Folgenden Punkte sind im Fall des Vorwurfs eines ärztlichen Behandlungsfehlers relevant: Dokumentation, Kommunikation, Versicherung und Schweigerecht.

Dokumentation

Sowohl im zivilrechtlichen Schadenersatzprozess, als auch im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren hat die ärztliche Dokumentation regelmäßig große Bedeutung. Wird vergessen, einen dokumentationspflichtigen Umstand zu erwähnen, kommt es im Zivilverfahren beispielsweise zur Beweislastumkehr: Während sonst der Patient beweispflichtig ist, muss nun der Arzt nachweisen, dass eine bestimmte Behandlungsmaßnahme durchgeführt wurde. Ist eine Komplikation eingetreten oder werden Behandlungsfehlervorwürfe erhoben, sollte man schnellstmöglich überprüfen, ob die Dokumentation vollständig ist. Wichtig ist, dass Nachträge als solche erkennbar gemacht werden, indem das Datum der Ergänzung notiert wird. Ansonsten droht eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung! Wer sich noch besser vorbereiten will, wird ein eigenes Gedächtnisprotokoll anfertigen, das getrennt von den Behandlungsunterlagen aufbewahrt wird.

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In Ruhe erklären — das kann vorwurfsvolle Patienten oft besänftigen.

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Kommunikation

Eine besonders wichtige Rolle spielt nach einem unerwünschten Ereignis die Kommunikation mit dem Patienten. Wer sich hierfür ausreichend Zeit nimmt und einfühlsam erläutert, warum ein Behandlungsziel nicht erreicht werden konnte oder sich ein Komplikationsrisiko realisiert hat, kann auf Verständnis hoffen und sich womöglich juristische Auseinandersetzungen ersparen.

Versicherung

Jedes Schadenereignis ist unverzüglich der Haftpflichtversicherung zu melden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arzt ein eigenes Fehlverhalten ausschließen kann. Ebenso ist es unerheblich, ob von Patientenseite bereits Vorwürfe erhoben wurden oder gar ein rechtsanwaltliches Anspruchsschreiben vorliegt. Jegliche Korrespondenz mit dem Patienten beziehungsweise dessen Anwalt ist dem Versicherer zu überlassen. Wird die Versicherung nicht rechtzeitig informiert, kann der Versicherungsschutz gefährdet sein. Wird dem Arzt eine zivilrechtliche Klage zugestellt, muss er diese unverzüglich an die Versicherung oder den Anwalt weiterleiten, denn es laufen Fristen, die unbedingt zu beachten sind.

Schweigerecht

Wird im Zusammenhang mit möglichen Behandlungsfehlern strafrechtlich ermittelt (fahrlässige Körperverletzung oder Tötung), droht die Beschlagnahmung der Patientenunterlagen. Wenn die Kriminalpolizei mit einem Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss vor der Praxis- oder Kliniktür steht, heißt es, kühlen Kopf zu bewahren: Den Beamten ist höflich zu begegnen, und die im Beschluss bezeichneten Unterlagen sollten herausgegeben werden. Die ärztliche Schweigepflicht steht dem nicht entgegen. Auf diese Weise verhindert man eine aufwändige Durchsuchung der gesamten Praxis oder Krankenhausabteilung. Auch wenn es schwerfällt und man gerade unberechtigte Vorwürfe am liebsten sofort widerlegen will — in dieser Situation ist der Arzt gut beraten, von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Dies gilt übrigens auch für vermeintlich informelle Gespräche mit den Beamten, die über Aktenvermerke regelmäßig Eingang in die Ermittlungsunterlagen finden und die Verteidigung ungemein erschweren können. Die Erfahrung lehrt, dass eine gut vorbereitete schriftliche Stellungnahme zu den Vorwürfen — nach vorheriger Akteneinsicht — viel eher dazu geeignet ist, den Staatsanwalt davon zu überzeugen, das Verfahren einzustellen.