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"Sie sagten, dass ich ihn nie wiederbekomme"

17 Jahre geduldet - nun nimmt Behörde 81-jähriger Renate ihr geliebtes Haustier weg
Freitag, 11.09.2020 | 15:11
Krähe
dpa/Sina Schuldt/dpa/Symbolbild Eine Krähe mit Futter im Schnabel.

Der Gedanke, sein geliebtes Tier abzugeben, macht vielen Angst. Wegen einer anonymen Anzeige ist dieser Albtraum für Renate aus Bad Segeberg bittere Realität geworden: Die 81-Jährige muss ihre liebgewonne Krähe Charly nach 17 Jahren abgeben.

Wie die „Lübecker Nachrichten“ berichten, fand Renate Schoemann im Juni 2003 das verletzte Tier am Straßenrand. Ein Bein war gebrochen. Ohne ihre Hilfe wäre es verendet – oder wehrlos Fressfeinden zum Opfer gefallen.

Charly taufte die 80-jährige Bad Segebergerin den Vogel und päppelte ihn liebevoll in ihrem Reihenhaus auf – 17 Jahre und eineinhalb Monate lang teilten die beiden ihr Leben.

Anonyme Anzeige: Renate (81) muss Krähe Charly nach 17 Jahren abgeben

Doch nun, nach einer anonymen Anzeige, standen Mitarbeiter des Veterinäramts vor der Tür, erklärten, die Haltung der Krähe im Haus verstoße gegen das Tierschutzgesetz. Schoemann ist fassungslos: „Ich bin so verzagt. Das ist doch kein Tierschutz, wenn ich nichts getan hätte“, sagt sie den „Lübecker Nachrichten“.

Krähen haben in der Regel eine Lebenserwartung von 15 bis 20 Jahren, da hat die Seniorin offensichtlich einiges richtig gemacht. „Das ist doch auch Tierwohl. Ich habe ihn so lieb gewonnen. Er hatte es gut bei mir.“

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Seniorin berichtet: „Sie haben gesagt, dass ich ihn nie wiederbekomme“

Doch das nutzte alles nichts. Charly wurde in eine Transportbox verfrachtet und mitgenommen: „Sie sagten, dass ich ihn nie wiederbekomme“, wird die Seniorin weiter in der Zeitung zitiert.

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Die Geschehnisse ließen der 81-Jährigen keine Ruhe. Sie wandte sich zunächst an einen Tierarzt, dann an Bad Segebergs Bürgervorsteherin. Doch vermitteln konnten sie trotz einiger Gespräche mit dem Kreisveterinäramt nicht.

Die Haltung von Wildtieren bedarf Ausnahmegenehmigung - Renate hatte keine

So ist die Rechtslage: Laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist die Haltung von Wildtieren verboten. Eine Ausnahme besteht bei verletzten, hilflosen oder kranken Tieren.

Dennoch muss das gemeldet werden und die Tiere müssen unverzüglich freigelassen werden, sobald sie sich selbstständig erhalten können. Die legale Haltung von Wildtieren, die nicht mehr ausgewildert werden können, bedarf einer Ausnahmegenehmigung.

Charly sitzt derzeit in einer Wildtierstation bei Elmshorn. Möglich, dass er ausgewildert wird. Das Veterinäramt des Kreises Segeberg hat sich bislang zu dem Vorfall nicht geäußert.

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