GMBl Nr. 32 1993
Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 32 vom 16. September 1993
G 3191 A GEMEINSAMES MINISTERIALBLATT Seite 573 des Auswärtigen Amtes / des Bundesministeriums des Innern / des Bundesministeriums der Finanzen des Bundesministeriums für Wirtschaft / des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Bundesministeriums für Familie und Senioren / des Bundesministeriums für Frauen und Jugend des Bundesministeriums für Gesundheit / des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau des Bundesministeriums für Forschung und Technologie / des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung HERAUSGEGEBEN VOM BUNDESMINISTERIUM DES INNERN 44. Jahrgang /SSN 0939-4729 Bonn, den /6. September /993 Nr.32 INHALT Amtlicher Teil Seite Seite Auswärtiges Amt Bundesministerium der Finanzen Bek. v. 9. u. 13. 8. 93, Konsulate in der Bundesrepublik Deutsch- Haushalt land. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 574 RdSchr. v. 13.8.93, Betriebsmittelbewirtschaftung des Bundes .. 579 Bek. v. 30. 7., 3.,10.,12.,13. u. 17. 8. 93, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 574 Bek. v. 13., 16. u. 19. 8. 93, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland. . . . . . . . . . . . . . . . . .. 575 Bundesministerium für Gesundheit Bek. v. 2., 6., 11. u. 20. 8. 93, Konsulate der Bundesrepublik Bek. v. 13. 7. 93, Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für Deutschland im Ausland ............................... 575 das Herstellen und Inverkehrbringen von diätetischem fettarmen Frucht joghurt mit Zusatz des Süßstoffes Aspartam ........... 579 Bek. v. 23. 7. 93, Erweiterung der Ausnahmegenehmigung nach Bundesministerium des Innern § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von diätetischen Süßwaren (Hartkaramellen) mit Zusatz des Zucker- austauschstoffes Polydextrose und des Süßstoffes Aspartam .... 580 D. Öffentlicher Dienst Bek. v. 23. 7. 93, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung Bek. v. 20. 8. 93, Zulagen an Angestellte; hier: Berichtigung. . . .. 576 nach § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen fester Eierfarbenkonzentrate in Stäbchenform mit dem Zusatz einer Konservierungsmittelmischung aus 0,4 % Benzoesäure und O. Verwaltungsorganisation 0,4 % PHB-Ester .................................... 580 RdSchr. v. 10. 8. 93, Anpassungsänderung der Gemeinsamen Ge- schäftsordnung der Bundesministerien (GGO I und 1I) ... . . . .. 576 Beilage: Stellenausschreibungen
Seite 574 GMBl1993 Nr. 32 Amtlicher Teil Auswärtiges Amt Konsulate konsuls erteilt. Der Konsularbezirk umfaßt im Land Bayern die in der BundesrepubIik Deutschland Regierungsbezirke Ober-, Unter- und Mittelfranken. I. - Bek. d. AA v. 9.8.1993 -701 AM 21/BEL- III. - Bek. d. AA v. 10.8.1993 -701 -701 AM 21/ECU - Das belgisehe Generalkonsulat in Frankfurt/Main ist ge- Die Bundesregierung hat dem zum Leiter der berufskonsula- schlossen. rischen Vertretung der Republik Ecuador in Berlin ernannten Das Herrn Paul Ponjaert am 5. März 1990 erteilte Exequatur Herrn Diego Morej6n Pazmiiio am 10. August 1993 die vorläu- als Generalkonsul des Königreichs Belgien mit dem Konsular- fige Zulassung als Generalkonsul erteilt. Der Konsularbezirk bezirk Länder Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz umfaßt die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vor- und Saarland ist somit erloschen. pommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Bundesregierung hat zugestimmt, daß die konsularischen Das dem bisherigen Generalkonsul, Herrn J aime Molina Aufgaben in den Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Rivadeneira, am 30.Juni 1992 erteilte Exequatur ist erloschen. Saarland von der Konsularabteilung der Botschaft des König- reichs Belgien in Köln wahrgenommen werden. IV. - Bek. d. AA v. 12.8. 1993 - 701 - 701 AM 21/BOS - Das Land Baden-Württemberg unterfällt dem Konsularbe- Die Bundesregierung hat dem zum Leiter der berufskonsula- zirk des belgischen Generalkonsulats in München. rischen Vertretung der Republik Bosnien und Herzegowina in München ernannten Herrn Sahbaz Dzihanovic am 12. August H. - Bek. d. AA v. 13.8.1993 - 701 - 701 AM 211SCN - 1993 das Exequatur als Generalkonsul erteilt. Der Konsularbe- zirk umfaßt die Länder Bayern, Sachsen und Thüringen. Das Generalkonsulat des Königreichs Schweden in Frank- furt/Main ist geschlossen. Das Herrn Bertil Lund am 5. Mai 1987 erteilte Exequatur als v. - Bek. d. AA v. 13.8. 1993 - 701 - 701 AM 21/USA - Generalkonsul des Königreichs Schweden mit dem Konsularbe- Die Bundesregierung hat dem zum Leiter der berufskonsula- zirk Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland ist somit rischen Vertretung der Vereinigten Staaten von Amerika in erloschen. Frankfurt/Main ernannten Herrn Frank P. WardIawarn 13. Au- gust 1993 die vorläufige Zulassung als Generalkonsul erteilt. Die Bundesregierung hat der Errichtung einer honorarkonsu- Der Konsularbezirk umfaßt die Länder Hessen, Rheinland- larischen Vertretung des Königreichs Schweden in Frankfurt/ Pfalz und Saarland. Main zugestimmt und Herrn Dr. Hilmar Kurt Noack am 13. August 1993 das Exequatur als Leiter dieser Vertretung im Das dem bisherigen Generalkonsul, Herrn Pierre Shostal, am Range eines Honorargeneralkonsuls erteilt. Der Konsularbezirk 12. September 1990 erteilte Exequatur ist erloschen. umfaßt die Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. GMBI 1993, S. 574 VI. - Bek. d. AA v. 12.8.1993 - 701 - 701 AM 211DAN - Das Herrn Dr. Gerhard Barner am 25. August 1980 erteilte Exequatur als Honorarkonsul des Königreichs Dänemark in Hannover mit dem Konsularbezirk Land Niedersachsen mit Honorarkonsuln Ausnahme der Landkreise Cuxhaven und Stade ist erloschen. in der Bundesrepublik Deutschland Die honorarkonsularische Vertretung des Königreichs Däne- mark in Hannover unter Leitung von Herrn Dr. Barner ist I. - Bek. d. AA v. 30.7.1993 - 701 AM 211NEP- somit geschlossen. Im Schreiben vom 30. April 1993 (GMBI S. 378) wurde verse- Die Bundesregierung hat der Errichtung einer neuen hono- hentlich die Errichtung einer honorar konsularischen Vertretung rarkonsularischen Vertretung des Königreichs Dänemark in des Königreichs Singapur in Stuttgart mitgeteilt. Hannover zugestimmt und Herrn Manfred Bodin am 12. Au- gust 1993 das Exequatur als Leiter dieser Vertretung im Range Der zu veröffentlichende Text muß richtig wie folgt lauten: eines Honorarkonsuls erteilt. Der Konsularbezirk umfaßt das Die Bundesregierung hat der Errichtung einer honorarkonsu- Land Niedersachsen mit Ausnahme der Landkreise Cuxhaven larischen Vertretung des Königreichs Nepal in Stuttgart zuge- und Stade. stimmt und Frau Ann- Katrin Bauknecht am 30. April 1993 das Exequatur als Leiterin dieser Vertretung im Range einer Hono- VII. - Bek. d. AA v. 17.8.1993 - 701-701 AM 211KAP- rarkonsulin erteilt. Der Konsularbezirk umfaßt das Land Ba- den-Württemberg. Die Bundesregierung hat der Errichtung einer honorarkonsu- larischen Vertretung der Republik Kap Verde in Saarbrücken zugestimmt und Herrn Rolf-Dieter Müller am 17. August 1993 H. - Bek. d. AA v. 3.8.1993 - 701 AM 211DAN- das Exequatur als Leiter dieser Vertretung im Range eines Die Bundesregierung hat der Errichtung einer honorarkonsu- Honorarkonsuls erteilt. Der Konsularbezirk umfaßt das Saar- larischen Vertretung des Königreichs Dänemark in Nürnberg land. zugestimmt und Herrn Dr. Klaus Walter am 3. August 1993 das GMBI 1993, S. 574 Exequatur als Leiter dieser Vertretung im Range eines Honorar-
Nr.32 GMB11993 Seite 575 Diplomatische Vertretungen die Dienstgeschäfte als Honorarkonsul der Bundesrepublik der Bundesrepublik Deutschland im Ausland Deutschland in MobileNereinigte Staaten von Amerika, am 19.Juli 1993 aufgenommen. I. - Bek. d. AA v. 13.8. 1993 - 101 - 02 SV - Die Anschrift lautet: Der außerordentliche und bevollmächtigte Botschafter der Degussa Road Bundesrepublik Deutschland in Brunei Darussalam, Herr Kar! P.O.Box 606 Walter Lewalter, ist am 10. August 1993 von Seiner Majestät Theodore, Alabama, 36530 Sultan Haji Hassanal Balkiah Mu'izzaddin Waddaulah zur Tel.: (205) 443-1608; (205) 443-4000 Überreichung seines Beglaubigungsschreibens empfangen wor- Fax: (205) 443-1609 den. 11. - Bek. d. AA v. 16.8. 1993 - 101 - 30 SV - III. - Bek. d. AA v. 11. 8.1993 - 110 - 202. SV/O CORD- Die außerordentliche und bevollmächtigte Botschafterin der Das Konsulat der Bundesrepublik Deutschland in Cordoba, Bundesrepublik Deutschland in der Slowakischen Republik, Argentinien, wird zum 1. September 1993 geschlossen. Der Frau Heike Zenker, ist am 15. April 1993 von Seiner Exzellenz Außenverkehr wird aus organisatorischen Gründen am 13. Au- dem Präsidenten der Slowakischen Republik, Herrn Dipl.-Ing. gust 1993 eingestellt. Michal Kovac, CSc., zur Überreichung ihres Beglaubigungs- Bis zur Ernennung eines Honorarkonsuls sind alle Anfragen schreibens empfangen worden. an die Botschaft Buenos Aires zu richten, die nach Schließung des Konsulats Cordoba dessen Aufgaben übernimmt. Sie ist wie III. - Bek. d. AA v. 19.8.1993 - 101 - 02 - SV- folgt zu erreichen: Der außerordentliche und bevollmächtigte Botschafter der Anschrift: Villanueva 1055, 1426 Buenos Aires Bundesrepublik Deutschland in der Sozialistischen Republik Vietnam, Herr Klaus-Christian Kraemer, ist am 17. August Postanschrift: Embajada de la Republica Federal de Alemania 1993 von der stellvertretenden Präsidentin der Sozialistischen Casilla de Correo 2979 Republik Vietnam, Frau Binh, zur Überreichung seines Beglau- 1000 Buenos Aires, Argentinien bigungsschreibens empfangen worden. Telefon: (00541) 771-5054 bis 771-5059, GMB11993, S. 575 771-6071 bis 771-6072, 775-4705 Telex: (033) 2 1668, Kennung 2 1668 aabai ar. Telefax: (00541) 775-9612. Konsulate der Bundesrepublik Deutschland im Ausland IV. - Bek. d. AA v. 20.8. 1993 - 110 - 202.SV/0 CONC- I. - Bek. d. AA v. 2.8.1993 - 110.50- Das Konsulat der Bundesrepublik Deutschland in Concep- cion, Chile, wird zum 1. September 1993 geschlossen. Herr Jakobus Kiers ist zum Honorarkonsul der Bundesrepu- blik Deutschland in Enschede ernannt worden. Er hat am Bis zur Ernennung eines Honorarkonsuls sind alle Anfragen 2. August 1993 seine Dienstgeschäfte aufgenommen. an die Botschaft Santiago de Chile zu richten, die nach Schlie- ßung des Konsulats Concepcion dessen Aufgaben übernimmt. Anschrift: Hoeveler 25 Sie ist wie folgt zu erreichen: NL-7547 SB Enschede Anschrift: Calle Agustinas 785, 7. Stock, Santiago de Chile Telefon: (003153) 340170 Telefax: (003153) 835210 Postanschrift: Embajada de la Republica Federal de Alemania Casilla 9949 Amtsbezirk: Provinz Overijssel Santiago de Chile, Chile Übergeordnete Auslandsvertretung: Botschaft Den Haag Telefon: (00562) 6335031 bis 6335035 Telex: (034) 240583, Kennung 240583 aas go cl. Telefax: (00562) 633 6119. 11. - Bek. d. AA v. 6.8.1993 - 101-110.50- Als Nachfolger für den ausgeschiedenen Honorarkonsul GMBI 1993, S. 575 Herrn Samuel M. McMillan hat Herr Dr. Sven-Peter Mannsfeld
Seite 576 GMBl1993 Nr.32 Bundesministerium des Innern D. Öffentlicher Dienst Zulagen an Angestellte § 1 Änderung des Tarifvertrages hier: Berichtigung Der Tarifvertrag über Zulagen an Angestellten vom 17.Mai Bezug: Bek. des BMI v. 25.6. 1993 - D III 1 - 220 240 - 1/33 - 1982, zuletzt geändert durch den Änderungstarifvertrag Nr.8 (GMBI S. 453) vom 26. Mai 1992, wird wie folgt geändert: - Bek. d. BMI v. 20.8. 1993 - D III 1 - 220 240 - 1/33 - Die Protokollnotiz N r. 2 zu § 2 wird wie folgt geändert: Im Rahmen der Bekanntmachung vom 25.Juni 1993 wurde 1. Abschnitt I Nr. 2 wird wie folgt geändert: der Änderungstarifvertrag N r. 9 vom 30. September 1992 zum Tarifvertrag über Zulagen an Angestellte versehentlich in einer a) In Nr. 2.8 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt. nicht endgültigen Fassung veröffentlicht. Die zutreffende Fas- b) Die folgende Nr.2.9 wird angefügt: sung lautet wie folgt: ,,2.9 Abschnitt S Fallgruppe 2." Änderungstarifvertrag Nr.9 2. Abschnitt 11 N r. 2 wird wie folgt geändert: vom 30. September 1992 a) Nach der Nr. 2.4 wird die folgende Nr. 2.5 eingefügt: zum Tarifvertrag über Zulagen an Angestellte ,,2.5 Abschnitt J Fallgruppen 2 und 3," Zwischen b) Die bisherigen Nrn.2.5 und 2.6 werden Nrn.2.6 und 2.7. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister des Innern, § 2 der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, Inkrafttreten vertreten durch die Vorsitzende des Vorstandes, Es treten in Kraft: einerseits a) § 1 Nr. 1 am 1. Oktober 1992, und b) § 1 N r. 2 mit Wirkung vom 1. November 1991. andererseits wird folgendes vereinbart: Bonn, den 30. September 1992 o . Verwaltungsorganisation Anpassungsänderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung Bundesministerien die Gemeinsame Geschäftsordnung der der Bundesministerien (GGO I und 11) Bundesministerien (GGO I und 11) wie folgt geändert: hier: Einführung der sächlichen Bezeichnungsform für die Bundesministerien durch Beschluß des Bundes- GGOI kabinetts am 20.Januar 1993 (GMB11993 S.46) 1. § 1 Abs.4 wird wie folgt geändert: Bezug: Meine Schreiben 0 I 2 - 131 200/1 vom 7. April 1993 a) In Satz 1 wird das Wort "Bundesminister"durch das und vom 17.Juni 1993 Wort "Bundesministerium" ersetzt; b) in Satz 2 wird jeweils das Wort "er"durch das Wort - RdSchr. d. BMI v. 10.8.1993 -012 -131200/1- "es" ersetzt. Gegen die abgestimmten Änderungen der Gemeinsamen Ge- 2. § 34 Abs. 2 wird wie folgt geändert: schäftsordnung der Bundesministerien (GGO I) gemäß meinen Bezugsschreiben sind keine Einwände erhoben worden. Ich a) In Satz 2 werden nach dem Wort "und"die Worte "in habe daher die GGO I und 11 geändert. der Regel" eingefügt; . Die als Anlage beigefügte Änderung der Gemeinsamen Ge- b) folgender neuer Satz 3 wird angefügt: "die "Wir- schäftsordnung der Bundesministerien - 0 12- 131200/1 vom Form" soll nicht verwendet werden." 30.Juni 1993 übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme und Bekanntgabe in Ihren Häusern. 3. In § 48 wird jeweils in Absatz 4 Satz 1, Absatz 5 a) Satz 4, Absatz 5 b) Satz 1 und An die obersten Bundesbehörden in Absatz 5 c) Satz 1 das Wort "Bundesminister"durch das Wort "Bundesmini- Anlage sterium" ersetzt. Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der 4. § 70 Abs. 4 wird wie folgt geändert: Bundesministerien (GGO I und 11) a) In Satz 1 werden die Worte "Der Bundesminister" Gemäß der Ermächtigung durch Beschluß des Bundeskabi- durch die Worte "Das Bundesministerium" ersetzt; netts vom 7.7.1987 zum Verfahren zur Änderung der Gemein- samen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GMBI 1987 b) in Satz 2 werden das Wort "er"durch das Wort S.393 - Bek. d. BMI vom 30.7.1987 - 012 - 131200/15-) "es "und das Wort "Bundesminister" durch das Wort wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt und den "Bundesministerium" ersetzt.
Nr. 32 GMBl1993 Seite 577 5. Merkblatt 5 wird wie folgt geändert: 16. In § 36 Abs.2 Satz 1 a) In Abschnitt II werden die Worte "Herrn Bundesmini- werden die Worte "der fachlich zuständige Bundesmini- ster" jeweils durch die Worte "dem Bundesministe- ster" durch die Worte "das fachlich zuständige Bundesmi- rium" ersetzt; nisteri um" ersetzt. b) in Abschnitt III werden das Wort "Amtsbezeichnun- 17. In § 38 Abs.3 gen" durch das Wort "Behördenbezeichnungen" sowie das Wort "Minister" wird durch das Wort "Ministe- werden die Worte "der Bundesminister"durch die Worte rien" ersetzt. "das Bundesministerium" sowie die Worte "dem Bundes- minister"durch die Worte "dem Bundesministerium" er- 6. In Merkblatt 7 Abschnitt 11 Nr. 1 Satz 2 setzt. werden die Worte "der Bundesminister" durch die Worte 18. In § 58 Abs. 1 "das Bundesministerium "ersetzt. werden die Worte "Der Bundesminister" durch das Wort 7. In Merkblatt 8 Abschnitt 11 Nr. 1 Satz 1 "Bundesministerium" ersetzt. werden die Worte "den Bundesminister"durch die Worte 19. In § 59 Abs. 3 Satz 1 "das Bundesministerium" ersetzt. wird das Wort "beteiligten"durch das Wort "beteiligte" 8. In den Vordruckmustern 1 a, 1 b, 2, 3, 4, 6 und 7 ersetzt. werden jeweils im Briefkopf die Worte "Der Bundesmini- 20. § 64 Abs.2 wird wie folgt gefaßt: ster" durch das Wort "Bundesministerium" ersetzt. ,,(2) Die Eingangsformel lautet, wenn em Ministerium 9. In Anlage K 3 zur Kanzleianweisung (Anhang 11) wird oder mehrere Ministerien zum Erlaß der Verordnung die Anmerkung Nr. 11 wie folgt geändert: ermächtigt sind: a) In Satz 2 werden die Worte "Bundesminister des In- »Auf Grund des § ... des Gesetzes über ... vom ... nern" durch die Worte "Bundesministerium des In- (BGBI. ... ) verordnet das Bundesministerium (bei nern" ersetzt; mehreren: Aufzählung):«. b) in Satz 3 wird das Wort "Bundesminister" durch das Ist ein zum Erlaß der Verordnung ermächtigtes Ministe- Wort "Bundesministerien" ersetzt. rium an das Einvernehmen mit einem Ministerium oder mehreren Ministerien gebunden, so lautet die Eingangs- 10. In Anlage K 4 der Kanzleianweisung (Anhang II) wird formel: Abschnitt VI Nr.2 wie folgt neugefaßt: »Auf Grund des § ... des Gesetzes über ... vom ... ,,2. Abkürzungen, die auf Großbuchstaben oder als Buch- (BGBI.... S.... ) verordnet das stabenwörter auf Kleinbuchstaben enden, werden mit Bundesministerium . . . (bei mehreren: Aufzäh- Punkt geschrieben (z. B. »GMBI.