Regeln für die Arbeit, Freiheit fürs Kapital: Zum neuen Arbeitsgesetz

Christos Christou hatte hier im Juni eine erste Analyse des neuen Arbeitsgesetzes veröffentlicht. Ralf Kliche beleuchtet zusätzliche Aspekte. Der Beitrag wurde zuerst in Heft 7/8 der Zeitschrift Express abgedruckt.

Von Ralf Kliche
Neue Arbeitsgesetzgebung in Griechenland
Als Mitte Juni 2021 in Griechenland mit den Stimmen der regierenden Nea Dimokratia ein neues Arbeitsgesetz beschlossen wurde und es als Reaktion darauf zu zahlreichen Streiks und Demonstrationen kam, fand dies auch Eingang in die kritische Berichterstattung in Deutschland. Am 5. Juli hat das Labournet dazu eine ausführliche Synopse dieser Berichterstattung veröffentlicht.1
Weil nicht jede und jeder das Internet neben der Zeitung liegen hat und manche Darstellung des Gesetzes (auch) dort zuweilen propagandistisch verkürzt wird, sollen an dieser Stelle die wesentlichen Fakten kurz zusammengefasst werden.
Zwei Regelungsbereiche sind zu unterscheiden: Regelungen zur Arbeitszeit und ihrer Entlohnung sowie Regelungen zu Auseinandersetzungen zwischen Beschäftigten, Gewerkschaften und Unternehmen.

Arbeitszeit und Entlohnung
Im Bereich der Arbeitszeiten kann das Gesetz durchgängig als Maßnahmenpaket zur Individualisierung und Flexibilisierung von Arbeitsverhältnissen betrachtet werden. Es enthält z.B. die Einführung einer digitalen Arbeitskarte mit Online-Erfassung geleisteter Arbeitsstunden im staatlichen ERGANI-System, ebenso Regelungen zu Telearbeit, aber auch zu Elternzeit oder zur Pflege bedürftiger Angehöriger.2 Das Gesetz wird von Ministerpräsident Mitsotakis euphemistisch als „Gesetz zum Schutz der Arbeit“ gefeiert. Sein Kern und zugleich der Gegenstand der heftigsten Kritik an dem Paket ist die Aufweichung des 8-Stunden-Tages und die (Nicht-) Bezahlung von Mehrarbeit. Während Tarifverträge an die Einhaltung des gesetzlich festgelegten achtstündigen Arbeitstages in einer 5-Tage-Woche gebunden sind und bleiben, wird im Rahmen individualvertraglicher Absprachen mit dem Unternehmen der 10-Stunden-Tag (ohne Lohnausgleich) faktisch wieder möglich gemacht. Dies geschieht dadurch, dass Überstunden nicht mehr bezahlt werden müssen, sondern durch Freizeitausgleich abgegolten werden können. Dies bedeutet zunächst durch den Wegfall möglicher Überstundenzuschläge eine faktische Reallohnsenkung für die Beschäftigten.

Die Lohnentwicklungen in Griechenland im Zeitraum 2010 – 2020 waren in Folge der Krise ohnehin die schlimmsten (offiziell und informell) in dem Sinne, dass Griechenland das einzige europäische Land ist, in dem die Kaufkraft des Nettoverdienstes einer Person mit durchschnittlichem Einkommen seit 2010 gesunken ist. „Die Pandemiekrise führte zu einem weiteren Rückgang der Einkommen, wodurch die Lebensbedingungen des durchschnittlichen Arbeiters noch schwieriger wurden. Am stärksten ausgeprägt ist diese Situation in den unteren Einkommensklassen, deren Lohn sehr stark vom Mindestlohn abhängt. Griechenland war der einzige EU-Mitgliedstaat, in dem es keinen Verhandlungsprozess für den Mindestlohn im Jahr 2020 gab, der auf dem Niveau von 2019 blieb.“3

Wohlgemerkt: Mit den neuen gesetzlichen Festlegungen wird nicht der Acht-Stunden-Tag gekippt, es wird aber erleichtert, seine Geltung durch individuelle Regelungen zu unterlaufen. Die häufig geäußerte Kritik, dass „der 8-Stunden Arbeitstag durch den 10-Stunden Arbeitstag ersetzt“ wird, trifft so zumindest formal nicht zu. Allerdings dürften die Hemmnisse, die eingebaut sind, damit die Arbeitszeiten nicht willkürlich von den Unternehmen festgelegt werden können, zumeist nicht greifen – oder sie wurden gleich als Feigenblatt geplant, um den Schein von Gleichheit im Arbeitsverhältnis zu erhalten und ideologisch auszuschlachten.

