Treppen/Stiegen, zweite, aktualisierte Auflage

Page 1

Birkhäuser

Baukonstruktionen Band 10

Herausgegeben von Anton Pech

Anton Pech Andreas Kolbitsch

Treppen / Stiegen

Zweite, aktualisierte Auflage unter Mitarbeit von Bernhard Ployer Birkhäuser Basel

FH-Hon.Prof. Dipl.-Ing. Dr. techn. Anton Pech Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. techn. Andreas Kolbitsch A-Wien

unter Mitarbeit von Dipl.-Ing. Bernhard Ployer A-Wien

Acquisitions Editor: David Marold, Birkhäuser Verlag, A-Wien

Content & Production Editor: Bettina R. Algieri, Birkhäuser Verlag, A-Wien

Korrektorat: Thomas Lederer, A-Wien Layout und Satz: Dr. Pech Ziviltechniker GmbH, A-Wien Reihencover: Floyd Schulze Druck: Beltz, D-Bad Langensalza

Library of Congress Control Number: 2022943424

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar.

Der Abdruck der zitierten ÖNORMen erfolgt mit Genehmigung des Austrian Standards Institute (ASI), Heinestraße 38, 1020 Wien.

Benutzungshinweis: ASI Austrian Standards Institute, Heinestraße 38, 1020 Wien. Tel.: +43-1-21300-300, E-Mail: sales@austrian-standards.at

Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von Abbildungen und Tabellen, der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der Vervielfältigung auf anderen Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Eine Vervielfältigung dieses Werkes oder von Teilen dieses Werkes ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung zulässig. Sie ist grundsätzlich vergütungspflichtig. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen des Urheberrechts.

Fehler können passieren! Um etwaige Korrekturen schon vor der Neuauflage einzusehen, gehen Sie bitte auf www.zt-pech.at und navigieren Sie zur Titelseite Ihres Buches. Dort finden Sie, falls Druckfehler bekannt sind, unter dem Inhaltsverzeichnis den Link „Druckfehlerberichtigung“. Laden Sie dort Ihr Korrektur-PDF für die aktuelle Auflage des Bandes herunter.

1. Auflage, Springer 2004 2., aktualisierte Auflage 2023: ISBN 978-3-0356-2551-6 e-ISBN (PDF) 978-3-0356-2552-3 ISSN 1614-1288

© 2023 Birkhäuser Verlag GmbH, Basel

Postfach 44, 4009 Basel, Schweiz Ein Unternehmen der Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston

www.birkhauser.com

9 8 7 6 5 4 3 2

Vorwort zur 1. Auflage

Die Fachbuchreihe Baukonstruktionen mit ihren 17 Basisbänden stellt eine Zusammenfassung des derzeitigen technischen Wissens bei der Errichtung von Bauwerken des Hochbaues dar. Es wird versucht, mit einfachen Zusammenhängen oft komplexe Bereiche des Bauwesens zu erläutern und mit zahlreichen Plänen, Skizzen und Bildern zu veranschaulichen. Der vorliegende Band „Treppen“, in Österreich auch mit „Stiegen“ bezeichnet umfasst die Grundlagen der Bauwerkserschließung und somit einen wesentlichen Aspekt im Entwurf und der Detailplanung von Gebäuden.

Neben konstruktiven Aspekten und bauphysikalischen Anforderungen sind die formalen, sicherheitsrelevanten Randbedingungen besonders zu beachten, dabei kommt den Aspekten des barrierefreien Bauens besondere Bedeutung zu. Die Konstruktionsformen werden – baustoffabhängig – in detaillierten Teilabschnitten vorgestellt. Der vorliegende Basisband wird durch eine Darstellung der Planungskriterien bei Einbau von Aufzügen und Rolltreppen abgerundet.

zur 2. Auflage

Da die Fachbuchreihe Baukonstruktionen mit ihren 17 Basisbänden eine Zusammenfassung des derzeitigen technischen Wissens bei der Errichtung von Bauwerken des Hochbaus darstellen soll, waren durch die Änderungen an der Normung und den gesetzlichen Vorgaben Anpassungen der Inhalte erforderlich. Das Ziel der Fachbuchreihe ist weiterhin, mit einfachen Zusammenhängen oft komplexe Bereiche des Bauwesens zu erläutern und mit zahlreichen Plänen, Skizzen und Bildern darzustellen und zu veranschaulichen. Speziell für Treppen wurde die Normung seit der 1. Auflage maßgeblich erweitert und die Anforderungen genauer, zum Teil bis ins Detail spezifiziert. Im Bereich der barrierefreien Planung sind für die Erschließung der Bauwerke über Rampen, Treppen und Aufzüge neue Bestimmungen formuliert worden, die ein Muss für die Planung und Ausführung darstellen. Eine weitere Planungsvoraussetzung stellen die neuen Anforderungen an Absturzsicherungen wie Geländer und Brüstungen sowie an Handläufe dar, deren Umsetzungen als sicherheitsrelevante Parameter für die Bauwerksnutzung anzusehen sind.

Der Herausgeber

Vorwort | V

Fachbuchreihe BAUKONSTRUKTIONEN

Band 1: Bauphysik

2. Auflage 2018 010|1 Grundlagen 010|2 Winterlicher Wärmeschutz 010|3 Tauwasserschutz 010|4 Sommerlicher Wärmeschutz 010|5 Schallschutz 010|6 Brandschutz 010|7 Tabellen

Band 1/1: Bauphysik — Erweiterung 1

3. Auflage 2018

Energieeinsparung und Wärmeschutz, Energieausweis — Gesamtenergieeffizienz 011|1 Grundlagen 011|2 Heizwärmebedarf 011|3 Beleuchtungsenergiebedarf 011|4 Kühlbedarf 011|5 Heiztechnikenergiebedarf 011|6 Raumlufttechnikenergiebedarf 011|7 Befeuchtungsenergiebedarf 011|8 Kühltechnikenergiebedarf 011|9 Bilanzierung 011|10 Energieausweis und Energiekennzahlen 011|11 Tabellen

Band 2: Tragwerke

2. Auflage 2018 020|1 Grundlagen 020|2 Einwirkungen 020|3 Sicherheit 020|4 Linientragwerke 020|5 Flächentragwerke 020|6 Raumtragwerke 020|7 Bauwerke 020|8 Tabellen

Band 3: Gründungen

2. Auflage 2020 030|1 Baugrund 030|2 Erddruck 030|3 Flachgründungen 030|4 Tiefgründungen 030|5 Baugruben 030|6 Bauen im Grundwasser

Band 4: Wände

2. Auflage 2019 040|1 Grundlagen 040|2 Gemauerte Wände 040|3 Homogene Wände 040|4 Holzwände 040|5 Pfeiler und Stützen 040|6 Trennwände

Band 5: Decken

2. Auflage 2021 050|1 Grundlagen 050|2 Massivdecken 050|3 Holzdecken 050|4 Verbunddecken 050|5 Balkone und Loggien 050|6 Unterdecken

Band 6: Keller

2. Auflage 2021 060|1 Funktion und Anforderung 060|2 Konstruktionselemente 060|3 Feuchtigkeitsschutz 060|4 Detailausbildungen 060|5 Schutzräume

VI |
Fachbuchreihe BAUKONSTRUKTIONEN

Band 7: Dachstühle

2. Auflage 2017 070|1 Dachformen und Holztechnologie 070|2 Beanspruchungen und Bemessung 070|3 Verbindungsmittel 070|4 Dachstuhlarten 070|5 Sonderformen

Band 8: Steildach

1. Auflage 2015 080|1 Grundlagen 080|2 Dachdeckungen und Materialien 080|3 Ungedämmte Dachflächen 080|4 Gedämmte Dachflächen 080|5 Metalldeckungen 080|6 Dachentwässerung

Band 9: Flachdach

2. Auflage 2021 090|1 Grundlagen 090|2 Konstruktionsschichten und Materialien 090|3 Nicht belüftete Dächer 090|4 Zweischaliges Dach 090|5 Genutzte Dachflächen 090|6 Dachentwässerung

Band 10: Treppen / Stiegen

2. Auflage 2023 100|1 Grundlagen 100|2 Entwurfskriterien 100|3 Barrierefreie Erschließungen 100|4 Konstruktionsformen 100|5 Aufzüge

Band 11: Fenster

2. Auflage 2021 110|1 Grundlagen 110|2 Typenentwicklung 110|3 Funktionen und Anforderungen 110|4 Verglasungs- und Beschlagstechnik 110|5 Baukörperanschlüsse

Band 12: Türen und Tore

2. Auflage 2022 120|1 Grundlagen 120|2 Funktionen und Anforderungen 120|3 Materialien 120|4 Beschläge und Zusatzbauteile 120|5 Türkonstruktionen 120|6 Torkonstruktionen

