GMBl Nr. 18 1999

Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 18 vom 11. June 1999

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Nr.18                                                     GMBl1999                                                            Seite 375

                        Artikel 11                              21. HAGEMA GmbH, Chemnitz
     Inkrafttreten/Übergangs- und Schlußvorschriften
                                                                22. Härtetechnik & Metallbearbeitung GmbH, Chemnitz
        I.    Die Verwaltungsräte der BKK POST und der BKK      23. Barkas-Standortentwicklungsgesellschaft BASEG mbH,
              MAINFRANKEN, Schweinfurt haben diese                  Chemnitz
              Satzung
                                                                24. Sächsische Aufbau- und Qualifizierungsgesellschaft mbH,
              am 14. 10. 1998 (Verwaltungsrat der BKK POST),
                                                                    Frankenberg/Chemnitz'"
              am 9. 11. 1998 (Verwaltungsrat der BKK MAIN-
                                                                25. Lunke & Sohn Produktions-GmbH, Hainichen
              FRANKEN, Schweinfurt)
              beschlossen.                                      26. OZF Oberflächenbeschichtungszentrum GmbH u. Co,
                                                                    Frankenberg
              Stuttgart, den 14. 10. 1998
              gez. Bohner                                       27. W. Hunger GmbH & Co. KG, Frankenberg

              Vorsitzender des Verwaltungsrates der BKK POST    28. INNOLAB GmbH & Co. KG, Niederlassung Chemnitz*
              Schweinfurt, den 9.11. 1998                       29. SAF
              gez. Dittert                                          Servicegesellschaft für automatisierten Forderungseinzug
                                                                    mbH, Heidelberg
              Vorsitzender des Verwaltungsrates der BKK
              MAINFRANKEN, Schweinfurt                          30. Ooline Pro Dienste GmbH & Co. KG, Darmstadt
        II.   Die Satzung tritt am 1. 1. 1999 in Kraft.         31. Stadtverwaltung der Stadt Trier
                                                                32. Stadtwerke Trier GmbH, Trier

Anlage zu § 1 der Satzung                                       33. PCK Raffinerie GmbH, Schwedt
Unternehmen nach § 1 Abs. 11, letzter Spiegelstrich             34. Industrieplanung GmbH Schwedt
 1. Deutsche Post Wohnbau GmbH, Düsseldorf                      35. VARENA GmbH, Schwedt
 2. Wissenschaftliches Institut für                             36. CEIC GmbH, Schwedt
    Kommunikationsdienste GmbH, Bad Honnef
                                                                37. SSV 90 PCK e. V. Schwedt
 3. EMS Ku.rierpost GmbH, Bonn
                                                                38. Raab Karcher Sicherheit GmbH, Schwedt
 4. Postbank DATA GmbH, Bonn
                                                                39. WISA-Laboratoriums-GmbH, Schwedt
 5. Deutsche Telekom Mobilfunk
    (DeTeMobil) GmbH, Bonn                                      40. GUMA GmbH, Schwedt
 6. Postbank Immobilien und Baumanagement GmbH                  41. Verfahrenstechnik Schwedt GmbH, Schwedt
    (Postbank Immo, Bonn)                                       42. AVS Abfallverwertung Schwedt GmbH, Schwedt
 7. De-Te-System Deutsche Telekom                               43. VSG Vermessungs-Service GmbH, Schwedt
    Systemlösungen GmbH, Frankfurt/Main
                                                                44. EAS (Elektromaschinen, Anlagen und Steuerungstechnik)
 8. DeTeImmobilien                                                  Schwedt GmbH Schwedt
    Deutsche Telekom Immobilien und Service GmbH, Mün-
    ster                                                        45. Westmecklenburgische Energieversorgung AG
                                                                    Mecklenburg-Vorpommern
 9. Immobilien Service POSTDIENST GmbH
    (ISP), Bonn                                                 46. Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH, Leipzig
10. DeTeKabel Service                                           47. Verkehrs-Consult Leipzig (VCL) GmbH, Leipzig
    Deutsche Telekom Kabel Service GmbH, Bonn                   48. Deutsche Linoleumwerke AG Werk Delmenhorst
11. Deutsche Post Wohnen GmbH                                   49. Tb Berliner Tief- und Verkehrsbau GmbH in den Ländern
12. Deutsche Post Consult GmbH, Bonn                                Berlin und Brandenburg
13. Verband der Post-, Spar- und Darlehnsvereine e.v., Bonn     50. Ingenieurhochbau Berlin GmbH (IHB) in den Ländern
    Post- Spar und Darlehensvereine e.V., mit Sitz in Berlin,       Berlin und Brandenburg
    Braunschweig, Bremen, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt       51. SPEKTRAL Gerüstbau GmbH, Berlin
    am Main, Freiburg im Breisgau, Hamburg, Hannover,
    Karlsruhe, Kiel, Koblenz, Köln, München, Münster, Westf.;   52. Maculan Baurechenzentrum GmbH (MBRZ) Berlin
    Neustadt an der Weinstraße, Nürnberg, Regensburg, Stutt-    53. Baudatentechnik (Deutschland) GmbH Berlin
    gart und Trier. Post-, Spar- und Darlehnsgenossenschaften
    e.G., Saarbrücken (PSD)                                     54. Maculan Baugeräte Service GmbH (MBG), Dresden
14. TELEPORT MediaPark Köln GmbH, Köln                          55. Tb Straßen-, Tief- und Wasserbau Potsdam GmbH
                                                                    (STRATIWA), Potsdam
15. Deutsche Post Wohnbau Köln GmbH, Köln
                                                                56. Infraplan Ingenieurgesellschaft für Infrastrukturbauvor-
16. TELECASH Kommunikations-Service GmbH, Stuttgart
                                                                    haben mbH Berlin
17. DeTeAssekuranz - Deutsche Telekom Assekuranzvermitt-
                                                                57. FAG Kugelfischer Georg Schäfer Aktiengesellschaft,
    lungsgesellschaft mbH, Monheim
                                                                    Schweinfurt
18. Deutsche Telepost Consulting GmbH (DETECON), Bonn
                                                                58. FAG Automobiltechnik AG, Schweinfurt
19. DeTeAtias Deutsche Telekom Telekommunikationsdienste
    GmbH,Bonn                                                   59. FAG OEM und Handel AG, Schweinfurt, Wuppertal,
                                                                    Stuttgart, Hannover
20. De.Te.Berkom
    Gesellschaft für Forschung und Entwicklung von An-
    wendungen in der Telekommunikation mbH, Berlin              * Laut Genehmigungsbescheid des BVA von der Genehmigung ausgenommen.
11

Seite 376                                                  GMBI1999                                                         Nr.18