« nicht »GMBI«). Ohne lung):«. Punkt stehen die Abkürzungen der Maße, Gewichte und Ist die Bundesregierung ermächtigt, eine Verordnung zu Münzeinheiten. " erlassen, lautet die Eingangsformel: 11. Die Grundsätze für die Beschaffung und Verwaltung »Auf Grund des .. : verordnet die Bundesregierung:«. von Dienstgerät und Verbrauchsgegenständen (An- Beruht eine Verordnung teils auf der Ermächtigung der hang IV) werden wie folgt geändert: Bundesregierung, teils auf der eines Ministeriums, lautet a) in § 1 Abs.l Satz 4 wird das Wort "Bundesministers" die Eingangsformel: durch das Wort "Bundesministeriums" ersetzt; »Auf Grund des § ... des Gesetzes über ... vom ... b) in § 4 Abs. 1 Satz 2 wird das Wort "Bundesminister" (BGBI. ... S.... ) verordnet die Bundesregierung und durch das Wort "Bundesministerium" ersetzt. aufgrund des § . . . dieses Gesetzes das Bundesministerium ... :«. Ist die Zustimmung des Bundesrates notwendig, wird der Verordnung folgende Schlußformel angefügt: GGOII »Der Bundesrat hat zugestimmt.«. 12. § 21 wird wie folgt geändert: 21. § 69 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 3 wird das Wort "Bundesminister" durch das Wort "Bundesministerium"ersetzt; a) In Absatz 2 Satz 1 werden das Wort "Ministers" durch Wort "Ministeriums" und das Wort "Minister" durch b) in Absatz 5 Satz 1 wird das Wort "Minister" durch das das Wort "Ministerien" ersetzt; Wort "Ministerium" ersetzt. b) in Absatz 5 wird das Wort "Bundeskanzler" durch das 13. In § 23 Abs.2 Nr.2 Wort "Bundeskanzleramt" ersetzt. wird das Wort "Das"durch das Wort "das" ersetzt. 22. § 71 Abs.2 wird wie folgt geändert: 14. In § 24 Abs.2 Satz 1 a) In Nummer 1 werden die Worte ", wenn durch die Bundesregierung oder, wenn die Verordnung nicht wird das Wort "Bundeskanzlers" durch das Wort "Bun- durch die Bundesregierung zu erlassen ist und ihr auch deskanzleramtes" ersetzt. nicht vorgelegen hat, durch die Minister (§ 69 Abs.2) die Verordnung nach Maßgabe dieser Änderungen be- 15. In § 32 Abs. 1 Satz 1 schlossen worden ist (§ 70 Abs.2)," durch die Worte wird das Wort "Bundesminister" durch das Wort "Bun- "nach erneuter Beschlußfassung oder Billigung nach desministerium" ersetzt. § 70 Abs. 2 Nr. 1, 2 oder 3"ersetzt;
Seite 578 GMBl1993 Nr.32 b) in Nummer 3 wird das Wort "Ministern" durch das Die ... (Angabe der beteiligten Landesministerien) waren Wort "Ministerien" ersetzt. beteiligt. (Es folgt die Darstellung des Ergebnisses der Beteiligung und etwaiger Probleme im Hinblick auf die 23. In § 72 Abs.2 Satz 1 Länder im Gesetzgebungsverfahren aus der Sicht des fe- derführenden Ministeriums). wird das Wort "Ministers"durch das Wort "Ministeriums" ersetzt. Das Bundesministerium der Justiz hat die Rechtsförmlich- keit geprüft. Die Bundesministerien haben zugestimmt 24. § 73 wird wie folgt geändert: (wenn alle Bundesministerien beteiligt waren). Oder a) In Absatz 2 werden das Wort "Minister" durch das Die beteiligten Bundesministerien (Aufzählung der Betei- Wort "Ministerium" und das Wort "ihm" durch die ligten) haben zugestimmt. Worte "dessen Minister" ersetzt; Oder b) in Absatz 3 werden das Wort "Minister" durch das Zwischen dem Bundesministerium des ... und dem Bun- Wort "Ministerien" und das Wort "ihnen" durch die desministerium des... war keine Einigung zu erzielen Worte "deren Ministern" ersetzt; (folgt Näheres). Oder c) in Absatz 4 werden das Wort "Ministern" durch das Das Auswärtige Amt hat zugestimmt (bei Vertragsgeset- Wort "Ministerien" und das Wort "diese" durch das zen nach Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes). Wort "deren" ersetzt. Bund, Länder oder Gemeinden werden nicht mit Kosten belastet. 