GMBl Nr. 18 1999
Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 18 vom 11. June 1999
Nr.18 GMBl1999 Seite 375 Artikel 11 21. HAGEMA GmbH, Chemnitz Inkrafttreten/Übergangs- und Schlußvorschriften 22. Härtetechnik & Metallbearbeitung GmbH, Chemnitz I. Die Verwaltungsräte der BKK POST und der BKK 23. Barkas-Standortentwicklungsgesellschaft BASEG mbH, MAINFRANKEN, Schweinfurt haben diese Chemnitz Satzung 24. Sächsische Aufbau- und Qualifizierungsgesellschaft mbH, am 14. 10. 1998 (Verwaltungsrat der BKK POST), Frankenberg/Chemnitz'" am 9. 11. 1998 (Verwaltungsrat der BKK MAIN- 25. Lunke & Sohn Produktions-GmbH, Hainichen FRANKEN, Schweinfurt) beschlossen. 26. OZF Oberflächenbeschichtungszentrum GmbH u. Co, Frankenberg Stuttgart, den 14. 10. 1998 gez. Bohner 27. W. Hunger GmbH & Co. KG, Frankenberg Vorsitzender des Verwaltungsrates der BKK POST 28. INNOLAB GmbH & Co. KG, Niederlassung Chemnitz* Schweinfurt, den 9.11. 1998 29. SAF gez. Dittert Servicegesellschaft für automatisierten Forderungseinzug mbH, Heidelberg Vorsitzender des Verwaltungsrates der BKK MAINFRANKEN, Schweinfurt 30. Ooline Pro Dienste GmbH & Co. KG, Darmstadt II. Die Satzung tritt am 1. 1. 1999 in Kraft. 31. Stadtverwaltung der Stadt Trier 32. Stadtwerke Trier GmbH, Trier Anlage zu § 1 der Satzung 33. PCK Raffinerie GmbH, Schwedt Unternehmen nach § 1 Abs. 11, letzter Spiegelstrich 34. Industrieplanung GmbH Schwedt 1. Deutsche Post Wohnbau GmbH, Düsseldorf 35. VARENA GmbH, Schwedt 2. Wissenschaftliches Institut für 36. CEIC GmbH, Schwedt Kommunikationsdienste GmbH, Bad Honnef 37. SSV 90 PCK e. V. Schwedt 3. EMS Ku.rierpost GmbH, Bonn 38. Raab Karcher Sicherheit GmbH, Schwedt 4. Postbank DATA GmbH, Bonn 39. WISA-Laboratoriums-GmbH, Schwedt 5. Deutsche Telekom Mobilfunk (DeTeMobil) GmbH, Bonn 40. GUMA GmbH, Schwedt 6. Postbank Immobilien und Baumanagement GmbH 41. Verfahrenstechnik Schwedt GmbH, Schwedt (Postbank Immo, Bonn) 42. AVS Abfallverwertung Schwedt GmbH, Schwedt 7. De-Te-System Deutsche Telekom 43. VSG Vermessungs-Service GmbH, Schwedt Systemlösungen GmbH, Frankfurt/Main 44. EAS (Elektromaschinen, Anlagen und Steuerungstechnik) 8. DeTeImmobilien Schwedt GmbH Schwedt Deutsche Telekom Immobilien und Service GmbH, Mün- ster 45. Westmecklenburgische Energieversorgung AG Mecklenburg-Vorpommern 9. Immobilien Service POSTDIENST GmbH (ISP), Bonn 46. Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH, Leipzig 10. DeTeKabel Service 47. Verkehrs-Consult Leipzig (VCL) GmbH, Leipzig Deutsche Telekom Kabel Service GmbH, Bonn 48. Deutsche Linoleumwerke AG Werk Delmenhorst 11. Deutsche Post Wohnen GmbH 49. Tb Berliner Tief- und Verkehrsbau GmbH in den Ländern 12. Deutsche Post Consult GmbH, Bonn Berlin und Brandenburg 13. Verband der Post-, Spar- und Darlehnsvereine e.v., Bonn 50. Ingenieurhochbau Berlin GmbH (IHB) in den Ländern Post- Spar und Darlehensvereine e.V., mit Sitz in Berlin, Berlin und Brandenburg Braunschweig, Bremen, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt 51. SPEKTRAL Gerüstbau GmbH, Berlin am Main, Freiburg im Breisgau, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Kiel, Koblenz, Köln, München, Münster, Westf.; 52. Maculan Baurechenzentrum GmbH (MBRZ) Berlin Neustadt an der Weinstraße, Nürnberg, Regensburg, Stutt- 53. Baudatentechnik (Deutschland) GmbH Berlin gart und Trier. Post-, Spar- und Darlehnsgenossenschaften e.G., Saarbrücken (PSD) 54. Maculan Baugeräte Service GmbH (MBG), Dresden 14. TELEPORT MediaPark Köln GmbH, Köln 55. Tb Straßen-, Tief- und Wasserbau Potsdam GmbH (STRATIWA), Potsdam 15. Deutsche Post Wohnbau Köln GmbH, Köln 56. Infraplan Ingenieurgesellschaft für Infrastrukturbauvor- 16. TELECASH Kommunikations-Service GmbH, Stuttgart haben mbH Berlin 17. DeTeAssekuranz - Deutsche Telekom Assekuranzvermitt- 57. FAG Kugelfischer Georg Schäfer Aktiengesellschaft, lungsgesellschaft mbH, Monheim Schweinfurt 18. Deutsche Telepost Consulting GmbH (DETECON), Bonn 58. FAG Automobiltechnik AG, Schweinfurt 19. DeTeAtias Deutsche Telekom Telekommunikationsdienste GmbH,Bonn 59. FAG OEM und Handel AG, Schweinfurt, Wuppertal, Stuttgart, Hannover 20. De.Te.Berkom Gesellschaft für Forschung und Entwicklung von An- wendungen in der Telekommunikation mbH, Berlin * Laut Genehmigungsbescheid des BVA von der Genehmigung ausgenommen.
