begründung)  P  rognose  	Wie lautet die Prognose bezogen auf Beeinträchtigung der Teilhabe, Aktivitäten und we- sentliche Kontextfaktoren?  	Wie lautet die Prognose bezogen auf die jeweiligen leistungsrechtlichen Ziele?  	Wie wirkt sich die RPK-Maßnahme auf die Erwerbsfähigkeit aus? Lässt der bisherige Maß- nahmeverlauf erwarten, dass Erwerbsfähigkeit gesichert oder hergestellt werden kann im Rahmen der RPK-Maßnahme? 4.5 Was ist bei Abschluss der medizinischen Rehabilitation zu beachten? Die RPK-Einrichtung legt dem Rehabilitationsträger der medizinischen Rehabilitation in der Re- gel spätestens 6 Wochen vor Beendigung der medizinischen Leistungen einen Befundbericht mit ausführlich begründeten Aussagen zur Belastbarkeit vor, aus dem sich ergibt, ob und ggf. welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach Abschluss der medizinischen Leistung angeregt werden. Die RPK-Einrichtung erstellt innerhalb von 2 Wochen nach Abschluss der medizinischen Rehabili- tation einen Abschlussbericht (siehe Ziffer 8.5 der RPK-Empfehlungsvereinbarung, S. 32). 41 BAR: RPK-Empfehlungsvereinbarung und Handlungsempfehlungen für die praktische Umsetzung
41

Kapitel 4 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 4.6 W   as ist bei der Beantragung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in einer RPK-Einrichtung zu beachten? Neben den Regelungen zur Beantragung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, wie sie in der RPK-Empfehlungsvereinbarung unter Ziffer 9.1 (S. 32) bereits beschrieben worden sind, haben sich in der Praxis weitere, teilweise regional spezifische Verfahrensweisen bewährt. Sind die Voraussetzungen für einen Wechsel in die berufliche Phase gegeben, nimmt die RPK- Einrichtung rechtzeitig (spätestens 6 Wochen vorher) Kontakt mit dem zuständigen Rehabilitati- onsträger auf. Beispielsweise wurde in den gemeinsamen Grundsätzen zur Qualitätssicherung in Niedersachsen mit den Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Rentenversicherung vereinbart, dass zu Beginn jeder Maßnahme von der Einrichtung zusammen mit dem Rehabilitan- den ein individueller beruflicher Förderplan erstellt wird: „Förderplan zum Antrag auf eine berufli- che RPK-Maßnahme“. Ziel dieser Förderpläne ist eine für Rehabilitanden, Rehabilitationsträger und Einrichtungen trans- parente und nachvollziehbare Maßnahmesteuerung auf der Basis konkreter Zielvereinbarungen. Förderpläne werden im multiprofessionellen Team entwickelt und umgesetzt. Sie sind somit Aus- druck eines ganzheitlichen Rehabilitationskonzeptes. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation psychisch kranker Menschen (BAG RPK) hat ge- meinsame Standards zur Erstellung dieser Förderpläne erarbeitet, die aber von jeder RPK-Einrich- tung individuell angepasst werden können. Der zu erstellende Förderplan basiert auf den diagnostischen Erkenntnissen aus dem bisherigen Maßnahmenverlauf, aus denen konkrete Förderziele abgeleitet werden. Förderpläne müssen bei aktuellem Anlass auch kurzfristig geändert werden. Zur Klärung der Motivation und Mitwirkung der Rehabilitanden sollte schon bei der Erstellung des Förderplans eine Zielvereinbarung, nach Möglichkeit schriftlich, abgeschlossen werden. Die berufliche Integrationsplanung wird über den gesamten Verlauf der Rehabilitation in enger Kooperation mit dem Rehabilitationsträger, der örtlichen Agentur für Arbeit und den ggf. be- trieblichen und überbetrieblichen Kooperationspartnern fortgeschrieben. Bei einer notwendigen Verlängerung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wird das Formular „Fortschreibung des Förderplans der beruflichen RPK-Maßnahme“ verwendet. it Abschluss der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben berichtet die RPK-Einrichtung dem M jeweiligen Rehabilitationsträger über den Verlauf und die Ergebnisse der Rehabilitationsmaßnah- me und macht Vorschläge zur weiteren Integrationsplanung. Dazu verwendet die RPK-Einrichtung das Formular „Integrationskonzept nach Beendigung der RPK-Maßnahme“, das gleichzeitig den Abschlussbericht beinhaltet. 42 Der Förderplan und die weiteren Formulare können unter www.bag-rpk.de heruntergeladen wer- den. BAR: RPK-Empfehlungsvereinbarung und Handlungsempfehlungen für die praktische Umsetzung
42

