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Kanton
14.10.2023

Wenn das Finanzdepartement und ein SP-Politiker aneinander vorbeireden

Der Regierungsrat: «Die Grafik zeigt, dass der Kurvenverlauf ab einem steuerbaren Einkommen von 80 000 Franken, bei dem erstmals eine Steuerbelastung von knapp 10% erreicht wird, jeglicher Interpretation entzieht. Phasen mit steigender und fallender Steuerbelastung wechsln sich anschliessend in unregelmässigen Abständen ab.»
Der Regierungsrat: «Die Grafik zeigt, dass der Kurvenverlauf ab einem steuerbaren Einkommen von 80 000 Franken, bei dem erstmals eine Steuerbelastung von knapp 10% erreicht wird, jeglicher Interpretation entzieht. Phasen mit steigender und fallender Steuerbelastung wechsln sich anschliessend in unregelmässigen Abständen ab.» Bild: Grafik Kanton Schwyz
In seiner Interpellation «Ist die Steuerlast im Kanton Schwyz degressiv verteilt?» ist SP-Kantonsrat Elias Studer auf der Suche nach der «realen Progression bzw. Degression». Der Aufforderung kommt der Regierungsrat zähneknirschend nach, aber hebt den Mahnfinger.

SP-Kantonsrat Elias Studer (Arth) will es genau wissen. Nachdem er seiner Ansicht nach keine rechte Antwort auf seine erste Interpellation zur Steuerlast im Kanton Schwyz erhielt und an der vergangenen Kantonsratssitzung belächelt wurde, wagt er nun einen zweiten Versuch. Hintergrund seiner beiden Interpellationen ist die Behauptung von Studer, dass sich die Steuerbelastung im Kanton Schwyz degressiv entwickle. Dabei bezieht sich der SP-Kantonsrat auf eine Studie des Centers for Economic Studies and ifo Institute in München.

«Trotz vorgesehener Progression bei den Steuertarifen – durch die unterschiedlichen Steuerfüsse und die Tatsache, dass Personen mit hohen Einkommen tendenziell eher in Gemeinden mit tiefen Steuerfüssen leben – wird die eigentlich vorgesehene Progression im Durchschnitt abgeflacht oder allenfalls sogar degressiv », schreibt er. Studer will wissen, wie unterschiedlich sich die Angehörigen unterschiedlicher Einkommensstufen in den verschiedenen Gemeinden «häufen» und was die «durchschnittliche tatsächliche Steuerbelastung in den unterschiedlichen Einkommensstufen » ist. Dabei gibt er dem Regierungsrat auch gleich vor, wie die Berechnung dafür auszusehen hat.

Berechnungen aus Sicht des Regierungsrats «irrelevant»

Der Regierungsrat leistet diesmal Folge und stellt die gefordertenBerechnungen an, schiebt jedoch als Kritik voran, dass «der Interpellant wesentliche steuer- und verfassungsrechtliche Prinzipien und Grundsätze vermischt, um einen von ihm vermuteten degressiven Verlauf der kantonsweiten Steuerbelastung zu konstruieren». Für die Frage der Progression sei einzig und allein der Tarif relevant, «der keinesfalls degressiv ist», wie Regierungsrat Herbert Huwiler, Vorsteher des Finanzdepartements, später nochmals betont. Ausserdem sei die Steuererhebung föderal aufgebaut, jede Körperschaft – Gemeinde, Bezirk, Kanton – entscheide autonom über die Höhe der von ihr erhobenen Steuern. Ausserdem stehe es den Steuerpflichtigen frei, zu entscheiden, wo sie wohnen wollen.

Aus Sicht des Regierungsrats sind die verlangten Berechnungen deshalb «ohne praktische Relevanz». Nichtsdestotrotz soll hier kurz auf die von Kantonsrat Elias Studer verlangten Ergebnisse eingegangen werden. Diese zeigen (siehe dazu Grafik oben) dass der Belastungsverlauf bis zu einem steuerbaren Einkommen von 80 000 Franken (Steuerbelastung von knapp 10 Prozent) steil ansteigt, wobei die Belastungszuwächse kontinuierlich abnehmen.

«Mittelständler zahlen gleich viel wie Millionäre»

Vom Interpellanten selber werden die Ergebnisse etwas anders interpretiert als vom Regierungsrat. Am selben Tag der Veröffentlichung der regierungsrätlichen Antwort schreibt Elias Studer: «Personen mit 80 000 Franken Einkommen bezahlen im Kanton Schwyz im Durchschnitt (prozentual) gleich viel Steuern wie Einkommensmillionäre.» Daraus folgert er: «Die im Gesetz vorgesehene Progression ist in der Realität (...) stark abgeschwächt.» Die Ergebnisse veranlassten die SP dazu, im Rahmen des innerkantonalen Finanzausgleichs einen stärkeren Ressourcenausgleich zu beantragen.

Diese Aussage stimme so nicht, wirft Regierungsrat Herbert Huwiler hinterher. Hier würden «elementare verfassungs- und steuergesetzliche Grundlagen negiert». In gewissem Sinne spreche Studer den Gemeinden implizit die Steuerhoheit ab. «Auch wird damit unterschlagen, dass Steuerpflichtige mit einem Einkommen von 80 000 Franken in ihren Wohnsitzgemeinden durchschnittlich weniger Steuern zahlen als Einkommensmillionäre. »

Anouk Arbenz, Redaktion March24 & Höfe24