Abschlüsse und Versetzung

Kunstprojekt "Sprachtherapie"
Kunstprojekt „Sprachtherapie“

An der LVR Gutenberg-Schule können folgende Schulabschlüsse erreicht werden:

Nach Klasse 9

  • Hauptschulabschluss nach Klasse 9
    berechtigt zum Besuch der Klasse 10 A
  • Hauptschulabschluss nach Klasse 9 mit Qualifikation
    berechtigt zum Besuch der Klasse 10 B
    mit dem Ziel, die Fachoberschulreife zu erreichen

Nach Klasse 10

  • Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss (nach Klasse 10 A)
  • Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife   (nach Klasse  10 B)
    entspricht dem Realschulabschluss
  • Schulabschluss im Bildungsgang Lernen

(Alle Angaben vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen und ohne Gewähr!)

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Versetzungskriterien

…von Klasse_6_in_Klasse 7

…von Klasse 7 in Klasse 8

…von Klasse 8 in Klasse 9

…von Klasse 9 in Klasse 10 (Typ A)

…von Klasse 9 in Klasse 10 (Typ B)


Gesamtübersicht Versetzungsbestimmungen der Hauptschule

Kurzfassung der Versetzungsbestimmungen der Hauptschule


Allgemeine Prüfungsordnung Sek 1 (APO -SI) vom 15.6.2014

(Alle Angaben vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen und ohne Gewähr!)


Blauer Brief (Monita)

Versetzung gefährdet!Monita (blaue Briefe) werden 10 Wochen vor dem Versetzungstermin jedes Schuljahres dann verschickt, wenn die Versetzung einer Schülerin/eines Schülers auf Grund der festgestellten Leistungen in mehreren Unterrichtsfächern zu diesem Zeitpunkt gefährdet erscheint. Die Lehrer der Gutenberg-Schule bieten darauf hin  Gesprächsangebote mit dem betroffenen Schüler und seinen Eltern an, um die notwendigen Beratungen zielgerecht durchführen zu können.


 

Förderschule Sprache Sek I Schule des Landschaftsverbandes Rheinland