Band 13: Fassaden

1. Auflage 2014 130.1 Grundlagen und Anforderungen 130.2 Putzfassaden 130.3 Wärmedämmverbundsysteme 130.4 Leichte Wandbekleidung 130.5 Massive Wandbekleidungen 130.6 Selbsttragende Fassaden 130.7 Glasfassaden

Band 14: Fußböden

1. Auflage 2016 140|1 Grundlagen 140|2 Konstruktionen und Materialien 140|3 Bodenbeläge 140|4 Fußbodenaufbauten und Details 140|5 Sportböden

Fachbuchreihe BAUKONSTRUKTIONEN | VII

Band 15: Heizung und Kühlung

1. Auflage 2005 150.1 Grundlagen 150.2 Wärmeversorgungsanlagen 150.3 Abgasanlagen 150.4 Kälteversorgungsanlagen 150.5 Wärme- und Kälteverteilung 150.6 Planung von Heizungs- und Kühlungssystemen 150.7 Nachhaltigkeit

Band 16: Lüftung und Sanitär

1. Auflage 2006 160.1 Grundlagen der Lüftungs- und Klimatechnik 160.2 Lüftungs- und Klimaanlagen 160.3 Wärmerückgewinnung 160.4 Planung von Lüftungs- und Klimaanlagen 160.5 Begriffsbestimmungen zur Sanitärtechnik 160.6 Wasserversorgung 160.7 Entwässerung 160.8 Planung von Sanitäranlagen

Band 17: Elektro- und Regeltechnik

1. Auflage 2007 170.1 Grundlagen der Elektrotechnik 170.2 Erdungs- und Blitzschutzanlagen 170.3 Stromversorgung 170.4 Schalter, Steckgeräte, Leuchten, Lampen 170.5 Messwertgeber und Stellgeräte 170.6 Mess-, Steuer- und Regelanlagen 170.7 Kommunikationsanlagen 170.8 Planung Elektro- und Regelanlagen

Sonderband: Parkhäuser – Garagen

3. Auflage 2018 1 Problematik Verkehr 2 Planungsprozess 3 Gesetzliche Rahmenbedingungen 4 Entwurfsgrundlagen Garage 5 Entwurf Bauwerk 6 Mechanische Parksysteme 7 Oberflächengestaltung 8 Technische Ausrüstung 9 Benützung und Betrieb 10 Ausführungsbeispiele 11 Entwurfsschablonen PKW

Sonderband: Ziegel im Hochbau

2. Auflage 2018 1 Ziegelarchitektur 2 Baustoffe, Produkte 3 Bauphysik 4 Gebäudephysik 5 Mauerwerk – ein Verbundwerkstoff 6 Mauerwerksbemessung 7 Ausführung, Verarbeitung, Details 8 Nachhaltigkeit 9 Ausführungsbeispiele

Sonderband: Holz im Hochbau

1. Auflage 2016 1 Holzarchitektur 2 Holztechnologie – Baustoffe und Produkte 3 Bauphysik 4 Gebäudephysik 5 Konstruktionen des Holzbaus 6 Bemessung von Holzbauten 7 Bauteile, Aufbauten und Details 8 Ausführung und Vorfertigung 9 Verarbeitung und Qualitätssicherung 10 Ausschreibung 11 Nachhaltigkeit

VIII | Fachbuchreihe BAUKONSTRUKTIONEN

Inhaltsverzeichnis Band 10: Treppen / Stiegen

100|1 Grundlagen ................................................................................................................................ 1 100|1|1 Begriffe ..................................................................................................................................... 1 100|1|2 Ausführungstoleranzen ........................................................................................................ 8 100|1|3 Vorschriften ............................................................................................................................. 9 100|2 Entwurfskriterien ................................................................................................................... 17 100|2|1 Grundrissformen................................................................................................................... 17 100|2|2 Steigungsverhältnis ............................................................................................................. 18 100|2|3 Knicklinie ................................................................................................................................ 21 100|2|4 Gewendelte Treppen – Stufenverziehung..................................................................... 23 100|2|4|1 Konstruktionsregeln ......................................................................................................................... 23 100|2|4|2 Abwicklungsmethode .......... 26 100|2|4|3 Evolventenmethode ............ 27 100|2|4|4 Proportionalitätsteilung ................................................................................................................. 28 100|2|4|5 Halbkreismethode ............... 30 100|2|4|6 Rechnerische Methode.................................................................................................................... 31 100|2|4|7 Vergleich Verziehungsmethoden ................................................................................................. 31 100|2|4|8 Wendeltreppen .................................................................................................................................. 32 100|2|5 Statische Systeme ................................................................................................................ 33 100|2|5|1 Lastannahmen .................................................................................................................................... 33 100|2|5|2 Konstruktionen ohne Faltwerkwirkung ..................................................................................... 34 100|2|5|3 Konstruktionen mit Faltwerkwirkung ........................................................................................ 37 100|2|5|4 Wendeltreppen .................................................................................................................................. 42 100|2|6 Bauphysikalische Aspekte .................................................................................................. 44 100|2|6|1 Bauliche Trennung des Treppenhauses ...................................................................................... 44 100|2|6|2 Elastische Auflagerung ................................................................................................................... 45 100|2|6|3 Wärmedämmung im Treppenbereich ......................................................................................... 47 100|3 Barrierefreie Erschließungen ............................................................................................... 53 100|3|1 Grundsätze der Barrierefreiheit ....................................................................................... 54 100|3|1|1 Betroffene Personengruppen........................................................................................................ 54 100|3|1|2 Planungsgrundsätze ......................................................................................................................... 55 100|3|2 Außenanlagen ....................................................................................................................... 58 100|3|2|1 Rampen ................................................................................................................................................ 58 100|3|3 In Gebäuden .......................................................................................................................... 59 100|3|3|1 Eingänge und Türen ......................................................................................................................... 60 100|3|3|2 Verbindungswege, Treppen............................................................................................................ 62 100|3|3|3 Sanitärräume

Inhaltsverzeichnis
Band 10: Treppen / Stiegen | IX
68 100|3|5 Einrichtung und Ausstattung ........................................................................................... 69 100|3|5|1 Bedienungselemente ....................................................................................................................... 69 100|3|5|2 Orientierungssysteme und Beleuchtung ................................................................................... 70 100|4 Konstruktionsformen ............................................................................................................ 75 100|4|1 Außentreppen ....................................................................................................................... 76 100|4|2 Natursteintreppen................................................................................................................ 78 100|4|3 Stahlbetontreppen ............................................................................................................... 80 100|4|4 Holztreppen ........................................................................................................................... 86 100|4|5 Stahltreppen .......................................................................................................................... 91 100|4|6 Leitern...................................................................................................................................... 92 100|4|7 Geländer und Handlauf ...................................................................................................... 94
...................................................................................................................................... 64 100|3|3|4 Anpassbarer Wohnbau und anpassbare Arbeitsstätten ....................................................... 65 100|3|3|5 Materialien, Farbgestaltung und Beleuchtung ....................................................................... 66 100|3|4 Aufzüge und Aufstiegshilfen ............................................................................................ 66 100|3|4|1 Aufzüge ................................................................................................................................................ 66 100|3|4|2 Aufstiegshilfen ...................................................................................................................................

100|5 Aufzüge .................................................................................................................................. 111 100|5|1 Aufzugstechnik .................................................................................................................. 112 100|5|1|1 Antrieb................................................................................................................................................112 100|5|1|2 Förderleistung ..................................................................................................................................113 100|5|1|3 Antriebsleistung ..............................................................................................................................115 100|5|1|4 Fahrkabine .........................................................................................................................................116 100|5|1|5 Türen für Fahrschacht und Fahrkabine ...................................................................................116 100|5|1|6 Steuerung ..........................................................................................................................................117 100|5|1|7 Sicherheitseinrichtungen .............................................................................................................119 100|5|2 Antriebssysteme................................................................................................................. 122 100|5|2|1 Hydraulikantriebe ...........................................................................................................................123 100|5|2|2 Seilantriebe .......................................................................................................................................124 100|5|2|3 Aufzüge ohne Triebwerksraum ..................................................................................................125 100|5|3 Bauliche Maßnahmen ...................................................................................................... 126 100|5|3|1 Triebwerksraum, Rollenraum ......................................................................................................129 100|5|3|2 Fahrschacht ........130 100|5|4 Aufzugsarten ...................................................................................................................... 131 100|5|4|1 Personenaufzüge.............................................................................................................................132 100|5|4|2 Aufzüge in Hochhäusern ..............................................................................................................133 100|5|4|3 Sicherheitsaufzüge .........................................................................................................................133 100|5|4|4 Personen-Lastenaufzüge ..............................................................................................................134 100|5|4|5 Serviceaufzüge ................................................................................................................................134 100|5|4|6 Bettenaufzüge .................................................................................................................................135 100|5|4|7 Autoaufzüge .....................................................................................................................................135 100|5|4|8 Lastenaufzüge ..................................................................................................................................135 100|5|5 Fahrsteige, Fahrtreppen .................................................................................................. 136 Quellennachweis, Mitwirkende .................................................................................................. ..... 145 Literaturverzeichnis ........................................................................................................................... 147 Sachverzeichnis .................................................................................................................................. 150 Autoren ................................................................................................................................................ 152

Inhaltsverzeichnis Band 10: Treppen / Stiegen

X |

Grundlagen 100|1

Treppen, in Österreich auch oft als Stiegen bezeichnet, dienen der Überwindung des Höhenunterschiedes einzelner Geschoße. Der Treppenlauf wird dabei durch die Abfolge von senkrechten Steigungen und waagrechten Auftritten mit teilweise zwischengeschalteten Podesten gebildet. Treppen sollen bequem zu begehen sein und die zu erwartende Anzahl der Nutzer eines Gebäudes auch in Zeiten hohen Bedarfs aufnehmen können.

