Steuerbefreite Leistungen doch nicht steuerbefreit

Die Post muss halbe Milliarde Steuern nachzahlen
Dienstag, 19.11.2013 | 13:47
Die Zentrale der Deutschen Post in Bonn
dpa Die Zentrale der Deutschen Post in Bonn

Dem Durchschnitts-Steuerzahler ist es nur allzu vertraut, dass das Finanzamt nachträglich noch mal ordentlich zulangt. Auch die Deutsche Post bleibt davon nicht verschont: Sie muss horrende Umsatzsteuern nachzahlen.

Eine Steuerprüfung der deutschen Finanzbehörden habe ergeben, dass der Konzern dem Staat insgesamt 516 Millionen Euro nachträglich überweisen müsse, teilte die Deutsche Post am Dienstag am Firmensitz Bonn mit. Die Behörden hätten dem Unternehmen entsprechende Steuerbescheide angekündigt. Die Entscheidung sei „Ergebnis einer umfassenden Prüfung komplexer steuerrechtlicher Sachverhalte“ für den Zeitraum 1998 bis Mitte 2010.

Die Finanzverwaltung habe mehrere Post-Dienstleistungen rückwirkend auf eine Steuerpflicht untersucht, teilte die Deutsche Post mit. Diese Dienstleistungen seien bislang von der Steuer befreit gewesen. Für einen Teil der Nachzahlungen, die jetzt fällig werden, habe die Post bereits Rückstellungen gebildet. Den Betrag wolle die Post im dritten Quartal von Juli bis September an den Fiskus überweisen. Trotz der Belastung aus der Nachzahlung halte die Post an ihrer Ergebnisprognose für 2012 fest. Die Deutsche Post rechnet mit einem Gewinn zwischen 2,5 und 2,6 Milliarden Euro vor Steuern.

Post gibt sich geschlagen


Der Konzern akzeptiere die Entscheidung, um „jahrelange juristische Auseinandersetzungen mit ungewissem Ausgang zu vermeiden“, teilte die Deutsche Post mit. Auch gehe es darum, Rechtssicherheit herzustellen. Jedoch ließen viele der überprüften Steuersachverhalte „unterschiedliche Interpretationen“ bei der rechtlichen Auslegung zu, erklärte der Konzern.
sza/dpa/AFP
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