60. FAG Komponenten AG, Schweinfurt                                      Die Beträge werden für jeden Monat, monatlich nach-
61. FAG Aircraft/Super Precision Bearings GmbH, Schwein-                 träglich gezahlt.
    fun                                                           e.     Mitglieder der Widerspruchsausschüsse erhalten einen
62. FAG Personaldienste und Service GmbH, Schweinfun                     Pauschbetrag in Höhe von 90,- DM pro Sitzungstag.
~3. MG Silles Eltfe~e GmBH, SeaweiafuFfi                          D.     Sonstige Bestimmungen
64. FAG International Sales und Service GmbH, Schweinfurt                1.    Pauschbetrag für Zeitaufwand anläßlich von Ver-
                                                                               waltungsrat- oder Ausschußsitzungen
65. Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH, Essen
                                                                               Der Pauschbetrag für Zeitaufwand steht dem Ver-
66. Amthor Karl, Schweinfun                                                    waltungsratsmitglied für einen Kalendertag nur
67. Buss Dienstleistungs GmbH, Ebern                                           einmal zu, auch wenn es an diesem Tag an Sit-
                                                                               zungen des Verwaltungsrates und Ausschüssen der
68. ESM Eberline Instruments, Strahlen und Umweltmaß-                          BKK POST und der BKK POST PFLEGEKASSE
    technik GmbH, Erlangen                                                     teilnimmt.
69. Eberline Instruments GmbH, Radiometrie, Erlangen
                                                                         2.    Reisen einzelner Verwaltungsratsmitglieder im
70. EFESIS Schleiftechnik GmbH, Gerolzhofen                                    Auftrag des Verwaltungsrates und Reisen des Vor-
71. EUREST Deutschland GmbH, Frankfurt                                         sitzenden oder seines Stellvenreters im gegen-
                                                                               seitigen Einvernehmen
72. FIS GmbH, Schweinfurt
                                                                               Bei Reisen einzelner Verwaltungsratsmitglieder im
73. IBB GmbH, Schweinfurt                                                      Auftrag des Verwaltungsrates und bei Reisen des
74. Intercontakt, Vermittlung und Verwaltung, Schweinfurt                      Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder seines
                                                                               Stellvenreters im gegenseitigen Einvernehmen sind
75. IWf-Industrielle Wickeltechnik GmbH, Erlangen                              Reisekosten nach dieser Richtlinie zu erstatten. Ein
76. Lukas Hydraulik GmbH & Co. KG, Erlangen                                    Pauschbetrag für Zeitaufwand ist nicht zu zahlen.
77. REMOG Präzisions-Meßtechnik GmbH, Schweinfun                         3.    Zahlung der Entschädigung an die Verwaltungs-
                                                                               ratsmitglieder
78. Ros GmbH & Co KG, Coburg
79. Steinhardt GmbH, Schweinfun                                                Den Verwaltungsratsmitgliedern ist auf Antrag ein
                                                                               angemessener Abschlag auf die zu erwanende
80. Dr. Otto Schäfer, Schweinfurt                                              Entschädigung durch DIE BKK POST zu zahlen.
81. Dr. Otto Schäfer Stiftung e. V., Schweinfun                                Er ist bei der Hauptverwaltung anzufordern.
82. Otto G. Schäfer, Schweinfun                                          4.    Als notwendige bare Auslagen i. S. dieser Richt-
                                                                               linie gelten:
83. Solbach Helmut, Wuppenal
                                                                               a.   Fahrkosten der öffentlichen Verkehrsmittel.
84. TEMCO Textilmaschinenkomponenten GmbH & Co KG,
    Hammelburg                                                                 b.   Auslagen in Höhe des Tagegeldsatzes nach
                                                                                    den Bestimmungen des Bundesreisekosten-
85. THF Magazin FAG, Wuppenal                                                       gesetzes in der jeweils geltenden Fassung.
86. Torrington Nadellager GmbH, Halle                                          Ein Nachweis dieser Beträge ist nicht erforderlich.
87. WADI GmbH, Wuppenal
                                                                         5.    Bestimmungen für die Erstattung der Fahrkosten
88. Weiss Spindeltechnologie GmbH, Schweinfun
                                                                               a.   Für die Erstattung der Fahrkosten gelten die
                                                                                    jeweiligen Regelungen des Bundesreisekosten-
                                                                                    gesetzes.
                 Anlage zu § 2 VII der Satzung                                 b.   Es werden die notwendigen Fahrkosten er-
Bestimmungen über die Entschädigung der ehrenamtlichen                              stattet.
Mitglieder des Verwaltungsrates der BKK POST
Aufgrund des § 2 VII der Satzung der BKK POST wird die                                       Genehmigung
Entschädigung der ehrenamtlichen Verwaltungsratsmitglieder
und der Mitglieder der Widerspruchsausschüsse wie folgt fest-     Die vorstehende Satzung wird mit Ausnahme von § 11 Absatz II
gesetzt:                                                          Nummern 6 und 7, § 13 Absatz V, § 15 a Absatz IV Satz 1, § 19
                                                                  und Nummer 63 der Anlage zu § 1 sowie mit der Maßgabe ge-
A.     Es erhalten die Mitglieder des Verwaltungsrates bei Sit-   mäß § 195 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches V und § 41 Absatz 4
       zungen                                                     des Sozialgesetzbuches IV in Verbindung mit § 90 Absatz 1 des
       (einschließlich Vorbesprechungen, Ausschüsse)              Sozialgesetzbuches IV genehmigt, daß in § 7 Absatz I Ziffer 2
                                                                  und § 7 Absatz II Ziffer 2 die Wone "oder veränden sie Lei-
       1.     Reisekosten entsprechend den Regelungen des         stungen, über deren An und Umfang sie entscheiden kann" ge-
              Bundesreisekostengesetzes, mindestens den Ersatz    strichen und in § 8 die Wone "in den Jahren 1997, 1998 und
              der notwendigen baren Auslagen (siehe DA);          1999" durch die Wone "im Jahre 1997" ersetzt werden.
       2.     einen Pauschbetrag für Zeitaufwand je Sitzungstag
              90,-DM.                                             Berlin, 26. Januar 1999
B.     Es erhalten die/der Vorsitzende und die/der stellver-      II 3 - 59100.0 - 2175/98
       tretende Vorsitzende des Verwaltungsrates einen be-                           Bundesversicherungsamt
       sonderen Pauschbetrag in Höhe von monatlich 300,-
       DM für Tätigkeiten und Zeitaufwand außerhalb der Sit-                                  Im Auftrag
       zungen.                                                                               gez. Heinrichs
                                                                                                                   GMBI1999,S.366
5 Nr. 63 wurde vom BVA von der Genehmigung ausgenommen.
12

