SKM_C45821042113160
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG-Anfrage zum Thema Kindermarketing“
DEUTSCHER WERBERAT Die im Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW eV. zusammengeschlossenen Organisationen der Lebensmittelwirtschaft, des Handels, der Medien, der Kommunikationsagenturen und der Werbeberufe sind der Überzeugung, dass kommerzielle Kommunikation eine fundamentale und unverzichtbare Rolle in einem freien, fairen und lauteren Wettbewerb spielt. Kommerzielle Kommunikation stellt die Verbindung zwischen werbenden Unternehmen und Kunden her und hilft, geordnete Märkte zum Vorteil aller Beteiligten zu schaffen und zu erhalten. Unverzichtbar ist Werbung auch für die Existenz freier und unabhängiger Medien. Um diese Funktionen der Werbung zu gewährleisten, legt ein enges Geflecht aus gesetzlichen und selbstregulativen Regeln unter anderem fest, dass Werbung als solche erkennbar ist und ihre Rezipienten nicht irreführt oder unsachlich beeinflusst. Werbung gegenüber Kindern und Jugendlichen unterliegt hier besonderen Anforderungen, die der geringeren Erfahrung dieser Zielgruppe Rechnung tragen. Verantwortungsvolle kommerzielle Kommunikation, die auf anerkannten Verhaltensregeln der freiwilligen Selbstkontrolle basiert, zeigt, dass die Wirtschaft ihre Verantwortung in der Gesellschaft wahrnimmt. Die im an zusammengeschlossenen Organisationen wollten e im Rahmen ihrer Möglichkeiten sicherstellen, dass die gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Lebensmittelwerbung eingehalten werden, insbesondere die Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), der Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (sog. Claims- Verordnung) und des Jugendschutzrechts (JuSchG, JMStV), . « eine den Verhaltensregeln desDeutschen Werberats entsprechende kommerzielle Kommunikation im Wettbewerb fördern und zuwiderlaufender Werbung entgegenwirken. Dies betrifft sowohl die speziellen Verhaltensregeln zur Lebensmittelwerbung als auch die weiteren Kodizes, die im Rahmen freiwilliger Werbeselbstregulierung zu beachten und im Werbekodex des Deutschen Werberats zusammengefasst sind. Sie haben deshalb die nachstehenden Verhaltensregeln über die kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel aufgestellt.! Die Überwachung der Einhaltung dieser Bestimmungen, die Organisation des Beschwerdeverfahrens sowie die Beurteilung ‚obliegen dem Deutschen Werberat. Bei der Gestaltung und Durchführung von kommerzieller Kommunikation für Lebensmittel sind insbesondere die folgenden Grundsätze zu beachten: 1. Allgemeine Grundsätze 11 Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll so gestaltet sein, dass das Vertrauen der Verbraucher in die Qualität der beworbenen Produkte nicht missbraucht wird. 12 Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll einem gesunden, aktiven Lebensstil nicht entgegenwirken. 1 Neben diesen Verhaltensregeln des Deutschen Werberats gibt es weitere branchenspezifische oder unternehmenseigene Kodizes wıe zum Beispiel das ICC oder das sag. ELi-Pledoe Seite 2 (von 4)
DEUTSCHER WERBERAT 1.3 Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll einer ausgewogenen, gesunden Ernährung nicht entgegenwirken. 14 Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll nicht zu einem übermäßigen oder einseitigen Konsum der beworbenen Produkte auffordern. 15 Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll weder unverarbeitete noch verarbeitete Lebensmittel äabwerten. 16 Kommerzielle Kommunikation für ein Lebensmittel, das Nährstoffe oder Substanzen mit ernährungsbezogener oder physiologischer Wirkung enthält, deren übermäßige Aufnahme im Rahmen der Gesamternährung nicht empfohlen wird, soll den Verzicht auf den Konsum dieser Lebensmittel nicht abwertend darstellen. 