GMBl Nr. 44-47 2018

Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 44-47 vom 12. October 2018

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Nr. 44–47   GMBl 2018   Seite 875
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Seite 876                                    GMBl 2018                                                    Nr. 44–47


                                                                                              Muster 16
                                                                                           (zu § 21 VSA)



       Empfänger
                                                          VS-Empfangsschein
                                                          Nummer                  Jahr


                                                          abgesandt am




       Anschreiben                                                                Anlage(n)
       Geschäftszeichen
       (Aktenzeichen und VS-Bestands- bzw.        Datum                            Anzahl
       Tagebuchnummer)                                    Ausf.-Nr.                           Ausf.-Nr.




       SOFORT
       offen zurück an
       Dienststelle                                       Empfangen am


                                                          Dienststempel und Unterschrift
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                                                                                                        (zu § 21 VSA)


  Behörde


  Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat



                                     VS-Bestandsverzeichnis
                                         Nummer



                                                       für
                            Geheimhaltungsgrad *)




                                             Anzahl
  Dieses VS-Bestandsverzeichnis umfaßt                          Doppelseiten.
  Bei der Führung des VS-Bestandsverzeichnisses sind die Vorschriften der
  Verschlusssachenanweisung zu beachten.



  Angefangen
  am



  Geführt
  von - bis                         von (Name)                              Unterschrift




                                                                   *) Zutreffenden Geheimhaltungsgrad
                                                                      (STRENG GEHEIM, GEHEIM, VS-
  Abgeschlossen                                                       VERTRAULICH)
  am                                                                  durch Stempelabdruck eintragen
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                                                                                                      Muster 17
                                                                                                   (zu § 21 VSA)


    Hinweise zum Führen des VS-Bestandsverzeichnisses


    1. Auf dem Titelblatt eines VS-Bestandsverzeichnisses sind zu vermerken:
         • die Behörde,
         • welche Geheimhaltungsgrade nachgewiesen werden,
         • von wem das VS-Bestandsverzeichnis geführt wird,
         • die Nummer/der Band des VS-Bestandsverzeichnisses,
         • die Anzahl der enthaltenen Doppelseiten
         • das Datum des ersten und letzten Eintrags sowie
         • die Unterschrift des Geheimschutzbeauftragten und das Dienstsiegel.

    2. VS-Bestandsverzeichnisse sind in gebundener Form zu führen. Die Doppelseiten sind fortlaufend zu
       nummerieren. Das Titelblatt wird nicht nummeriert.


    3. VS-Bestandsverzeichnisse sind gemäß dem höchsten Geheimhaltungsgrad der in ihnen
       nachgewiesenen Verschlusssachen einzustufen.


    4. In den VS-Bestandverzeichnissen sind Eingang, Ausgang, Verbleib, Vervielfältigung, Herabstufung und
       Vernichtung von STRENG GEHEIM, GEHEIM oder VS-VERTRAULICH eingestuften Verschlusssachen
       nachzuweisen und besondere Fristen für die Aufhebung der VS-Einstufung zu vermerken.


    5. Aus dem VS-Bestandsverzeichnis muss jedes einzelne Schriftstück (Schreiben, Anlagen,
       Vervielfältigungen, Abschriften usw.) ersichtlich sein. Die auf der Verschlusssache aufgeführten
       Informationen haben sich im VS-Bestandsverzeichnis widerzuspiegeln.


    6. VS-Datenträger, ihr Verbleib und ihre Vernichtung sind in einem gesonderten VS-Bestandsverzeichnis
       nachzuweisen. Für die eindeutige Identifizierbarkeit genügt die Angabe eines Ordnungskriteriums (z. B.
       laufende Nummer).


    7. Jede Verschlusssache ist im Bestandsverzeichnis unter einer eigenen, fortlaufenden Nummer
       (Tagebuchnummer) zu registrieren. Jede Anlage und jede Vervielfältigung einer Verschlusssache ist
       einzeln ebenfalls unter dieser Tagebuchnummer zu registrieren.