Für die Planung und den Entwurf sind neben den Nutzerbedürfnissen gesetzliche Vorschreibungen und Normen, architektonische und statischkonstruktive Anforderungen wie auch bauphysikalische Aspekte zu beachten.

Abbildung 100|1-01: Treppenansichten

Treppen sollen bequem zu begehen sein und die zu erwartende Anzahl der Nutzer aufnehmen können.

Treppen können repräsentativ gestaltet werden und einem Gebäude ein besonderes Aussehen verleihen. Viele Beispiele aus der Baugeschichte zeigen, dass Treppen oft Symbole für Macht, Luxus oder Monumentalität sind oder in Bürgerhäusern eine vornehme Extravaganz ausstrahlen.

Begriffe 100|1|1

Für die Beschreibung von Treppen und deren Bauteilen steht eine Vielzahl von Fachausdrücken zur Verfügung, wobei für denselben Begriff auch unterschiedliche Bezeichnungen existieren.

Abbildung 100|1-02: Schematische Darstellung Begriffe

Begriffe | 1

Absturzsicherung

bauliche Maßnahme zur Sicherung gegen Absturz von allen im gewöhnlichen Gebrauch allgemein zugänglichen Bereichen

Antritt (Treppenantrittsstufe) erste Stufenhöhe eines Treppenlaufes (erste Stufe eines Treppenlaufes)

Arm, Lauf, Treppenlauf ununterbrochene Folge von mehr als einer Stufe zwischen zwei begehbaren Ebenen Ein Treppenlauf sollte bei Treppen im Freien und bei allgemeinen Gebäudetreppen nicht mehr als 15 Stufenhöhen, bei Wohnhaus- und Wohnungstreppen nicht mehr als 20 Stufenhöhen zählen. Im Bedarfsfall ist ein Zwischenpodest einzuplanen.

Auftritt, Trittfläche betretbare waagrechte Oberfläche einer Stufe

Auftrittsbreite, Stufenauftritt �� waagrechtes Maß zwischen den Stufenvorderkanten zweier aufeinanderfolgender Stufen, gemessen bei geraden Treppenlaufabschnitten auf der Lauflinie und bei gewendelten Treppenlaufabschnitten als Sehnenmaß zwischen den Schnittpunkten der Lauflinie mit den Stufenvorderkanten Die für das Steigungsverhältnis maßgebende Auftrittsbreite wird in der Lauflinie (Gehlinie, Ganglinie) gemessen.

Austritt (Treppenaustrittsstufe) letzte Stufenhöhe eines Treppenlaufes (letzte Stufe eines Treppenlaufes)

Bogentreppe in einem flachen Bogen oder als Teil einer Ellipse konstruierte Treppe mit überwiegend radial angeordneten Stufen Durchgangsbreite, Treppenlaufbreite �� (Stiegenbreite) waagrechtes Maß zwischen den seitlich begrenzenden Bauteilen (z. B. Wandoberfläche, Absturzsicherung) der Treppe

Die Treppenlaufbreite �� ist das bestimmende Maß für die Dimensionierung des Treppenlaufes und ist zumeist nicht ident mit der tatsächlichen Durchgangsbreite. Abbildung 100|1-03: Treppenlaufbreite, Durchgangsbreite

Antritt

Arm

Lauf

Treppenlauf

Auftritt

Trittfläche

Auftrittsbreite

Stufenauftritt

Austritt

Bogentreppe

Durchgangsbreite

Treppenlaufbreite

2 | Grundlagen
 Absturzsicherung 

Durchgangshöhe, lichte Treppendurchgangshöhe lotrechtes Fertigmaß zwischen einer gedachten, durch die Trittkanten verlaufenden Fläche und den Unterkanten und/oder -flächen darüberliegender Bauteile

In einigen Baugesetzen ist ein Mindestmaß von 2,10 m verlangt, größere Höhen sind aber immer wünschenswert. Da es sich bei dem Maß um ein Fertigmaß handelt, dürfen keinerlei Bauteile wie z. B. Rohre, Kanten, Unterzüge die Durchgangshöhe vermindern.

Abbildung 100|1-04: Lichte Treppendurchgangshöhe, Durchgangsprofil [40]

Gehlinie, Ganglinie, Lauflinie jene Linie, in der eine Treppe hauptsächlich begangen und in der bei gewendelten Treppen das Steigungsverhältnis angegeben wird – Konstruktionslinie einer Treppe

Bei geraden Treppen hat die eingezeichnete Lauflinie nur richtungsweisenden Charakter und wird in der Regel in der Treppenmitte gezeichnet. Der Abstand der Lauflinie ist bei gewendelten Treppen von der äußeren Begrenzung des Treppenlaufes zu messen und muss mindestens 40 cm betragen. Die Lauflinie wird als Linie mit Pfeilspitze dargestellt, wobei der Pfeil immer nach oben zeigt.

Abbildung 100|1-05: Lauflinie (Ganglinie, Gehlinie) [40]

Gehbereich Zone, in der eine Treppe hauptsächlich begangen wird und in der auch die Lauflinie (Gehlinie) liegt

Die Breite und Lage des Gehbereiches ist dabei abhängig von der Situierung des Handlaufes. Bei Treppenlaufbreiten bis 100 cm muss der Gehbereich

Gehlinie

Ganglinie

Lauflinie

Begriffe | 3
 Durchgangshöhe 
Gehbereich

eine Breite von 20 % der Treppenlaufbreite aufweisen und im Mittelbereich der Treppen liegen. Über 100 cm Treppenlaufbreite beträgt die Breite des Gehbereiches 20 cm und liegt im Abstand von 40 cm von der äußeren oder inneren Begrenzung auf der Seite des Handlaufes [40].

Abbildung 100|1-06: Gehbereich am Beispiel einer viertelgewendelten Treppe mit einer Treppenlaufbreite über 100 cm [40]

Geländer

Bauteil, welcher der Absturzsicherung und dem sicheren Begehen der Treppe dient

Die Geländeroberkante liegt im Regelfall 100 bzw. 110 cm über der Vorderkante der Trittfläche (siehe 100|1|3).

Geschoßhöhe vertikaler Abstand der Fußbodenoberkanten zweier übereinanderliegender Geschoße

Handlauf

Element zum Festhalten für den Benutzer von Treppen Die Handlaufhöhe liegt mindestens 85 cm über der Trittkante der Stufe. Haupttreppe Treppe, die zur Erschließung von Aufenthaltsräumen, allgemein zugänglichen Bereichen sowie Räumen der täglichen Nutzung dient

Innerer Stufenauftritt ���� waagrechtes Maß zwischen den Stufenvorderkanten zweier aufeinanderfolgender Stufen, gemessen im Abstand von 20 cm von der inneren Begrenzung des Treppenlaufes

Meißel

Neigung der Trittfläche gegen die Horizontale in Richtung der Stufenvorderkante

Trittflächen dürfen einen Meißel von maximal 1,5 % aufweisen. Ausgenommen sind Trittflächen mit besonderen Anforderungen an die Rauigkeit oder im Freien mit einem Meißel von bis zu 3,0 %.