2. Kinder Bei der gezielt an Kinder gerichteten kommerziellen Kommunikation sind zusätzlich zu den Grundsätzen nach Ziffer 1 die nachfolgenden Regeln zu beachten. Hierbei muss die geschäftliche Unerfahrenheit und Schutzbedürftigkeit dieser Personengruppe berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für eine verantwortungsvalle Kommunikation in sozialen Netzwerken. . 21 Kommerzielle Kommunikation gegenüber Kindern soll für die angesprochene Altersgruppe nicht unangebracht oder unverständlich gein, 22 _ Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll keine direkten Aufforderungen zum Kauf oder Konsum an Kinder enthalten. 23 Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll keine direkte Aufforderung an Kinder enthalten, ihre Eltern, sonstige Erwachsene oder andere Kinder zum Kauf des beworbenen Produkts zu bewegen. 2.4 Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll nicht darauf abzielen, die Rolte von Eltern oder Erziehungsberechtigen für eine ausgewogene, gesunde Ernährung ihrer Kinder zu untergraben. 25 Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll nicht das besondere Vertrauen ausnutzen, das Kinder Vertrauenspersonen wie z.B. Eitern und Lehrern entgegenbringen. 26 Die an Kinder gerichtete kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll Verkaufsförderungsmaßnanhmen (z.B. Zugaben) und aleatorische Werbemittel (z.B. Gewinnspiele und Preisausschreiben) nicht in einer Weise einsetzen, die die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern ausnutzt. Insbesondere soll die kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel Kinder nicht durch übermäßige Vorteile in unangemessen unsachlicher Weise anlocken. 2.7 Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll Kindern nicht suggerieren, für eine vollständige und ausgewogene Mahlzeit sei der Verzehr eines bestimmten Lebensmittels unersetzlich. 28 Kommerzielle Kömmunikation für Lebensmittel soll dem Erlernen eines gesunden, aktiven Lebensstils durch Kinder nicht entgegenwirken. 29 Inder an Kinder gerichteten kommerziellen Kommunikation für Seite 3 (von 4)
DEUTSCHER WERBERAT Lebensmittel sollen keine Konsumszenen von Kindern vor einem Bildschirm gezeigt werden, die gleichzeitig einen besonders inaktiven Lebensstil Propagieren, 210 Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll dem Erlernen einer ausgewogenen, gesunden Ernährung durch Kinder nicht entgegenwirken. 2.1 Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll nicht dazu anregen keine Pausen zwischen den Mahlzeiten einzulegen und ununterbrochen zu essen. " 212 Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soli keine Aussagen enthalten, die auf eine Verbesserung des sozialen/schulischen Erfolgs von Kindern durch den Konsum des beworbenen Lebensmittels abstellen, es sei denn, die Aussagen ‚entsprechen der EU-Health-Claims-Verordnung er 213 in der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation, die sich geziefk an Kinder richtet oder im direkten Umfeld von Kindersendungen platziert ist, sollen positive Ernährungseigenschaften von Lebensmitteln, die Nährstoffe oder Substanzen mit ernährungsbezögener oder physiologischer Wirkung enthalten, deren übermäßige Aufnahme im Rahmen einer ausgewogenen Gesamternährung nicht ®npfohlen wird, nicht hervorgehoben werden. Beurteilungskriterien Bei der Beurteilung einer Werbemaßnahme berücksichtigt der Deutsche Werberat « das Leitbild des durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers, der den von der Werbung angesprochenen Verkehrskreisen angehört; .. die speziell für die Zielgruppe Kinder unter Ziffer 2 aufgestellten Verhaltensregeln, wenn sich die Werbung gezielt an Kinder - und nicht an die Allgerneinheit - richtet. Kriterien dafür sind beispielsweise die Auswahl des Mediums, in dem die Werbung geschaltet/veröffentlicht wird sowie kinderspezifische Inhalte oder auch die Verwendung kindertypischer Sprache oder Symbole; 9 ® die Situation, in der die Umworbenen mit der Werbung in Kontakt kommen: e das Werbemittel; * den Charakter des die Werbung verbreitenden Mediums. Seite 4 (von 4)
Weber-Reckers, Birgit Von: Heintschel von Heinegg, Katja <heinegg@zaw.de> Gesendet: Montag, 18. Januar 2021 09:45 An: Salas, Elisa; Abteilungsleiter 2; Heberle Dr., Doris; Franken Dr., Lorenz ce Betreff: Entwurf Verhaltensregeln Werberat Lebensmittel Anlagen: 20210101 Verhaltensregeln Lebensmittel 2021 interner vertraulicher . Enwturf.pdf Sehr geehrter Herr Dr. Franken, sehr geehrte Frau Dr. Heberle, sehr geehrte Frau Salas, angehängt finden Sie wie besprochen den in unserem Austausch am Freitag erarbeiteten Entwurf zur Überarbeitung der Verhaltensregeln des Deutschen Werberats zur kommerziellen Kommunikation für Lebensmittel. Wir bitten den Entwurf außerhalb Ihres Hause vertraulich zu behandeln. Nochmals herzlichen Dank für den intensiven und produktiven Austausch! Viele Grüße und einen guten Wochenstart Katja v. Heinegg Katja Heintschel von Heinegg M.E.S. Stellvertretende Geschäftsführerin Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. Am Weidendamm 1A 10117 Berlin Tel.: +49 (0)30/ 59 00 99-713 Fax: + 49 (0)30/ 59 00 99-722 Mail: heinegg@zaw.de Internet: www.zaw.de
DEUTSCHER WERBERAT Vertraulicher Entwurf VERHALTENSREGELN DES DEUTSCHEN WERBERATS ÜBER SÄMTLICHE FORMEN DER KOMMERZIELLEN KOMMUNIKATION FÜR LEBENSMITTEL (Fassung von 2021) Definitionen Im Sinne dieser Verhaltensregeln e umfasst kommerzielle Kommunikation alle Kommunikationsinstrumente durch ein Unternehmen, die unmittelbar mit der Förderung des Absatzes von Lebensmitteln objektiv zusammenhängen (online und offline). Erfasst sind klassische Werbung zum Beispiel im TV, auf Plakaten, in Zeitungen oder Zeitschriften, im Radio, aber auch Internet-/ Mobile- Werbung, Werbung in sozialen Netzwerken, auf Videoplattformen, Sponsoring oder Display-Werbung.am Verkaufsort: nicht erfasst sind die reine - Aufmachung und’ Bezeichnung vom Produkt, Etikettierung und Verpackung sowie redaktionelle Medieninhalte, sind Kinder Personen, die noch nicht 12 Jahre alt sind. Vorbemerkung: verantwortlich. Dabei bedürfen Kinder und Jugendliche im Vergleich zu Erwachsenen grundsätzlich schützender Aufmerksamkeit. Ernährungsaufklärung, Bewegungsförderung, verständliche Nährwertinformationen und die Wahlfreiheit aus einem breit gefächerten Lebensmittelangebot sind Ziel führende Ansätze zur Vermeidung von Übergewicht. Die Lebensmittelunternehmer sind für die Qualität ihrer Produkte urid deren Bewerbung Weltweit wächst die Aufmerksamkeit für die Themen Ernährung, Ernährungsweise, Bewegung und Übergewicht. Es gibt eine Vielzahl von Studien, die sich mit den Gründen für die Entstehung von Übergewicht insbesondere bei Kindern und Jugendlichen befassen. Danach spielen insbesondere sozio-ökonomische Faktoren (Bildungsstand, soziale Schicht, Herkunft), verbunden mit mangelnder Bewegung, einem ungesunden. Ernährungsverhalten, genetischer Veranlagung und psychosozialen Aspekten eine Rolle. Prägende Faktoren im Rahmen der Sozialisation von Kindern sind der Lebensstil der Familie und des weiteren Umfelds, des Freundeskreises usw. Werbung spielt nach Meinung der Wissenschaftler - wenn überhaupt - eine untergeordnete Rolle für das Verhalten von Kindern. Für den richtigen Umgang mit Werbung ist es wichtig, dass Kinder lernen, Werbung zu erkennen und zu verstehen. Werbekompetenz erlangen Kinder nicht durch Abschottung von Werbung. Voraussetzung ist vielmehr eine aktive und vorurteilsfreie . Auseinandersetzung mit Werbung als elementarer Bestandteil der heutigen Medienkultur und Marktwirtschaft. Es ist notwendig, dass Kinder in den Schulen und Elternhäusern, aber auch durch staatliche und unternehmerische Initiativen, wie zum Beispiel die europäische Bildungsinitiative Media Smart e.V., gezielt gefördert werden. BEnEmIEE DEUTSCHER WERBERAT | AM WEIDENDAMM 1A | 10117 BERLIN Mu TEL. +49 30 590099-700 | FAX: +49 30 590099-722 | E-MAIL: WERBERAT@WERBERAT.DE | WWW.WERBERAT.DE