Seite 376 GMBI1999 Nr.18 60. FAG Komponenten AG, Schweinfurt Die Beträge werden für jeden Monat, monatlich nach- 61. FAG Aircraft/Super Precision Bearings GmbH, Schwein- träglich gezahlt. fun e. Mitglieder der Widerspruchsausschüsse erhalten einen 62. FAG Personaldienste und Service GmbH, Schweinfun Pauschbetrag in Höhe von 90,- DM pro Sitzungstag. ~3. MG Silles Eltfe~e GmBH, SeaweiafuFfi D. Sonstige Bestimmungen 64. FAG International Sales und Service GmbH, Schweinfurt 1. Pauschbetrag für Zeitaufwand anläßlich von Ver- waltungsrat- oder Ausschußsitzungen 65. Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH, Essen Der Pauschbetrag für Zeitaufwand steht dem Ver- 66. Amthor Karl, Schweinfun waltungsratsmitglied für einen Kalendertag nur 67. Buss Dienstleistungs GmbH, Ebern einmal zu, auch wenn es an diesem Tag an Sit- zungen des Verwaltungsrates und Ausschüssen der 68. ESM Eberline Instruments, Strahlen und Umweltmaß- BKK POST und der BKK POST PFLEGEKASSE technik GmbH, Erlangen teilnimmt. 69. Eberline Instruments GmbH, Radiometrie, Erlangen 2. Reisen einzelner Verwaltungsratsmitglieder im 70. EFESIS Schleiftechnik GmbH, Gerolzhofen Auftrag des Verwaltungsrates und Reisen des Vor- 71. EUREST Deutschland GmbH, Frankfurt sitzenden oder seines Stellvenreters im gegen- seitigen Einvernehmen 72. FIS GmbH, Schweinfurt Bei Reisen einzelner Verwaltungsratsmitglieder im 73. IBB GmbH, Schweinfurt Auftrag des Verwaltungsrates und bei Reisen des 74. Intercontakt, Vermittlung und Verwaltung, Schweinfurt Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder seines Stellvenreters im gegenseitigen Einvernehmen sind 75. IWf-Industrielle Wickeltechnik GmbH, Erlangen Reisekosten nach dieser Richtlinie zu erstatten. Ein 76. Lukas Hydraulik GmbH & Co. KG, Erlangen Pauschbetrag für Zeitaufwand ist nicht zu zahlen. 77. REMOG Präzisions-Meßtechnik GmbH, Schweinfun 3. Zahlung der Entschädigung an die Verwaltungs- ratsmitglieder 78. Ros GmbH & Co KG, Coburg 79. Steinhardt GmbH, Schweinfun Den Verwaltungsratsmitgliedern ist auf Antrag ein angemessener Abschlag auf die zu erwanende 80. Dr. Otto Schäfer, Schweinfurt Entschädigung durch DIE BKK POST zu zahlen. 81. Dr. Otto Schäfer Stiftung e. V., Schweinfun Er ist bei der Hauptverwaltung anzufordern. 82. Otto G. Schäfer, Schweinfun 4. Als notwendige bare Auslagen i. S. dieser Richt- linie gelten: 83. Solbach Helmut, Wuppenal a. Fahrkosten der öffentlichen Verkehrsmittel. 84. TEMCO Textilmaschinenkomponenten GmbH & Co KG, Hammelburg b. Auslagen in Höhe des Tagegeldsatzes nach den Bestimmungen des Bundesreisekosten- 85. THF Magazin FAG, Wuppenal gesetzes in der jeweils geltenden Fassung. 86. Torrington Nadellager GmbH, Halle Ein Nachweis dieser Beträge ist nicht erforderlich. 87. WADI GmbH, Wuppenal 5. Bestimmungen für die Erstattung der Fahrkosten 88. Weiss Spindeltechnologie GmbH, Schweinfun a. Für die Erstattung der Fahrkosten gelten die jeweiligen Regelungen des Bundesreisekosten- gesetzes. Anlage zu § 2 VII der Satzung b. Es werden die notwendigen Fahrkosten er- Bestimmungen über die Entschädigung der ehrenamtlichen stattet. Mitglieder des Verwaltungsrates der BKK POST Aufgrund des § 2 VII der Satzung der BKK POST wird die Genehmigung Entschädigung der ehrenamtlichen Verwaltungsratsmitglieder und der Mitglieder der Widerspruchsausschüsse wie folgt fest- Die vorstehende Satzung wird mit Ausnahme von § 11 Absatz II gesetzt: Nummern 6 und 7, § 13 Absatz V, § 15 a Absatz IV Satz 1, § 19 und Nummer 63 der Anlage zu § 1 sowie mit der Maßgabe ge- A. Es erhalten die Mitglieder des Verwaltungsrates bei Sit- mäß § 195 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches V und § 41 Absatz 4 zungen des Sozialgesetzbuches IV in Verbindung mit § 90 Absatz 1 des (einschließlich Vorbesprechungen, Ausschüsse) Sozialgesetzbuches IV genehmigt, daß in § 7 Absatz I Ziffer 2 und § 7 Absatz II Ziffer 2 die Wone "oder veränden sie Lei- 1. Reisekosten entsprechend den Regelungen des stungen, über deren An und Umfang sie entscheiden kann" ge- Bundesreisekostengesetzes, mindestens den Ersatz strichen und in § 8 die Wone "in den Jahren 1997, 1998 und der notwendigen baren Auslagen (siehe DA); 1999" durch die Wone "im Jahre 1997" ersetzt werden. 2. einen Pauschbetrag für Zeitaufwand je Sitzungstag 90,-DM. Berlin, 26. Januar 1999 B. Es erhalten die/der Vorsitzende und die/der stellver- II 3 - 59100.0 - 2175/98 tretende Vorsitzende des Verwaltungsrates einen be- Bundesversicherungsamt sonderen Pauschbetrag in Höhe von monatlich 300,- DM für Tätigkeiten und Zeitaufwand außerhalb der Sit- Im Auftrag zungen. gez. Heinrichs GMBI1999,S.366 5 Nr. 63 wurde vom BVA von der Genehmigung ausgenommen.