Kapitel 5, 6 5 	Qualitätssicherung                            15 (vgl. Ziffer 11.2 RPK-Empfehlungsvereinbarung, S.34) 5.1 W   elche gesetzlichen Vorgaben sind im Rahmen des Qualitätsmanage- ments und der Qualitätssicherung zu beachten? ie stationäre RPK-Einrichtung muss sich für den Bereich der stationären medizinischen Reha- D bilitation nach einem von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) anerkannten Verfahren zertifizieren lassen (vgl. www.bar-frankfurt.de). Dabei wird geprüft, ob die RPK-Einrich- tung mit ihrem Qualitätsmanagement die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsin- ternes Qualitätsmanagement gemäß § 20 Abs. 2a SGB IX erfüllt. Auf Ebene der BAR wurde eine Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach § 20 Abs. 2a SGB IX abgeschlossen, in der die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement be- schrieben sind. 5.2 W   elche Maßnahmen zur Qualitätssicherung sind über die gesetzlichen Vorgaben hinaus noch möglich? Über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus wurden teilweise regionale Modelle für die Qualitäts- sicherung entwickelt. Ein Beispiel hierfür sind die „Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwick- lung der Qualität der medizinisch-beruflichen Rehabilitation psychisch kranker und behinderter Menschen in RPK-Einrichtungen in Niedersachsen“ (www.bag-rpk.de). Auf Ebene der BAG RPK wird eine Basisdokumentation geführt, in der z. B. soziodemographische Daten, Verlaufsdaten und Rehabilitationsergebnisse erhoben werden. Die jeweils gültige Fassung steht auf der Homepage unter www.bag-rpk.de. 6 	Links im Internet und Formulare  E  inrichtungsverzeichnis    	Eine Übersicht über die RPK-Einrichtungen, die Mitglied der BAG RPK sind, steht im Inter- net unter folgender Adresse: www.bag-rpk.de  A  ntragsformulare    	www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/32438/ publicationFile/16647/G0100.pfd    	www.bag-rpk.de  L  eitfaden    	Leitfaden zur Begutachtung von psychisch Kranken/Behinderten für die Aufnahme in Rehabilitationseinrichtungen für psychisch Kranke und Behinderte unter folgender Adresse: www.bag-rpk.de. 43 15 beinhaltet auch Aspekte des Qualitätsmanagements BAR: RPK-Empfehlungsvereinbarung und Handlungsempfehlungen für die praktische Umsetzung
43

Mitwirkende Verzeichnis der Mitwirkenden Bei der Erstellung dieser Handlungsempfehlungen haben mitgearbeitet: Edelinde Eusterholz, Verband der Ersatzkassen (vdek) e.V., Berlin Dr. Katja Fischer, Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin Jörg Gantzer, IKK Brandenburg und Berlin, Berlin Gerhard Häberle, Ex + Job Soziale Dienstleistungen e.V., Wunstorf Kristin Hetzer, AOK-Bundesverband, Berlin Michael Kühlborn, Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, Kassel Thomas Listing, Kompetenz-Centrum Psychiatrie und Psychotherapie, Oberursel Peter Schnelle, BKK Bundesverband, Essen Franz-Georg Simon, Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg Annette Theißing, beta-REHA, Hannover Jürgen Trutter, Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer Verantwortlich bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) e.V., Frankfurt am Main: Dr. Regina Ernst Regina Labisch 44 BAR: RPK-Empfehlungsvereinbarung und Handlungsempfehlungen für die praktische Umsetzung
44

