„Das ist blanke Enteignung“

Erstellt am 15. November 2011 | 00:00
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Web-Artikel 11086
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KRITIK / Der Opponitzer Gutsbesitzer Michael Schmidtkunz macht gegen die geplante Naturschutz novelle mobil. Ihn stört zusätzliche ökologische Bauaufsicht: „Bürokratie.“

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Gutsbesitzer Michael Schmidtkunz über die Öko-Aufsicht: „„Die prüfen dann, was ohnehin schon fünf andere Beamte vor ihnen bearbeitet haben.“HACKL
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VON STEFAN HACKL

OPPONITZ / Michael Schmidtkunz, Gutsbesitzer in Opponitz und Hollenstein, ist die geplante Novelle des NÖ Naturschutzgesetzes ein Dorn im Auge. Bis 18. November läuft die Bürgerbegutachtung des Gesetzestextes. Besucher des Guts Hohenlehen hat er um Protest-Unterstützung gebeten. „Derzeit wird in Niederösterreich eine Linie gefahren, die für Grundbesitzer immer unlustiger wird“, ärgert er sich.

Was den Waid- und Forstmann so wütend macht? Im Wesentlichen sind es drei Punkte.

Das Land Niederösterreich sieht künftig die Möglichkeit vor, eine ökologische Bauaufsicht für bewilligungspflichtige Projekte zu bestellen. „Die Kosten dafür hat der Bewilligungsinhaber zu tragen“, sagt Schmidtkunz. Dabei würden andere Gesetze, wie etwa das Forstgesetz, diese Bereiche ohnehin schon regeln. Schmidtkunz fürchtet, dass nun Land- und Forstwirten bei allen Bauvorhaben, z.B. dem Bau eines Feldwegs oder eines Stalls, die Öko-Aufsicht ins Haus steht. „Die prüfen dann, was ohnehin schon fünf andere Beamte vor ihnen bearbeitet haben.“

Im Büro von Naturschutzlandesrat Stephan Pernkopf hingegen verweist man auf das geplante Gesetz, das die ökologische Bauaufsicht als Kann-, nicht als Mussbestimmung vorsieht.

Dass Naturverträglichkeitsprüfungen auch im Bereich der Jagd und Fischerei - etwa bei Wildgattern - angewendet werden sollen, hält Schmidtkunz, selbst Eigentümer eines eingezäunten Jagdgebiets, ebenfalls für problematisch. „Die bestehenden Gesetze decken das gut ab. Wir sollten nicht noch mehr Bürokratie schaffen, sondern die Eigenverantwortung stärken.“

Besonders sauer stößt ihm auf, dass Flächen künftig ohne Bewilligung des Grundbesitzers als Naturpark ausgewiesen werden können. „Das ist eine blanke Enteignung“, so Schmidtkunz. Mit der Erklärung zum Naturpark würden keinerlei Beschränkungen einhergehen, hält man vonseiten des Landes dagegen.

Die Novelle sei notwendig geworden, um Unstimmigkeiten auszumerzen und auf neue Entwicklungen seit dem Jahr 2000 reagieren zu können. Und: Die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf abzugeben, stehe jedem frei.