25. In § 74 Abs.2 Satz 1 Oder werden die Worte "von ihm" durch die Worte "von Das Bundesministerium der Finanzen hat wegen der seinem Ministerium" ersetzt. Kosten der Ausführung des Gesetzes keinen Widerspruch erhoben. 26. In § 75 Abs. 2 Oder werden die Worte "Chef des Bundeskanzleramtes" durch Der/Die Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der die Worte "das Bundeskanzleramt" ersetzt. Verwaltung hat keine Stellungnahme abgegeben. Oder 27. In § 85a Abs.2 Der/Die Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung hat keine Bedenken geäußert. werden die Worte "Der Bundesminister" durch die Worte Oder "Das Bundesministerium" ersetzt. Der/Die Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung hat folgende Bedenken geäußert: (folgt Nähe- 28. Anlage 2 wird wie folgt gefaßt: res). Anlage 2 ... Abdrucke dieses Schreibens mit Anlage(n) sind beige- (§ 40 Abs. 6 GO II) fügt. Bundesminister/-in_ _ _ __ _____ , den __ (Geschäftszeichen ) Hausruf: 29. In Anlage 3 werden Referatsleiter/ -in: Referent/-in: a) im Briefkopf die Worte "Der Bundesminister" durch Sachbearbeiter/-in: das Wort "Bundesministerium" ersetzt sowie b) jeweils die Worte "Herrn" vor den Worten "Bundes- kanzlers"und "Bundespräsidenten" gestrichen. Kabinettsache! 30. In Anlage 4 werden Chef/-in des Bundeskanzleramtes die Worte "Chef des Bundespräsidialamtes"durch das 53106 Bonn Wort "Bundespräsidialamt" ersetzt sowie das Wort nachrichtlich: "Herrn" vor dem Wort "Bundespräsidenten"gestrichen. Bundesministerinnen und Bundesminister 31. In Anlage 5 werden Chef/-in des Bundespräsidialamtes Chef/-in des Presse- und Informationsamtes der a) im Briefkopf die Worte "Chef des Bundespräsidialam- Bundesregierung tes"durch das Wort "Bundespräsidialamt" ersetzt, Präsident/-in des Bundesrechnungshofes b) die Angabe Betr.: Entwurf eines Gesetzes über ... "Strcsemannstraße 6 Anlg.: ... 5300 Bonn - Bad Godesberg" und Anliegenden Gesetzentwurf mit Begründung und Vorblatt (sowie dem Sprechzettel für den Regierungssprecher) c) das Wort "Herr" vor dem Wort "Bundespräsident" übersende ich mit der Bitte, seine Behandlung für eine der gestrichen. nächsten Kabinettsitzungen vorzusehen. Oder 32. In Anlage 7 ... , die Zustimmung des Kabinetts durch Umlauf herbei- werden im Briefkopf die Worte "Der Bundesminister" zuführen (folgt, wenn nötig, Erläuterungen oder Hinweis durch das Wort "Bundesministerium" ersetzt. auf die beigefügte Erläuterung). In Vertretung Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, weil ... (nur aufnehmen, wenn dies ausnahmsweise zutrifft). Kroppenstedt Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates (folgt GMBI 1993, S. 576 Angabe der Gründe nach § 30 Abs. 3).
Nr.32 GMBl1993 Seite 579 Bundesministerium der Finanzen Betriebsmittelbewirtschaftung des Bundes Stellen außerhalb der Bundesverwaltung sind anzuweisen, daß Verstärkungs aufträge über 100000 DM mindestens einen Ar- Bezug: Mein Schreiben vom 19. September 1984 beitstag vor Einreichung bei der Landeszentralbank bei der - 11 A 6 - H 1213 - 10/84 - (MinBlFin, S. 414) Bundeskasse angemeldet werden müssen. - RdSchr. d. BMF v. 13.8. 1993 - II A 6 - H 1213 - 4/93- Betriebsmittelanforderungen für die von den Ländern bewirt- schafteten Haushaltsmittel des Bundes, für die in der Vergan- Gemäß Vorl. VV Nr. 8 zu §43 BHO verzichte ich bis auf genheit eine Betriebsmittelanmeldung nicht gefordert war, bitte weiteres auf die in Vorl. VV Nr. 1 bis 4 zu §43 BHO vorgesehene ich künftig in die Quartalsmeldungen aufzunehmen. Ferner monatliche Anmeldung von Betriebsmitteln. Ich ermächtige die erbitte ich auch von den Ländern eine Meldung der auszuzah- obersten Bundesbehörden, Betriebsmittel im Rahmen einer ge- lenden Beträge über 20 Mio. DM (Vorl. VV Nr. 5 zu §43 sonderten Haushaltsmittelbewirtschaftung in Höhe des notwen- BHO). Sofern es sich um weitgehend gleichbleibende regelmä- digen Bedarfs in Anspruch zu nehmen. ßige Zahlungen handelt, können Vereinfachungen der Meldun- Auf die Anmeldung größerer Ein- und Auszahlungen nach gen mit mir abgestimmt werden. Vorl. VV Nr. 5 Satz 1 zu §43 BHO kann jedoch nicht Die Höhe der täglichen Ablieferungen der Anteile des verzichtet werden. Diese Ein- und Auszahlungen (Beträge von Bundes an den Gemeinschaftssteuern bitte ich spätestens bis 20 