Leitfaden zur Erfassung der Substanzmerkmale

Flickstellen - FLI (EFLI/AFLI)

Flickstellen - FLI (EFLI/AFLI)

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Flickstellen - FLI (EFLI/AFLI)

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Bei der Auswertung des Substanzmerkmals Flickstellen FLI wird zwischen eingelegten (EFLI) und aufgelegten Flickstellen (AFLI)  unterschieden.

 

Aufgelegte Flickstellen werden auf die bestehende Fahrbahndecke aufgelegt. Bei eingelegten Flickstellen wird zunächst ein Teil der Fahrbahndecke (etwa durch Fräsen) entnommen und dann wieder bündig zu der alten Fahrbahnoberfläche mit Asphalt aufgefüllt.

 

Abbildung 35: Eingelegte Flickstellen (EFLI), und aufgelegte Flickstelle "AFLI"

 

 

 

Eingelegte Flickstellen sind an den sauberen Schnitt- bzw. Fräskanten erkennbar und an den dunklen Spuren der Randabdichtung. Unter den Begriff "Aufgelegte Flickstelle" fallen die Ergebnisse verschiedener Fertigungsprozesse: Neben den zumeist manuell aufgebrachten und z.T. ungleichförmigen Reparaturflicken gibt es maschinell aufgebrachte meist rechteckige Flickstellen und die z.T. großflächig mit dem Patchingverfahren aufgebrachten Abdichtungen bzw. griffigkeitsverbessernden Oberflächenbehandlungen.

 

 

 

 

Abbildung 36: Eingelegte Flickstellen (EFLI), Erkennungszeichen: Saubere Schnitt- bzw. Fräskanten z.T. mit herausquellender Fugendichtmasse

 

 

 

Abbildung 37: Beispiele für eingelegte Flickstellen

 


 

 

 

 

 

 

 

Abbildung 38: Aufgelegte Flickstellen (AFLI), regelmäßige und unregelmäßige Ränder mit Stufe zum Niveau der Fahrbahnoberfläche, keine herausquellende Fugendichtmasse

 


 

Es werden jeweils die von Flickstellen betroffenen Rasterfelder in den Georohdaten markiert. Dabei ist einerseits darauf zu achten, dass selbst kleinere Flickstellen, die einzelne Felder betreffen, gewertet werden. Bei größeren von Flickstellen betroffenen Bereichen ist darauf zu achten, dass ein entsprechender Flächenausgleich vollzogen wird, der die betroffene Fläche bestmöglich repräsentiert. Das bedeutet, dass einzelne aus von Flickstellen durchsetzten Flächen herausragende Flicken nicht zwangsläufig als neue betroffene Segmente gewertet werden.

 

 

Abbildung 39: Auch kleinste Flickstellen werden erfasst. Jedoch ist darauf zu achten, dass ein sinnvoller Flächenausgleich vorgenommen wird, so dass die markierte Rissfläche der tatsächlich betroffenen Fläche weitestgehend entspricht

 


 

Unabhängig von der Art der Flickstelle werden größere sanierte Bereiche behandelt. Ab einer Länge von 20m und einer behandelten Breite, die der Breite des Fahrstreifens entspricht, sind die Merkmale EFLI bzw. AFLI nicht anzuwenden. Flickstellen sind nur dann zu codieren, wenn nicht die gesamte Fahrstreifenbreite behandelt wurde, bzw. wenn die Länge unter 20m liegt.

 

Da oft der unmittelbare Bereich der Fahrstreifenmarkierung nicht mit behandelt wird, wird diese Fläche bei der Annahme der Fahrstreifenbreite nicht berücksichtigt.

 

 

Abbildung 40: Erneuerte Bereiche die über die (nahezu) volle Fahrstreifenbreite gehen und einer Länge größer 20m besitzen werden nicht als Flickstelle (AFLI bzw. EFLI) betrachtet.

 


 

Nachfolgend ist ein typisches Beispiel dargestellt. Die aufgebrachte dünne Schicht bedeckt nahezu die Fahrstreifenbreite und eine Länge größer 20m. Somit ist für den markierten Bereich kein Merkmal zu erfassen. Im hinteren Bereich sind Aufgelegte Flickstellen auszuwerten.

 

 

Abbildung 41: Behandlung von großflächig ausgebesserten Oberflächen.