4 | Grundlagen
Geländer
Geschoßhöhe
Handlauf
Haupttreppe
Innerer Stufenauftritt
Meißel

Abbildung 100|1-07: Meißel (= Gefälle) bei Stufen ohne Unterschneidung [40]

Nebentreppe

Treppe, die zusätzlich zur Haupttreppe errichtet wird, sowie Treppe, die zu Räumen führt, die nicht der täglichen Nutzung dienen

Podest

eine die Stufenfolge unterbrechende bzw. begrenzende Fläche – begehbare Fläche oder Teil der Geschoßdecke an den Enden eines Treppenlaufes - Treppenpodest: waagrechter Bauteil am Anfang bzw. am Ende des Treppenlaufes - Geschoßpodest: Podest am Anfang bzw. am Ende einer Geschoßtreppe (Treppe zwischen zwei Geschoßen) - Zwischenpodest: Podest zwischen Treppenläufen aufgrund einer Richtungsänderung oder zufolge der Begrenzung der Stufenhöhenzahl

Rampentreppe (Rampenstiege)

Treppe mit einem Steigungswinkel von 15 bis 20 Setzfläche, Stoßfläche, Spiegel lotrechte oder geneigte Fläche zwischen zwei Trittflächen – Vorderfläche einer Stufe

Setzstufe

lotrechter oder geneigter Bauteil zwischen zwei Trittstufen Spindelmauer ein den Spindelraum ausfüllendes oder dessen Ränder einfassendes Mauerwerk

Sie kann voll oder durchbrochen ausgeführt werden. Spindelraum, Treppenauge zwischen den Treppenläufen und Podesten verbleibender freier Raum

Die Breite des Spindelraumes ist abhängig von der Konstruktion der Treppe, der Geländerausbildung und von allfälligen Einbauten. Regelungen über Mindest- oder Maximalabmessungen sind in den Vorschreibungen nicht enthalten.

Spindeltreppe

Treppe, bei der die Wendelstufen radial an einer Treppenspindel befestigt sind

Spitzstufe im Grundriss konisch (spitz) zulaufende Stufe einer gewendelten Treppe

Geschoßpodest

Zwischenpodest

Spindelmauer

Spindelraum

Spitzstufe

Begriffe | 5
Nebentreppe
Podest
Rampentreppe
Setzfläche
Stoßfläche
Spiegel
Setzstufe
Treppenauge
Spindeltreppe
Treppenpodest

Steigungsverhältnis

das Verhältnis von Stufenhöhe ℎ zur Auftrittsbreite �� , gemessen in der Lauflinie

Stufe

jener Teil eines Treppenlaufes, der in der Regel mit einem Schritt überwunden wird

Die Stufe ist begrenzt von Tritt- und Setzfläche. Die Schnittlinie von Trittund Setzfläche ist die Trittkante.

Abbildung 100|1-08: Stufenquerschnitte [40]

Stufen ohne Unterschneidung Stufen mit Unterschneidung Stufenformen

Stufen, die sich hinsichtlich ihrer Querschnittsausbildung unterscheiden

- Blockstufen sind Stufen mit rechteckigem oder annähernd rechteckigem Querschnitt.

- Keilstufen sind massive Stufen mit keilförmigem Querschnitt. Keilstufen liegen gegenseitig auf einfachen oder gebrochenen Fälzen auf. Der waagrechte Teil des Falzes wird als Tragfalz (2-4 cm), der zur Steigungslinie normal ausgebildete Teil wird als Stoßfalz (5-7 cm) bezeichnet.

- Plattenstufen haben einen rechteckigen oder annähernd rechteckigen Querschnitt, mit oder ohne Setzstufe, und können freitragend oder voll aufliegend ausgeführt werden. Um bei offenen Plattenstufen die Gefahr des Einklemmens zu verringern und ein Durchschlüpfen zu verhindern, ist ein lichter Abstand von 7 cm und 12 cm über der Trittfläche zur Unterkante der nachfolgenden Stufe auszuführen. Eine Unterschneidung �� muss mindestens 3 cm betragen.

- Hohl- oder Mantelstufen sind Stufen mit winkelförmigem Querschnitt und ein- oder zweiseitigem, vollem Stufenkopf.

- Winkelstufen (L-Stufen) haben einen winkelförmigen Querschnitt und sind auf einem Stufenkern vollflächig versetzt.

Abbildung 100|1-09: Plattenstufen [40]

Stufe

Stufenformen

Blockstufe

Keilstufe

Plattenstufe

Hohlstufe

Mantelstufe

Winkelstufe

L-Stufe

offen geschlossen

offen mit oberen offen mit unteren Abstandsleisten Anschlagleisten

6 | Grundlagen
 Steigungsverhältnis 

Abbildung 100|1-10: Stufenformen [36]

Stufenhöhe �� lotrechtes Maß zwischen zwei aufeinanderfolgenden Trittflächen, gemessen an der Trittkante

In Verbindung mit der Auftrittsbreite �� ergibt sich das Verhältnis ℎ/�� , das Steigungsverhältnis, eine der wichtigsten Kennzahlen zur Definition der Treppe.

Stufenlänge ��, Stufenbreite �� von Plattenstufen die Abmessungen der kleinsten Grundrissprojektion eines umschreibenden Rechteckes, das an der Trittkante anliegt

Abbildung 100|1-11: Stufenlänge, Stufenbreite [36]

Treppe

Bauteil zur Überwindung von Höhenunterschieden, bestehend aus mindestens einem Treppenlauf und den allenfalls zugehörenden Zwischenpodesten

Stufenlänge

Stufenbreite

Treppe

Begriffe | 7
��
��
��
Auftrittsbreite
Stufenbreite �� Stufendicke
Stufenhöhe �� Überdeckung �� Unterschneidung
Stufenhöhe

Barrierefreie Erschließungen 100|3

Bedingt durch die Veränderungen der Altersstruktur der Bevölkerung und das massive Ansteigen der „70+“-Generation in den kommenden Jahren sind die bisherigen Planungsgrundsätze in Richtung einer barrierefreien Erschließung und baulichen Gestaltung nach den „Universal Design for All“-Prinzipien so zu verändern, dass die gebaute Umwelt heute und morgen den besonderen Bedürfnissen aller Menschen entgegenkommt. Dazu gehören auch die Menschen, die durch Krankheit, Verletzungen oder Unfälle vorübergehend beeinträchtigt sind, ebenso Eltern mit Kleinkindern, die ebenfalls bei der Bewältigung ihres täglichen Lebens mitunter vor fast unüberwindlichen Hindernissen stehen. Alle baulichen Einrichtungen so zu gestalten, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen – und jeder von uns kann einmal auf irgendeine Weise, und sei es auch nur temporär, davon betroffen sein –akzeptabel und benutzbar sind, sollte für jeden Planer selbstverständlich sein. Rückblickend hat bereits 1995 die Europäische Kommission eine Entschließung des Rates verabschiedet, die fordert: „Die Staaten sollten Aktionsprogramme einleiten, um die natürliche Umgebung zugänglich zu machen.“ Weiters sollten von den europäischen Mitgliedsstaaten auch so genannte AntiDiskriminierungsklauseln bei der Revision von Gesetzen und Verträgen aufgenommen werden, um allen Menschen mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten die gebaute Umwelt zugänglich zu machen. Im August 1997 wurde daher der Artikel 7, Absatz 1, in die österreichische Bundesverfassung neu aufgenommen: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nicht behinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.“ Im Jahre 2001 hat dann der Europarat in der Resolution ResAP(2001)1 „On the introduction of the principals of universal design into the curricula of all occupations working on the built environment” die Einbeziehung der Planungsgrundsätze des „Universal Design for All“ in alle Ausbildungsbereiche des Bauwesens gefordert. Am 30. März 2007 unterzeichnete Österreich die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die am 3. Mai 2008 völkerrechtlich in Kraft trat. Der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen kann entnommen werden, „dass alle Menschenrechte und Grundfreiheiten allgemein gültig und unteilbar sind“ und dass Menschen mit Behinderungen „der volle Genuss dieser Rechte und Freiheiten ohne Diskriminierung garantiert werden muss“. Damit sind neue Herausforderungen für entsprechende Änderungen und Anpassungen der österreichischen Baugesetze gegeben, wie sie teilweise auch schon in der OIB-Richtlinie 4 [20] „Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit“ enthalten sind.

Die in der ÖNORM B 1600 [29] beschriebenen Planungsgrundsätze zum barrierefreien Bauen umfassen bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen sowie Kennzeichnungen, die notwendig sind, um die unterschiedlichen physischen Möglichkeiten von Menschen berücksichtigen zu können. Die angeführten Maßnahmen ermöglichen behinderten Menschen und vorübergehend bewegungs- oder sinnesbehinderten Personen die sichere Nutzung von Gebäuden und Anlagen weitgehend ohne fremde Hilfe. Sie können auch Gipsverbandträgern, Schwangeren, Menschen mit Kinderwagen oder Lasten sowie Kindern und älteren Menschen die Benützung von Gebäuden

Die gebaute Umwelt muss immer den besonderen Bedürfnissen aller Menschen entgegenkommen.

Grundsätze der Barrierefreiheit

| 53

und Anlagen erleichtern. Die Einhaltung der ÖNORM-Bestimmungen erleichtert auch bei unvorhergesehener Behinderung und im Alter einen Verbleib in der gewohnten Umgebung bei gegebenenfalls geringfügigen Adaptierungen.

Grundsätze der Barrierefreiheit

Bauliche Barrieren und Hindernisse schließen viele Menschen mit Behinderungen von der Teilnahme am Gemeinschaftsleben vollkommen aus. Es gibt keine so genannten „Durchschnittsmenschen“ bzw. „genormten“ Personen. Jedes Individuum weicht in der einen oder anderen Form von der „Norm“ ab, z. B. durch Alter, Größe, Umfang, Gewicht, Stärke, Schnelligkeit, Durchhaltevermögen, Sehen und Hören, geistige Fähigkeiten. Die unterschiedlichen Phasen unseres Lebens wie Geburt, Kindheit, Erwachsensein, Alter, Krankheit, zeitweise oder ständige Behinderung stellen natürliche Lebensereignise dar und müssen bei jeder Planung miteinbezogen werden.

Das integrierte Planungskonzept „Universal Design for All“ hat das Ziel, den jeweiligen Bedürfnissen des Einzelnen weitestmöglich entgegenzukommen, damit jeder Einzelne jeden beliebigen Bauteil so unabhängig wie möglich betreten und nutzen kann. Die Vermeidung von baulichen Barrieren bringt darüber hinaus durch Gefahrenminimierung und aktive Unfallvermeidung vermehrte Sicherheit für alle. Architekten und Planer tragen die Mitverantwortung für die Integration aller Menschen mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten und Bedürfnissen.

Betroffene Personengruppen

Die Konzentration auf den individuellen Menschen mit seinen Lebensfunktionen und Bedürfnissen bestimmt die Formen der Architektur. In einer zunehmend älter werdenden Gesellschaft sind bewegungs- und sinnesbehinderte Menschen vermehrt als betroffene Personengruppen zu berücksichtigen. 

Menschen mit Mobilitätsbehinderungen

- Menschen mit Gehbehinderungen: Personen, die sehr langsam gehen oder ein hinkendes Gangbild haben, Personen mit Gehhilfen wie Stock, Krücken

- Menschen mit Greifschwierigkeiten: Menschen mit einer Hand, Menschen mit einem Arm, Menschen mit eingeschränkter Fingerfunktion, Menschen mit Muskelerkrankungen, Menschen mit rheumatischen Beschwerden

- kleinwüchsige Menschen: Menschen mit geringer Körpergröße und/oder verkürzten Extremitäten

- Menschen, die darauf angewiesen sind, einen mechanischen Rollstuhl zu benutzen: Benutzer von muskelkraftbetriebenen Rollstühlen (Selbstfahrer) oder Menschen, die darauf angewiesen sind, dass ihr Rollstuhl von einer Assistenzperson bewegt wird

- Menschen, die darauf angewiesen sind, einen elektrischen Rollstuhl zu benutzen: Benutzer von elektrischen Rollstühlen oder von sonstigen elektrischen Kleinstfahrzeugen (Selbstfahrer) mit möglicherweise eingeschränktem Greifbereich, verringerter Sitz- und Augenhöhe,

100|3|1

Jeder Mensch soll jeden beliebigen Bauteil so unabhängig und sicher wie möglich betreten und nutzen können.

100|3|1|1

Betroffene Personen können Menschen mit Mobilitätsbehinderungen, mit Sinnesbehinderungen oder mit intellektuellen Behinderungen sein.

Barrierefreie Erschließungen

54 |

geringerer Muskelkraft, fehlenden Extremitäten, Verkrümmung der Wirbelsäule und damit veränderter Sitz- oder Liegeposition 

Menschen mit Sinnesbehinderungen

- Menschen mit Sehbehinderungen: Personen mit z. B. eingeschränktem Sehfeld, herabgesetzter Sehschärfe, Farbenblindheit, Nachtblindheit

- blinde Menschen: Personen, die keine oder kaum visuelle Informationen empfangen können

- Menschen mit Hörbehinderungen: Personen, die akustische Informationen nur eingeschränkt verstehen können

- gehörlose Menschen: Personen, die keine oder kaum akustische Informationen empfangen können 

Menschen mit intellektuellen Behinderungen

- Menschen, für die eine vereinfachte Sprache notwendig ist, um Informationen zu verstehen

Planungsgrundsätze 100|3|1|2

Zum besseren Verständnis und als Hintergrundinformation sind nachfolgend die Planungsgrundsätze der ÖNORM B 1600 [29] für die betroffenen Personengruppen detailliert beschrieben (siehe auch Abbildung 100|3-01 bis Abbildung 100|3-04).

Menschen mit Gehbehinderungen Menschen mit Gehbehinderungen benötigen größere Durchgangsbreiten wie z. B. mit Stock 70 cm, mit Krücken 90 cm (bei Türen und Durchgängen genügen jedoch 80 cm), mit Rollator oder Gehgestell 80 cm, mit Mehrpunkt-Gehstöcken 100 cm. Die Greifhöhe im Stehen beträgt maximal 160 cm, die Sitzhöhen sollten 45 bis 50 cm betragen. Rückenlehnen und Armstützen sind erforderlich.

Menschen mit Arm- oder Handbehinderungen Arm- oder handbehinderte Menschen haben häufig eine eingeschränkte Greifhöhe, im Stehen 85 bis 120 cm, im Sitzen 70 bis 100 cm.

Kleinwüchsige Menschen Für wachstumsbehinderte Menschen (Kleinwüchsige) können spezifische Maße erforderlich sein, z. B. eingeschränkte Greifhöhe von maximal 100 cm und durchschnittliche Augenhöhe von 85 cm. Auf die leichte Bedienbarkeit aller Elemente ist zu achten.

Menschen, die darauf angewiesen sind, einen Rollstuhl zu benutzen Rollstuhlfahrer sind für ihre Fortbewegung zeitweise oder ständig auf einen Rollstuhl angewiesen. Das Standardmaß für einen mechanisch getriebenen Rollstuhl weist gemäß DIN ISO 7176-5 [25] eine Breite von 70 cm und eine Länge von 120 cm auf. Das Standardmaß für einen elektrisch getriebenen Rollstuhl weist eine Breite von 70 cm und eine Länge von 130 cm auf. Die Sitzhöhe von Rollstühlen beträgt 50 bis 55 cm, die Höhe von Armstützen 60 bis 76 cm, die Höhe der Schiebegriffe 80 bis 95 cm. Es wird eine Fahrbreite von 90 bis 100 cm benötigt. Bei Türen genügt jedoch eine Durchfahrtsbreite von 80 cm. Der Aktionsradius (Greifradius) – von der Körpermitte aus –beträgt nach der Seite von 45 bis 70 cm, nach vorne von 35 bis 60 cm. Die Bewegungsfläche für den Rollstuhl ist die mindesterforderliche Fläche zum

Grundsätze der Barrierefreiheit

| 55

Reversieren des Rollstuhls. Diese hat einen Durchmesser von mindestens 150 cm. Elektrorollstühle benötigen eine Bewegungsfläche mit einem größeren Durchmesser. Die Greifhöhe vom Rollstuhl aus liegt in Abhängigkeit von Körpergröße und Art der Behinderung zwischen 40 und 120 cm. Die eingeschränkte Greifhöhe liegt zwischen 70 und 100 cm. Die optimale Höhe von Bedienungselementen liegt bei 85 cm. Die Kraft zum Greifen wird durch fehlende Muskelfunktionen, Verkürzungen, Verformungen oder durch Prothesen eingeschränkt. Der Kraftaufwand für Bedienungselemente liegt in direkter normaler Richtung unter 2 N, wenn die Bedienhöhe bei 85 cm (Höhe der Joystick-Steuerung des Rollstuhls ca. 75 cm) eingehalten wird. Die Augenhöhe liegt zwischen 100 und 120 cm, die Kniehöhe bei 65 bis 70 cm. Die Mindesthöhe für die Unterfahrbarkeit mit den Knien bei abgesetzten oder fehlenden Armstützen beträgt 70 cm. Soll jedoch bei nicht abgesetzten Armstützen auch mit dem Rollstuhl unterfahren werden, sind mindestens 76 cm erforderlich. Die Mindestbreite für die Unterfahrbarkeit sollte 80 cm, muss jedoch mindestens 70 cm betragen. Für die Unterfahrbarkeit mit den Füßen ist eine Höhe von mindestens 35 cm und eine Tiefe von mindestens 20 cm erforderlich.