Da ist zunächst die Einschränkung, dass der/die einzelne Beschäftigte den Forderungen nach Ausweitung der Arbeitszeit des Unternehmens widersprechen kann, eine Entlassung deshalb wird verboten. Nun braucht es nicht viel Phantasie, um sich auszumalen, dass in einem Land, dessen offizielle Arbeitslosenrate in den letzten Jahren nie unter 15 Prozent lag, im vierten Quartal 2020 bei 16,2 Prozent, niemand individuell auf seinem „Nein“ zu Flexibilisierungen bestehen wird.4

Die Erfassung aller Arbeitszeiten aller Beschäftigten soll (zumindest mittelfristig) elektronisch mit der neu eingeführten digitalen Arbeitskarte in einem staatlichen IT-System erfolgen; dies sei die Garantie, dass die Arbeitszeiten korrekt erfasst werden und so die Rechte der Beschäftigten bei der Lohnabrechnung gewahrt bleiben. Wer selbst mit Arbeitszeiterfassungssystemen gearbeitet hat oder Erfahrungen mit der Tauglichkeit von POS-Systemen zur vollständigen und korrekten Umsatzerfassung sammeln konnte, dürfte kein Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Systeme haben – und was nicht erfasst ist, wird auch nicht bezahlt. Arbeitgeber dürfen wohl im Nachhinein Änderungen an maschinell erfassten Zeiten veranlassen, wenn „Fehler“ gemacht wurden. Schließlich wird mit der Regelung geworben, dass ein Freizeitausgleich für Überstunden innerhalb von sechs Monaten vorzunehmen ist. Was wird aber mit den vielen befristeten Arbeitsverhältnissen, die z.B. im Tourismussektor keine sechs Monate andauern?

Die Verschlechterung von Arbeitsbedingungen und Bezahlung wirkt vor allem deshalb, weil sie sich aus der Diskrepanz von Gesetz und realer Arbeitswelt speist. Dabei ist diese Arbeitswelt seit Beginn der Weltwirtschaftskrise 2008/09 ohnehin bereits in schlimmerer Verfassung, als es die Gesetzeslage vermuten ließe. Die letzten Jahre haben real nichts verbessert. Das sagen auch die offiziellen Zahlen. Deutlich wird dies aus dem Jahresbericht 2021 „Griechische Ökonomie und Beschäftigung“, den das wissenschaftliche Institut des gewerkschaftlichen Dachverbandes GSEE gerade veröffentlicht hat.5 Dort heißt es zunächst allgemein: „Der Beschäftigungsqualitätsindex des Europäischen Gewerkschaftsbundes zeigt Griechenland auf dem letzten Platz unter den EU-Mitgliedstaaten. Insbesondere lag Griechenland im Jahr 2019 nicht nur an letzter Stelle in der Rangliste der Mitgliedstaaten, sondern hatte auch einen sehr großen Abstand zum vorletzten Platz Irland… Es ist anzumerken, dass der Index zwischen 2010 und 2019 nur in zwei weiteren Mitgliedsstaaten zurückging: in Portugal um 3,21 Prozent und in Zypern um 1,96 Prozent. In allen anderen Mitgliedsstaaten gab es eine Verbesserung.“6 Genauer heißt es dann: „Einer der Hauptgründe, warum die Qualität der Beschäftigung in Griechenland so niedrig ist, hat mit der Wochenarbeitszeit zu tun … Die Arbeitszeit in Griechenland ist die höchste in der EU, ähnlich wie in den Balkanländern und der Türkei, aber deutlich höher als in den nord- und westeuropäischen Ländern. Insbesondere betrug die typische Wochenarbeitszeit in Griechenland 41 Stunden und 50 Minuten, verglichen mit 37 Stunden im Durchschnitt der Eurozone.“7 Und so geht es dann weiter mit dem Anteil der Sonntagsarbeit (die im neuen Gesetz für noch mehr Betriebe ermöglicht wird), dem Mindestlohn, der Kaufkraft des Durchschnittslohns und so weiter.