DEUTSCHER WERBERAT Die im Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. zusammengeschlossenen Organisationen der Lebensmittelwirtschaft, des Handels, der Medien, der Kommunikationsagenturen und der Werbeberufe sind der Überzeugung, dass kommerzielle Kommunikation eine fundamentale und unverzichtbare Rolle in einem freien, fairen und lauteren Wettbewerb spielt. Kommerzielle Kommunikation stellt die Verbindung zwischen werbenden Unternehmen und Kunden her und hilft, geordnete Märkte zum Vorteil aller Beteiligten zu schaffen und zu erhalten. Unverzichtbar ist Werbung auch für die Existenz freier und unabhängiger Medien. Um diese Funktionen der Werbung zu gewährleisten, legt ein enges Geflecht aus gesetzlichen und selbstregulativen Regeln unter anderem fest, dass Werbung als solche erkennbar ist und ihre Rezipienten nicht irreführt oder unsachlich beeinflusst. Werbung gegenüber Kindern und Jugendlichen unterliegt hier besonderen Anforderungen, die der geringeren Erfahrung dieser Zielgruppe Rechnung tragen. Verantwortungsvolle kommerzielle Kommunikation, die auf anerkannten Verhaltensregeln der freiwilligen Selbstkontrolle basiert, zeigt, dass die Wirtschaft ihre Verantwortung in der Gesellschaft wahrnimmt. Die im ZAW zusammengeschlossenen Organisationen wollen - e im Rahmen ihrer Möglichkeiten sicherstellen, dass die gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Lebensmittelwerbung eingehalten werden, insbesondere die Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB),.der Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (sog. Claims- Verordnung) und des Jugendschutzrechts (JuSchG, JMStV), ° eine den Verhaltensregeln des Deutschen Werberats entsprechende kommerzielle Kommunikation im Wettbewerb fördern und zuwiderlaufender Werbung - entgegenwirken. Dies betrifft sowohl die speziellen Verhaltensregeln zur Lebensmittelwerbung als auch die weiteren Kodizes, die im Rahmen freiwilliger Werbeselbstregulierung zu beachten und im Werbekodex des Deutschen Werberats zusammengefasst sind. Sie haben deshalb die nachstehenden Verhaltensregeln über die kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel aufgestellt. ! Die Überwachung der Einhaltung dieser Bestimmungen, die Organisation des Beschwerdeverfahrens sowie die Beurteilung obliegen dem Deutschen Werberat. \ Bei der Gestaltung und Durchführung von kommerzieller Kommunikation für Lebensmittel sind insbesondere die folgenden Grundsätze zu beachten: 1. Allgemeine Grundsätze 11 Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll so gestaltet sein, dass das Vertrauen der Verbraucher in die Qualität der beworbenen Produkte nicht missbraucht wird. 1.2 Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll einem gesunden, aktiven Lebensstil nicht entgegenwirken. 1 Neben diesen Verhaltensregeln des Deutschen Werberats gibt es weitere branchenspezifische oder unternehmenseigene Kodizes wie zum Beispiel das oder das sog. Seite 2 (von 4)
DEUTSCHER WERBERAT 2. Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll einer ausgewogenen, gesunden Ernährung nicht entgegenwirken. Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll nicht zu einem übermäßigen oder einseitigen Konsum der beworbenen Produkte auffordern. Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll weder unverarbeitete noch verarbeitete Lebensmittel abwerten. Kommerzielle Kommunikation für ein Lebensmittel, das Nährstoffe oder Substanzen mit ernährungsbezogener oder physiologischer Wirkung enthält, deren übermäßige Aufnahme im Rahmen der Gesamternährung nicht empfohlen wird, soll den Verzicht auf den Konsum dieser Lebensmittel nicht abwertend darstellen. Kinder Bei der gezielt an Kinder gerichteten kommerziellen Kommunikation sind zusätzlich zu den Grundsätzen nach Ziffer 1 die nachfolgenden Regeln zu beachten. Hierbei muss die geschäftliche Unerfahrenheit und Schutzbedürftigkeit dieser Personengruppe berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für eine verantwortungsvolle Kommunikation in sozialen Netzwerken. 