Antwort des BMI

Das BMI besitzt die angefragten Informationen nicht, verweist aber auf das BMWi, welches die angefragte Materie, laut dem BMI, aktuell überprüft.

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Bezugsscheine

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MR | Bundesministerium 0 des Innern, für Bau " und Heimat u HAUSANSCHRIFT Alt-Moabit 140 10557 Berlin POSTANSCHRIFT 11014 Berlin IFG@bmi.bund.de Betreff: Informationsfreiheitsgesetz hier: Bezugsscheine www.bmi.bund.de Bezug: Ihr Antrag vom 16. August 2019 Aktenzeichen: ZII4-13002/4#2100 Berlin, 2. September 2019 Seite 1 von 2 mit Ihrem Antrag vom 16. August 2019 bitten Sie auf Grundlage des 8 1 des Geset- zes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) um Unterlagen zur „Prüfung des Sachverhalts, ob gesetzliche Vorbereitungen für die Erteilung von Bezugsscheinen außerhalb eines Spannungs- oder Verteidigungsfalles getroffen werden sollten (Gutachten, etc.), erwähnt auf Seite 58 (Seitenende) der Konzeption Zivile Verteidigung“. Die von Ihnenzitierte Stelle der Konzeption Zivile Verteidigung resümiert, dass zu prüfen sei, ob eine gesetzliche Vorsorge mit Waren auch für bestimmte Krisenlagen außerhalb eines Spannungs- oder Verteidigungsfalles getroffen werden sollte. Leider kann ich Ihnen das Ergebnis dieser empfohlenen Prüfung derzeit nicht zur Verfügung stellen. Die begehrten Informationen liegen dem Bundesministerium desInnern, für Bau und Heimat (BMI) nicht vor. Ggf. erforderliche Änderungen der Rechtsgrundlagen aus den Bereichen der Sicher- stellungs-, Vorsorge und Leistungsgesetze sowie deren Umsetzungsvorschriften wer- den fortlaufend ermittelt. Dem BMI obliegt insofern die Koordinierung im Bereich der ZUSTELL- UND LIEFERANSCHRIFT Ingeborg-Drewitz-Allee 4, 10557 Berlin VERKEHRSANBINDUNG S + U-Bahnhof Hauptbahnhof
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Berlin, 02.09.2019 Seite 2 von 2 genannten Gesetze. Die Planung und Durchführung der Fachaufgaben werden von den Fachressorts jeweils eigenverantwortlich wahrgenommen (vgl. Konzeption Zivile Verteidigung, S. 9). Das Wirtschaftssicherstellungsgesetz sowie die Wirtschaftssi- cherstellungsverordnung liegen im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Auf eine kürzlich durchgeführte Sachstandsab- frage hat das BMWimitgeteilt, dass die genannte Materie aktuell überprüft wird. Et- waige Gesetzesinitiativen des BMWibleiben davon unberührt. Mit freundlichen Grüßen Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Be- troffenenrechtefinden Sie in der Datenschutzerklärung https://www.bmi.bund.de/DE/service/daten- schutz/datenschutz_node.html des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.
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