Menschen mit Sehbehinderungen

Es existiert eine Vielzahl unterschiedlicher Sehbehinderungen. Dabei sind im Wesentlichen die Sehkraft oder Sehschärfe, das Kontrastsehen, das Helligkeitssehen und die Blendungsresistenz, das Gesichtsfeld, das Farbsehen, das räumliche Sehen, das Bewegungssehen sowie die Fähigkeit, Objekte zu fixieren bzw. zu fokussieren, einzeln oder in Kombination eingeschränkt. Im Gegensatz zu blinden Menschen nützen Menschen mit Sehbehinderungen den Sehsinn als primären Sinn zur Aufnahme von Informationen.

Blinde Menschen

Für blinde Menschen sind Informationen und die Avisierung von Situationsänderungen, z. B. Hindernissen, taktil (mit Händen, Füßen oder Blindenstock wahrnehmbar) und/oder akustisch zu vermitteln. Beschriftungen sind vorzugsweise in taktiler Normalschrift und ergänzend in Braille-Schrift vorzunehmen.

Menschen mit Hörbehinderungen

Für Menschen mit Hörbehinderungen müssen akustische Informationen unverzerrt übertragen und durch induktive Höranlagen ergänzt werden. Eine visuelle Umsetzung der Informationen ist hilfreich. Eine ausreichende Beleuchtung für das Absehen (Ablesen) von den Lippen ist vorzusehen.

Gehörlose Menschen

Für gehörlose Menschen müssen akustische Informationen visuell umgesetzt werden (ruhende oder laufende Leuchtschriftanzeige, Bildschirm u. dgl.). Eine simultane Übersetzung in Gebärdensprache ist hilfreich. Eine ausreichende Beleuchtung für die Erkennung der Gebärdensprache sowie für das Absehen (Ablesen) von den Lippen ist vorzusehen.

Für blinde Menschen müssen Informationen tastbar oder hörbar sein.

Für gehörlose Menschen müssen Informationen sichtbar sein.

Barrierefreie Erschließungen

56 |

Abbildung 100|3-01: Platzbedarf von Menschen mit Behinderungen [29]

A B C D E F

A Stockgeher D blinde Person mit Langstock oder Blindenführhund B Rollator, Gehgestell E 4-Fuß-Gehhilfen, Mehrpunktgehstöcke C Krückengeher F Kinderwagen mit Begleitperson

Abbildung 100|3-02: Platzbedarf von Menschen mit Rollstühlen [29]

Abbildung 100|3-03: Sitz- und Greifhöhen [29]

A B C D E F G H

A Sitzhöhe WC E Greifhöhe Kind B Sitzhöhe allgemein F Greifhöhe arm- oder handbehinderter Mensch C Sitzhöhe Kind (3–10 Jahre) G Greifhöhe im Stehen allgemein D Greifhöhe kleinwüchsiger Mensch H Greifhöhe im Sitzen

Abbildung 100|3-04: Rollstuhlmaße und Platzbedarf [29]

Rollstuhlmaße Greifhöhen vom Rollstuhl Greifbereich in Raumecken

Grundsätze der Barrierefreiheit

| 57
Rollstuhl-Fahrbreite Rollstuhl + Fußgänger Rollstuhl + Rollstuhl

Außenanlagen 100|3|2

Die nutzbare Breite von Gehsteigen bzw. Gehwegen muss mindestens 150 cm betragen und darf durch Vorsprünge oder Vitrinen, Automaten, Bauteile, Masten, Hydranten u. dgl. nicht unter eine Durchgangsbreite von 90 cm eingeschränkt werden. Die örtliche Einschränkung auf eine Durchgangsbreite unter 120 cm darf eine Länge von 100 cm nicht überschreiten. Sind seitliche Vorsprünge größer als 15 cm, so müssen diese unter Beachtung der ÖNORM V 2102 [56] bis in eine Höhe von 210 cm gegen das Unterlaufen abgesichert werden. An Gehwegen sollten in Abständen von etwa 100 m Sitzmöglichkeiten vorgesehen werden.

Wenn Gehsteige und Gehwege ein Längsgefälle von mehr als 6 % (ca. 3,5°) aufweisen, muss eine griffige Oberfläche (z. B. Gussasphalt mit Riffelung, Körnung oder Quarzsandeinstreuung) aufgebracht werden. Sind Gehwege mit einem Längsgefälle von mehr als 10 % (ca. 5,5°) unvermeidbar, sollte mindestens an einer Seite ein Handlauf vorgesehen werden. Das Quergefälle von Gehsteigen und Gehwegen sollte nicht mehr als 2 % (ca. 1°) betragen. Grenzen Bewegungsflächen an Böschungen mit mehr als 10 % (ca. 5,5°) Neigung, sind zur Abgrenzung geeignete bauliche Maßnahmen in der Höhe von 10 cm, z. B. Radabweiser, vorzusehen.

Der Zugang zu angrenzenden Nutzungsbereichen (z. B. Spielplatz, Liegewiese) ist niveaugleich auszubilden. Gehwege sollten gegen Rasen, Erdreich u. dgl. durch einen Höhenunterschied von mindestens 3 cm abgegrenzt sein. Stufen, insbesondere Einzelstufen, sind im Verlauf von Gehwegen zu vermeiden. Stufen in Gehwegen müssen zumindest an einer Seite mit einem Handlauf ausgestattet werden und sind zu markieren.

Rampen

Rampen sollten geradläufig sein, und ihre Breite muss mindestens 120 cm betragen. Wendelrampen müssen mindestens 150 cm breit sein. Das Längsgefälle von Rampen darf 6 % (ca. 3,5°) nicht überschreiten. Sind aus technischen Gründen bei Um- oder Zubauten 6 % (ca. 3,5°) nicht ausführbar, dürfen diese mit einem Längsgefälle bis max. 10 % (ca. 5,5°) ausgeführt werden. Rampen müssen ab einem Längsgefälle von mehr als 4 % in Abständen von maximal 10 m durch horizontale Zwischenpodeste von mindestens 120 cm Länge unterbrochen werden. Zur Entwässerung darf ein Längsgefälle der Zwischenpodeste von maximal 2 % (ca. 1,1°) ausgeführt werden. Rampen dürfen kein Quergefälle aufweisen.

In unmittelbarer Verlängerung einer Rampe darf keine abwärtsführende Treppe angeordnet sein. Erforderlichenfalls sind horizontale Zwischenpodeste anzuordnen. Am Anfang und am Ende der Rampen müssen horizontale Bewegungsflächen von mindestens 150 cm Länge vorgesehen werden. Vor Türen im Verlauf von Rampen sind Bewegungsflächen auszubilden. Bei Umoder Zubauten bzw. Adaptierungen können aus technischen oder räumlichen Gründen an beiden Enden von Rampen reduzierte horizontale Bewegungsflächen von mindestens 120 cm Länge vorgesehen werden.

Bei Richtungsänderungen von Rampen von mehr als 45° müssen horizontale Podeste mit einer Bewegungsfläche mit einem Durchmesser 150 cm für Rollstühle vorgesehen werden.

Erschließungen

Bei Außenanlagen müssen seitliche Vorsprünge, die größer als 15 cm sind, bis in eine Höhe von 210 cm gegen das Unterlaufen abgesichert werden.

100|3|2|1

Bei jeder Rampe muss am Anfang und am Ende eine horizontale Bewegungsfläche von mindestens 150 cm Länge zur Verfügung stehen.

58 | Barrierefreie

Konstruktionsformen 100|4

Gerade, einläufige Treppen unterscheiden sich hinsichtlich der Konstruktionsformen durch Stufen, die auf einer Unterkonstruktion (Platten, Wangen, Holmen) aufgelagert oder in Seitenwänden eingespannt sind, sowie durch Sonderkonstruktionen. Eine materialgebundene Einteilung der Treppenkonstruktion ist oft nicht möglich, vielfach bestehen tragende Bauteile, Stufen oder Geländer aus unterschiedlichen Materialien (Mischbauweise). Abbildung 100|4-01: Treppenbauarten