Nr.18 GMBl1999 Seite 377 1. Nachtrag zur Satzung e) Sofern dem freiwillig Versicherten Unterhalt von der BKK POST dem getrennt lebenden oder geschiedenen Ehe- Betriebskrankenkasse für Deutsche Post AG, partner geleistet wird, gelten die Unterhaltsleistun- Deutsche Postbank AG und gen in tatsächlicher Höhe als beitragspflichtige Ein- Deutsche Telekom AG nahmen. (DIE BKK POS]) f) Für freiwillig versicherte Sozialhilfeempfänger ist als beitragspflichtige Einnahme das 4-fache des Re- - Bek. d. BAnst PT v. 1. 5. 1999 - 302 a - gelsatzes für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach Das Bundesversicherungsamt hat mit Bescheid vom 26. 3. 1999 dem Bundessozialhilfegesetz für den Haushaltsvor- (Az.: II 3 - 59100.0 - 2175/98) den 1. Nachtrag zur Satzung der stand (Alleinstehender) anzusetzen. BKK POST gemäß § 195 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches V in g) Für freiwillig versicherte Mitglieder, die Schüler Verbindung mit § 90 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches IV mit der einer Fachschule oder Berufsfachschule sind, gelten Maßgabe genehmigt, daß § 15 b am 1. Mai 1999 in Kraft tritt. die für versicherungspflichtige Studenten maß- Hinweise gebenden Beitragsbemessungsgrundlagen und der sich daraus ergebende Beitrag. Der Nachtrag zur Satzung wird nachstehend gemäß § 20 Abs. III öffentlich bekanntgemacht. h) Für hauptberuflich selbständig Tätige gilt als bei- tragspflichtige Einnahme für den Kalendertag der 1. Nachtrag zur Satzung der BKK POST vom 1. 1. 1999 dreißigste Teil der monatlichen Beitragsbemes- sungsgrenze (§ 223 SGB V), bei Nachweis niedrige- Artikel I rer Einnahmen jedoch mindestens der vierzigste Teil der monatlichen Bezugsgröße. Veränderungen der 1.) § 10 Abs. 3 Ziff. 1 wird wie folgt neu gefaßt: Beitragsbemessung auf Grund eines vom Ver- III. Für folgende Gruppen gelten die nachstehenden Son- sicherten geführten Nachweises können nur zum derregelungen: ersten Tag des auf die Vorlage dieses Nachweises 1. Freiwillige Mitglieder folgenden Monats wirksam werden. a) Die Bemessung der Beiträge für freiwillige Mit- i) Für freiwillige Mitglieder gilt als monatliche Ein- glieder richtet sich nach ihrer gesamten wirtschaft- nahme 1/10 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 lichen Leistungsfähigkeit. Beitragspflichtige Ein- SGB IV (i. V. m. § 313 SGB V), solange für das frei- nahmen sind Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, willige Mitglied und seine nach § 10 SGB V ver- Vorruhestandsgeld, Versorgungsbezüge sowie alle sicherten Familienangehörigen der Anspruch auf übrigen Einnahmen. Die beitragspflichtigen Ein- Leistungen während eines beruflich bedingten Aus- nahmen werden nach den tatsächlichen Einnahmen landsaufenthaltes ruht. Dies gilt ebenso für frei- festgesetzt, soweit nicht eine Beitragsklasse gilt. willige Mitglieder, solange sie nach dienstrechtlichen Dies- gilt auch für nicht hauptberuflich selbständig Vorschriften Anspruch auf Heilfürsorge haben oder Tätige. als Entwicklungshelfer Entwicklungsdienst leisten und soweit ihre Familienangehörigen nicht nach b) Für freiwillige Mitglieder, die neben dem Arbeits- § 10 SGB V versichert sind. entgelt eine Rente aus der gesetzlichen Rentenver- sicherung beziehen, gelten als beitragspflichtige j) Für folgende Personengruppen gelten Beitrags- Einnahmen der Zahlbetrag der Rente bis zur Bei- klassen: tragsbemessungsgrenze und daneben die sonstigen 2.) § 11 Abs. 2 Nr. 6 und 7 sind zu streichen. unter Buchstabe a aufgeführten Einnahmen. Soweit 3.) § 13 Absatz 3 Ziff. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefaßt: dies insgesamt zu einer über der Beitragsbemes- sungsgrenze liegenden Beitragsbelastung führen II. 1. würde, ist statt des entsprechenden Beitrags aus der 2. Haushaltshilfe wird auch dann gewährt, wenn dem Rente nur der Zuschuß des Rentenversicherungs- Versicherten nach einer ambulanten Operation oder trägers einzuzahlen. im Anschluß an eine stationäre Krankenhausbe- c) Als beitragspflichtige Einnahmen gilt für den Kalen- handlung die Weiterführung des Haushalts wegen dertag mindestens der 90. Teil der monatlichen Be- der Krankheit nicht möglich ist. Die Haushaltshilfe zugsgröße nach § 18 SGB IV (i. V. m. § 313 SGB V). wird für eine vom Arzt zu bestimmende Dauer zur Verfügung gestellt, längstens für 14 Tage. d) Bei freiwillig versicherten Ehepartnern ohne eigene Einnahmen ist für die Ermittlung der beitrags- 4.) Die Satzung der BKK POST ist um folgenden Paragraphen pflichtigen Einnahmen von den Bruttoeinnahmen zu ergänzen: des anderen Ehepartners auszugehen. Soweit keine § 15 b Kinder im Sinne von Satz 5 vorhanden sind, gelten Modellvorhaben nach § 63 ff SGB V (2. NOG): als beitragspflichtige Einnahmen der kalendertäg- Naturheilverfahren liehe Teil der Hälfte der Bruttoeinnahmen des Ehe- partners. Verfügt der freiwillig versicherte Ehe- I. DIE BKK POST fördert im Wege der Erprobung auf partner über eigene Einnahmen, werden diese, min- der Grundlage der §§ 63 ff. SGB V Maßnahmen zur destens aber die Hälfte der Bruttoeinnahmen des Behandlung akut und chronisch kranker Versicherter. Ehepartners, als beitragspflichtige Einnahmen fest- II. Diesen Versicherten können nach Maßgabe der als An- gesetzt. Ist der Ehepartner des freiwilligen Mitglieds lagen 1 bis 3 der Satzung beigefügten Vereinbarungen bei einem Träger der gesetzlichen Krankenver- zwischen der BKK POST und der Gesellschaft an- sicherung versichert, bleiben dessen Einnahmen un- throposophischer Ärzte in Deutschland e. v., der Deut- berücksichtigt. Bei gemeinsamen unterhaltsberech- schen Akademie für Akupunktur und Aurikulomedizin tigten Kindern ohne eigene Einnahmen, die in der e. V. und dem Deutschen Zentralverein Homöopa- gesetzlichen Krankenversicherung nicht familien- thischer Ärzte e. V. ambulante Behandlungen der nach- versichert sind, ist von der Hälfte der monatlichen folgend genannten Naturheilverfahren und besonderen Bruttoeinnahmen des Ehepartners je Kind ein Be- Therapierichtungen über die beigetretenen Ärzte zur trag in Höhe von 116 der monatlichen Bezugsgröße Verfügung gestellt werden. Die Vereinbarungen sind abzusetzen. Bestandteil der Satzung (Anlagen 1 bis 3).
Seite 378 GMBl1999 Nr.18 III. Die Behandlung der Versicherten erfolgt durch die in Anlagen zu § 15 b der Satzung der Anlage 1 § 2, Anlage 2 § 2 bzw. Anlage 3 § 2 zu § 15 b Anlage 1 zu § 15 b der Satzung der BKK POST beschriebenen Naturheil- verfahren mit dem Ziel, die Wirtschaftlichkeit und die Effizienz der Behandlung ihrer Versicherten zu ver- Vereinbarung bessern. Gegenstand des Modellprojekts sind folgende zwischen der Naturheilverfahren: Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutschland e. V., a) Anthroposophische Medizin Roggenstr. 82, 70794 Filderstadt b) Akupunktur als Vertreter anthroposophischer Ärzte und Therapeuten c) Klassische Homöopathie und DIE BKK POST IV. DIE BKK POST erstattet ihren Versicherten bei Inan- Burgenlandstr. 44 a spruchnahme der in Absatz In genannten ärztlichen 70469 Stuttgart Leistungen 100 % und nicht-ärztlichen Leistungen 85 % über die Versorgung mit der in § 7 der Anlagen 1,2 bzw. 3 zu § 15 b der Satzung Anthroposophischer Medizin der BKK POST genannten Beträge. im Rahmen des Modellvorhabens "Naturheilverfahren" V. Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, daß die in gemäß §§ 63 ff. SGB V Absatz In genannten Leistungen von einem Arzt er- bracht oder verordnet werden, der in der Anlage 4 zu Präambel § 15 b der Satzung der BKK POST definierten Qualifi- 1. Die Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutschland kationsanforderungen erfüllt und als Vertragsarzt zuge- e. V. und DIE BKK POST beabsichtigten mit dieser Verein- lassen ist. DIE BKK POST legt Qualifikationsanfor- barung, im Rahmen eines Modellvorhabens "Naturheilver- derungen an die in Absatz In genannten Verfahren fest. fahren" gern. §§ 63 ff. SGB V die ärztliche Versorgung von VI. Das Modellvorhaben beginnt am 1. 3. 1999 und ist bis Versicherten der BKK POST mittels Anthroposophischer zum 28. 2. 2007 befristet. Die Erprobung wird wissen- Medizin und die dazugehörigen Heilmittel Heileurythmie, schaftlich begleitet und ausgewertet. Das Ergebnis wird anthroposophische Kunsttherapie einschließlich Musik- nach der Auswertung veröffentlicht. therapie sowie Rhythmische Massage als Komplex zu er- proben mit dem Ziel, die Wirtschaftlichkeit und Effizienz Artikel II der Behandlung der Versicherten zu verbessern. Das Mo- dellprojekt wird wissenschaftlich begleitet und soll Er- Artikel I Nr. 1 - 3 treten mit Wirkung zum 1. 1. 1999 in Kraft, kenntnisse über die Effizienz der Anthroposophischen Artik~lI Nr. 4 mit Wirkung zum 1. 3.1999. Medizin erbringen und eine Aussage über die Kosten der Anthroposophischen Medizin ermöglichen. Über die An- throposophische Medizin hinaus wird im Modellprojekt "Naturheilverfahren" auch die klassische Homöopathie und die Akupunktur erprobt. 2. Das Modellvorhaben verpflichtet alle anthroposophisch tätigen Ärzte und Therapeuten, die der Vereinbarung bei- treten und die entsprechenden Qualifikationsanforderungen erfüllen, sowie DIE BKK POST ausschließlich nach den in dieser Vereinbarung vorgegebenen Bedingungen zu handeln und sich in gleicher Weise an der wissenschaftlichen Be- gleituntersuchung zu beteiligen. §1 Indikationsstellung 1. Die Anwendung anthroposophischer Therapieverfahren ist grundsätzlich bei solchen Erkrankungsformen indiziert, bei denen eine Heilung oder Linderung durch spezifisches the- rapeutisches Ansprechen von potentiell noch vorhandenen Selbstordnungs- bzw. Selbstheilungskapazitäten zu erwarten ist. In Betracht kommt die Anwendung anthroposophischer Therapieformen insbesondere bei funktionellen Herz- Kreislauf-Erkrankungen, kindlichen Entwicklungsstörun- gen und Kinderkrankheiten, allergischen Erkrankungen, Atemwegserkrankungen, psychiatrischen Erkrankungen mit Ausnahme schwerer Psychosen, dermatologischen Er- krankungen und psychosomatischen Erkrankungen. Bös- artige Neubildungen können von der Anthroposophischen Medizin postoperativ-adjuvant und palliativ behandelt wer- den. 2. Krankheitszustände, bei denen ein therapeutisches Vorgehen im Sinne des Funktionsersatzes, der Funktionsausschaltung und der Funktionslenkung notwendig ist, sind für die An- wendung der Anthroposophischen Medizin kontraindiziert. 3. Die Indikationen zur Erbringung von Heileurythmie, an- throposophischer Kunsttherapie einschließlich Musikthera- pie und Rhythmischer Massage nach Dr. med. Ita Wegman werden durch einen anthroposophisch tätigen Arzt gestellt, der an dieser Vereinbarung teilnimmt.