Will man die tatsächlichen Arbeitszeiten erfahren, hilft es nichts, darauf zu verweisen, dass Tarifverträge auf Basis des gesetzlich fixierten 8-Stunden-Tages abgeschlossen werden, denn diese haben in Griechenland nur eingeschränkte Regelungskraft, ihre Bedeutung ist in der privaten Industrie eher gering. Berichtet wird Ende 2020 von 37 in der Privatwirtschaft geltenden Tarifverträgen, unter die insgesamt ca. 25 Prozent der Beschäftigten fallen. Das bedeutet umgekehrt, dass sich 75 Prozent der Beschäftigten Flexibilisierungswünschen von Betrieben nicht durch entsprechende Verweise entziehen könn(t)en.

Sarkastisch könnte man meinen, dass das Ziel der neuen gesetzlichen Regelungen gar nicht ist, bestehende Arbeitsbeziehungen für die Lohnabhängigen zu verschlechtern. So schlecht wie die Verhältnisse sind, können die Gesetze kaum werden. Vielmehr könnte das Ziel sein, den durch die Krise erreichten Ausbeutungsgrad mit einem rechtlichen Mantel für die Zukunft festzuschreiben, wenn sich die Kampfbedingungen für die Beschäftigten durch höheren Bedarf an Arbeitskräften verbessern sollten.

Und diese Zukunft ist nicht einmal sehr unwahrscheinlich. Aufgrund des Wiederaufbauplans der EU, aus dem Griechenland einen relevanten Anteil von mehr als 30 Mrd. Euro erhalten soll, und nach den BIP-Verlusten in der Pandemie wird in Athen und Brüssel für 2021 ein Wirtschaftswachstum von bis zu 4 Prozent prognostiziert. Von diesem Kuchen sollen die Beschäftigten möglichst wenig abbekommen.8 Anstelle dessen soll der Plan eines „Greece 2.0“ umgesetzt werden, der alles beinhaltet, was auch hierzulande zum guten Ton und zum neoliberalen Gesellschaftsumbau gehört: ein Green New Deal mit dem massenhaften Ausbau von Windrädern gegen den Widerstand der ansässigen Bevölkerung und gleichzeitig die kurzfristige Schließung der Kohlegruben in Nordgriechenland (ohne dass dort Perspektiven für neue Arbeitsplätze entstehen), eine forcierte Digitalisierung und Antidiskriminierungsprogramme.

Kampf der Arbeiter und Gewerkschaften

Dazu passt der zweite große Komplex des neuen Arbeitsgesetzes: die Erschwerung der Bedingungen für Arbeitskämpfe. Dabei sind Regelungen zur Ver- oder Behinderung von Streiks vielfältig:

  • Wurde der Streikaufruf einer betrieblichen Teilorganisation juristisch als illegal eingestuft, darf kein gewerkschaftlicher Dachverband an ihrer statt zum Streik aufrufen.
  • In versorgungsrelevanten Betrieben muss zwischen Unternehmen und Beschäftigten ein Mindestdienstpersonal von 33% der Beschäftigten festgelegt werden, das im Streikfall einen Teilbetrieb aufrechterhalten muss. Ohne diese Voraussetzung sind Streiks dort illegal. Was als versorgungsrelevant gilt, ist nicht genau definiert und im Einzelfall Gegenstand der Auseinandersetzung; der Begriff entspricht in etwa dem der Daseinsfürsorge in Deutschland.
  • Die Unterstützung von Gewerkschaften durch Arbeitgeber oder Parteien ist verboten.
  • Im Streikfall muss die Gewerkschaft sicherstellen, dass Streikbrecher ungehindert und ohne körperliche oder psychische Gewalt ihre Arbeit ausführen können. Sonst kann der Streik gestoppt werden.
  • Eine zivilrechtliche Haftung wird für die Gewerkschafter eingeführt, die bei Streiks Gewalt anwenden oder allgemein illegale Handlungen begehen. Gewerkschafter, die Hausbesetzungen, Blockaden oder Gewalt ausüben, indem sie Nichtstreikende an der Arbeit hindern, werden individuell zivilrechtlich haftbar gemacht.

