Beantragung einer Psychotherapie

Die Beantragung einer Psychotherapie kann unterschiedlich aussehen, beginnt aber immer gleich: Sie rufen innerhalb der Sprechstundenzeiten bei mir an, schicken mir eine E-Mail an info@landshut-kjp.de oder nutzen Sie das Kontaktformular, damit ich Sie zurückrufen kann.

Psychotherapeutische Sprechstunde

In unserem ersten Treffen mache ich mir einen Eindruck von ihrem Kind und seinen Problemen. Am Ende des Gesprächs klären wir gemeinsam, wie es weitergehen könnte: Kann eine Therapie bei den Problemen ihres Kindes helfen? Brauchen wir noch eine Sprechstunde um zu klären, wie es am besten weitergeht? Oder ist eine andere Hilfemaßnahme zielführend? Sobald klar ist, wie es für ihr Kind am besten weitergeht, bekommen Sie das nochmals von mir schriftlich. Wenn in meiner Praxis noch ein Therapieplatz frei ist und Ihr Kind und Sie sich bei mir wohlfühlen, dann können wir eine Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Sollte in meiner Praxis kein Platz mehr frei sein oder möchten Sie lieber einen anderen Therapeuten, dann hilft Ihnen die Terminservicestelle Psychotherapie der KVB weiter.

Wenn Sie bereits ein entsprechendes Schreiben (Arztbrief, PTV 11) haben, kann dieser Schritt entfallen.

Braucht Ihr Kind Psychotherapie, aber Sie finden keinen Psychotherapieplatz?
Möglicherweise kann Ihnen das Kostenerstattungsverfahren weiterhelfen…

Beantragung einer Akuttherapie

Wenn ihr Kind unverzüglich Unterstützung benötigt, dann ist eine Akuttherapie sinnvoll. Dies sind 12 Therapiesitzungen, die zeitnah begonnen werden können. Die Akuttherapie soll bei akuten Krisen entlasten. Sollte sich im Rahmen der Akuttherapie herausstellen, dass Ihr Kind noch weiterführend Hilfe benötigt, kann im Anschluss eine Kurz- oder Langzeittherapie beantragt werden. Die Stunden der Akuttherapie werden dabei in die Gesamtstundenzahl für Kurz- oder Langzeittherapie mit einberechnet.

Beantragung einer Kurz- und Langzeittherapie

Sollte keine akute Krise vorliegen, lernen Sie, Ihr Kind und ich uns erstmal kennen. Dazu sind 2 maximal 6 Kennenlernsitzungen, sog. Probatorische Sitzungen, möglich. Wenn Sie und Ihr Kind den Eindruck haben, dass Sie bei mir gut aufgehoben sind und ich denke, dass ich Ihnen gut helfen kann, können wir eine Kurz- oder Langzeittherapie beantragen.

Kurzzeittherapie

Bei der Kurzzeittherapie beantragen wir erstmal 12 Sitzungen bei ihrer Krankenkasse. Die Krankenkasse hat dann 3 Wochen Zeit um die Therapie zu genehmigen. Sie bekommen hierfür einen Brief, der Ihnen mitteilt, ob die Therapie genehmigt wurde. Sollten nach den 12 Sitzungen weiterer Behandlungsbedarf bestehen, können wir entweder nochmals 12 Sitzungen Kurzzeittherapie oder eine Umwandlung in eine Langzeittherapie beantragen.

Langzeittherapie

Eine Langzeittherapie beantragt man, wenn die Erkrankung ihres Kindes so schwerwiegend ist, dass eine Kurzzeittherapie wahrscheinlich nicht ausreichen wird. Hier möchte die Kasse gerne wissen, ob die Erkrankung wirklich so schwer ist. Dazu schaltet die Kasse einen Gutachter ein. Zur Beantragung der Langzeittherapie wird deshalb dem Antrag auf Therapie an die Krankenkasse -in einem separaten, verschlossenem Umschlag- ein anonymisierter Bericht für einen Gutachter beigelegt. Dieser Bericht enthält folgende Angaben:

  • Vorstellungsanlass
  • Lebensgeschichte (Eigen- und Fremdanamnese)
  • aktuelle Lebenssituation und bekannte Erkrankungen in der Familie (Sozial- und Familienanamnese)
  • Wo zeigt das Kind im Denken und Handeln Anzeichen einer psychischen Erkrankung (Psychopathologischer Befund)
  • Ergebnisse der Fragebögen und psychologischen Tests (Testdiagnostik)
  • Körperliche Erkrankungen (Somatischer Befund, s.a. unten)
  • Wie funktioniert die Störung und wie ist die Störung entstanden? (Verhaltens- und Bedingungsanalyse)
  • Diagnosen (Multiaxiale Klassifikationsschema für psychische Störungen des Kindes- und Jugendalters)
  • Therapieziele
  • Behandlungsplan

Auf dem Bericht steht eine Chiffre, die auch die Krankenkasse erhält.  Der Gutachter entscheidet aufgrund des Berichts, ob die Langzeittherapie von der Krankenkasse für diese Chiffre zu bewilligen ist. Dies teilt er der Krankenkasse mit. Durch die Chiffre ist sichergestellt, dass die Krankenkasse keine sensiblen Informationen über ihr Kind und ihre Familie erhält. Der Gutachter dagegen kann den Bericht niemandem zuordnen. So sind ihre Daten geschützt.

In jedem Fall wichtig: Ausschluss körperlicher Ursachen

Egal welche dieser Therapieformen durchgeführt werden, werde ich Sie bitten, ihr Kind beim (Kinder)­Arzt untersuchen zu lassen. Manchmal können psychische Probleme Anzeichen einer körperlichen Erkrankung sein. Durch die Untersuchung stellen wir sicher, dass hinter den psychischen Symptomen keine körperliche Erkrankung liegt. Der (Kinder)­Arzt schickt mir dann seinen Befund zu, oder gibt den Befund Ihnen direkt mit.