    8. Eingänge in der VS-Registratur (= Verschlusssache, die von externen Einsendern ins Haus, von einer
       Organisationseinheit des Hauses an eine andere Organisationseinheit des Hauses bzw. an externe
       Empfänger gegeben werden) sind auf der linken Seite des VS-Bestandsverzeichnisses einzutragen, so
       dass die rechte Seite für die Beschreibung der Geschäftsgänge zur Verfügung steht. Im einzelnen sind
       die Spalten für folgende Eintragungen vorgesehen:
       Spalte 1: Lfd. Nr. (Diese Spalte wird für eine Verschlusssache nebst Anlagen nur einmal ausgefüllt.)
       Spalte 2: Datum der Verschlusssache (Es ist das Datum der Verschlusssache anzugeben.)
       Spalte 3: Datum des Eingangs (Es ist das Datum des Eingangs in der VS-Registratur anzugeben.)
       Spalte 4: Einsender/Herausgeber (Es ist der externe oder der interne Herausgeber der VS
                 anzugeben.)
        Spalte 5: Anzahl der Anlagen (Hier wie auch in den nachfolgenden Spalten sind alle Anlagen zu der
                 Verschlusssache – auch solche die nicht eingestuft sind – zu erfassen.)
        Spalte 6: Nr. der Anlage (Diese Spalte wird im Falle von Anlagen erstmals in der Zeile unter dem
                 eigentlichen Eingang ausgefüllt und kann bei mehreren Anlagen ggf. mehrere Zeilen
                 umfassen. Es ist die Nummer der jeweiligen Anlage anzugeben.)
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                                                                                                    (zu § 21 VSA)


       Spalte 7: Herausgeber der Anlage (Diese Spalte wird im Falle von Anlagen erstmals in der Zeile unter
                 dem eigentlichen Eingang ausgefüllt und kann bei mehreren Anlagen ggf. mehrere Zeilen
                 umfassen. Es ist der jeweilige Herausgeber der Anlage anzugeben.)
       Spalte 8: Datum der Anlage (Diese Spalte wird im Falle von Anlagen erstmals in der Zeile unter dem
                eigentlichen Eingang ausgefüllt und kann bei mehreren Anlagen ggf. mehrere Zeilen
                umfassen. Es ist das Datum der jeweiligen Anlage anzugeben.)
       Spalte 9: Seitenzahl (Es ist die Seitenzahl des Dokuments bzw. der jeweiligen Anlage anzugeben.)
       Spalte 10: Geschäftszeichen = Organisationseinheit + Aktenzeichen + Tagebuchbummer (Es ist das
                 Geschäftszeichen der Verschlusssache bzw. der jeweiligen Anlage zu dieser anzugeben.)
            Spalte 11: Nr. der Ausfertigung der Verschlusssache bzw. der jeweiligen Anlage und/oder Nr. der
                  Vervielfältigung (vgl. §§ 20, 22 VSA/ Es sind die Angaben zu erfassen, die sich auf dem
                  Dokument sowie ggf. auf den Anlagen befinden. Sind keine Angaben auf dem Dokument
                  oder den Anlagen enthalten, bleibt die Spalte frei.)
       Spalte 12: Geheimhaltungsgrad (Es ist der Geheimhaltungsgrad des Eingangs sowie ggf. der
                  jeweiligen Anlage anzugeben.)
       Spalte 13: Ende der Frist für die Einstufung (Es ist das auf der Verschlusssache bzw. auf den Anlagen
                  angegebene Ende der Einstufung anzugeben.)
       Spalte 14: Inhalt der Verschlusssache (Es ist der Betreff bzw. wenn ein Betreff nicht vorhanden ist, der
                  Inhalt des Eingangs und ggf. der einzelnen Anlagen anzugeben.)
       Spalte 15: Geschäftsgang (Hier sind alle Bearbeitungsschritte im Zusammenhang mit dem Eingang in
                  der VS-Registratur wie z. B. ihr Verbleib, die Kenntnisnahmen, ihre Vervielfältigung und
                  deren Verbleib sowie ihre Vernichtung etc. zu dokumentieren. Der Weg der Verschlusssache
                  sowie ggf. von ihr gefertigter Vervielfältigungen muss hierbei vom Eingang/der Erstellung bis
                  zum endgültigen Verbleib nachvollziehbar sein. Stempelabdrucke und andere Vermerke
                  müssen eindeutig zuzuordnen sein. Zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommene weitere
                  Bearbeitungsschritte, die unter der ursprünglich vergebenen lfd. Nr. nicht mehr dokumentiert
                  werden können, ohne die Lesbarkeit und Nachvollziehbarkeit zu beeinträchtigen, sind ggf. an
                  anderer Stelle im Bestandsverzeichnis unter gegenseitigem Verweis auf die Eintragungen zu
                  dokumentieren.)
       Spalte 16: Erledigt am (Datum) (Das hier eingetragene Datum ergibt die Schnittstelle z. B. zu
                  Quittungsbüchern. D. h. es ist z. B. das Datum einzutragen, welches dem Eintrag im
                  Quittungsbuch entspricht.)
       Spalte 17: Verbleib (Es ist der endgültige Verbleib des Dokuments unter Angabe des Datums
                  einzutragen.)

