Ausbau, Anbau oder Umbau des Eigenheims- Mein Grundstück, meine Entscheidung?

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Sie überlegen Veränderungen an ihrem Zuhause oder Grundstück vorzunehmen? Sie wollen Platz schaffen, Fenster und Türen austauschen, sich den Traum eines Wintergartens ermöglichen oder bloß Ihr Gartenhaus vergrößern? Beim Anbau und Ausbau ihres Hauses, ihrer Wohnung oder auf ihrem Grundstück gibt es viele verschieden Regelungen und Pflichten, die zu beachten sind. Diese sind von ihrer Situation abhängig und können ebenso durch wechselnde Landesbauverordnungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen. Wir klären auf!

Je nach Ausmaß der Bau/ oder Umbaumaßnahme wird eine Baugenehmigungen nötig. In der Regel wird eine Genehmigung nötig, wenn Mindestabstände und Mindesthöhen überschritten werden oder es sich um einen speziellen Umbau/Ausbau handelt. Allgemein ist dies nach dem öffentlichen Bebauungsplan und dessen Vorgaben ausgerichtet. Gebäude die nach 1956 erbaut wurden, unterliegen zudem speziellen Bedingungen.

1) Innenraum

Wenn Sie planen ihren Innenraum umzugestalten oder neu auszustatten können Sie beruhigt sein- für eine neue Badewanne, Küchenzeile oder Fließen werden keine Genehmigung gebraucht. Eine Ausnahme besteht nur, wenn Ihre Immobilie unter Denkmalschutz steht. In diesem Falle dürfen tragende Wände nicht eingerissen werden und die Außenwände müssen unverändert bleiben.

2) Dachgeschoss

Sehr häufig kommt es vor, dass ein Dachgeschoss voll ausgebaut wird, um separaten Wohnraum oder Platz zu schaffen. Beim genaueren Blick auf die Bauunterlagen fällt jedoch auf, dass dies in vielen Fällen nicht gestattet war. Auch wenn Sie innerhalb Ihrer vier Wände hantieren, benötigen Sie in diesem Fall eine Baugenehmigung.

3) Gaube

Ähnlich wie beim Dachgeschossausbau ist es auch bei der Erweiterung Ihres Wohnraumes mit einer Gaube. In der Regel wird dieser Ausbau nicht genehmigt, jedoch besteht die Möglichkeit durch eine Bauvoranfrage unter Umständen ein vereinfachtes Verfahren zu erzielen- dies ist allerdings auch von Ihrem Wohnort abhängig.

4) Anbau & Wintergarten

Der Anbau an ihrer Immobilie ist in jedem Fall genehmigungspflichtig. Zusätzlich ist zu beachten, dass der Abstand zum nächsten Haus mindestens drei Meter betragen muss. Auch ein Wintergarten zählt zum Anbau dazu und verpflichtet Sie somit eine Baugenehmigung zu beantragen. Anders ist es bei Glasbauten oder Gewächshäusern- diese können Sie ohne jegliche Genehmigung bauen.

5) Zusammenlegung

Ebenso gilt dies, wenn zwei Wohnungen zu einer zusammengelegt werden sollen. Da Wände eingerissen werden müssen, erfordert dieses Vorhaben einen Bauantrag.

6) Fenster und Türen

Alte Fenster und Türen sollen ausgetauscht oder modernisiert werden? – hierzu ist keine Baugenehmigung nötig. Denken Sie jedoch über eine Vergrößerung Ihres Eingangs oder Ihrer Fenster nach, sollten Sie sich vorab über die Gestaltungssatzung informieren.

7) Gartenhaus

Beim Bau eines Gartenhauses ist der jeweilige Bebauungsplan entscheidend. Hier können Faktoren wie die Größe Ihres Gebäudes, dessen Ausstattung und auch die Lage entscheidend für die Zustimmung oder Ablehnung eines Gartenhauses sein. Ist diese für einen längeren Innenaufenthalt ausgebaut, wird diese als zusätzlicher Wohnraum gezählt und bedarf einer Baugenehmigung.

8) Garage

Die Genehmigung für eine Garage hängt allgemein von Ihrer Größe und dem jeweiligen Bundesland ab, wodurch eine frühzeitige Verständigung mit Ihrer Behörde empfehlenswert ist. Eine Ausnahme bilden jedoch Grenzgaragen und überdachte Stellplätze wie beispielsweise Carports. Diese können bis zu einer Höhe von drei Metern genehmigungsfrei gebaut werden.

Sie haben einen speziellen Gestaltungswunsch oder sind sich unsicher über Ihr Anliegen? -Dann können Sie sich jederzeit bei der Bauaufsicht erkundigen oder auch von Architekten und Ingenieuren beraten lassen.

Wichtige Kenngrößen im Bebauungsplan

Allgemein sind bei der Verlängerung, Verbreitung oder dem Ausbau Ihrer Wohnfläche mehrere Faktoren zu beachten. Zum einen kommt es auf die Baumassenzahl an, welche das Volumen beschreibt, dass Ihr Haus maximal beinhalten darf. Ebenso spielt die Grundflächenzahl eine Rolle. Diese bestimmt beispielsweise beim Anbau ihrer Immobilie zu wie viel Prozent Ihr Grundstück bebaut werden darf. Auch die Geschossflächenzahl ist ein wichtiger Faktor im Bebauungsplan, da diese die erlaubte Wohnfläche im Verhältnis zur Grundstücksgröße angibt. Daraus ergibt sich dann die zulässige Geschossgesamtfläche (die erlaubte Wohnfläche jedes Stockwerkes). Auch die Anzahl der Vollgeschosse wird Ihnen vorgeschrieben. Bei einer Aufstockung/ Erhöhung ihres Eigenheims sollten Sie die genehmigte Firsthöhe beachten, welche bei Ihrer Gemeinde eingesehen werden kann und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfällt.

