Fertigungsgemeinkosten Weiter Zurück Schließen

Unter Fertigungsgemeinkosten sind jene - im Geldausdruck erfasste und bewertete - Aufwendungen zu verstehen, die einem herzustellenden Produkt bzw. einem zu realisierenden Auftrag (als Kostenträger) nicht direkt, sondern nur über Verfahren der möglichst verursachungsgerechten Kostenverteilung zugerechnet werden können.

Als derartige Aufwendungen sind zu nennen:

  • Entgelt für Führungskräfte im Bereich der Fertigung,
  • Hilfslöhne,
  • Energiekosten,
  • Verbrauch von Hilfs- und Betriebsstoffen,
  • Aufwendungen für Instandhaltung und Wartung und dgl.

Zurechnungsbasis für Fertigungsgemeinkosten sind entweder die Fertigungslöhne oder Maschinenstundenkosten.