A Massivtreppe E Spindeltreppe

B Wangentreppe F Kragtreppe

C Holmtreppe (aufgesattelte Stufen) G Bolzentreppe

D Einholmtreppe H abgehängte Stufen Massivtreppen (A) stellen den häufigsten Bautyp in herkömmlichen Baukonstruktionen dar. Die Lastabtragung erfolgt über die Laufplatten und Podestplatten entweder als schräge Plattenbalken oder als Faltwerkkonstruktionen. Wangentreppen (B) eignen sich besonders für massenaktive Konstruktionstypen, die durch biegebeanspruchte Primärkonstruktionen charakterisiert sind, das sind vor allem Treppen, deren Einzelstufen von schrägen Balken aus Holz, Metall oder Glas getragen werden. Holmtreppen (C) mit aufgesattelten Stufen sind vor allem bei Stahl- und Holztreppen anzutreffen. Die Stufen werden auf den Trägern (= Holmen) aufgelagert, wobei im Verbindungsbereich besonders auf die Vermeidung von Körperschall (das typische „Knarren“ der Treppen) zu achten ist. Einholmtreppen (D) sind besonders für Anwendungen im Stahlbau geeignet, aber auch im Beton- und Holzbau vertreten. Besonderes Augenmerk ist einerseits auf die Biegetragfähigkeit der Trittstufen als beidseitiger Kragarm und andererseits auf die Befestigung der Trittstufen auf dem Holmträger zu legen. Spindeltreppen (E) sind vor allem als Holz- und Stahltreppen, zum Teil nach tradierten Bauformen aus Gusseisenelementen hergestellt. Kragtreppen (F) waren die bevorzugte Bauform bei Natursteintreppen der Spätgründerzeit. Dabei wurden die aus Naturstein („Werksteinelementen“) hergestellten Stufen in der Treppenhausmauer eingespannt, wobei abhängig von der Bauweise zuerst das Mauerwerk hochgezogen und anschließend die Stufen eingespannt oder die Treppenkonstruktion gemeinsam mit dem tragenden Mauerwerk errichtet wurde. Konstruktive Sonderformen wie Bolzentreppen (G) sind durch Trittstufen charakterisiert, die einseitig auf dem Treppenhausmauerwerk auflagern und an der Außenseite durch Zugelemente abgehängt sind. Speziell bei abgehängten Stufen (H) werden die Trittstufen an einem räumlich gekrümmten Geländerträger, meist aus Stahlprofilen gebildet, aufgehängt.

Der häufigste Bautyp von Treppen in herkömmlichen Baukonstruktionen ist die Massivtreppe.

Außentreppen | 75

Außentreppen 100|4|1

Beginnend von einer Treppe im Gelände mit Rundholzkanten über Natursteinstufen bis zu gemauerten Treppen und Betonfertigteilen existiert für Außentreppen eine Vielzahl von Ausbildungsmöglichkeiten. Die grundsätzliche Wahl eines Systems hängt dabei von der Anforderung an die Oberfläche und die Benutzbarkeit ab.

Abbildung 100|4-02: Außentreppen mit Hölzern und Naturstein

Bei der Verwendung von Rundhölzern und plattigen Natursteinen entsteht eine naturnahe Ausbildung der Abtreppung, die je nach Witterung und Untergrund in Intervallen von drei bis fünf Jahren auszubessern ist. Hinsichtlich der Stufenhöhen und Auftrittsbreiten sind bedingt durch die konstruktive Ausbildung größere Schwankungen der Abmessungen zu erwarten, die aber auf die Nutzung keine negativen Auswirkungen haben.

Abbildung 100|4-03: Außentreppen mit Naturstein

Abbildung 100|4-04: Außentreppen mit Fertigteilstufen

Anforderungen an die Oberfläche und die Benutzbarkeit bestimmen die Wahl des Materials.

Naturnahe Ausbildungen von Außentreppen müssen alle drei bis fünf Jahre ausgebessert werden.

76 | Konstruktionsformen

Bei der Verlegung von Natursteinen im Sand- oder Mörtelbett ist immer auf eine gute Verdichtung des Untergrundes zu achten sowie auf die Vermeidung von Frosthebungen über die Wintermonate. Daher sollte der gewachsene Boden unterhalb der Treppe immer ein Gefälle aufweisen, damit sich innerhalb der Frostzone keine Wasseransammlungen bilden können. Unter Umständen kann auch die Ausbildung einer seitlichen Drainage erforderlich werden. Außentreppen aus Klinkerziegeln können unter Verwendung von nur einem Format angefertigt werden. Die Klinker werden dabei flach in ein Mörtel- oder Betonbett verlegt und die Fugen nachträglich ausgegossen.

Abbildung 100|4-05: Außentreppen mit Klinkermauerung [64]

Unterhalb der Treppe sollte der gewachsene Boden immer ein Gefälle aufweisen.

Bei Hauseingangsstufen ist besonders auf die Auflagerung, vollflächig auf entsprechend massiven Fundamentkörpern oder seitlich auf Wangenträgern oder Wangenmauern, zu achten. 

Die Ausbildung einer frostsicheren Gründung des Primärtragwerks durch frostfrei gegründete Streifenfundamente unter dem Treppenansatz und dem Treppenaustritt ist erforderlich. 

Werden nur die Setzstufen auf Betonstreifen gelagert, kann bei einfachen Konstruktionen von dieser Forderung abgegangen werden, falls durch einen kapillarbrechenden oder nicht feuchtigkeitsbelasteten Untergrund (z. B. Fels) sichergestellt ist, dass keine bestandsgefährdende Eislinsenbildung auftreten kann. 

Bei Verwendung von Werksteinstufen im Außenbereich ist darauf zu achten, dass keine frostgefährdeten Materialien verwendet werden.

Abbildung 100|4-06: Werksteinstufen mit Untermauerung

Außentreppen | 77

Abbildung 100|4-07: Hauseingangstreppen – Blockstufen

Abbildung 100|4-08: Hauseingangstreppen – Plattenstufen auf Fertigteilbalken

Natursteintreppen

Natursteintreppen bestehen aus frostbeständigen Steinen mit hoher Abriebfestigkeit wie Granit, Basalt oder Sandstein. Geschoßtreppen aus Naturwerkstein gelten nicht als brandbeständig. Bei der Ausbildung kann unterschieden werden in:

Freitreppen - nach drei Seiten abgestuft - seitlich durch Geländer/Wangenträger abgeschlossen

Auflagerung auf Stahlbetonwangen/Stahlwangen/-holmen

Untermauerung

Einspannung (erforderliche Einbindetiefe beachten)

100|4|2

Natursteintreppen bestehen aus frostbeständigen Steinen mit hoher Abriebfestigkeit.

78 | Konstruktionsformen

Natursteintreppen stellen neben einfachen Holztreppen die ältesten Ausführungsformen dar. Einfache Bauformen, aus einzelnen Blockstufen gebildet, wurden entweder frei gestaltet oder durch seitliche Brüstungen abgeschlossen. Später wurden untermauerte Formen ausgebildet und einzelne Natursteinstufen auf Wangen oder Trägern gelagert. Bei einer Einspannung der Natursteinstufen ist einerseits auf die Biegezugfestigkeit der Einzelstufen sowie den Verband des Treppenlaufes zu achten. Die Untersuchungen des „Stiegenstufen-Ausschusses im Österreichischen Ingenieur- und ArchitektenVerein“ zeigten bereits am Ende des 19. Jahrhunderts, dass etwa die Hälfte der Beanspruchungen über die Tragwirkung der Einzelstufen, die andere Hälfte über die Laufwirkung erfolgt.

Abbildung 100|4-09: Werksteinstufen – Ausbildungsformen

Blockstufen Keilstufen

Blockstufen sind einfache Stufenformen, meist aus Werksteinblöcken gebildet, und liegen jeweils aufeinander auf, wodurch vor allem die Lauftragwirkung maßgebend ist. Derartige Treppenformen werden auch bei beidseitig aufgelagerten Stufen ausgeführt.

Abbildung 100|4-10: Auflagerung von Werksteinstufen frei beidseitig beidseitig einseitig mit Einspannung aufliegend eingemauert eingespannt eingespannt und Steinwange

Die Auflagertiefe bei gemauerten Treppenwänden sollte mindestens 15 cm bzw. die halbe Steinlänge der Mauersteine betragen. Für eine Einspannung sind die Einspanntiefen (15 bis 30 cm) in Abhängigkeit vom Steinmaterial und der Kraglänge zu dimensionieren. Bei Stahlbeton- oder Betonmauerwerk ist bei beidseitiger Auflagerung eine Auflagertiefe von rund 6 cm vorzusehen. Wendeltreppen aus Naturstein bestehen aus einem durchgehend gewendelten Treppenlauf, wobei die Trittstufen entweder - in der durchgehenden Spindel im Treppenauge eingespannt sind, - auf der Treppenspindel und auf dem umlaufenden Treppenhausmauerwerk aufgelagert sind - oder auf den gewendelten Laufplatten aufliegen.

Bei der Planung derartiger Treppenkonstruktionen ist auf die Ausbildung der Spitzstufen mit den inneren Stufenauftritten �� an der inneren Begrenzung des Treppenlaufes von mindestens 15 cm, bei Wohnungstreppen mindestens 12 cm zu achten.

Bei gemauerten Treppenwänden sollte die Auflagertiefe mindestens 15 cm bzw. die halbe Steinlänge der Mauersteine betragen.

