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Gewaltenteilung | Staatsgewalten

Justitia-Statue

Die römische Göttin der Gerechtigkeit ist ein Symbol für die rechtsprechende Gewalt. Genau wie Justitia soll diese ausgleichend, unparteiisch und mächtig sein.

Jeder Staat hat eine Verfassung, die das Zusammenleben der Menschen regelt. Denn wenn es keine Gesetze gäbe, könnten alle Regeln einfach vom Stärksten oder der Stärksten festgelegt werden, und viele Menschen hätten überhaupt keine Rechte. Die Verfassung ist also eine Art Hausordnung für einen Staat. In ihr ist auch festgelegt, wie ein Staat drei wichtige Aufgaben regelt: Zunächst mal muss er Gesetze machen, damit alle Bürgerinnen und Bürger wissen, was erlaubt und was verboten ist. Dann muss er diese Gesetze im Alltag umsetzen und aufpassen, dass niemand dagegen verstößt. Und als dritte Aufgabe muss ein Staat die Menschen bestrafen, die sich nicht an das Gesetz halten.

Ein Staat - drei Gewalten

Bundeskanzler Olaf Scholz bei einer Rede.

Bundeskanzler Olaf Scholz hat nicht alleine die Macht in Deutschland.

In jedem demokratischen Land sind diese Aufgaben auf drei verschiedene Abteilungen aufgeteilt, die man 'Staatsgewalten' nennt. Man spricht auch von 'Gewaltenteilung'. Das hat natürlich nichts mit körperlicher Gewalt zu tun, sondern bedeutet, dass es drei Abteilungen im Staat gibt, die sich die Macht teilen. Diese drei Gewalten sollen sich gegenseitig kontrollieren, damit keiner seine Macht missbraucht und zum Beispiel Gesetze macht, die für alle Bürgerinnen und Bürger schlecht sind.

Exekutive, Legislative und Judikative

Blick in den Plenarsaal des Bundestages.

Der Bundestag ist Teil der Legislative.

Die drei Staatsgewalten haben besondere Namen: Sie heißen Exekutive, Legislative und Judikative. Die Legislative nennt man auch 'gesetzgebende Gewalt'. Der Name kommt vom lateinischen Wort 'Lex' - das bedeutet 'Gesetz'. Die Legislative ist also der Teil eines Staates, der Gesetze beschließen darf. Meistens sind das die Parlamente. In Deutschland gehören zum Beispiel der Bundestag, der Bundesrat und die Parlamente der Bundesländer zur Legislative.

Die Exekutive passt auf

Vier Polizisten vor dem Brandenburgertor

Polizisten gehören zur Exekutive.

Das Wort 'Exekutive' kommt aus dem Lateinischen. 'Executio' bedeutet dort 'ausführen'. Die Exekutive in einem Staat ist also die 'ausführende Gewalt'. Sie muss dafür sorgen, dass die Gesetze, die die Legislative beschlossen hat, auch im Alltag der Menschen umgesetzt werden. Zur Exekutive gehören die ganzen Behörden, wie etwa die Polizei oder die Finanzämter. Auch die Mitglieder der Bundesregierung und der Landesregierungen sind Teil der Exekutive in Deutschland.

Wer gegen ein Gesetz verstößt, wird bestraft

Acht Richter des Bundesverfassungsgerichts stehen in roten Roben nebeneinander.

Die Richter und Richterinnen des Bundesverfassungsgerichts sind Teil der gesetzgebenden Gewalt.

Die dritte Staatsgewalt ist die Judikative. Auch dieser Begriff kommt aus dem Lateinischen: 'Ius' bedeutet dort 'Recht'. Die Judikative ist nämlich die 'rechtsprechende Gewalt' eines Landes - also die Gerichte. Dazu gehören Bundesgerichte wie das Bundesverfassungsgericht, aber auch Gerichte auf lokaler Ebene, wie zum Beispiel ein Amtsgericht. Die Gerichte haben verschiedene Aufgaben: Manche entscheiden, wie Bürgerinnen und Bürger bestraft werden, die gegen ein Gesetz verstoßen haben. An anderen Gerichten wird zum Beispiel überprüft, ob ein Gesetz der Verfassung widerspricht. Richter dürfen sich von niemandem beeinflussen lassen - auch nicht von der Regierung oder von Mitgliedern der Legislative.

Stand: 15.03.2024, 11:31 Uhr

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