Nr.18                                                        GMBl1999                                                       Seite 377

                  1. Nachtrag zur Satzung                                    e) Sofern dem freiwillig Versicherten Unterhalt von
                       der BKK POST                                             dem getrennt lebenden oder geschiedenen Ehe-
        Betriebskrankenkasse für Deutsche Post AG,                              partner geleistet wird, gelten die Unterhaltsleistun-
                Deutsche Postbank AG und                                        gen in tatsächlicher Höhe als beitragspflichtige Ein-
                   Deutsche Telekom AG                                          nahmen.
                      (DIE BKK POS])                                         f) Für freiwillig versicherte Sozialhilfeempfänger ist
                                                                                als beitragspflichtige Einnahme das 4-fache des Re-
           - Bek. d. BAnst PT v. 1. 5. 1999 - 302 a -
                                                                                gelsatzes für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach
  Das Bundesversicherungsamt hat mit Bescheid vom 26. 3. 1999                   dem Bundessozialhilfegesetz für den Haushaltsvor-
(Az.: II 3 - 59100.0 - 2175/98) den 1. Nachtrag zur Satzung der                 stand (Alleinstehender) anzusetzen.
BKK POST gemäß § 195 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches V in
                                                                             g) Für freiwillig versicherte Mitglieder, die Schüler
Verbindung mit § 90 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches IV mit der
                                                                                einer Fachschule oder Berufsfachschule sind, gelten
Maßgabe genehmigt, daß § 15 b am 1. Mai 1999 in Kraft tritt.
                                                                                die für versicherungspflichtige Studenten maß-
                            Hinweise                                            gebenden Beitragsbemessungsgrundlagen und der
                                                                                sich daraus ergebende Beitrag.
  Der Nachtrag zur Satzung wird nachstehend gemäß § 20
Abs. III öffentlich bekanntgemacht.                                          h) Für hauptberuflich selbständig Tätige gilt als bei-
                                                                                tragspflichtige Einnahme für den Kalendertag der
1. Nachtrag zur Satzung der BKK POST vom 1. 1. 1999                             dreißigste Teil der monatlichen Beitragsbemes-
                                                                                sungsgrenze (§ 223 SGB V), bei Nachweis niedrige-
                            Artikel I                                           rer Einnahmen jedoch mindestens der vierzigste Teil
                                                                                der monatlichen Bezugsgröße. Veränderungen der
1.) § 10 Abs. 3 Ziff. 1 wird wie folgt neu gefaßt:                              Beitragsbemessung auf Grund eines vom Ver-
   III. Für folgende Gruppen gelten die nachstehenden Son-                      sicherten geführten Nachweises können nur zum
        derregelungen:                                                          ersten Tag des auf die Vorlage dieses Nachweises
        1. Freiwillige Mitglieder                                               folgenden Monats wirksam werden.
        a) Die Bemessung der Beiträge für freiwillige Mit-                   i) Für freiwillige Mitglieder gilt als monatliche Ein-
           glieder richtet sich nach ihrer gesamten wirtschaft-                 nahme 1/10 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18
           lichen Leistungsfähigkeit. Beitragspflichtige Ein-                   SGB IV (i. V. m. § 313 SGB V), solange für das frei-
           nahmen sind Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen,                        willige Mitglied und seine nach § 10 SGB V ver-
           Vorruhestandsgeld, Versorgungsbezüge sowie alle                      sicherten Familienangehörigen der Anspruch auf
           übrigen Einnahmen. Die beitragspflichtigen Ein-                      Leistungen während eines beruflich bedingten Aus-
           nahmen werden nach den tatsächlichen Einnahmen                       landsaufenthaltes ruht. Dies gilt ebenso für frei-
           festgesetzt, soweit nicht eine Beitragsklasse gilt.                  willige Mitglieder, solange sie nach dienstrechtlichen
           Dies- gilt auch für nicht hauptberuflich selbständig                 Vorschriften Anspruch auf Heilfürsorge haben oder
           Tätige.                                                              als Entwicklungshelfer Entwicklungsdienst leisten
                                                                                und soweit ihre Familienangehörigen nicht nach
        b) Für freiwillige Mitglieder, die neben dem Arbeits-                   § 10 SGB V versichert sind.
           entgelt eine Rente aus der gesetzlichen Rentenver-
           sicherung beziehen, gelten als beitragspflichtige                 j) Für folgende Personengruppen gelten Beitrags-
           Einnahmen der Zahlbetrag der Rente bis zur Bei-                      klassen:
           tragsbemessungsgrenze und daneben die sonstigen          2.) § 11 Abs. 2 Nr. 6 und 7 sind zu streichen.
           unter Buchstabe a aufgeführten Einnahmen. Soweit         3.) § 13 Absatz 3 Ziff. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefaßt:
           dies insgesamt zu einer über der Beitragsbemes-
           sungsgrenze liegenden Beitragsbelastung führen              II.   1.
           würde, ist statt des entsprechenden Beitrags aus der              2. Haushaltshilfe wird auch dann gewährt, wenn dem
           Rente nur der Zuschuß des Rentenversicherungs-                       Versicherten nach einer ambulanten Operation oder
           trägers einzuzahlen.                                                 im Anschluß an eine stationäre Krankenhausbe-
        c) Als beitragspflichtige Einnahmen gilt für den Kalen-                 handlung die Weiterführung des Haushalts wegen
           dertag mindestens der 90. Teil der monatlichen Be-                   der Krankheit nicht möglich ist. Die Haushaltshilfe
           zugsgröße nach § 18 SGB IV (i. V. m. § 313 SGB V).                   wird für eine vom Arzt zu bestimmende Dauer zur
                                                                                Verfügung gestellt, längstens für 14 Tage.
        d) Bei freiwillig versicherten Ehepartnern ohne eigene
           Einnahmen ist für die Ermittlung der beitrags-           4.) Die Satzung der BKK POST ist um folgenden Paragraphen
           pflichtigen Einnahmen von den Bruttoeinnahmen                zu ergänzen:
           des anderen Ehepartners auszugehen. Soweit keine                                     § 15 b
           Kinder im Sinne von Satz 5 vorhanden sind, gelten                Modellvorhaben nach § 63 ff SGB V (2. NOG):
           als beitragspflichtige Einnahmen der kalendertäg-                              Naturheilverfahren
           liehe Teil der Hälfte der Bruttoeinnahmen des Ehe-
           partners. Verfügt der freiwillig versicherte Ehe-           I.    DIE BKK POST fördert im Wege der Erprobung auf
           partner über eigene Einnahmen, werden diese, min-                 der Grundlage der §§ 63 ff. SGB V Maßnahmen zur
           destens aber die Hälfte der Bruttoeinnahmen des                   Behandlung akut und chronisch kranker Versicherter.
           Ehepartners, als beitragspflichtige Einnahmen fest-         II. Diesen Versicherten können nach Maßgabe der als An-
           gesetzt. Ist der Ehepartner des freiwilligen Mitglieds          lagen 1 bis 3 der Satzung beigefügten Vereinbarungen
           bei einem Träger der gesetzlichen Krankenver-                   zwischen der BKK POST und der Gesellschaft an-
           sicherung versichert, bleiben dessen Einnahmen un-              throposophischer Ärzte in Deutschland e. v., der Deut-
           berücksichtigt. Bei gemeinsamen unterhaltsberech-               schen Akademie für Akupunktur und Aurikulomedizin
           tigten Kindern ohne eigene Einnahmen, die in der                e. V. und dem Deutschen Zentralverein Homöopa-
           gesetzlichen Krankenversicherung nicht familien-                thischer Ärzte e. V. ambulante Behandlungen der nach-
           versichert sind, ist von der Hälfte der monatlichen             folgend genannten Naturheilverfahren und besonderen
           Bruttoeinnahmen des Ehepartners je Kind ein Be-                 Therapierichtungen über die beigetretenen Ärzte zur
           trag in Höhe von 116 der monatlichen Bezugsgröße                Verfügung gestellt werden. Die Vereinbarungen sind
           abzusetzen.                                                     Bestandteil der Satzung (Anlagen 1 bis 3).
13