2 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9 Kommerzielle Kommunikation gegenüber Kindern soll für die angesprochene Altersgruppe nicht unangebracht oder unverständlich sein, Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll keine direkten Aufforderungen zum Kauf oder Konsum an Kinder enthalten. Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll keine direkte Aufforderung an Kinder enthalten, ihre Eltern, sonstige Erwachsene oder andere Kinder zum Kauf des beworbenen Produkts zu bewegen. Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll nicht darauf abzielen, die Rolle von Eltern oder Erziehungsberechtigen für eine ausgewogene, gesunde Ernährung ihrer Kinder zu untergraben. Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll nicht das besondere Vertrauen ausnutzen, das Kinder Vertrauenspersonen wie z.B. Eltern und Lehrern entgegenbringen. Die an Kinder gerichtete kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll Verkaufsförderungsmaßnahmen (z.B. Zugaben) und aleatorische Werbemittel (z.B. Gewinnspiele und Preisausschreiben) nicht in einer Weise einsetzen, die die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern ausnutzt. Insbesondere sol! die kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel Kinder nicht durch übermäßige Vorteile in unangemessen unsachlicher Weise anlocken. Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll Kindern nicht suggerieren, für eine vollständige und ausgewogene Mahlzeit sei der Verzehr eines bestimmten Lebensmittels unersetzlich, Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll dem Erlernen eines gesunden, aktiven Lebensstils durch Kinder nicht entgegenwirken. Inder an Kinder gerichteten kommerziellen Kommunikation für Seite 3 (von 4)
DEUTSCHER WERBERAT Lebensmittel sollen keine Konsumszenen von Kindern vor einem Bildschirm gezeigt werden, die gleichzeitig einen besonders inaktiven Lebensstil propagieren. 210 Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel sol! dem Erlernen einer ausgewogenen, gesunden Ernährung durch Kinder nicht entgegenwirken. 2 Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll nicht dazu anregen, keine Pausen zwischen den Mahlzeiten einzulegen und ununterbrochen zu essen. 2.12 Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll keine Aussagen enthalten, die auf eine Verbesserung des sozialen/schulischen Erfolgs von Kindern durch den Konsum des beworberien Lebensmittels abstellen, es sei denn, die Aussagen entsprechen der EU-Health-Claims-Verordnung 2.13 In der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation, die sich gezielt an Kinder richtet oder im direkten Umfeld von Kindersendungen platziert ist, sollen positive Ernährungseigenschaften von Lebensmitteln, die Nährstoffe oder Substanzen mit ernährungsbezogener oder physiologischer Wirkung enthalten, deren übermäßige Aufnahme im Rahmen einer ausgewogenen Gesamternährung nicht empfohlen wird, nicht hervorgehoben werden. Beurteilungskriterien Bei der Beurteilung einer Werbemaßnahme berücksichtigt der Deutsche Werberat e dasLeitbild des durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers, der den von der Werbung angesprochenen Verkehrskreisen angehört: . °e die speziell für die Zielgruppe Kinder unter Ziffer 2 aufgestellten Verhaltensregeln, wenn sich die Werbung gezielt an Kinder - und nicht an die Allgemeinheit - richtet. Kriterien dafür sind beispielsweise die Auswahl des Mediums, in dem die Werbung geschaltet/veröffentlicht wird sowie kinderspezifische Inhalte oder. auch die Verwendung kindertypischer Sprache oder Symbole: ® die Situation, in der die Umworbenen mit der Werbung in Kontakt kommen: ® das Werbemittel: ® den Charakter des die Werbung verbreitenden Mediums. Seite 4 (von 4).