       Die Größe des für den Eintrag einer Verschlusssache benötigten Eintragungsabschnitts (= Anzahl der
       benötigten Zeilen) orientiert sich am Umfang des zu erfassenden Eingangs nebst Anlagen. Ein neuer
       Eingang ist jeweils durch eine neue Eintragung in Spalte 1 gekennzeichnet.

   9. Jede Eintragung, Änderung, nachträgliche Ergänzung und Streichung muss mit Datum versehen und
      der jeweils handelnden Person zuzuordnen sein. Bei Änderungen und Streichungen muss der
      ursprüngliche Text lesbar bleiben. Es ist unzulässig, Eintragungen zu löschen oder unkenntlich zu
       machen sowie Teile zu entfernen oder einzufügen.


   10.Papiergestützte VS-Bestandsverzeichnisse werden von den Geheimschutzbeauftragten oder von
      besonders beauftragten Mitarbeitern an die VS-Registratoren herausgegeben. Diese bestätigen den
      Empfang. Die Empfangsbestätigungen sind zur Geheimschutzdokumentation zu nehmen.
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      1         2            3            4              5    6               7      8          9               10             11       12


                                  Geschäftsnummer:                                Fortsetzung von:

                                                                                                                             Ausf./Ve Geheimh
                                      Einsender/                                              Seiten-
   Lfd. Nr.   Datum     Eingang                                     Anlagen                               Geschäftszeichen    rvielf. altungsg
                                     Herausgeber                                               zahl
                                                                                                                               Nr.       rad
                    der VS                           Anzahl   Nr.   Herausgeber   Datum

                                     ……………………                           ……………                           …………………………………………




                                     ……………………                           ……………                           …………………………………………




                                     ……………………                           ……………                           …………………………………………




                                     ……………………                           ……………                           …………………………………………




                                     ……………………                           ……………                           …………………………………………




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                                     ……………………                           ……………                           …………………………………………




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                                     ……………………                           ……………                           …………………………………………




                                     ……………………                           ……………                           …………………………………………




                                     ……………………                           ……………                           …………………………………………




                                     ……………………                           ……………                           …………………………………………




                                     ……………………                           ……………                           …………………………………………




                                     ……………………                           ……………                           …………………………………………
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Nr. 44–47                                         GMBl 2018                                            Seite 881


                                              Muster 17 (zu § 21 VSA)

      13                          14                                    15             16         17


              Inhalt und Aktenzeichen:


    Ende d.                                                                          Erledigt
                              Inhalt der VS                       Geschäftsgang                 Verbleib
     Einst.                                                                             am
    31.12.                                                                           (Datum)

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Seite 882                   GMBl 2018                      Nr. 44–47


                                                    Muster 18
                                                (zu § 21 VSA)

                  (Vorderseite des Umschlags)




                  VS-Quittungsbuch

            Dienststelle
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Nr. 44–47                                                        GMBl 2018                                                                   Seite 883


                                                                     -2-
                                                                                                                             Muster 18

                                                                 (Vorblatt)




        Dienststelle




                                                                         Nummer
                                        VS-Quittungsbuch



        Geführt von
        Name, Amts-/Dienstbezeichnung


        von                                                            bis




        Geführt von
        Name, Amts-/Dienstbezeichnung


        von                                                            bis




        Geführt von
        Name, Amts-/Dienstbezeichnung


        von                                                            bis




        Dieses Buch hat 25 Doppelseiten




        Anmerkung
        VS-Quittungsbücher sind Registraturhilfsmittel im Sinne der Verschlusssachenanweisung. Eintragungen sind mit Tinte oder
        dokumentenechtem Kugelschreiber vorzunehmen. Änderungen müssen erkennbar sein. Sie sind mit Datum und Unterschrift zu
        beglaubigen. Bei Streichungen muss der ursprüngliche Text lesbar bleiben. Es ist unzulässig, in VS-Quittungsbüchern zu radieren,
        Eintragungen unkenntlich zu machen und Blätter zu entfernen oder einzufügen. Die VS-Quittungsbücher sind sorgfältig aufzubewahren.
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Seite 884                                                        GMBl 2018                                                        Nr. 44–47


                                                                     -3-
                                                                                                                             Muster 18

                                                          (linke Doppelseite)




       *) Wird eine gesamte Akte weitergegeben, dann genügt es, das Aktenzeichen und die Band-Nummer anzugeben (z.B. ÖS II 5 -
          54001/19#1 Bd. 1)
          Bei Einzel-VS kann die Nummer aus dem VS-Bestandsverzeichnis (z.B. ÖS II 5 - 32/18) genügen.
                                       Geschäftszeichen         *)                          An-
       Lfd. Nr.    Datum                                                 Ausfert.-Nr.       lage(n   Empfänger
                                                                                            )
            1              2                          3                          4             5                      6




                                                                     -1-
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