Seite 378                                                     GMBl1999                                                     Nr.18

   III. Die Behandlung der Versicherten erfolgt durch die in         Anlagen zu § 15 b der Satzung
        der Anlage 1 § 2, Anlage 2 § 2 bzw. Anlage 3 § 2 zu § 15 b   Anlage 1 zu § 15 b
        der Satzung der BKK POST beschriebenen Naturheil-
        verfahren mit dem Ziel, die Wirtschaftlichkeit und die
        Effizienz der Behandlung ihrer Versicherten zu ver-                                   Vereinbarung
        bessern. Gegenstand des Modellprojekts sind folgende                                   zwischen der
        Naturheilverfahren:                                                      Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte
                                                                                           in Deutschland e. V.,
          a) Anthroposophische Medizin                                               Roggenstr. 82, 70794 Filderstadt
          b) Akupunktur                                                 als Vertreter anthroposophischer Ärzte und Therapeuten
          c) Klassische Homöopathie                                                                und
                                                                                             DIE BKK POST
   IV. DIE BKK POST erstattet ihren Versicherten bei Inan-                                  Burgenlandstr. 44 a
       spruchnahme der in Absatz In genannten ärztlichen                                      70469 Stuttgart
       Leistungen 100 % und nicht-ärztlichen Leistungen 85 %                             über die Versorgung mit
       der in § 7 der Anlagen 1,2 bzw. 3 zu § 15 b der Satzung                        Anthroposophischer Medizin
       der BKK POST genannten Beträge.                                   im Rahmen des Modellvorhabens "Naturheilverfahren"
   V.     Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, daß die in                          gemäß §§ 63 ff. SGB V
          Absatz In genannten Leistungen von einem Arzt er-
          bracht oder verordnet werden, der in der Anlage 4 zu                                Präambel
          § 15 b der Satzung der BKK POST definierten Qualifi-       1. Die Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutschland
          kationsanforderungen erfüllt und als Vertragsarzt zuge-       e. V. und DIE BKK POST beabsichtigten mit dieser Verein-
          lassen ist. DIE BKK POST legt Qualifikationsanfor-            barung, im Rahmen eines Modellvorhabens "Naturheilver-
          derungen an die in Absatz In genannten Verfahren fest.        fahren" gern. §§ 63 ff. SGB V die ärztliche Versorgung von
   VI. Das Modellvorhaben beginnt am 1. 3. 1999 und ist bis             Versicherten der BKK POST mittels Anthroposophischer
       zum 28. 2. 2007 befristet. Die Erprobung wird wissen-            Medizin und die dazugehörigen Heilmittel Heileurythmie,
       schaftlich begleitet und ausgewertet. Das Ergebnis wird          anthroposophische Kunsttherapie einschließlich Musik-
       nach der Auswertung veröffentlicht.                              therapie sowie Rhythmische Massage als Komplex zu er-
                                                                        proben mit dem Ziel, die Wirtschaftlichkeit und Effizienz
                            Artikel II                                  der Behandlung der Versicherten zu verbessern. Das Mo-
                                                                        dellprojekt wird wissenschaftlich begleitet und soll Er-
  Artikel I Nr. 1 - 3 treten mit Wirkung zum 1. 1. 1999 in Kraft,
                                                                        kenntnisse über die Effizienz der Anthroposophischen
Artik~lI Nr. 4 mit Wirkung zum 1. 3.1999.
                                                                        Medizin erbringen und eine Aussage über die Kosten der
                                                                        Anthroposophischen Medizin ermöglichen. Über die An-
                                                                        throposophische Medizin hinaus wird im Modellprojekt
                                                                        "Naturheilverfahren" auch die klassische Homöopathie und
                                                                        die Akupunktur erprobt.
                                                                     2. Das Modellvorhaben verpflichtet alle anthroposophisch
                                                                        tätigen Ärzte und Therapeuten, die der Vereinbarung bei-
                                                                        treten und die entsprechenden Qualifikationsanforderungen
                                                                        erfüllen, sowie DIE BKK POST ausschließlich nach den in
                                                                        dieser Vereinbarung vorgegebenen Bedingungen zu handeln
                                                                        und sich in gleicher Weise an der wissenschaftlichen Be-
                                                                        gleituntersuchung zu beteiligen.