Mio. DM und mehr) sind mir mit der vollständigen 9.00 Uhr der Bundeskasse anzuzeigen. Rückforderungen auf- Buchungsstelle bis zum 15. des Vormonats zu melden. Erkenn- grund zuviel abgeführter Steueranteile sind über Verstärkungs- bare Abweichungen von den Anmeldungen - Betrag und aufträge zu Lasten des LZB-Kontos der Bundeskasse abzuru- Datum - sind mir bis spätestens 15.00 Uhr des Arbeitstages vor fen. Diese Abrufe sind ebenfalls bis 9.00 Uhr bei der Bundes- dem Auszahlungstag schriftlich oder fernmündlich mitzuteilen kasse anzumelden. (Vorl. VV Nr. 5 Satz 3 zu §43 BHO). Die Bundeskassen werden die Ausführung der angemeldeten Zahlungen überwa- Die in Vorl. VV Nr. 6 zu §43 BHO geforderte vierteljährli- chen. Nicht angemeldete Zahlungen müssen zurückgestellt und che Schätzung des voraussichtlichen Betriebsmittelbedarfs (für können frühestens einen Arbeitstag später ausgeführt werden. Dezember getrennt für altes und neues Haushaltsjahr) ist mir jeweils zum 15. des zweiten Quartalsmonats für das nächste Zahlungsbänder sind mindestens einen Arbeitstag vor Aus- Quartal zuzusenden. führung durch die Banken bei der Bundeskasse abzuliefern. Die mit den Banken vereinbarten Regelungen im beleglosen Ter- Vorl. VV Nr. 7 zu §43 BHO gilt für die vorstehend zugelas- minüberweisungsverkehr bleiben unberührt. sene Regelung entsprechend. Für die Auszahlung telegrafischer Zahlungen ab 5 Mio. DM Die Haushaltsmittelbewirtschaftung und -überwachung wird ist eine Anmeldung bei der Bundeskasse spätestens einen durch dieses Schreiben nicht berührt. Arbeitstag vor dem Zahlungstermin erforderlich. Nicht ange- Mein Rundschreiben vom 19. September 1984 - 11 A 6 - meldete eilige Zahlungen dieser Art werden - abhängig von der H 1213 - 10/84 - wird hiermit aufgehoben. Liquiditätslage des Bundes - möglicherweise erst einen Arbeits- tag später durchgeführt. Oberste Bundesbehörden Finanzminister (-senatoren) der Länder Die Zahlstellen sowie die dem Abrufverfahren angeschlosse- nachrichtlich: nen Zuwendungsempfänger und Bundesmittel verwaltenden Vertretungen der Länder beim Bund GMBl1993, S. 579 Bundesministerium für Gesundheit Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für das Herstellen denen Geschmacksrichtungen mit Zusatz des Süßstoffes und Inverkehrbringen von diätetischem fettarmen Aspartam hergestellt und in den Verkehr gebracht Frucht joghurt mit Zusatz des Süßstoffes Aspartam und b) von der Firma Union Deutsche Lebensmittelwerke GmbH, -Bek.d.BMGv. 13.7. 1993-412-6140-3/477- 2000 Hamburg 36, der von der Firma Cema Central-Molke- rei Augsburg eG hergestellte diätetische fettarme Fruchtjo- Der Firma Cema Central-Molkerei Augsburg eG, 8900 Augs- ghurt in verschiedenen Geschmacksrichtungen mit Zusatz burg und der Firma Union Deutsche Lebensmittelwerke des Süßstoffes Aspartam in den Verkehr gebracht wird. GmbH, 2000 Hamburg 36, ist nachstehende Ausnahmegeneh- migung erteilt worden: Der Aspartam-Gehalt darf die in dem Schreiben der Firma Union Deutsche Lebensmittelwerke GmbH vom 11. Mai 1993 Gemäß § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 des Lebensmittel- und Be- angegebene Menge nicht überschreiten. darfsgegenständegesetzes (LMBG) vom 15. August 1974 (BGBI.I S. 1945, 1946), erteile ich Ihnen im Einvernehmen mit Das zugesetzte Aspartam muß den vom Joint Expert Com- den Bundesministerien für Ernährung, Landwirtschaft und For- mittee on Food Additives (24. Sitzung im März 1980) festgeleg- sten und für Wirtschaft nachstehende Ausnahmegenehmigung: ten und im FAO Food and Nutrition Paper Nr. 17, S.10-12 (1980) veröffentlichten Spezifikationen entsprechen. Abweichend von § 11 Abs. 1 LMBG sowie § 5 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 der Diätverordnung in der Fassung der Bekanntmachung Für die Ausnahmegenehmigung gelten folgende Auflagen: vom 25. August 1988 (BGBI. I S. 1713) lasse ich ausnahmsweise 1. Abweichend von § 18 Nr. 1 der Diätverordnung ist in der zu,daß Kennzeichnung der Erzeugnisse die Angabe "diätetisches a) von der Firma Cema Central-Molkerei Augsburg eG, 8900 Lebensmittel mit dem Süßstoff Aspartam" in Verbindung Augsburg, diätetischer fettarmer Frucht joghurt in verschie- mit der Verkehrsbezeichnung anzubringen.
