Abblendlicht

Von Lisa 8 September, 2023
4 minutes
Abblendlicht

Das Abblendlicht ist einer der wichtigsten Bestandteile der Fahrzeugbeleuchtung. Warum es so wichtig ist und welche Vorschriften dabei zu beachten sind, erklären wir dir in diesem Artikel..

Was ist das Abblendlicht?

Das Abblendlicht bzw. die Abblendlichtscheinwerfer sind Bestandteil der Fahrzeugbeleuchtung. Während Standlicht und Tagfahrlicht zur Sichtbarkeit des Fahrzeugs beitragen, leuchtet das Abblendlicht die Fahrbahn aus. Es dient also in erster Linie der Sicht des Fahrers oder der Fahrerin. Im Gegensatz zum Fernlicht soll das Abblendlicht den Gegenverkehr nicht blenden. Das Licht ist etwas schwächer und asymmetrisch. Das bedeutet, dass die rechte Seite – oder bei Linksverkehr die linke Seite – schwächer ausgeleuchtet wird. So können Fahrer:innen die Fahrbahn, Verkehrsschilder oder mögliche Hindernisse erkennen, ohne den Gegenverkehr zu blenden.

Welches Symbol hat ein Abblendlicht? Es wird durch ein Symbol dargestellt, das einen Scheinwerfer und die von ihm ausgehenden Lichtstrahlen zeigt. Es leuchtet in der Regel grün, wenn das es eingeschaltet ist – im Gegensatz zu den gelben oder roten Warnleuchten im Auto.

Wann muss ich das Abblendlicht einschalten?

Bei Dämmerung und Dunkelheit oder wenn es die Lichtverhältnisse erfordern, muss das Abblendlicht eingeschaltet sein. Das ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) klar geregelt. Demnach ist es auch in Tunneln vorgeschrieben. Unter bestimmten Umständen kann das Fahren mit Abblendlicht auch tagsüber vorgeschrieben sein. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Witterungsbedingungen wie Schnee oder Nebel die Sicht stark einschränken. Außerdem dürfen ältere Autos, die nicht mit Tagfahrlicht ausgestattet sind, auch tagsüber mit Abblendlicht fahren. In Deutschland gibt es noch keine Tagfahrlichtpflicht – in einigen anderen Ländern schon.

So musst du die Autoscheinwerfer einstellen

Die Abblendlichtscheinwerfer müssen so eingestellt sein, dass der Fahrer oder die Fahrerin die Fahrbahn und die Verkehrszeichen erkennen kann. Es darf aber auch den Gegenverkehr nicht blenden. Die leuchtende Fläche muss das Hundertfache der Anbauhöhe der Scheinwerfer betragen. Sind die Scheinwerfer zum Beispiel 60 cm hoch, muss das Abblendlicht 60 Meter weit reichen. Außerdem muss es weißes Licht ausstrahlen. Es gibt keine verschiedenen Leuchtmodi, dafür jedoch Leuchtweitenregulierung. Der Neigungswinkel ist in mehreren Stufen einstellbar. Licht einstellen am Auto (1, 2, 3) ist relativ einfach. Der Neigungswinkel muss der Beladung des Fahrzeugs angepasst werden. Die Leuchtweitenregulierung wird bei schwerer Beladung im Kofferraum höher eingestellt, ohne Beladung steht sie meist auf 0. Einige Fahrzeuge haben eine automatische Leuchtweitenregulierung.

Schäden an Abblendlichtern erfordern oft spezialisierte Reparaturen oder den Austausch der gesamten Einheit. Die richtige Reparaturkostenversicherung ist deshalb entscheidend, um die finanzielle Belastung durch unerwartete Reparaturen nach Schäden an Beleuchtungseinrichtungen zu minimieren und die Sicherheit und Funktionalität des Fahrzeugs zu gewährleisten.

Diese Bußgelder drohen dir

Das Abblendlicht ist für deine Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer:innen sehr wichtig. Deshalb gibt es klare Vorschriften, wann es eingeschaltet sein muss. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld und gegebenenfalls mit Punkten in Flensburg rechnen. In der folgenden Tabelle haben wir die Bußgelder für die häufigsten Verstöße zusammengefasst.

Tipp: Mehr über Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und die Gelder, die du dafür bezahlen musst, findest du im neuen Bußgeldkatalog 2023.

Tatbestand, Bußgeld und die Punkte in Flensburg:

  • Du bist ohne Abblendlicht im Tunnel gefahren: Das kostet 10 Euro Bußgeld und keine Punkte.
  • Du bist mit Standlicht gefahren und hast andere gefährdet: Dann zahlst du 15 Euro Strafe, bekommst aber keine Punkte.
  • Du hast wegen des Standlichts einen Unfall verursacht: 35 Euro Bußgeld und keine Punkte in Flensburg.
  • Du bist tagsüber innerhalb geschlossener Ortschaften ohne Abblendlicht gefahren, obwohl die Sichtverhältnisse witterungsbedingt stark beeinträchtigt waren: 25 Euro Bußgeld, aber immer noch keine Punkte.
  • Du bist tagsüber außerhalb geschlossener Ortschaften ohne Abblendlicht gefahren, obwohl die Sicht durch die Witterungsverhältnisse stark beeinträchtigt war: Das macht 60 Euro Bußgeld und zusätzlich einen Punkt in Flensburg.
  • Hast du andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gefährdet? Dann zahlst du 75 Euro und bekommst einen Punkt.
  • Hast du dadurch einen Unfall verursacht: Dann zahlst du 90 Euro Bußgeld und bekommst einen Punkt in Flensburg.

 

Bildnachweis:
Headerbild: ©AdobeStock_518394694_Wellnhofer Designs

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