                                                                                                  §1
                                                                                          Indikationsstellung
                                                                     1. Die Anwendung anthroposophischer Therapieverfahren ist
                                                                        grundsätzlich bei solchen Erkrankungsformen indiziert, bei
                                                                        denen eine Heilung oder Linderung durch spezifisches the-
                                                                        rapeutisches Ansprechen von potentiell noch vorhandenen
                                                                        Selbstordnungs- bzw. Selbstheilungskapazitäten zu erwarten
                                                                        ist. In Betracht kommt die Anwendung anthroposophischer
                                                                        Therapieformen insbesondere bei funktionellen Herz-
                                                                        Kreislauf-Erkrankungen, kindlichen Entwicklungsstörun-
                                                                        gen und Kinderkrankheiten, allergischen Erkrankungen,
                                                                        Atemwegserkrankungen, psychiatrischen Erkrankungen mit
                                                                        Ausnahme schwerer Psychosen, dermatologischen Er-
                                                                        krankungen und psychosomatischen Erkrankungen. Bös-
                                                                        artige Neubildungen können von der Anthroposophischen
                                                                        Medizin postoperativ-adjuvant und palliativ behandelt wer-
                                                                        den.
                                                                     2. Krankheitszustände, bei denen ein therapeutisches Vorgehen
                                                                        im Sinne des Funktionsersatzes, der Funktionsausschaltung
                                                                        und der Funktionslenkung notwendig ist, sind für die An-
                                                                        wendung der Anthroposophischen Medizin kontraindiziert.
                                                                     3. Die Indikationen zur Erbringung von Heileurythmie, an-
                                                                        throposophischer Kunsttherapie einschließlich Musikthera-
                                                                        pie und Rhythmischer Massage nach Dr. med. Ita Wegman
                                                                        werden durch einen anthroposophisch tätigen Arzt gestellt,
                                                                        der an dieser Vereinbarung teilnimmt.
14

Nr.18                                                      GMBl1999                                                       Seite 379

                             §2                                           phisehe Kunsttherapie e. V. und von der Gesellschaft
                      Versorgungsinhalte                                  Anthroposophischer Ärzte in Deutschland e. V. geprüft
                                                                          und von der BKK POST anerkannt worden sind. Mal-
   Die Anthroposophische Medizin bildet einen Gesamt-
                                                                          therapie und therapeutisches Plastizieren werden als
komplex, innerhalb dessen im Rahmen dieses Modellversuches
                                                                          Einzeltherapie in Einheiten von 50 Minuten in der Regel
neben der eigentlichen ärztlichen Leistung, die gesprächsorien-
                                                                          einmal (bei Kindern zweimal, bei Schwerstkranken drei-
tiert ausgerichtet ist, auch die von Ärzten angeordneten an-
                                                                          mal) wöchentlich erbracht. Musiktherapie und thera-
throposophischen Heilverfahren erprobt werden.
                                                                          peutisches Sprachgestaltung werden als Einzeltherapie in
1. Ärztliche Leistung                                                     Einheiten von 50 Minuten oder nach Nordoff / Robbins
                                                                          in Einheiten von 30 Minuten mit 2 Therapeuten in der
   Anthroposophisch-ärztliche Leistungen werden von Ärzten
                                                                          Regel einmal wöchentlich erbracht. Ein Therapiezyk.lus
   erbracht, die nach § 5 dieser Vereinbarung von der BKK
                                                                          hat, ggf. einschließlich einer kunsttherapeutischen Anam-
   POST anerkannt worden sind. Für folgende ärztliche Lei-
                                                                          neseerhebung / Diagnostik, maximal 12 Sitzungen. In der
   stungen übernimmt DIE BKK POST die Kosten:
                                                                          Maltherapie und beim therapeutischen Plastizieren wer-
   a) Erstbehandlung                                                      den auch "Einzeltherapien in Gruppen" (maximal
      Diese Leistung ist innerhalb eines Jahres nur einmal be-            3 Teilnehmer) sowie "Gruppentherapien" (ab 4 Teilneh-
      rechnungsfähig.                                                     mer) durchgeführt.

   b) Folgebehandlung                                                c) Rhythmische Massage und rhythmische Bewegungs-
                                                                        bäder
      Diese Leistung ist innerhalb eines Jahres höchstens drei-
      mal berechnungsfähig.                                             Rhythmische Massage und rhythmische Bewegungs-
                                                                        bäder werden von Therapeuten erbracht, die von dem
   c) Beratung (Mindestdauer 7 Minuten)                                 Berufsverband für Rhythmische Massage nach Dr. med.
      Diese Leistung ist innerhalb eines Jahres höchstens fünf-         Ita Wegman e. V. und von der Gesellschaft An-
      mal berechnungsfähig.                                             throposophischer Ärzte in Deutschland e. V. geprüft und
                                                                        von der BKK POST anerkannt worden sind. Rhythmi-
   d) Anwendung und Auswertung eines standardisierten                   sche Massagen werden als Einzeltherapien in Einheiten
      Fragebogens                                                       von 30 Minuten in der Regel einmal wöchentlich er-
      Diese Leistung ist innerhalb eines Quartals höchstens             bracht. Ein Therapiezyk.lus hat maximal 12 Sitzungen.
      einmal berechnungsfähig.
2. Medikation                                                                                    §3
                                                                         Wissenschaftliche Begleitung und Dokumentation
   Voraussetzung für eine Kostenübernahme von Arzneimit-
   teln durch DIE BKK POST ist die Verordnung durch einen         1. Die wissenschaftliche Begleitung des Modellvorhabens wird
   von der BKK POST anerkannten, anthroposophisch tätigen            sichergestellt.
   Arzt. Die pharmazeutische Qualität (z. B. geeignete stan-      2. Die Ärzte sind nur berechtigt, Leistungen nach diesem Ver-
   dardisierte Herstellungs- und Prüfverfahren) und die recht-       trag abzurechnen, wenn sie die wissenschaftliche Begleitung
   liche Verkehrsfähigkeit der angewendeten Arzneimittel             unterstützen, indem sie die Behandlungsfälle dokumentie-
   müssen gewährleistet sein.                                        ren. Die Dokumentationsbögen sind nach Abschluß der Be-
3. Nichtärztliche Therapieverfahren                                  handlung vollständig ausgefüllt direkt an die von der BKK
                                                                     POST zu benennende Stelle zu senden.
   Anthroposophische Heilverfahren im Sinne des Modellpro-
   jektes "Naturheilverfahren" sind die Heileurythmie, die an-    3. Aufwendungen der Ärzte im Zusammenhang mit der Do-
   throposophische Kunsttherapie einschließlich der Musik-           kumentation sind mit den Vergütungssätzen nach § 7 abge-
   therapie und der therapeutischen Sprachgestaltung sowie die       golten.
   Rhythmische Massage. Sie können nur auf Anordnung eines
   von der BKK POST anerkannten anthroposophisch tätigen                                         §4
   Arztes hin von speziell anthroposophisch ausgebildeten                             Anspruchsberechtigung
   Therapeuten erbracht werden, die hinsichtlich ihrer Aus-
   bildung und Eignung durch die jeweiligen anthroposophi-          Anspruch auf die Leistungen bzw. Kostenübernahme nach
   schen Berufsverbände und die Gesellschaft Anthroposo-          diesem Vertrag haben ausschließlich Versicherte der BKK
   phischer Ärzte in Deutschland e. V. überprüft und von der      POST.
   BKK POST anerkannt worden sind.
   a) Heileurythmie                                                                             §5
                                                                                  Qualifikationsvoraussetzungen
      Heileurythmie wird von Therapeuten erbracht, die vom
      Berufsverband Heileurythmie e. V. und von der Gesell-       1. Zur Durchführung einer Behandlung mit anthroposophi-
      schaft Anthroposophischer Ärzte in Deutschland e. V.           schen Heilverfahren oder zur Verordnu~g nicht-ärztlicher
      hinsichtlich ihrer Eignung geprüft und von der BKK             anthroposophischer Heilverfahren sind Arzte und Thera-
      POST anerkannt worden sind. Heileurythmie wird als             peuten berechtigt, die
      Einzeltherapie in Einheiten von 45 Minuten Dauer in der        •    von der Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in
      Regel einmal wöchentlich erbracht. Ein Zyklus umfaßt                Deutschland e.V. und den in § 2 Nr. 3 genannten Berufs-
      maximal 12 Therapieeinheiten.                                       verbänden überprüft und als hierzu geeignet beurteilt
        Schulheileurythmie gehört nicht in die kurative medizi-           und
        nische Versorgung, sondern in den Bereich der Präven-        •    von der BKK POST anerkannt worden sind.
        tion. Sie ist deshalb nicht Gegenstand dieses Rahmen-
        vertrages.                                                2. Ein Qualifikationsnachweis gemäß Anlage 1 bzw. Anlage 2
                                                                     ist der Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutsch-
   b) Anthroposophische Kunsttherapie                                land e. V. vor Erbringung entsprechender Leistungen vor-
      Die Kunsttherapie gliedert sich in Maltherapie, thera-         zulegen. DIE BKK POST erhält von der Gesellschaft An-
      peutisches Plastizieren, Musiktherapie und therapeuti-         throposophischer Ärzte in Deutschland e. V. per Datenträger
      sche Sprachgestaltung. Sie wird von Therapeuten er-            regelmäßig aktualisierte Listen der als geeignet beurteilten
      bracht, die von dem Berufsverband für Anthroposo-              Ärzte und Therapeuten.
15