Nr.18 GMBl1999 Seite 379 §2 phisehe Kunsttherapie e. V. und von der Gesellschaft Versorgungsinhalte Anthroposophischer Ärzte in Deutschland e. V. geprüft und von der BKK POST anerkannt worden sind. Mal- Die Anthroposophische Medizin bildet einen Gesamt- therapie und therapeutisches Plastizieren werden als komplex, innerhalb dessen im Rahmen dieses Modellversuches Einzeltherapie in Einheiten von 50 Minuten in der Regel neben der eigentlichen ärztlichen Leistung, die gesprächsorien- einmal (bei Kindern zweimal, bei Schwerstkranken drei- tiert ausgerichtet ist, auch die von Ärzten angeordneten an- mal) wöchentlich erbracht. Musiktherapie und thera- throposophischen Heilverfahren erprobt werden. peutisches Sprachgestaltung werden als Einzeltherapie in 1. Ärztliche Leistung Einheiten von 50 Minuten oder nach Nordoff / Robbins in Einheiten von 30 Minuten mit 2 Therapeuten in der Anthroposophisch-ärztliche Leistungen werden von Ärzten Regel einmal wöchentlich erbracht. Ein Therapiezyk.lus erbracht, die nach § 5 dieser Vereinbarung von der BKK hat, ggf. einschließlich einer kunsttherapeutischen Anam- POST anerkannt worden sind. Für folgende ärztliche Lei- neseerhebung / Diagnostik, maximal 12 Sitzungen. In der stungen übernimmt DIE BKK POST die Kosten: Maltherapie und beim therapeutischen Plastizieren wer- a) Erstbehandlung den auch "Einzeltherapien in Gruppen" (maximal Diese Leistung ist innerhalb eines Jahres nur einmal be- 3 Teilnehmer) sowie "Gruppentherapien" (ab 4 Teilneh- rechnungsfähig. mer) durchgeführt. b) Folgebehandlung c) Rhythmische Massage und rhythmische Bewegungs- bäder Diese Leistung ist innerhalb eines Jahres höchstens drei- mal berechnungsfähig. Rhythmische Massage und rhythmische Bewegungs- bäder werden von Therapeuten erbracht, die von dem c) Beratung (Mindestdauer 7 Minuten) Berufsverband für Rhythmische Massage nach Dr. med. Diese Leistung ist innerhalb eines Jahres höchstens fünf- Ita Wegman e. V. und von der Gesellschaft An- mal berechnungsfähig. throposophischer Ärzte in Deutschland e. V. geprüft und von der BKK POST anerkannt worden sind. Rhythmi- d) Anwendung und Auswertung eines standardisierten sche Massagen werden als Einzeltherapien in Einheiten Fragebogens von 30 Minuten in der Regel einmal wöchentlich er- Diese Leistung ist innerhalb eines Quartals höchstens bracht. Ein Therapiezyk.lus hat maximal 12 Sitzungen. einmal berechnungsfähig. 2. Medikation §3 Wissenschaftliche Begleitung und Dokumentation Voraussetzung für eine Kostenübernahme von Arzneimit- teln durch DIE BKK POST ist die Verordnung durch einen 1. Die wissenschaftliche Begleitung des Modellvorhabens wird von der BKK POST anerkannten, anthroposophisch tätigen sichergestellt. Arzt. Die pharmazeutische Qualität (z. B. geeignete stan- 2. Die Ärzte sind nur berechtigt, Leistungen nach diesem Ver- dardisierte Herstellungs- und Prüfverfahren) und die recht- trag abzurechnen, wenn sie die wissenschaftliche Begleitung liche Verkehrsfähigkeit der angewendeten Arzneimittel unterstützen, indem sie die Behandlungsfälle dokumentie- müssen gewährleistet sein. ren. Die Dokumentationsbögen sind nach Abschluß der Be- 3. Nichtärztliche Therapieverfahren handlung vollständig ausgefüllt direkt an die von der BKK POST zu benennende Stelle zu senden. Anthroposophische Heilverfahren im Sinne des Modellpro- jektes "Naturheilverfahren" sind die Heileurythmie, die an- 3. Aufwendungen der Ärzte im Zusammenhang mit der Do- throposophische Kunsttherapie einschließlich der Musik- kumentation sind mit den Vergütungssätzen nach § 7 abge- therapie und der therapeutischen Sprachgestaltung sowie die golten. Rhythmische Massage. Sie können nur auf Anordnung eines von der BKK POST anerkannten anthroposophisch tätigen §4 Arztes hin von speziell anthroposophisch ausgebildeten Anspruchsberechtigung Therapeuten erbracht werden, die hinsichtlich ihrer Aus- bildung und Eignung durch die jeweiligen anthroposophi- Anspruch auf die Leistungen bzw. Kostenübernahme nach schen Berufsverbände und die Gesellschaft Anthroposo- diesem Vertrag haben ausschließlich Versicherte der BKK phischer Ärzte in Deutschland e. V. überprüft und von der POST. BKK POST anerkannt worden sind. a) Heileurythmie §5 Qualifikationsvoraussetzungen Heileurythmie wird von Therapeuten erbracht, die vom Berufsverband Heileurythmie e. V. und von der Gesell- 1. Zur Durchführung einer Behandlung mit anthroposophi- schaft Anthroposophischer Ärzte in Deutschland e. V. schen Heilverfahren oder zur Verordnu~g nicht-ärztlicher hinsichtlich ihrer Eignung geprüft und von der BKK anthroposophischer Heilverfahren sind Arzte und Thera- POST anerkannt worden sind. Heileurythmie wird als peuten berechtigt, die Einzeltherapie in Einheiten von 45 Minuten Dauer in der • von der Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Regel einmal wöchentlich erbracht. Ein Zyklus umfaßt Deutschland e.V. und den in § 2 Nr. 3 genannten Berufs- maximal 12 Therapieeinheiten. verbänden überprüft und als hierzu geeignet beurteilt Schulheileurythmie gehört nicht in die kurative medizi- und nische Versorgung, sondern in den Bereich der Präven- • von der BKK POST anerkannt worden sind. tion. Sie ist deshalb nicht Gegenstand dieses Rahmen- vertrages. 