Abteilung: 2 Gesch, Zeichen: 212-20800/0004 Referatsleiterin: RD’n Girndt i.V Mitarbeiterin: Elisa Salas an ken ST Frau Bundesministerin Klöckner in 8 ” NO I eh Vorpulag \, ba’ über Frau Staatssekretärin Kasch mit der Bitte um Kenntnisnahme Stege 1: fr? ui Durchschrift an: 6 WI fester Verteiler und Bedienung 7 variabler Verteiler durch Fachreferat us [[] eingeschränkter Verteiler 5 (innere Angelegenheit / - interne Meinungsbildung) [[] Personalangelegenheiten / persönlicher Inhalt OD StV-EL gleich D Referat 611 für EL- zeitig Referenten/-innen oO zuge- Pl UAr’n 21, Referat leitet 213, 221, 224, 415, 422 Verhaltensregeln des Deutschen Werberats über sämtliche Formen der kommerziellen Kommunikation für Lebensmittel hier: Gespräch zwischen AL 2 und Hauptgeschäftsführer ZAW per Webex am 18.12.2020 Anlagen: keine I. Sachverhalt Am 18.12.2020 fand, als Folge Ihres Gespräches in der Vorwoche, ein Gespräch zwischen dem Unterzeichner, UALn 21 Dr. Heberle, Frau Salas (Ref. 212) und Vertretern des ZAW zu den Verhaltensregeln des Deutschen Werberates statt. Bei dem Gespräch ging es vor allem um mögliche Verschärfungen der geltenden Regelungen. Konkret soll die Anhebung des Alters bei der Kinderdefinition von unter 12 auf unter 14 erfolgen. Zudem soll ein Passus in die Verhaltensregeln aufgenommen werden, der das Hervorheben positiver ° Ernährungseigenschaften von Lebensmitteln mit hohen Gehalten an Fett, Zucker oder Salz (HFSS-Lebensmittel) in der Lebensmittelwerbung gegenüber Kindern unterbindet. 212- 18.12. LV Gespräch AL 2 ZAW Werbung an Kinder gerichtet Dateiname: 212-BM'n LV Gespräch AL 2 mit ZAW Werbung an Kinder gerichtet.docx; zuletzt geändert: 18.12.2020 17:08
SEITE2VON 2 IH. Stellungnahme Der ZAW erklärte sich grundsätzlich bereit, entsprechende Formulierungen aufnehmen zu wollen und stellte eine Formulierung vor. Zu den HFSS-Lebensmitteln soll es heißen: „In der kommerziellen Kommunikation sollen im Umfeld von Kindersendungen positive Eigenschaften von Lebensmitteln, deren übermäßige Aufnahme im Rahmen einer ausgewogenen Gesamternährung nicht empfohlen wird, nicht hervorgehoben werden.“ Dies entspräche grundsätzlich den Mindestvorgaben des Jugendmedienstaatsvertrags und könnte der AVMD-RL Genüge tun. Die derzeit angewandte Definition der Kindersendung ist jedoch eng. Die Verhaltensregeln würden demnach nicht bei Sendungen gelten, die sich nicht ausschließlich an Kinder richten, trotzdem aber auch ein großes junges Publikum (unter 14. Jahren) haben, wie Familien- und Sportsendungen (Fußball, „Germany‘s next Topmodel“ u.ä.). Nach der vom ZAW vorgeschlagenen Formulierung und Auslegung würde an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung zulässig bleiben, die die positiven Ernährungseigenschaften von HFSS-Lebensmitteln hervorhebt, solange sie nicht direkt vor oder nach reinen Sendungen für Kinder (bis 14 Jahre) ausgestrahlt wird. BMEL vertrat die Ansicht, dass insbesondere politisch eine weitergehende Formulierung erforderlich sei, denn.es ginge darum, die Einwirkungen solcher Werbung auf Kinder wirkungsvoll zu verringern. So sollten die Verhaltensregeln alle Sendungen abdecken, bei denen ein großer Anteil jüngeren Publikums (unter 14 Jahren) zu erwarten ist. "Voraussichtlich am 15. Januar 2021 soll ein weiteres Gespräch auf Arbeitsebene zur möglichen Auflösung dieses Dissenses erfolgen. III. Vorschlag Kenntnisnahme. 21 212 | 1V, 18/12 AGi ES 18/12 ww ;:: AL2