Viele dieser Regelungen wie die persönliche Haftung in Arbeitskämpfen oder die Begrenzung des Streikrechts in Betrieben mit erheblichen sozialen Auswirkungen kennen wir auch aus den westeuropäischen Ländern wie Deutschland und Frankreich. Da wo eine tatsächliche große Streikmacht der Gewerkschaften herrscht, z.B. bei der Bahn oder den Fluglotsen, wird versucht, diese mit Verweis auf „soziale Verantwortung“ zu brechen: streiken ja, aber bitte so, dass es keinem wirklich weh tut!

Auch die Neugestaltung der Kündigungsregularien wirkt entsprechend. Wurde bislang eine Kündigung in einem Gerichtsverfahren als illegal und unwirksam eingestuft, konnte der/die Gekündigte an den alten Arbeitsplatz zurück, jetzt kann der Arbeitgeber das verhindern und stattdessen eine (geringe) Ausgleichszahlung leisten.

Noch relevanter dürfte sein, dass eine Gewerkschaft in ein offizielles Register eingetragen sein muss, um einen Streik ausrufen zu können. Damit sollen vor allem die lokalen Aktivistinnen und Aktivisten vor Ort getroffen werden, die in der Vergangenheit, angesichts ähnlich sozialpartnerschaftlicher Dachverbände wie in Deutschland, radikale und militante Aktionen in den Betrieben getragen haben. In die gleiche Richtung geht die Verpflichtung der Gewerkschaften, für alle Mitglieder eine elektronische Akte anzulegen und ein elektronisches Abstimmungssystem für Streiks einzuführen. Bei Streikabstimmungen sollen so auch alle abwesenden Mitglieder mit abstimmen können. Ist dies nicht sichergestellt, ist der Streik illegal.

Alle diese Maßnahmen zeigen erneut, dass der lupenreine Neoliberalismus, wie er in dem Gesetz zum Ausdruck kommt, durchaus nicht als Konzept der „Deregulierung“ der Ökonomie und als „Rückzug des Staats“ betrachtet werden kann. Wenn es um die Beschneidung der Macht der Gewerkschaften und Beschäftigten geht, reguliert der Neoliberalismus vielmehr massiv. Dereguliert wird nur dort, wo es um Gestaltungsmöglichkeiten des Kapitals und Schaffung neuer Märkte geht, d.h. die Zurichtung bislang nicht oder bedingt dem Kapital unterworfener sozialer Sektoren entsprechend der Verwertungsinteressen des Kapitals. Dies war schon die Erfahrung der britischen Gewerkschaften unter Thatcher, und sie wiederholt sich heute in Griechenland.

Widerstand

Angesichts dieser Entwicklungen nimmt es nicht Wunder, dass das Gesetz bei Beschäftigten und Gewerkschaften auf starken Widerstand gestoßen ist. Auch die Parteien von links bis Mitte-links, von der kommunistischen KKE bis zur staatstragenden KINAL, der Nachfolgepartei der PASOK, stellten sich gegen den Gesetzesentwurf, der am Ende nur mit den Stimmen der Nea Dimokratia beschlossen wurde.