Seite 380                                                  GMBI1999                                                        Nr.18

                             §6                                       maximal 2 Therapiezyklen pro Jahr und maximal 8 in 8 Jah-
            Arbeitskreis zur Qualitätssicherung                       ren je Versichertem verordnet werden. Medizinisch indiziert
                                                                      kann je Versichertem höchstens 2mal pro Jahr und höchstens
   Vertragsärzte und Therapeuten, die die Genehmigung zur
                                                                      8mal in 8 Jahren zusätzlich ein Therapiezyklus rhythmischer
Abrechnung nach diesem Vertrag erhalten haben, schließen sich
                                                                      Massagen oder rhythmischer Bäder verordnet werden. Aus-
Arbeitskreisen mit dem Ziel der Qualitätssicherung in der An-
                                                                      nahmsweise können in medizinisch begründeten Einzel-
throposophischen Medizin an und nehmen regelmäßig daran
                                                                      fällen diese Maximalzahlen überschritten werden, wenn die
teil.
                                                                      in § 9 genannte Kommission zustimmt.
                                                                  a) Heileurythmie                                     63,00 DM
                             §7                                      (Mindestdauer 45 Minuten)
                          Vergütung
                                                                  b) Anthroposophische Kunsttherapie
1. Ärztliche Leistungen
                                                                      Kunsttherapeutische Anamneseerhebung
   Folgende Vergütungen für spezifisch-anthroposophische
                                                                      und Diagnostik                                   70,00 DM
   ärztliche Leistungen können im Rahmen dieser Vereinba-
                                                                      (Mindestdauer 50 Minuten)
   rung abgerechnet werden:
                                                                      Einzeltherapie Malen!
a) Erstbehandlung
                                                                      therapeutisches Plastizieren                     70,00 DM
   60 Minuten                                       180,00 DM         (Mindestdauer 50 Minuten)
   45 Minuten                                       135,00 DM         Einzeltherapie Malen/
                                                                      therapeutisches Plastizieren
   30 Minuten                                        90,00 DM
                                                                      in Gruppen                        je Patient 30,00 DM
   15 Minuten                                        45,00 DM         (Mindestdauer 50 Minuten,
                                                                      Gruppengröße maximal 3 Patienten)
   Eine Erstbehandlung ist innerhalb eines Jahres höchstens
   einmal berechnungsfähig. Neben einer Erstbehandlung sind           Gruppentherapie Malen/
   Leistungen nach den Nm. 1,2,3,10,11,17,18,60,850 und               therapeutisches Plastizieren      je Patient     16,00 DM
   851 EBM am selben Tag nicht berechnungsfähig.                      (Mindestdauer 50 Minuten,
                                                                      Gruppengröße maximal 7 Patienten)
b) Folgebehandlung
   30 Minuten                                        90,00 DM     c) Musiktherapie                                     70,00 DM
                                                                     (Mindestdauer 50 Minuten bzw. 30 Minuten
   15 Minuten                                        45,00 DM        (Nordoff / Robbins) zu 2 Therapeuten)
   Eine Folgebehandlung ist innerhalb eines Jahres höchstens
                                                                  d) Rhythmische Massage/
   dreimal berechnungsfähig. Neben einer Folgebehandlung
                                                                     Rhythmische Bewegungsbäder                        39,00 DM
   sind Leistungen nach den Nm. 1,2,3,10,11,17,18,60,850
                                                                     (Mindestdauer 30 Minuten)
   und 851 EBM am selben Tag nicht berechnungsfähig.
                                                                      DIE BKK POST erstattet 85 % der Behandlungskosten für
c) Beratung (Mindestdauer 7 Minuten)                 20,00 DM
                                                                      die unter 3 a) bis 3 d) genannten Leistungen. Für die Ver-
   Diese Leistung ist innerhalb eines Jahres höchstens fünfmal        sicherten verbleibt eine Beteiligung von 15 % der Behand-
   berechnungsfähig. Neben dieser Leistung sind Leistungen            lungskosten. Hieraus ergeben sich folgende Beträge:
   nach den Nm. 1,2,3,10,11,17,18,60,850 und 851 EBM am
   selben Tag nicht berechnungsfähig.                                                     Gesamt-          Anteil     Anteil
                                                                                          honorar        BKKPOST    Versicherter
d) Bearbeitung eines standardisierten Fragebogens    20,00 DM                                             (85 %)      (15%)

   Diese Leistung ist innerhalb eines Quartals nur einmal be-     Heileurythmie            63,00           53,55        9,45
   rechnungsfähig. DIE BKK POST erstattet 100 % der Be-           Kunsttherapie
   handlungskosten für die unter 1a) bis 1c) genannten Lei-       Anamnese                 70,00           59,50       10,50
   stungen.                                                       Einzeltherapie           70,00           59,50       10,50

