Eigennutzung von Zweitwohnungen soll wieder zugelassen werden

Apr 24, 2020 | Aktuelles

Das Land Schleswig-Holstein hat sich gestern darauf verständigt, die Eigennutzung von Zweitwohnungen auf den Inseln und Halligen sowie auf dem Festland voraussichtlich ab dem 4. Mai wieder zu ermöglichen, vorausgesetzt, die Entwicklung des Infektionsgeschehens bis Mitte kommender Woche lässt diese Öffnung zu.

Der Nachweis der Zweitwohnungsnutzung kann über den Grundsteuerbescheid, ein Grundbuchauszug oder den Grundsteuermessbescheid erfolgen, jeweils in Kombination mit dem Personalausweis.

„Wir müssen den Weg von Lockerungen weiterhin behutsam angehen und sorgfältig abwägen“, sagte dazu Ministerpräsident Daniel Günther. Sollten beispielsweise bei einem Zweitwohnungsbesitzer Quarantänemaßnahmen angeordnet werden, müsse dieser binnen eines Tages an seinen Erstwohnsitz zurückkehren und Leitlinien für eine infektionsmedizinisch angemessene Rückreise beachten. #SyltHältZusammen