2. Ein Qualifikationsnachweis gemäß Anlage 1 bzw. Anlage 2 ist der Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutsch- b) Anthroposophische Kunsttherapie land e. V. vor Erbringung entsprechender Leistungen vor- Die Kunsttherapie gliedert sich in Maltherapie, thera- zulegen. DIE BKK POST erhält von der Gesellschaft An- peutisches Plastizieren, Musiktherapie und therapeuti- throposophischer Ärzte in Deutschland e. V. per Datenträger sche Sprachgestaltung. Sie wird von Therapeuten er- regelmäßig aktualisierte Listen der als geeignet beurteilten bracht, die von dem Berufsverband für Anthroposo- Ärzte und Therapeuten.
Seite 380 GMBI1999 Nr.18 §6 maximal 2 Therapiezyklen pro Jahr und maximal 8 in 8 Jah- Arbeitskreis zur Qualitätssicherung ren je Versichertem verordnet werden. Medizinisch indiziert kann je Versichertem höchstens 2mal pro Jahr und höchstens Vertragsärzte und Therapeuten, die die Genehmigung zur 8mal in 8 Jahren zusätzlich ein Therapiezyklus rhythmischer Abrechnung nach diesem Vertrag erhalten haben, schließen sich Massagen oder rhythmischer Bäder verordnet werden. Aus- Arbeitskreisen mit dem Ziel der Qualitätssicherung in der An- nahmsweise können in medizinisch begründeten Einzel- throposophischen Medizin an und nehmen regelmäßig daran fällen diese Maximalzahlen überschritten werden, wenn die teil. in § 9 genannte Kommission zustimmt. a) Heileurythmie 63,00 DM §7 (Mindestdauer 45 Minuten) Vergütung b) Anthroposophische Kunsttherapie 1. Ärztliche Leistungen Kunsttherapeutische Anamneseerhebung Folgende Vergütungen für spezifisch-anthroposophische und Diagnostik 70,00 DM ärztliche Leistungen können im Rahmen dieser Vereinba- (Mindestdauer 50 Minuten) rung abgerechnet werden: Einzeltherapie Malen! a) Erstbehandlung therapeutisches Plastizieren 70,00 DM 60 Minuten 180,00 DM (Mindestdauer 50 Minuten) 45 Minuten 135,00 DM Einzeltherapie Malen/ therapeutisches Plastizieren 30 Minuten 90,00 DM in Gruppen je Patient 30,00 DM 15 Minuten 45,00 DM (Mindestdauer 50 Minuten, Gruppengröße maximal 3 Patienten) Eine Erstbehandlung ist innerhalb eines Jahres höchstens einmal berechnungsfähig. Neben einer Erstbehandlung sind Gruppentherapie Malen/ Leistungen nach den Nm. 1,2,3,10,11,17,18,60,850 und therapeutisches Plastizieren je Patient 16,00 DM 851 EBM am selben Tag nicht berechnungsfähig. (Mindestdauer 50 Minuten, Gruppengröße maximal 7 Patienten) b) Folgebehandlung 30 Minuten 90,00 DM c) Musiktherapie 70,00 DM (Mindestdauer 50 Minuten bzw. 30 Minuten 15 Minuten 45,00 DM (Nordoff / Robbins) zu 2 Therapeuten) Eine Folgebehandlung ist innerhalb eines Jahres höchstens d) Rhythmische Massage/ dreimal berechnungsfähig. Neben einer Folgebehandlung Rhythmische Bewegungsbäder 39,00 DM sind Leistungen nach den Nm. 1,2,3,10,11,17,18,60,850 (Mindestdauer 30 Minuten) und 851 EBM am selben Tag nicht berechnungsfähig. DIE BKK POST erstattet 85 % der Behandlungskosten für c) Beratung (Mindestdauer 7 Minuten) 20,00 DM die unter 3 a) bis 3 d) genannten Leistungen. Für die Ver- Diese Leistung ist innerhalb eines Jahres höchstens fünfmal sicherten verbleibt eine Beteiligung von 15 % der Behand- berechnungsfähig. Neben dieser Leistung sind Leistungen lungskosten. Hieraus ergeben sich folgende Beträge: nach den Nm. 1,2,3,10,11,17,18,60,850 und 851 EBM am selben Tag nicht berechnungsfähig. Gesamt- Anteil Anteil honorar BKKPOST Versicherter d) Bearbeitung eines standardisierten Fragebogens 20,00 DM (85 %) (15%) Diese Leistung ist innerhalb eines Quartals nur einmal be- Heileurythmie 63,00 53,55 9,45 rechnungsfähig. DIE BKK POST erstattet 100 % der Be- Kunsttherapie handlungskosten für die unter 1a) bis 1c) genannten Lei- Anamnese 70,00 59,50 10,50 stungen. Einzeltherapie 70,00 59,50 10,50 Die Anthroposophische Medizin ist nicht neben einer Be- Einzeltherapie handlung mit klassischer Homöopathie oder Akupunktur In Gruppen 30,00 25,50 4,50 abrechenbar. Bei einem Wechsel