Dürfen strafrechtlich verurteilte Personen Geschäftsführer sein?

Dürfen strafrechtlich verurteilte Personen Geschäftsführer sein?
Die Rechtsanwältinnen von DORDA beantworten juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem Reich des Rechts.

Ich habe vor ein paar Jahren mit meinem Geschäftspartner eine GmbH gegründet und wir sind beide als Geschäftsführer tätig. Mein Geschäftspartner wurde vor ein paar Monaten zu einer bedingten Freiheitsstrafe gerichtlich verurteilt. Nun habe ich gehört, dass es ein neues Gesetz gibt, das Regelungen für vorverurteilte Personen als Geschäftsführer vorsieht. Ist dieses Gesetz in diesem Fall anwendbar?

Thomas G., Ried im Innkreis

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