Insbesondere im Vorfeld der Entscheidung Anfang Juni kam es zu zahlreichen Streiks und Demonstrationen, vornehmlich im Großraum Athen, aber auch z.B. auf Kreta. Auch wenn man sich Deutschland zumeist falsche Vorstellungen von einem „Generalstreik“ in Griechenland macht – an vielen Orten ist davon gar nichts zu sehen – , waren in diesem Fall an der 24-stündigen Arbeitsniederlegung sehr viele beteiligt und aufgrund der Teilnahme des Transportarbeitersektors waren auch viele von den Auswirkungen betroffen. Die Entwicklung bei den Seeleuten, vorrangig auf Fährschiffen tätig, gibt Einblick in einen nicht untypischen Ablauf: Zunächst war für den 3. Juni ein 24-stündiger Streik geplant. Zwölf von insgesamt 13 der Gewerkschaften stimmten für eine Verschiebung auf den 10. Juni, eine wollte weiter am 3. Juni streiken. Von der Arbeitgeberseite wurde umgehend Klage vor dem Gericht in Piräus eingereicht, den Streik für illegal und missbräuchlich zu erklären. Der Streik wurde dann auch gerichtlich für illegal erklärt. Trotzdem versammelten sich am Morgen des 3. Juni Streikende und Unterstützer im Hafen und verhinderten zunächst, dass ein Fährschiff anlegen konnte. Der Arbeitgeber-Verband hatte zuvor das Ministerium gebeten, den unbehinderten Verkehr der Schiffe sicherzustellen. Es war aber keine Polizei vor Ort erschienen. Die Gewerkschaft beendete dann die Blockade und führte die Aktionen als Streik fort. Auch der Streik für den 10. Juni wurde dann für illegal erklärt, die aufrufenden 13 Gewerkschaften erklärten, dass sie den Streik trotz gerichtlicher Entscheidung durchführen wollten und die Schiffe am 10. Juni nicht auslaufen sollten. Wieviel Schiffe dann am 10. Juni tatsächlich nicht ausgelaufen sind, ist mir nicht bekannt, auf jeden Fall gab es im Anschluss einen erneuten Streikaufruf für den 16. Juni. Auch dieser Streik wurde nach Klage der Reedereien wieder verboten. Hier gab es deutlichen Unmut unter Passagieren, die zur Fähre kamen, nachdem die Reederei ihnen telefonisch bestätigt hatte, dass alle Fähren fahren würden. Angesichts der Sperren der Streikenden, die den Zugang für Einstiegswillige blockierten, hörte man unter den Passagieren aber Vorwürfe gegen die Schiffseigner und ihre Falschauskünfte, nicht gegen die streikenden Arbeiter.9

Die Demonstrationen gegen das Gesetz liefen in der in Griechenland häufigen Form getrennt nach politischen Fraktionen ab: Für 10 Uhr riefen PAME (KP-Gewerkschaftsverband) und KKE nahe der Akropolis zur Demonstration auf, um 10:30 versammelten sich Gewerkschaften, Organisationen der außerparlamentarischen Linken (z.B. Laiki Enotita, KKE (m-l), ANTARSYA und Arbeiterkollektive) nahe dem Omonia-Platz und um 11 Uhr begann die Versammlung der beiden Gewerkschaftsdachverbände GSEE (Privatwirtschaft) und ADEDY (öffentlicher Sektor), sowie der Parteien Syriza und KINAL.

Auch wenn manche Details für deutsche Betrachterinnen und Betrachter, die Massenmobilisierungen von Arbeitern nur vom Hörensagen kennen, etwas seltsam aussehen mögen, für Griechenland waren dies sehr wichtige Mobilisierungen; insgesamt gab es die mächtigsten Demonstrationen seit Langem.10

Im Editorial der gerade erschienen Ausgabe 156 der angesehenen, seit 1982 herausgegeben marxistischen Vierteljahreszeitschrift Theseis, schreibt Mit-Herausgeber Jannis Milios: „Der Streik und die Kundgebung gegen das Gesetz ‚Zum Schutz der Arbeit‘ (sic) am 10. Juni 2021 erinnerten an die Anfangstage des Beginns der Bewegung 2010-2011 gegen die Memoranden – ohne dass damit eine Wiederholung impliziert werden soll, aber ein Gefühl, oder eine Empfindung, die Möglichkeit des Vergleichs mit einem anderen Moment der gleichen historischen Phase. Trotz der Stilllegung des öffentlichen Verkehrs, trotz der parallelen Kundgebungen in Piräus und in verschiedenen anderen Teilen Attikas war die Demonstration im Zentrum Athens zusammen mit der Kundgebung zur Verurteilung der Goldenen Morgenröte die größte der letzten Jahre und sie übertraf alle bisherigen Schätzungen. Ähnliche Szenen der Massenbeteiligung wiederholten sich bei den Kundgebungen vom 16. Juni. Die Massen von Arbeitern und Jugendlichen machten deutlich, dass sie den Konflikt fortsetzen wollen, um die reaktionäre Gesetzeskonstruktion in der Praxis zu besiegen.“11

Für Griechenland ist dies umso bedeutsamer, als nach der Niederlage der Linken nach der erfolgreichen Volksabstimmung über die Memoranden am 5. Juli 2015 über Jahre allenthalben Agonie zu verspüren war. Linke, die vorher Syriza unterstützt hatten, hatten sich letztlich erfolglosen Splittergruppen angeschlossen, die Politik hinter sich gelassen oder verzettelten sich im Klein-Klein von Initiativen und Bewegungen. Für sie dürfte diese Mobilisierung so etwas wie die Hoffnung auf ein Neuerwachen linker Massenbewegungen auslösen. Ob es dazu kommen wird, ist noch nicht absehbar.

Die Regierung wird jedenfalls daran mitwirken, indem sie nach der Durchsetzung des neuen Arbeitsgesetzes ihre unternehmerfreundliche Liberalisierungspolitik fortzusetzen gedenkt. Als nächstes steht die Frage nach der liberalen Umgestaltung des Rentensystems an. Entsprechende Vorschläge wurden bereits im griechischen Parlament diskutiert. Gegenstand der Diskussion ist, die bestehende umlagefinanzierte Zusatzrente der griechischen Beschäftigten abzuschaffen. Sie soll durch ein am angelsächsischen Modell orientiertes System ersetzt werden, bei dem die Beiträge der Beschäftigten am Kapitalmarkt investiert werden. Das neue kapitalgedeckte Versicherungssystem soll in den Augen der Regierung die Rente von Jüngeren angesichts des demografischen Wandels sichern. Es soll grundsätzlich für Beschäftigte bis zu 35 Jahren gelten.

Anmerkungen

1 http://www.labournet.de: „Massiver Widerstand in Griechenland gegen erneuten Angriff auf Arbeitszeit und Streikrecht etc. im neuen Arbeitsgesetz“ https://www.labournet.de/internationales/griechenland/arbeitskaempfe-griechenland/massiver-widerstand-in-griechenland-gegen-erneuten-angriff-auf-arbeitszeit-und-streikrecht-etc-im-neuen-arbeitsgesetz/

2 Als Beispiele für die Darstellungen aus unterschiedlichen politischen Perspektiven können herangezogen werden: https://www.news247.gr/politiki/neos-ergasiakos-nomos-etsi-tha-katastratigeitai-to-8oro-perikopes-apodochon-dikaiomaton.9265809.html vom 17. Juni 2021für eine eher kritische Darstellung der Gesetzesinhalteund https://www.kathimerini.gr/politics/561402988/yp-ergasias-20-vasikes-allages-poy-epiferei-o-neos-nomos/ vom gleichen Tag für eine affirmative Darstellung.

3 www.inegsee.gr/ekdosi/etisia-ekthesi-2021-ine-gsee-i-elliniki-ikonomia-ke-i-apascholisi , S. 86

4 Griechenland Zeitung v. 26. März 2021: „Zahl der Arbeitslosen geht während der Corona-Pandemie leicht zurück.“ Online unter: https://www.griechenland.net/nachrichten/wirtschaft/28991-zahl-der-arbeitslosen-geht-w%C3%A4hrend-der-corona-pandemie-leicht-zur%C3%BCck

5 www.inegsee.gr/ekdosi/etisia-ekthesi-2021-ine-gsee-i-elliniki-ikonomia-ke-i-apascholisi

6 Ebenda, S. 78

7 Ebenda, S. 79

8 SZ v. 30. April 2021: „Der Traum von Europas Kalifornien.“ Online unter: www.sueddeutsche.de/politik/griechenland-aufbauplan-eu-1.5280278

9 Ich folge hier der Berichterstattung der Ef.Syn, z.B.: http://www.efsyn.gr/node/298592

10 Einen Eindruck vermittelt das kurze, agitatorisch aufgehübschte und englisch untertitelte Video der PAME: www.youtube.com/watch?v=lTc7ksGW4-E, auch: www.youtube.com/watch?v=xerdKLkwcak

11 Siehe Editorial der Nummer 156 auf http://www.theseis.com/index.php?option=com_content&task=view&id=1504&Itemid=29

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