des Therapieverfahrens ist Gruppentherapie 16,00 13,60 2,40 eine erneute Erstanamnese innerhalb eines Jahres nicht be- Musiktherapie/therap. rechnungsfähig. Sprachgestaltung 70,00 59,50 10,50 Rhythm. Massage 39,00 33,15 5,85 Die Vergütung der T<itigkeit der Vertragsärzte innerhalb dieser Vereinbarung erfolgt außerhalb der Gesamrvergütung nach § 85 Abs. 1 SGB V. §8 Abrechnungsverfahren 2. Medikation DIE BKK POST erstattet ihren Versicherten nach Vorlage der Die Kosten für anthroposophische Arzneimittel werden Rechnung die nach § 7 abrechnungsfähigen Beträge. Die Ein- - abzüglich des gesetzlichen Eigenanteils - von der BKK sendung der vollständig ausgefüllten Dokumentationsbögen an POST übernommen, wenn die Verordnung durch einen nach die Universität Freiburg ist Voraussetzung für die Abrechnung § 5 anerkannten, anthroposophisch tätigen Arzt erfolgt ist. der ärztlichen Leistung. Die Universität Freiburg informiert Die pharmazeutische Qualität (z. B. geeignete standardisier- DIE BKK POST über die ordnungsgemäße Dokumentation der te Herstellungs- und Prüfverfahren) und die rechtlicI,e Ver- Behandlung. kehrsfähigkeit der angewendeten Arzneimittel müssen ge- währleistet sein. §9 3. Nicht-ärztliche Therapieverfahren Kommission Von den anthroposophischen Heilverfahren Heileurythmie 1. Die Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutschland und Kunsttherapie (vgl. § 2 Nr. 3 b) können insgesamt e. V. und DIE BKK POST richten eine Kommission ein, die
Nr.18 GMBl1999 Seite 381 auf Anfrage der BKK POST im Einzelfall die qualifizierte Leistungserbringung und sachliche Richtigkeit der Abrech~ nung prüft. Bestehen Zweifel, wird die Kommission zu- nächst das kollegiale Gespräch suchen. Bei fortbestehenden oder wiederholten Zweifeln ist die Kommission berechtigt, einzelne Ärzte oder Therapeuten in Abstimmung mit dem Vorstand der Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutschland e.V. nach vorheriger Androhung mit einer Frist von 3 Monaten von der Teilnahme an dem Modellversuch auszuschließen. 2. Die Kommission besteht aus zwei von der Gesellschaft An- throposophischer Ärzte in Deutschland e. V. benannten Vertretern und zwei von der BKK POST benannten Ver- tretern. Sachverständige können von beiden Seiten hinzu- gezogen werden. § 10 Inkrafttreten und Kündigung 1. Diese Vereinbarung tritt am 01. 03.1999 in Kraft und ist auf ein Jahr befristet. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht bis zum 28. Februar des jeweiligenJahres von der Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutsch- land e. V. oder der BKK POST aufgekündigt wird. Diese Vereinbarung endet, ohne daß es einer Kündigung bedarf, spätestens mit Beendigung des Modellversuchs, d. h. nach 8 Jahren nach Beginn des Modellversuchs. 2. Eine außergewöhnliche Kündigung des Venrages ist beider- seits ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit aus wichtigem Grund möglich. Filderstadt, Stuttgart, Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte DIE BKK POST in Deutschland e.v. Vorstand Vorstand
Seite 382 GMBI1999 Nr.18 Anlage 1 Fragebogen "Qualifikationsvoraussetzungen für Ärzte" zur Vereinbarung ,,Anthroposophische Medizin" Name: . Straße: . Tel.: Fax: . (Fehlerhafte Angaben bitte korrigieren bzw. ergänzen) 1. Praktizieren Sie in 0 Einzelpraxis 0 Gemeinschaftspraxis 0 Praxisgemeinschaft 0 Krankenhaus? 2. Haben Sie die Kassenzulassung? 0 ja o nein 3. Behandeln Sie 0 Privatpatienten 0 Patienten aller Kassen? Wieviele Patienten/Quartal ca.? _ 4. Seit wann praktizieren Sie? , seit 19 _ 5. Seit wann wenden Sie Anthroposophische Medizin an? , seit 19 _ 6. Welche Ausbildung/Weiterbildung zur Anthroposophischen Medizin haben Sie absolviert? Ausbildungsinstitut Dauer (evtl. Rückseite verwenden) Anerkennung durch die Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutschland am (Datum) 7. Behandeln Sie mit Anthroposophischer Medizin? o ausschließlich 0 überwiegend o häufig o gelegentlich 8. Welche anderen Heilverfahren wenden Sie an? o klassische Schulmedizin (Allopathie) o Hypnose o Homöopathie o Neuraltherapie o Phytotherapie 0 _ o Akupunktur 0 _ ja nein 9. Wären Sie bereit, neue Patienten der BKK POST zu den Bedingungen des Erprobungsverfahrens in Ihre Praxis aufzunehmen? o o Bis zu Patienten pro Quartal 10. Wären Sie bereit, die ärztlichen Kontakte mit den neu aufgenommenen Patienten der BKK POST über den Zeitraum des Erprobungsverfahrens zu dokumentieren? o o Ein Beispiel des Dokumentationsbogens liegt bei, für Änderungsvorschläge bzw. Anregungen wären wir Ihnen dankbar. Bis zu Patienten 11. Wären Sie bereit, Diagnosen nach dem DiagnoseschlüssellCD-1 0 zu stellen? o o 12. Wären Sie, im Falle einer Teilnahme an der Studie, an einer Einführung durch die Studienleitung interessiert? o o 13. Welche Form der Einführung wäre für Sie am günstigsten? opersönlicher Besuch (ca. 1-2 Std.) olokale Konferenz (1 Nachmittag/Abend) oschriftlich/telefonisch Ort, Datum Unterschrift