Anhang Anhang Beim Zugang zur RPK-Maßnahme wird der Rehabilitationsträger auf unterschiedliche Weise eingebunden. Beispielhaft sollen zwei Möglichkeiten anhand der Abläufe in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz dargestellt werden. Zugang zur RPK in Niedersachsen Informationsveranstaltung in der RPK                          Informationsveran- ▼                                              staltung in der Teilnehmer entscheidet sich ▼           gegen RPK ▼ Vorstellungsgespräch und Beratung in der RPK ▼                                                        ▼ Keine Indikation                  Andere Empfehlung ▼ ▼                 für RPK                ▼ ▼ Anforderung von Arztberichten/Behandlungsberichten ▼ Fachärztliches Gutachtengespräch (Arzt der RPK-Einrichtung) ▼ Ermittlung des (voraussichtlich) zuständigen Rehabilitationsträgers ▼ Antrag + Gutachten zum (voraussichtlich) zuständigen Rehabilita- tionsträger Ggf. Trägerwechsel RV - KV: ▼ Ablehnung durch DRV wegen nicht Ärztlicher Dienst der DRV                       ▼     gegebener positiver Erwerbsprog-   ▼         Abgabe an KV nose ▼ ▼ Bewilligung                              ▼                                                       ▼ MDK ▼ ▼ 45 Aufnahme                                                                                      Ablehnung BAR: RPK-Empfehlungsvereinbarung und Handlungsempfehlungen für die praktische Umsetzung
45

46 Zugang zur RPK in Rheinland-Pfalz Antrag auf medizinische Leistungen wird direkt bei der                                             Antrag auf medizinische Leistungen wird über die RPK- Rentenversicherung gestellt:                                                                           Einrichtung gestellt: ▼                                                                                                ▼ Antrag wird mit medizinischen Unterlagen beim Beratungsärztli-                                     Versicherte befinden sich meist in psychiatrischen Einrichtungen chen Deinst vorgelegt                                                                          oder Tageskliniken in der Region. Diese senden die aktuellen medizinischen Vorbefunde an die ▼                                                                                          RPK-Einrichtung. ▼ Anhang Liegt eine RPK-Inikation vor? nein, aber allgemeiner Reha-Bedarf                                                         ja ▼                                                                                    ▼ Bewilligung▼allgemeiner                                             Anfrage mit der Bitte um Aufnahme des betroffenen Menschen medizinischer ▼Leistungen                                                               geht bei RPK-Einrichtung ein ▼ RPK-Einrichtung versendet Unterlagen an Antragsteller ▼ RPK-Einrichtung fordert Unterlagen nach                  nein ▼                        Unterlagen sind vollständig? BAR: RPK-Empfehlungsvereinbarung und Handlungsempfehlungen für die praktische Umsetzung ja ▼ Alternative Maßnahme    wird ggf.                    nein ▼                             ▼                        RPK-Indikation liegt vor? vorgeschlagen ja ▼ Bewerber wird zum nächsten Gutachterausschuss eingeladen ▼ Bewerber wird persönlich durch Gutachterausschussärzte medizinisch begutachtet ▼ Aufnahmegutachten und Empfehlung Reha-Bedarf i.S. der KV oder RV werden im Gutachterausschuss besprochen ▼
46

Alternative Vorschläge werden erarbeitet         nein                                Reha-Prognose und und die Beteiligten informiert       ▼                                      ggf. Erfolgsprognose liegt vor? ja ▼ Bewerber besichtigt die RPK-Einrichtung ▼ Aufnahmegutachten und Empfehlung Reha-Bedarf i.S. der KV oder RV werden im Gutachterausschuss besprochen ▼ Verbindliche Entscheidung im Aufnahmeausschuss über die Zuständigkeit ▼                                                                                         ▼ Erwerbsprognose derzeit negativ:                                                             Erwerbsprognose positiv ▼                                                                                         ▼ Krankenversicherung erklärt vorläufige Kostenübernahme                                         Deutsche Rentenversicherung erklärt Kostenübernahme (mindestens bis zum Zeitpunkt des medizinischen                                                          (Bewilligungsbescheid) Zwischenberichts) ▼ Bewerber wird aufgenommen Anmerkung: Medizinischer Zwischenbericht – ggf. Wechsel in der Zuständigkeit bei Prognoseänderung
47

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) e. V. ist die gemeinsame Repräsentanz der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung, des Spitzenverbandes der landwirtschaft- lichen Sozialversicherung, der Bundesländer, der Spitzenverbände der Sozialpartner, der Bundesar- beitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Förde- rung und Koordinierung der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.
48