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Ziel des Projektes ist die Weiterentwicklung der kulturellen Vielfalt an den Musikschulen in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden Projekte in unterschiedlicher Form (Instrumental- und Chorangebote, Eltern-Kind-Kurse, Erstunterricht in Kleingruppen etc.) an den Musikschulen mit Geflüchteten und Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Das Angebot ist projektbasiert und die Förderung dient als Anschubfinanzierung. Mit der Förderung werden 80% der Personalkosten für eine Lehrkraft im Umfang von zwei Jahreswochenstunden durch das Land NRW übernommen und vom LVdM weitergeleitet.

Im Rahmen des Projektes ist 2021 ein musikschulübergreifendes Ensemble mit dem Schwerpunkt außereuropäische Musik (mit entsprechenden Instrumenten) entstanden. Interessierte können sich jederzeit melden.

Schlagwörter / Kategorien:

Musik, Geflüchtete, Künstler*innen, Diversität, Begegnung

Name des (Förder-)Angebots:

Heimat: Musik

Wer fördert / Wer ist der Träger?

Landesverband der Musikschulen in NRW e.V.

Internetauftritt:

Wer kann sich bewerben /mitmachen?

Die Förderung richtet sich an Projekte in Musikschulen, die Geflüchtete und Menschen mit internationaler Geschichte  mit Menschen ohne Flucht- und Einwanderungsgeschichte zusammenbringen. Der Projektantrag wird durch die Musikschule gestellt.

Themen:

Das Projekt fördert die kulturelle Teilhabe und Inklusion von Menschen unterschiedlicher Herkünfte und schafft neue Begegnungen. Im Vordergrund steht, Barrieren und Benachteiligungen aufgrund von Herkunft abzubauen und neue Zugänge für unterrepräsentierte Gruppen zu schaffen. Darüber hinaus stehen aber auch die Erweiterung des Musikschulangebots (bspw. der Instrumentenvielfalt) sowie der langfristige Aufbau von relevanten Kooperationen und Netzwerken im Fokus.

Kurzbeschreibung:

Ziel des Projektes ist die Weiterentwicklung der kulturellen Vielfalt an den Musikschulen in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden Projekte in unterschiedlicher Form (Instrumental- und Chorangebote, Eltern-Kind-Kurse, Erstunterricht in Kleingruppen etc.) an den Musikschulen mit Geflüchteten und Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Das Angebot ist projektbasiert und die Förderung dient als Anschubfinanzierung. Mit der Förderung werden 80% der Personalkosten für eine Lehrkraft im Umfang von zwei Jahreswochenstunden durch das Land NRW übernommen und vom LVdM weitergeleitet.

Im Rahmen des Projektes ist 2021 ein musikschulübergreifendes Ensemble mit dem Schwerpunkt außereuropäische Musik (mit entsprechenden Instrumenten) entstanden. Interessierte können sich jederzeit melden.

Service für Interessierte:

Die Beratung findet in erster Linie für die Musikschulleitungen statt, da der Antrag von der Musikschule eingereicht wird. Neben der Unterstützung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit werden für die Musikschulkollegien Fortbildungen im Bereich vorurteilsreflektierte Pädagogik finanziert, Austauschformate angeboten und Fachtagungen organisiert.

Da der Antrag von nordrhein-westfälischen Musikschulen gestellt werden muss, ist die Antragstellung nur auf Deutsch möglich.

Wer entscheidet über den Antrag?

Über den Antrag entscheidet der Landesverband der Musikschulen in NRW. Das Antragsverfahren ist bewusst einfach und unbürokratisch gestaltet. Ausschlaggebend für die Antragsbewilligung ist die Umsetzung von Projekten an Musikschulen, die der kulturellen Teilhabe und Inklusion von Menschen unterschiedlicher Herkunft dienen, neue Begegnungen schaffen, die Vielfalt einer Gesellschaft abbilden und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken.

Was noch?

Der Landesverband NRW bietet mit dem Arbeitsbereich Diversität (Ansprechperson Viola Boddin, Referentin für Diversität, Kontaktdaten s. oben) Unterstützung, die Handlungsfelder in den Bereichen Diversität und Inklusion für Musikschulen zu eruieren und diese im Kollegium und bei den Zielgruppen anzuregen. So können konkrete Handlungsschritte im Arbeitsumfeld formuliert werden, die dazu beitragen, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt auch in den Musikschulen widerspiegelt und die Teilhabe und Partizipation aller ermöglicht wird.

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