Seite 580 GMBl1993 Nr. 32 HERAUSGEBER: Bundesministerium des Innern Postfach 170290,53108 Bann Graurheindorfer Straße 198, 53117 Bonn Fernruf: (0228) 6 81-1 Im übrigen finden die Kennzeichnungsvorschriften der Süßwaren (Hartkaramellen) mit Zusatz des Zuckeraustausch- Diätverordnung entsprechende Anwendung. stoffes Polydextrose und des Süßstoffes Aspartam wird im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Ernährung, 2. Die Entwürfe der Etiketten bzw. der Packungsaufdrucke Landwirtschaft und Forsten und für Wirtschaft dahingehend sowie Entwürfe für eventuelles Werbematerial sind vor Be- erweitert, daß auch diätetische Gelatine-Gummiartikel mit Zu- ginn des Inverkehrbringens der Erzeugnisse der mit der satz des Zuckeraustauschstoffes Polydextrose und der Süßstoffe amtlichen Beobachtung beauftragten Chemischen und Le- Aspartam und Acesulfam-K einzeln oder in Kombination her- bensmitteluntersuchungsanstalt im Hygienischen Institut gestellt und in den Verkehr gebracht werden dürfen. der Gesundheitsbehörde der Freien und Hansestadt Ham- burg zur Prüfung vorzulegen. Die von Ihnen genannten Erzeugnisse müssen den mit Schrei- ben vom 19. Mai 1993 angegebenen Rezepturen entsprechen. Die amtliche Beobachtung der Herstellung und des Inver- kehrbringens von diätetischem fettarmen Frucht joghurt in ver- Das zugesetzte Acesulfam-K muß den vom Joint Expert schiedenen Geschmacksrichtungen mit Zusatz des Süßstoffes Committee on Food Additives (27. Sitzung im April 1983) Aspartam durch die Firma Cema Central-Molkerei Augsburg festgelegten und im FAO Food and Nutrition Paper Nr.28, eG erfolgt durch das Landesuntersuchungsamt für das Gesund- S. 3-4 (1983) veröffentlichten Spezifikationen entsprechen. heitswesen Südbayern. Für die erweiterte Ausnahmegenehmigung gilt folgende Auf- Die amtliche Beobachtung des Inverkehrbringens von diäteti- lage: schem fettarmen Frucht joghurt in verschiedenen Geschmacks- Abweichend von § 18 Nr.1 der Diätverordnung ist in der richtungen mit Zusatz des Süßstoffes Aspartam durch die Firma Kennzeichnung des Erzeugnisses mit Zusatz der Süßstoffe Union Deutsche Lebensmittelwerke GmbH erfolgt durch die Aspartam und Acesulfam-K die Angabe "diätetisches Lebens- Chemische und Lebensmitteluntersuchungsanstalt im Hygieni- mittel mit Süßstoff Aspartam und Acesulfam-K" in Verbindung schen Institut der Gesundheitsbehörde der Freien und Hanse- mit der Verkehrsbezeichnung anzubringen. stadt Hamburg. Sie wird auf Kosten der Antragsteller durchge- führt. Die weiteren Anforderungen der Ausnahmegenehmigung vom 4. März 1992 und die Geltungsdauer bleiben weiterhin Der Beginn der Herstellung und des Inverkehrsbringens der verbindlich. vorstehend näher beschriebenen Erzeugnisse ist den zuständi- gen chemischen Untersuchungs ämtern und mir umgehend an- zuzeigen. Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen fester Die Ausnahmegenehmigung gilt vom 26.7. 1993 bis zum Eierfarbenkonzentrate in Stäbchenform mit dem Zusatz 25.7. 1995; sie kann jederzeit aus wichtigem Grund vor Ablauf einer Konservierungsmittelmischung aus 0,4 % Benzoesäure dieser Frist widerrufen werden. und 0,4 % PHB-Ester Im übrigen gehe ich davon aus, daß die Erzeugnisse eine mit - Bek. d. BMG v. 23. 7.1993 -414 - 6206 - 0/8- den Anforderungen der Milcherzeugnisverordnung in Einklang stehende Verkehrsbezeichnung tragen. Der Firma Brauns-Heitmann GmbH u. Co. KG, Warburgl Westf., ist folgendes mitgeteilt worden: Erweiterung der Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG "Aufgrund Ihres Antrags vom 27. April 1993 verlängere ich für das Herstellen und Inverkehrbringen von diätetischen im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Ernährung, Süßwaren (Hartkaramellen) mit Zusatz des Landwirtschaft und Forsten und für Wirtschaft gemäß § 37 Zuckeraustauschstoffes Polydextrose und des Süßstoffes Abs.5 Satz 2 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes Aspartam vom 15.August 1974 (BGBI. I S.1945, 1946) die Ihnen mit -Bek. d. BMG v. 23. 7.1993 -412 - 6140-3/394- Bescheid vom 2, August 1991 (GMBI 1991 S.729) erteilte Aus- nahmegenehmigung um weitere zwei Jahre, d, h. bis 31. Juli 1995. Die der Firma Dr. C. Sold an GmbH, 90427 Nürnberg mit Bescheid vom 4. März 1992 erteilte Ausnahmegenehmigung Die sonstigen Bestimmungen des Bescheides vom 2. August nach § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von 1991 gelten weiterhin." GMB11993, S. 579