Nr.18 GMBl1999 Seite 383 Anlage 2 Fragebogen "Qualifikationsvoraussetzungen für nicht-ärztliche Therapeuten" zur Vereinbarung "Anthroposophische Medizin" Name: . Straße: . Tel.: Fax: . (Fehlerhafte Angaben bitte korrigieren bzw. ergänzen) 1. Praktizieren Sie in 0 Einzelpraxis 0 Gemeinschaftspraxis 0 Praxisgemeinschaft 0 Krankenhaus? 2. Haben Sie die Kassenzulassung? 0 ja o nein 3. Behandeln Sie D Privatpatienten 0 Patienten aller Kassen? Wieviele Patienten/Quartal ca.? _ 4. Seit wann praktizieren Sie? seit 19 _ 5. Seit wann wenden Sie Anthroposophische Medizin an? seit 19 _ 6. Welche Ausbildung/Weiterbildung zur Anthroposophischen Medizin haben Sie absolviert? Ausbildungsinstitut Dauer (evtl. Rückseite verwenden) Anerkennung durch die Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutschland am (Datum) 7. Behandeln Sie mit Anthroposophischer Medizin? o ausschließlich 0 überwiegend 0 häufig o gelegentlich 8. Welche anderen Heilverfahren wenden Sie an? ja nein 9. Wären Sie bereit, neue Patienten der BKK POST zu den Bedingungen des Erprobungsverfahrens in Ihre Praxis aufzunehmen? o o Bis zu Patienten pro Quartal Ort, Datum Unterschrift
Seite 384 GMBI1999 Nr.18 Anlage 2 zu § 15 b Erkrankungen der Mundhöhle Zahnschmerzen Vereinbarung Schmerzen nach Zahnextirpation zwischen der Gingivitis Deutschen Akademie für Akupunktur und Aurikulomedizin e. V., Akute und chronische Pharyngitis Feinhalsstr. 8, Gastrointestinale Erkrankungen 81247 München als Vertreter akupunktierender Ärzte Oesophagus- und Kardiaspasmen und Singultus DIE BKK POST Gastroptose Burgenlandstr. 44 a 70469 Stuttgart Akute und chronische Gastritis über die ärztliche Versorgung mit Hyperazidität des Magens Akupunktur im Rahmen eines Modellvorhabens "Naturheilverfahren" Chronisches Ulkus duodeni gemäß §§ 63 ff. SGB V. Akute und chronische Kolitis Akute bakterielle Dysenterie Präambel Obstipation 1. Die Deutsche Akademie für Akupunktur und Aurikulo- Diarrhoe medizin und DIE BKK POST beabsichtigen mit dieser Ver- Neurologische und orthopädische Erkrankungen einbarung, im Rahmen eines Modellvorhabens "Naturheil- verfahren" gemäß §§ 63 ff. SGB V die ärztliche Versorgung Kopfschmerzen von Versicherten der BKK POST mittels Akupunktur zu Migräne erproben mit dem Ziel, die Wirtschaftlichkeit und Effizienz der Behandlung der Versicherten zu verbessern. Das Modell- Trigeminusneuralgie projekt wird wissenschaftlich begleitet und soll Erkenntnisse Facialisparese über die Effizienz der Akupunktur erbringen und eine Aus- sage üb~.r die Kosten der Akupunkturbehandlung ermög- Periphere Neuropathien lichen. Uber die Akupunktur hinaus werden im Modell- Poliomyelitislähmung projekt "Naturheilverfahren" auch die Anthroposophische Morbus Meniere Medizin und die klassische Homöopathie erprobt. Neurogene Blasendysfunktion 2. Das Modellvorhaben verpflichtet alle akupunktierenden Ärzte, die der Vereinbarung beitreten und die entsprechen- Enuresis nocturna den Qualifikationsanforderungen erfüllen, sowie DIE BKK Tennisellenbogen POST ausschließlich nach den in dieser Vereinbarung vor- gegebenen Bedingungen zu handeln und sich in gleicher Ischialgien, Lumbalgien Weise an der wissenschaftlichen Begleituntersuchung zu be- Rheumatoide Arthritis teiligen. Sehnenscheidenentzündung Thoraxschmerzen §1 Radikulärsyndrome und Pseudoradikulärsyndrome im Lumbo- Indikationsstellung sakralbereich Die Akupunktur kann bei folgenden Indikationen ange- Koxalgie wendet werden: Gonalgie Respirationstrakt Bänderschmerz am Sprunggelenk Akute Sinusitis Fersenschmerz Akute Rhinitis Akuter Schiefhals Allergische Rhinitis Interkostalneuralgie Allgemeine Erkältungskrankheiten Schulter-Arm-Syndrom Akute Tonsillitis Erkrankungen der Genitalorgane und Erkrankungen Bronchopulmonale Erkrankungen während der Schwangerschaft und Stillperiode Regelstörungen (ausbleibende und stockende Regel, Dysme- Akute Bronchitis norrhoe) Asthma bronchiale Prämenstruelles Syndrom Allergisches Asthma Wechseljahresbeschwerden Augenerkrankungen Senkungsbeschwerden Akute Konjunktivitis Mastopathie Zentrale Retinitis Hyperemesis Myopie (bei Kindern) Laktationsschwäche Katarakt Hauterkrankungen Lähmungen nach Schlaganfall Allergisches Ekzem