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Grundstück zum Verkauf, 23899 Gudow-Sophienthal | Mapio.net
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Grundstück -- Großzügiges Baugrundstück in Feldrandlage mit vermietbarem Altbestand

Grundstück zum Verkauf 99.000 1245 m²
23899 Gudow-Sophienthal


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Zum Verkauf steht dieses Baugrundstück in Feldrandlage. Das große Grundstück bietet bei Bedarf genügend Platz für eine EFH-Bebauung mit großzügigem Blick über die schöne Schleswig-Holsteinische Natur. Hier leben Sie idyllisch inmitten des Naturpark Lauenburgische Seen direkt am Gudower See und sind, Dank eines zentralen Autobahn Anschlusses, doch zentral und in weniger als 45 Minuten in Hamburg. Die vermietbare Haushälfte auf dem vorderen Teil des Grundstücks ist aus dem Jahre 1950 und verfügt über 74 qm Wohnfläche über zwei Stockwerke. Hier haben wir ein Wohnzimmer, Esszimmer, zwei Schlafzimmer, Küche und Vollbad. Das Haus wurde 2018 entkernt und zur Vermietung vorbereitet. Die Heizungsanlage wurde 2015 erneuert. Hier sollte eine Mieteinnahme in Höhe von ca. € 4400,00 p.a. erzielbar sein. das Grundstück verfügt über eine eigene Brunnenanlage.


Sophienthal gehört zur Gemeine Gudow im Kreis Herzogtum Lauenburg und liegt unmittelbar an der Schaalseelandschaft. Gudow liegt inmitten des Naturpark Lauenburgische Seen direkt am Gudower See. Dinge des täglichen Bedarfs erhalten Sie im Ort Gudow. 10 Km entfernt erreichen Sie die Till-Eulenspiegel-Stadt Mölln.


Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir die Vermarktung des angegebenen Objektes für alle Beteiligten so angenehm wie möglich gestalten möchten. Daher werden wir Exposéanfragen nur beantworten, wenn Sie uns Ihre vollständige Adresse und eine Telefonnummer nennen. Besichtigungen werden nur und ausschließlich über unser Büro organisiert. Bitte betreten Sie unter keinen Umständen das Grundstück alleine ohne Begleitung durch einen unserer Makler. Der Käufer zahlt € 8.500,- inkl. MwSt. Maklercourtage. Verdient und fällig bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages. Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Firma Springfeld & Oelkers Immobilien GmbH nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei juristischen Personen/Firmen ist der Handelsregisterauszug vorzulegen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.


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