Leitfaden zur Erfassung der Substanzmerkmale

Flickstellen und bituminöser Teilersatz - BTE

Flickstellen und bituminöser Teilersatz - BTE

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Flickstellen und bituminöser Teilersatz - BTE

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Unter das Merkmal "Flickstellen und bituminöser Teilersatz" fallen ausgebesserter oder aufgefüllter Teilbereich sowie teilweiser oder vollständiger Ersatz der Zementbetonplatte durch Asphalt.

Sind mehr als 4 aufeinander folgende Platten vollständig durch Asphalt ersetzt, so wird dieser Teilabschnitt der Bauweise Asphalt zugeordnet.

 

 

Folgender Indikator wird ermittelt:

 

Anteil der betroffenen Platten [%]

 

Dazu werden die von Flickstellen und bituminösen Teilersatz betroffenen Platten jedes Auswerteabschnitts gezählt und durch die Gesamtzahl der im Auswerteabschnitt vorhandenen Platten geteilt.

 


 

Nachfolgend ist ein Beispiel für den vollständigen Ersatz einer Betonplatten abgebildet.

 

 

Abbildung 97: Bituminöser Ersatz einer Platte.

 


 

Bis zu vier aufeinander folgende Platten, die vollständig durch Asphalt ersetzt wurden, sind als "Flickstellen und bituminösen Teilersatz" zu erfassen.

Im nachfolgenden Beispiel sind Teile der Platte durch Asphalt ersetzt. Insofern ist auf beiden Fahrstreifen BTE auszuwerten.

 

Abbildung 98: Bituminöser (Teil-) Ersatz von vier aufeinander folgenden Platten.

 


 

Mit Asphalt bzw. Bitumen sanierte Ecken mit zwei Kantenlängen größer 1,20 m sind als "Flickstelle und bituminöser Teilersatz" zu erfassen. Kleinere Flächen in den Ecken der Platte sind als "Eckabbruch" (EAB) auszuwerten.

 

 

 

Abbildung 99: Unterscheidung "Eckabbrüche" bzw. "Flickstelle und bituminöser Teilersatz"

 

 


 

Mit Beton sanierte Platten werden nicht unter dem Merkmal Flickstellen und bituminösen Teilersatz erfasst. Sie stellen laut ZTV ZEB-StB 2006 keinen Schaden dar.

 

 

Abbildungen 100: Ersatz einer Betonplatte durch neuen Beton

 

 

Abbildungen 101: Ersatz mehrerer Betonplatte mit zementgebundenem Material

 


 

Mit zementgebundenen Materialien sanierte Risse werden nicht unter dem Merkmal "Flickstellen und bituminösen Teilersatz" erfasst. Sie stellen formell auch keine Längs- und Querrisse mehr dar.

Somit sind diese Bereiche nicht als Schaden auszuwerten.

 

 

Abbildungen 102: Mit zementgebundenem Material sanierte Risse

 


 

Das Aufbringen einer dünnen Verschleißschicht aus Asphalt stellt laut ZTV ZEB-StB keinen Schaden dar.

 

 

Abbildungen 103: Dünne Verschleißschicht aus Asphalt

 


 

Einzelne Flecken aus Bitumen sind keine Flickstellen sondern Verschmutzungen der Oberfläche und werden nicht ausgewertet.

 

 

Abbildungen 104: Verschmutzungen der Oberfläche

 


 

Die Entnahmeorte von Bohrkernen sind nicht als Flickstellen anzusehen. Sie stellen keinen Schaden dar.

 

 

Abbildungen 105: Entnahmestellen von Bohrkernen

 


Zum Thema "Flickstellen und bituminöser Teilersatz" siehe auch: ZTV ZEB-StB 2006, Beton, Flickstellen und bituminöser Teilersatz