Natursteintreppen | 79

Abbildung 100|4-11: Werkstein Wendeltreppen

Stahlbetontreppen 100|4|3

Treppen in Stahlbetonbauweise im Bereich der Wohn- und Verwaltungsgebäude machen aufgrund der rigorosen Bestimmungen hinsichtlich des Brandschutzes den überwiegenden Anteil aller Treppenkonstruktionen aus. Unter den Stahlbetontreppen bilden wiederum aus arbeitstechnischen Gründen diejenigen mit einer Laufplattenkonstruktion den Hauptanteil. Treppen mit freitragenden Einzelstufen werden nur dann gebaut, wenn ein besonders leichter Eindruck der Konstruktion erzielt werden soll. Die konstruktive Ausbildung der Laufplatten, Wangen und Holme erfolgt als Einfeldträger, die auf den Podesträndern auflagern, als geknickte Träger oder als Kragträger. Abbildung 100|4-12: Konstruktive Ausbildungsformen – Stahlbetontreppen

Die häufigste Treppenkonstruktion in Wohn- und Verwaltungsgebäuden ist die Treppe in Stahlbetonbauweise.

Einfeldträger

geknickter Träger Kragträger

Die früher vorherrschende Form der auf dem Treppenhausmauerwerk allseitig oder an den Seitenwänden aufliegenden geknickten Träger wird wegen der notwendigen Körperschalltrennung zunehmend zugunsten einer schalltechnisch getrennten Auflagerung einfacher Laufplatten auf den Podestplatten (mit schwimmendem Estrich) aufgegeben. Dementsprechend stellen Einfeldträger die heute gängigste Bauform im Wohn- und Verwaltungsbau dar. Das Material der Stufenbeläge besteht dabei aus Natur-, Betonwerkstein oder keramischen Platten, die satt im Mörtel verlegt werden. Für die Stufenausbildung sind

Konstruktionsformen

80 |

Sachverzeichnis

Absturzsicherung 2, 15, 94 Abwicklungsmethode 25, 26 Anfahrbereich 60, 65 Antritt 2 Arm 2

Armbehinderung 55 aufgesattelte Stufe 88 Aufmerksamkeitsfeld 62 Aufstiegshilfe 68 Auftritt 2

Auftrittsbreite 2, 18 Aufzug 9, 11, 60, 66, 111 Aufzugskabine 67 Aufzugsschacht 10 Aufzugstechnik 112 Ausführungstoleranz 8 Außentreppe 76 Austritt 2 Autoaufzug 132, 135

Barrierefreiheit 12, 54 Bequemlichkeitsregel 18 Bettenaufzug 131, 135 Bewegungsfläche 62, 64, 67 bewertete Standard-Schallpegeldifferenz 16 bewerteter Standard-Trittschallpegel 16, 44 Blockstufe 6, 78, 79, 88 Bogentreppe 2 Braille-Schrift 56, 69 Brandabschnitt 10 Brüstung 96 Bürofläche 34

Dachbodentreppe 20 Durchgangsbreite 2, 58 Durchgangshöhe 3, 14 Durchgangslichte 60 Durchgangsprofil 3

eingeschobene Stufe 88 eingestemmte Stufe 90 Einholmtreppe 33, 75, 91 Einschubtreppe 94 Energieeinsparung 16 Evolventenmethode 25, 27

Fahrkabine 116 Fahrschacht 116, 130 Fahrsteig 136, 138 Fahrtreppe 136, 138 Faltwerk 37 Fertigteiltreppe 81, 85 Fluchtlinienmethode 25, 27 Fluchtweg 11 Förderkapazität 113, 115

Ganglinie 3 Gebäudetreppe 9

Gehbehinderung 54, 55 Gehbereich 3, 24 Gehlinie 3 Geländer 4, 94, 96 Geschoßhöhe 4 Geschoßpodest 5 gewendelte Treppe 23 Greifschwierigkeit 54 Grundrissform 17

Halbkreismethode 25, 30 Halbpodest 17, 21 Handbehinderung 55 Handlauf 4, 21, 63, 94, 97 Handlaufhöhe 4 Haupteingang 60 Haupttreppe 4, 9, 13, 18, 25, 86 Hebebühne 68 Hohlstufe 6 Holmtreppe 75 Holztreppe 86 Hörbehinderung 55, 56 Hydraulikantrieb 112 Hydraulikaufzug 122, 123

innerer Stufenauftritt 4

Keilstufe 6, 79 kleinwüchsiger Mensch 54 Kletterantrieb 112 Kletteraufzug 122, 125 Knicklinie 17, 21, 39, 81 Kontraststufe 62, 63, 66 Körperschall 44 Kragtreppe 75 Kreisbogenmethode 25

Lastenaufzug 131, 135 Lauf 2 Lauflinie 3, 20, 24 Leistenmethode 25 Leiter 92 Leitertreppe 20, 92, 94 lichte Treppendurchgangshöhe 3 Linkstreppe 17 L-Stufe 6 Luftwechselrate 16

Mantelstufe 6 Maschinenraum 126 Massivtreppe 75 Meißel 4 Mobilitätsbehinderung 54

Natursteintreppe 78 Nebentreppe 5, 9, 13, 18, 32, 86 Nutzlast 33 Nutzungssicherheit 12

150 | Sachverzeichnis

Orientierungssystem 70 Ortbetontreppe 35, 82

Personenansammlung 34

Personenaufzug 9, 131 Plattenstufe 6, 7, 78 Podest 5 Podesttiefe 20 Proportionalitätsteilung 25, 28

Rampe 58, 59 Rampentreppe 5, 19 Raumspartreppe 20 rechnerische Methode 25, 31 Rechtstreppe 17 Rollstuhl 54 Rollstuhlfahrer 55 Rolltreppe 62 Rundreisezeit 114

Sambatreppe 20 Sanitärraum 64 Schallschutz 16, 44 Schleuse 61 Schrägaufzug 68 Schrittmaßregel 14, 18 Sehbehinderung 55, 56 Seilaufzug 124, 129 Serviceaufzug 131, 134 Setzfläche 5 Setzstufe 5, 86 Sicherheitsaufzug 133 Sicherheitsregel 18 Sinnesbehinderung 55 Spartreppe 20 Spiegel 5 Spindelmauer 5 Spindelraum 5, 21, 23 Spindeltreppe 5, 24, 32, 75 Spitzstufe 5, 23, 26, 28 Stahlbetontreppe 80 Stahltreppe 91 Steigungsverhältnis 6, 17, 18 Stiege 1 Stoßfläche 5 Stufe 6

Stufenauftritt 2, 14 Stufenbreite 7 Stufenform 6, 17 Stufenhöhe 7, 14, 18, 63 Stufenlänge 7 Stufenverziehung 23

Treibscheibenantrieb 112 Treibscheibenaufzug 122 Treppe 7 Treppenantrittsstufe 2 Treppenauge 5 Treppenaustrittsstufe 2 Treppenbemessung 33 Treppenkonstruktion 34 Treppenlauf 2 Treppenlaufbreite 2, 8, 13 Treppenpodest 5 Treppenspindel 8 Triebwerksraum 129 Trittfläche 2, 8 Trittkante 8 Trittstufe 8, 86 Tronsole 46, 81, 85 Türflügelbreite 20 Unterschneidung 8

Verkaufsfläche 34 Verziehungsmethode 25 Viertelpodest 17, 21

Wange 8 Wangentreppe 75 Wärmedurchgangskoeffizient 16 Wärmeschutz 16 Wartezeit 114 Wendeltreppe 8, 32, 42, 79 Werksteinstufe 77, 79 Winkelmethode 25 Winkelstufe 6 Wohnfläche 34 Wohnungstreppe 8, 13, 18

Zwischenpodest 5, 17

Sachverzeichnis | 151

Autoren

FH-Hon.Prof. Dipl.-Ing. Dr. techn. Anton PECH war über zehn Jahre in universitärer Forschung und Lehre mit den Forschungsschwerpunkten Mauerwerk und Altbausanierung tätig, geschäftsführender Gesellschafter der Dr. PECH Ziviltechnikergesellschaft mbH, gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverständiger für Bauschäden, Mauerwerkskonstruktionen, Mauerwerkstrockenlegung und historische Konstruktionen sowie Univ.-Lektor und FH-Honorarprofessor für Baukonstruktionen und Sanierungstechnik, ist Mitarbeiter in Normungsgremien und Verfasser von Fachbüchern.

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. techn. Andreas KOLBITSCH studierte und dissertierte an der Technischen Universität Wien im Fachbereich Bauingenieurwesen und war anschließend 6 Jahre in universitärer Lehre und Forschung tätig. Seit 1999 ist er Ordinarius für Hochbau an der TU-Wien, Fakultät für Bauingenieurwesen. Seine praktischen Tätigkeiten – technisches Büro für Stahlbau und Bauphysik sowie Zivilingenieurbüro für Bauwesen –erstrecken sich vor allem auf die Gebiete des klassischen Hochbaus und der konstruktiven Altbausanierung.

152 | Autoren
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.