Nicht nur Sie betrifft der Umbau

Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie Ihre Nachbarn über Anbauten und Grundstücksbebauungen informieren oder sich gegebenenfalls eine Unterschrift zur Einverständniserklärung einholen. Vor Ihrem Umbau sollte Ihre Nachbarschaft über den Beginn, den Ablauf und mögliche Schäden und dessen Kostenerstattung in Kenntnis gesetzt werden. Für eventuelle Grenzüberschreitungen der Bauarbeiter müssen Zustimmungen Ihrer Nachbarn eingeholt werden. Darüber hinaus können diese den Bauantrag einsehen und mit einem Widerspruch klagen. Aber keine Sorge- dieser tritt nur in Kraft, wenn Vorschriften verletzt wurden. Verhindern sie Probleme und Streitigkeiten durch eine frühzeitige Absprache und gute Kommunikation innerhalb der Nachbarschaft.

 

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass unsere Artikel keine Steuer-, Rechts-, oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Für Ihre persönlichen Angelegenheiten sollten sie in jedem Fall einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Finanzberater kontaktieren.

Trotz Sorgfalt und gründlicher Recherche kann es passieren, dass uns Fehler unterlaufen. Wir freuen uns über Anregungen und Hinweise.

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20 Antworten

  1. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Umbau des Hauses. Gut zu wissen, dass man sich unter Umständen von den Nachbarn eine Unterschrift zur Einwilligung holen muss. Ich bin gerade mit einem Experten für Bauträgervertragsrecht wegen des Umbaus im Gespräch und werde auch mal bezüglich der Nachbarn fragen.

  2. Danke für den guten Beitrag! Ich frage mich, warum der Ausbau der Gaube in der Regel nicht genehmigt wird. Die nächste Zeit soll meine Eigentumswohnung umstrukturiert werden. Um die Wohnung umbauen zu lassen, wende ich mich definitiv noch an einen passenden Experten.

  3. Ein sehr klarer und fundierter Artikel zum Thema Baurecht. Ich bin sicher, Sie haben mir damit geholfen. Ich weiß jetzt mehr oder weniger, was zu tun ist. Diese Informationen sind nämlich genau das, was ich gesucht habe.

  4. Wir wollen unsere Türen erneuern. Allerdings kennen wir uns überhaupt nicht mit der Montage von Türen aus. Daher ist es gut zu wissen, dass wir dafür keine Baugenehmigung brauchen.

  5. Danke für den Tipp bei dem Gestaltungsansatz bei Fenster und Türen. Unser Anbau wird nicht besonders groß, soll aber Lichtdurchflutet sein. Ich werde mich hier noch weiter beraten lassen, damit alles perfekt wird.

  6. Wir haben auch eine alte Tür. Diese haben wir mit einem Feststellgerät ausgestattet. Gut zu sehen, dass dies auch keine Baugenehmigung benötigt.

  7. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Eigenheim. Gut zu wissen, dass man für so gut wie jede Erweiterung eine Genehmigung benötigt. Ich möchte mir dann wohl doch eher eine große Eigentumswohnung kaufen.

  8. Danke für diese praktischen Tipps zu Genehmigungen und Baurecht. Wir wollen eine Eigentumswohnung kaufen, bei der man das Dachgeschoss ausbauen könnte. Davon, ob das zu genehmigen ist, wollen wir es abhängig machen. Wichtige Informationen waren das für mich.

  9. Vielen Dank für den Artikel zum Umbau eines Hauses. Gibt es Tipps dazu wie es ist, wenn mein sein Grundstück aufteilen oder erweitern will. Ich beschäftige mich gerade mit Parifizierung. Meine Schwester und ich wollen unser Grundstück ein bisschen anders aufteilen und gegebenenfalls erweitern.

  10. Wir haben uns auch einen Wintergarten zugelegt. Hier stand aber an der Stell ein Baum, der unbedingt weg wusste. Durch eine Baumfällung haben wir nun genug Platz und dazu noch eine bessere Sicht.

  11. Meine Eltern wollen einen Teil ihres Hauses umgestalten. Sie sind dabei herauszufinden, welche Genehmigungen sie benötigen. Sie hoffen auch, dass sie Mittel für eine bessere Wärmedämmung bekommen.

  12. Im Frühsommer würden wir gerne das Dachgeschoss unseres Eigenheims ausbauen lassen. Es war aber ein guter Ansatz, die Nachbarn vorher zu informieren. Um sicherzugehen, dass der Ausbau auch gestattet ist, würde ich mich gerne an einen Anwalt für Bauträgervertragsrecht wenden.

  13. Danke für den Hinweis, dass die Firsthöhe von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfällt. Ich möchte für mein Haus ein neues Raumkonzept gestalten. Dabei werde ich mich am besten noch an einen Experten für die Inneneinrichtung wenden.

  14. Gut zu wissen, inwiefern die Grundflächenzahl involviert ist. Mein Mann und ich möchten unser Wohnzimmer raumtechnisch verändern lassen. Am besten suchen wir uns dafür einen Experten für den Innenausbau.

  15. Wir wollen mit einem Hausumbau ein paar Räume zusammenlegen. Außerdem wollen wir auch gleich einen Wintergarten anbauen. Lieber alles in einem Rutsch, als andauernd eine Baustelle zu haben.

  16. Danke für den Hinweis, dass die Firsthöhe von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfällt. Ich schlage mich gerade mit privatem Baurecht rum. Das war sehr hilfreich.

  17. Ich möchte einen Modulhausbau beginnen. Schön zu lesen, dass man auch eine Zusammenlegung auf dem Grundstück machen kann. Dies muss ich mir merken.

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