 


 

Es erfordert gute Kenntnisse vom Sanierungsgeschehen, um die mit Flicken versehenen von den nicht behandelten Bereichen unterscheiden zu können. Im Bild wurden die Bereiche der Rollspuren etwa im Rahmen der Beseitigung von Spurrinnen erneuert. In vielen Situationen erfordert es ein geübtes Auge, um die sanierten Bereiche von den nicht behandelten Bereichen unterscheiden zu können. Die Auswertung erfordert entsprechende Annahmen und die Nutzung der Frontbilder.

 

 

Abbildung 42: Die Auswertung von Flickstellen erfordert eine gute Kenntnis des Sanierungsprozesses.

 


 

Flickstellen, die mit dem Patchingverfahren erzeugt wurden, sind oft nur schwer zu erkennen. Das liegt unter anderem daran, dass der eingestreute Splitt einen gleitenden Übergang zwischen der alten Fahrbahndecke und der Flickstelle schafft. Die Flickstellen sind meist nur im Frontbild erkennbar, die Draufsicht zeigt oft keine ausreichenden Farbunterschiede bzw. klar erkennbare Ränder.

 

 

Abbildung 43: Links ist ein verfülltes Schlagloch (AFLI) zu sehen, im rechten Bild wurden bereits mehrere Sanierungsmaßnahmen mit dem Patching-Verfahren durchgeführt, so dass eine Unterscheidung zwischen alt und neu und der originalen Fahrbahnoberfläche kaum mehr möglich ist.

 


 

Immer dann, wenn größere Flächen mit Flickstellen versehen sind, ist ein sinnvoller Flächenausgleich gefordert. Ansonsten ist mit einem erhöhten Aufwand bei der Codierung zu rechnen.

 

 

Abbildung 44: Nicht selten erfordert die Auswertung größerer sanierter Flächen Annahmen für eine sinnvolle Verteilung der Flickstellen.

 

 

Abbildung 45: Im Beispiel wurden Teilbereiche einer Flickstelle sinnvoll umverteilt.

 

Zum Thema Flickstellen siehe auch: ZTV ZEB-StB 2006, Asphalt, Substanzmerkmal FLI

 


 

Nachfolgende werden einige Sonderfälle beschrieben:

 

Oft werden ganze Fahrstreifen erneuert. Nicht selten bleibt dabei ein schmaler Streifen stehen. Diese Bereiche sind nicht als Flickstellen zu erfassen. Ansonsten kommt es zu einer großflächigen Fehlbewewertung der Fahrbahn.

Im nachfolgenden Beispiel wurden zwei komplette Fahrstreifen erneuert. Dabei ist ein schmaler Streifen stehen geblieben. Dieser ist nicht als Flickstelle zu erfassen.

 

 

Abbildung 46: Mögliche Fehlauswertungen im Bereich vollflächig sanierter Fahrstreifen

 


 

Vergossene Risse werden grundsätzlich nicht als Flickstellen erfasst. Siehe auch Netzrisse, Risshäufungen und Einzelrisse - RISS.

 

 

Abbildung 47: Vergossene Risse werden nicht als Flickstellen erfasst.

 


 

Verschmutzungen der Fahrbahnoberfläche, etwa von Klebstoffresten einer Baustelleneinrichtung, werden nicht als Flickstelle erfasst. Im Bereich ehemaliger Baustellen befinden sich oft in regelmäßigen Abständen aufgebrachte Bitumenflecken. Diese haben meist die Reflektoren auf der Fahrbahnoberfläche befestigt und sind nicht als Flickstelle zu werten.

 

 

Abbildung 48: Keine Flickstellen (Bitumenkleber für eine Baustellenabsperrung)

 

 


 

Asphaltierte Entwässerungsrinnen werden nicht als Flickstellen erfasst.

 

 

Abbildung 49: Gerade im Innerortsbereich werden immer öfter Entwässerungsrinnen aus Gussasphalt gefertig. Diese dürfen nicht als Flickstelle erfasst werden.

 


 

Bereiche bei denen Bindemittel aus der Fahrbahn austritt, sind nicht als Flickstelle auszuwerten. Das gleiche gilt für Bindemittelflecken auf der Fahrbahnoberfläche.

 

 

Abbildung 50: Bereich mit austretendem Bindemittel bzw. Flecken sind nicht als Flickstellen zu erfassen.

 


 

Zum Thema "Flickstellen" siehe auch: ZTV ZEB-StB 2006, Asphalt, Substanzmerkmal FLI