| Äußerungen des Bundesjustizministers Maas

Justizminister Herbert Mertin: „Heiko Maas versucht von eigenen politischen Fehlschlägen abzulenken“

Gestern veröffentliche Bundesjustizminister Heiko Maas einen Artikel in der Zeitschrift „Wirtschaftswoche“, in welchem er die Länder wegen angeblichen Personalmangels an Richtern und Staatsanwälten scharf kritisiert, von einer Gefahr für die innere Sicherheit spricht und mehr Einstellungen fordert. Hierzu erklärte der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin heute: 

„Im Bundesjustizministerium ist der Bundestagswahlkampf offensichtlich bereits in vollem Gange. Mit seiner Attacke gegen die Länder versucht Herr Maas, von seinen eigenen politischen Fehlschlägen abzulenken – ich erinnere nur an sein Einknicken bei der Einführung der Vorratsdatenspeicherung, die groß angekündigte aber nie realisierte Reform des Mordparagraphen oder die völlig wirkungslos gebliebene Mietpreisbremse. 

Die – in Teilen sicher noch weiter verbesserungsfähige Personalausstattung der Justiz – ist keine Folge einer angeblichen „neoliberalen Ideologie des ‚schlanken Staates‘“, sondern der noch immer angespannten Haushaltslage der meisten Länder. Dennoch konnte etwa Rheinland-Pfalz für 2017 insgesamt 27 neue Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte schaffen. Wenn Herr Maas den Ländern bei der personellen Ausstattung der Justiz tatsächlich helfen will, dann sollte er sich um eine gerechtere Verteilung der Steuereinnahmen zwischen Bund und Ländern bemühen – hier ist er bei den Verhandlungen der letzten Wochen aber überhaupt nicht in Erscheinung getreten. Er hätte sich gern für mehr Mittel für die Justiz der Länder einsetzen können – seine Stimme habe ich aber schmerzlich vermisst. Herr Maas erwähnt zudem insbesondere weder, dass es den Ländern ab 2020 aufgrund der Schuldenbremse des Grundgesetzes verboten ist, neue Schulden aufzunehmen, noch dass die Länder nach wie vor kaum über die Möglichkeit verfügen, durch eigene Steuern ihre Einnahmen zu erhöhen. 

Wenn Herr Maas im Übrigen der Meinung ist, dass jeder einzelne Richter und Staatsanwalt bei der Justiz der Länder dringend benötigt wird, sollte er unterbinden, dass – wie kürzlich geschehen – der Generalbundesanwalt bei den Ländern um mehr Abordnungen von Richterinnen, Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten bittet. Rheinland-Pfalz hat hier in der Vergangenheit im Verhältnis zu seiner Größe überobligatorisch viele Abordnungen an den Bund ermöglicht – derzeit sind etwa allein sieben rheinland-pfälzische Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zum Generalbundesanwalt abgeordnet. Angesichts der Vorwürfe an die Länder wird Rheinland-Pfalz – und möglicherweise auch andere Länder – aber neu zu bewerten haben, ob das Engagement in dieser Form aufrecht erhalten werden kann.“

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