Quelle: pixabay
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Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

 

Wie funktioniert dieses Verfahren?

Dieses Verfahren wurde mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz von 2020 neu geschaffen. Der oder die Ausländer*in kann aber auch weiterhin das reguläre Visumverfahren durchlaufen.
In § 81a AufenthG ist geregelt, dass Arbeitgeber*innen für ihre zukünftigen Arbeitnehmer*innen bei der Ausländerbehörde ein beschleunigtes Verfahren für Fachkräfte gegen eine Gebühr von 411 € beantragen können.
Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren braucht der*die Arbeitgeber*in eine entsprechende Vollmacht der betroffenen Fachkraft. Der*die Arbeitgeber*in muss alle notwendigen Unterlagen (siehe dazu Anwendungshinweise zum FKEG des BMI, S. 145ff) an die zuständige Ausländerbehörde schicken, die gleichzeitig den*die Arbeitgeber*in in diesem Verfahren berät. Die Ausländerbehörde leitet dann das Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Qualifikation bei der zuständigen Stelle ein ). Des Weiteren holt sie, wenn erforderlich, eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein. Außerdem informiert sie die entsprechende Auslandsvertretung über den Vorgang und erteilt, sobald alle Dokumente vorliegen, unverzüglich eine Vorabzustimmung. § 31a AufenthV regelt dann, dass die Auslandsvertretung innerhalb von drei Wochen nach Vorlage der Vorabzustimmung der Fachkraft einen Termin zur Visumantragstellung vergeben muss. Ferner muss sie, wenn der vollständige Antrag vorliegt, über diesen i.d.R. innerhalb von drei Wochen entscheiden. Weitere Fristen sind für das Anerkennungsverfahren zwei Monate und für die Zustimmung durch die BA eine Woche bei Vorlage der vollständigen Unterlagen.
 

Quelle: Ekiba

 
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - Links
Quelle: MS Office
Geregelt ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren in § 81a Aufenthaltsgesetz.
Die Anwendungshinweise des BMI zum FKEG finden Sie hier.
Fragen und Antworten zum beschleunigten Fachkräfteverfahren finden sie hier.
Die Fristen für das Visumverfahren sind in § 31a Aufenthaltsverordnung festgelegt.
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Quelle: MS Office
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