   Die Anthroposophische Medizin ist nicht neben einer Be-        Einzeltherapie
   handlung mit klassischer Homöopathie oder Akupunktur           In Gruppen               30,00           25,50        4,50
   abrechenbar. Bei einem Wechsel des Therapieverfahrens ist      Gruppentherapie          16,00           13,60        2,40
   eine erneute Erstanamnese innerhalb eines Jahres nicht be-     Musiktherapie/therap.
   rechnungsfähig.                                                Sprachgestaltung         70,00           59,50       10,50
                                                                  Rhythm. Massage          39,00           33,15        5,85
   Die Vergütung der T<itigkeit der Vertragsärzte innerhalb
   dieser Vereinbarung erfolgt außerhalb der Gesamrvergütung
   nach § 85 Abs. 1 SGB V.                                                                        §8
                                                                                          Abrechnungsverfahren
2. Medikation
                                                                    DIE BKK POST erstattet ihren Versicherten nach Vorlage der
   Die Kosten für anthroposophische Arzneimittel werden           Rechnung die nach § 7 abrechnungsfähigen Beträge. Die Ein-
   - abzüglich des gesetzlichen Eigenanteils - von der BKK        sendung der vollständig ausgefüllten Dokumentationsbögen an
   POST übernommen, wenn die Verordnung durch einen nach          die Universität Freiburg ist Voraussetzung für die Abrechnung
   § 5 anerkannten, anthroposophisch tätigen Arzt erfolgt ist.    der ärztlichen Leistung. Die Universität Freiburg informiert
   Die pharmazeutische Qualität (z. B. geeignete standardisier-   DIE BKK POST über die ordnungsgemäße Dokumentation der
   te Herstellungs- und Prüfverfahren) und die rechtlicI,e Ver-   Behandlung.
   kehrsfähigkeit der angewendeten Arzneimittel müssen ge-
   währleistet sein.
                                                                                                    §9
3. Nicht-ärztliche Therapieverfahren                                                           Kommission
   Von den anthroposophischen Heilverfahren Heileurythmie         1. Die Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutschland
   und Kunsttherapie (vgl. § 2 Nr. 3 b) können insgesamt             e. V. und DIE BKK POST richten eine Kommission ein, die
16

Nr.18                             GMBl1999                                   Seite 381

           auf Anfrage der BKK POST im Einzelfall die qualifizierte
           Leistungserbringung und sachliche Richtigkeit der Abrech~
           nung prüft. Bestehen Zweifel, wird die Kommission zu-
           nächst das kollegiale Gespräch suchen. Bei fortbestehenden
           oder wiederholten Zweifeln ist die Kommission berechtigt,
           einzelne Ärzte oder Therapeuten in Abstimmung mit dem
           Vorstand der Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in
           Deutschland e.V. nach vorheriger Androhung mit einer Frist
           von 3 Monaten von der Teilnahme an dem Modellversuch
           auszuschließen.
        2. Die Kommission besteht aus zwei von der Gesellschaft An-
           throposophischer Ärzte in Deutschland e. V. benannten
           Vertretern und zwei von der BKK POST benannten Ver-
           tretern. Sachverständige können von beiden Seiten hinzu-
           gezogen werden.

                                     § 10
                        Inkrafttreten und Kündigung
        1. Diese Vereinbarung tritt am 01. 03.1999 in Kraft und ist auf
           ein Jahr befristet. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres
           Jahr, wenn sie nicht bis zum 28. Februar des jeweiligenJahres
           von der Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutsch-
           land e. V. oder der BKK POST aufgekündigt wird. Diese
           Vereinbarung endet, ohne daß es einer Kündigung bedarf,
           spätestens mit Beendigung des Modellversuchs, d. h. nach
           8 Jahren nach Beginn des Modellversuchs.
        2. Eine außergewöhnliche Kündigung des Venrages ist beider-
           seits ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit aus
           wichtigem Grund möglich.

        Filderstadt,                               Stuttgart,
        Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte      DIE BKK POST
        in Deutschland e.v.
        Vorstand                                   Vorstand
17

Seite 382                                                           GMBI1999                                                              Nr.18

                                                                                                                                      Anlage 1

                                    Fragebogen "Qualifikationsvoraussetzungen für Ärzte"
                                       zur Vereinbarung ,,Anthroposophische Medizin"


 Name:                                                                                                                                       .

 Straße:                                                                                                                                     .
 Tel.:                                                                     Fax:                                                              .
                                                 (Fehlerhafte Angaben bitte korrigieren bzw. ergänzen)



 1. Praktizieren Sie in   0   Einzelpraxis   0   Gemeinschaftspraxis          0   Praxisgemeinschaft     0   Krankenhaus?

 2. Haben Sie die Kassenzulassung?           0   ja                o nein
 3. Behandeln Sie    0    Privatpatienten    0   Patienten aller Kassen? Wieviele Patienten/Quartal ca.?                          _

 4. Seit wann praktizieren Sie?                                                               ,               seit 19             _

 5. Seit wann wenden Sie Anthroposophische Medizin an?                                                   ,    seit 19             _

 6. Welche Ausbildung/Weiterbildung zur Anthroposophischen Medizin haben Sie absolviert?
    Ausbildungsinstitut                                                                                      Dauer (evtl. Rückseite verwenden)




    Anerkennung durch die Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutschland am                                    (Datum)

 7. Behandeln Sie mit Anthroposophischer Medizin?
     o ausschließlich         0   überwiegend             o häufig           o gelegentlich
 8. Welche anderen Heilverfahren wenden Sie an?
     o klassische Schulmedizin (Allopathie)                                              o Hypnose
     o Homöopathie                                                                       o Neuraltherapie
     o Phytotherapie                                                                     0                           _
     o Akupunktur                                                                        0                       _

                                                                                                                         ja           nein
 9. Wären Sie bereit, neue Patienten der BKK POST zu den Bedingungen
    des Erprobungsverfahrens in Ihre Praxis aufzunehmen?                                                                 o            o
    Bis zu               Patienten pro Quartal

10. Wären Sie bereit, die ärztlichen Kontakte mit den neu aufgenommenen Patienten
    der BKK POST über den Zeitraum des Erprobungsverfahrens zu dokumentieren?                                            o            o
    Ein Beispiel des Dokumentationsbogens liegt bei, für Änderungsvorschläge bzw. Anregungen
    wären wir Ihnen dankbar.
    Bis zu            Patienten

11. Wären Sie bereit, Diagnosen nach dem DiagnoseschlüssellCD-1 0 zu stellen?                                            o            o
12. Wären Sie, im Falle einer Teilnahme an der Studie, an einer Einführung
    durch die Studienleitung interessiert?                                                                               o            o
13. Welche Form der Einführung wäre für Sie am günstigsten?
     opersönlicher Besuch (ca. 1-2 Std.)
     olokale Konferenz (1 Nachmittag/Abend)
     oschriftlich/telefonisch




 Ort, Datum                                                                       Unterschrift
18

Nr.18                                                                  GMBl1999                                                               Seite 383

                                                                                                                                          Anlage 2


                         Fragebogen "Qualifikationsvoraussetzungen für nicht-ärztliche Therapeuten"
                                      zur Vereinbarung "Anthroposophische Medizin"


     Name:                                                                                                                                         .

     Straße:                                                                                                                                       .

 Tel.:                                                                        Fax:                                                                 .
                                                    (Fehlerhafte Angaben bitte korrigieren bzw. ergänzen)


1.     Praktizieren Sie in   0   Einzelpraxis   0   Gemeinschaftspraxis           0   Praxisgemeinschaft    0   Krankenhaus?

2.     Haben Sie die Kassenzulassung?           0   ja                o nein
3.     Behandeln Sie   D     Privatpatienten    0   Patienten aller Kassen? Wieviele Patienten/Quartal ca.?                           _

4.     Seit wann praktizieren Sie?                                                                               seit 19             _

5.     Seit wann wenden Sie Anthroposophische Medizin an?                                                        seit 19                  _

6.     Welche Ausbildung/Weiterbildung zur Anthroposophischen Medizin haben Sie absolviert?
       Ausbildungsinstitut                                                                                      Dauer (evtl. Rückseite verwenden)




       Anerkennung durch die Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutschland am                                   (Datum)

7.     Behandeln Sie mit Anthroposophischer Medizin?
       o ausschließlich      0 überwiegend      0 häufig                        o gelegentlich
8.     Welche anderen Heilverfahren wenden Sie an?




                                                                                                                           ja             nein
9.     Wären Sie bereit, neue Patienten der BKK POST zu den Bedingungen
       des Erprobungsverfahrens in Ihre Praxis aufzunehmen?                                                                o              o
       Bis zu            Patienten pro Quartal




 Ort, Datum                                                                           Unterschrift
19

Seite 384                                                   GMBI1999                                                 Nr.18

                                             Anlage 2 zu § 15 b    Erkrankungen der Mundhöhle
                                                                   Zahnschmerzen
                       Vereinbarung                                Schmerzen nach Zahnextirpation
                        zwischen der                               Gingivitis
          Deutschen Akademie für Akupunktur
                und Aurikulomedizin e. V.,                         Akute und chronische Pharyngitis
                        Feinhalsstr. 8,                            Gastrointestinale Erkrankungen
                      81247 München
           als Vertreter akupunktierender Ärzte                    Oesophagus- und Kardiaspasmen
                             und                                   Singultus
                      DIE BKK POST                                 Gastroptose
                     Burgenlandstr. 44 a
                       70469 Stuttgart                             Akute und chronische Gastritis
             über die ärztliche Versorgung mit                     Hyperazidität des Magens
                        Akupunktur
   im Rahmen eines Modellvorhabens "Naturheilverfahren"            Chronisches Ulkus duodeni
                  gemäß §§ 63 ff. SGB V.                           Akute und chronische Kolitis
                                                                   Akute bakterielle Dysenterie
                           Präambel                                Obstipation
1. Die Deutsche Akademie für Akupunktur und Aurikulo-              Diarrhoe
   medizin und DIE BKK POST beabsichtigen mit dieser Ver-
                                                                   Neurologische und orthopädische Erkrankungen
   einbarung, im Rahmen eines Modellvorhabens "Naturheil-
   verfahren" gemäß §§ 63 ff. SGB V die ärztliche Versorgung       Kopfschmerzen
   von Versicherten der BKK POST mittels Akupunktur zu             Migräne
   erproben mit dem Ziel, die Wirtschaftlichkeit und Effizienz
   der Behandlung der Versicherten zu verbessern. Das Modell-      Trigeminusneuralgie
   projekt wird wissenschaftlich begleitet und soll Erkenntnisse   Facialisparese
   über die Effizienz der Akupunktur erbringen und eine Aus-
   sage üb~.r die Kosten der Akupunkturbehandlung ermög-           Periphere Neuropathien
   lichen. Uber die Akupunktur hinaus werden im Modell-            Poliomyelitislähmung
   projekt "Naturheilverfahren" auch die Anthroposophische
                                                                   Morbus Meniere
   Medizin und die klassische Homöopathie erprobt.
                                                                   Neurogene Blasendysfunktion
2. Das Modellvorhaben verpflichtet alle akupunktierenden
   Ärzte, die der Vereinbarung beitreten und die entsprechen-      Enuresis nocturna
   den Qualifikationsanforderungen erfüllen, sowie DIE BKK         Tennisellenbogen
   POST ausschließlich nach den in dieser Vereinbarung vor-
   gegebenen Bedingungen zu handeln und sich in gleicher           Ischialgien, Lumbalgien
   Weise an der wissenschaftlichen Begleituntersuchung zu be-      Rheumatoide Arthritis
   teiligen.
                                                                   Sehnenscheidenentzündung
                                                                   Thoraxschmerzen
                               §1                                  Radikulärsyndrome und Pseudoradikulärsyndrome im Lumbo-
                       Indikationsstellung                         sakralbereich
 Die Akupunktur kann bei folgenden Indikationen ange-              Koxalgie
wendet werden:                                                     Gonalgie
Respirationstrakt                                                  Bänderschmerz am Sprunggelenk
Akute Sinusitis                                                    Fersenschmerz
Akute Rhinitis                                                     Akuter Schiefhals
Allergische Rhinitis                                               Interkostalneuralgie
Allgemeine Erkältungskrankheiten                                   Schulter-Arm-Syndrom
Akute Tonsillitis                                                  Erkrankungen der Genitalorgane und Erkrankungen
Bronchopulmonale Erkrankungen                                      während der Schwangerschaft und Stillperiode
                                                                   Regelstörungen (ausbleibende und stockende Regel, Dysme-
Akute Bronchitis
                                                                   norrhoe)
Asthma bronchiale                                                  Prämenstruelles Syndrom
Allergisches Asthma                                                Wechseljahresbeschwerden
Augenerkrankungen                                                  Senkungsbeschwerden
Akute Konjunktivitis                                               Mastopathie
Zentrale Retinitis                                                 Hyperemesis
Myopie (bei Kindern)                                               Laktationsschwäche
Katarakt                                                           Hauterkrankungen
Lähmungen nach Schlaganfall                                        Allergisches Ekzem
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