Anzeige
Anzeige

Entfernen und Sperren: Neues Urteil: Facebook löscht aus politischer Willkür

Entfernen und Sperren: Neues Urteil: Facebook löscht aus politischer Willkür

Entfernen und Sperren: Neues Urteil: Facebook löscht aus politischer Willkür

Heftige Schlappe des Facebook-Mutterkonzerns Meta und seines Chefs Marc Zuckerberg vor dem Oberlandesgericht Hamburg.
Heftige Schlappe des Facebook-Mutterkonzerns Meta und seines Chefs Marc Zuckerberg vor dem Oberlandesgericht Hamburg.
Heftige Schlappe des Facebook-Mutterkonzerns Meta und seines Chefs Marc Zuckerberg vor dem Oberlandesgericht Hamburg. Fotos: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Pavlo Gonchar
Entfernen und Sperren
 

Neues Urteil: Facebook löscht aus politischer Willkür

Die Willkür, mit der Facebook Beiträge löscht und Nutzer sperrt, hat neue Dimensionen erreicht. Das Oberlandesgericht Hamburg bescheinigt dem Konzern nun, daß er bei der Löschung eines historischen Zitats absichtlich gegen „rechtliche Grundlagen“ verstieß.
Anzeige

HAMBURG. Das Oberlandesgericht Hamburg prangert in einem neuen Urteil die Willkür an, mit der Facebook ihm nicht genehme Beiträge löscht und die Nutzer sperrt. Der Konzern tue dies, obwohl er wisse, daß dafür „keine rechtliche Grundlage besteht“.

In dem Fall, den der Social-Media-Anwalt Joachim Steinhöfel erstritten hat, ging es um ein Zitat des Naturphilosophen und katholischen Publizisten Joseph Görres (1776-1848), der die Naivität der Deutschen kritisierte:

„Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deutsche. Zwiespalt brauchte ich unter ihnen nie zu säen. Ich brauchte nur meine Netze auszuspannen, dann liefen sie wie ein scheues Wild hinein. Untereinander haben sie sich gewürgt, und sie meinten ihre Pflicht zu tun. Törichter ist kein anderes Volk auf Erden. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden: die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgten sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde.“

Facebook löschte den Beitrag mit dem Zitat, weil dieses „gegen die Gemeinschaftsstandards“ verstoße. Außerdem sperrte es die Nutzerin. Diese habe sich der „Haßrede“ schuldig gemacht . Das OLG Hamburg stellte nun fest, daß sowohl die Löschung des Beitrags als auch das Sperren der Facebook-Userin rechtswidrig war.

Gericht: AGB sind „rechtswidrig“

Die Richter kritisierten, daß der Facebook-Mutterkonzern Meta trotz eines Urteils des Bundesgerichtshofes von vor einem Jahr immer noch an seinen rechtswidrigen Geschäftsbedingungen von 2018 festhalte und diese sogar als Grundlage benutze, um seine willkürliche Löschpraxis weiterzuführen. Das soziale Medium, so das OLG, setze seine „Sanktionspraxis auf Basis rechtswidriger AGB fort“. Denn die darin festgelegten „Kommunikationsstandards“ seien unwirksam.

Nach dem Urteil kritisierte Steinhöfel die Zuckerberg-Firma scharf: „Facebook ist laut OLG Hamburg ein vorsätzlicher, serienmäßiger Rechtsbrecher. Der IT-Riese ebnet unter Mißachtung rechtsstaatlicher Grundsätze die Meinungsfreiheit auf seinen Plattformen ein“, sagte er der Bild. Er fordert nun, daß der Gesetzgeber „einen pauschalierten Schadensersatz pro ungerechtfertigter Löschung und für jeden Tag rechtswidriger Sperre“ festlege. Dann müßte Facebook seine Kunden für rechtswidrige Sperren mit Geld entschädigen. (fh)

Heftige Schlappe des Facebook-Mutterkonzerns Meta und seines Chefs Marc Zuckerberg vor dem Oberlandesgericht Hamburg. Fotos: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Pavlo Gonchar
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag