Bauunternehmen

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Bauunternehmen sind sowohl im Hoch- und Tiefbau tätig, können aber auch weitere Bauleistungen erbringen. Zu den Bauleistungen gehören alle Arbeiten, die der Herstellung, Instandhaltung, Instandsetzung und auch der Beseitigung von Gebäuden dienen. Firmen, die sich auf die Fertigung und Bereitstellung von Baumaschinen und Bauvorrichtungen oder auf die Produktion von Baustoffen spezialisiert haben, zählen nicht zu den Bauunternehmen.

In der Regel werden Bauunternehmen auf fremden Grundstücken tätig. Das können beispielsweise private oder im kommunalen Eigentum befindliche Grundstücke oder Flächen sein. Nur Generalübernehmer erwerben das Bauland vorab und veräußern es später mit dem errichteten Gebäude an den Käufer.

[lwptoc]

Welche Arten von Bauunternehmen gibt es?

Generell unterscheidet man zwischen dem

  • Generalunternehmer,
  • Generalübernehmer (bzw. Bauträger) und dem
  • Fachunternehmer,

die sich in ihren Leistungen teilweise erheblich unterscheiden.

Der Fuhrpark eines Bauunternehmens. (Quelle: 123rf.com/Laine Neimane)

Der Fachunternehmer

Als Fachunternehmen werden Baufirmen bezeichnet, die nur einzelne Gewerke anbieten. Dabei kann es sich beispielsweise um Elektriker, Tischler, Sanitär- und Heizungsanlagenbauer, Maurer oder auch Stuckateure handeln, um nur ein paar Beispiele zu benennen. Sie werden sowohl vom Bauherrn direkt, aber auch von Generalunternehmen bzw. Bauträgern als Subunternehmen beauftragt.

Generalunternehmer

Der Generalunternehmer baut im Auftrag des Bauherrn auf dessen Grundstück. Dazu führt er alle für ein Bauvorhaben notwendigen Bauleistungen aus, die meist zu einem Pauschalpreis abgerechnet werden. Der Bauherr selbst steht nur mit dem Generalunternehmer in vertraglichen Beziehungen, nicht aber mit den vom Generalunternehmer eventuell beauftragten Subunternehmen.

Der Generalunternehmer beschäftigt die Subunternehmen zuerst auf eigene Rechnung. Eventuelle Abschlagszahlungen durch den Bauherrn können unter Umständen im Bauvertrag vereinbart werden.

Bauträger fertigen oft Häuser nach gleichen Standards. Wer bei der Gestaltung seines neuen Zuhauses mehr Spielraum haben möchte, sollte deshalb einen Generalunternehmer mit der Errichtung des Hauses beauftragen. Dazu wird zwischen dem Bauherrn und dem Generalunternehmer ein Werkvertrag aufgesetzt.

Das Haus selbst wird vorab gemeinsam mit dem Architekten geplant. Der Generalunternehmer ist nur für die Durchführung der Baumaßnahmen verantwortlich und kann auch Subunternehmen beschäftigen. Der Bauherr ist gegenüber den Subunternehmen nicht weisungsbefugt. Kommt es zu Mängeln am Bau, ist der Generalunternehmer der einzige Ansprechpartner.

Einen Teil der Bauleistungen muss der Generalunternehmer selbst erbringen. Führt dieser alle Arbeiten selbst durch, ist auch von einem Alleinunternehmer die Rede.

Der Generalübernehmer / Bauträger

Ein Generalübernehmer bzw. Bauträger ist nicht nur für die Errichtung der Immobilie, sondern auch für die Beschaffung des Grundstückes zuständig. Er übernimmt des Weiteren auch die Planung. Der schlüsselfertig errichtete Bau wird an den Bauherrn übergeben. Bauträger errichten meist eine Vielzahl an Häusern mit gleichem Zuschnitt.

Deshalb besteht oft die Möglichkeit, vorab bereits ein Musterhaus zu besichtigen. Der Generalübernehmer stellt für die Errichtung des Gebäudes eine Kostenpauschale in Rechnung. Der Bauvertrag – und hier vor allem auch die Bau- und Leistungsbeschreibung – sollte vom Bauherrn bereits vorab detailliert geprüft werden, um zusätzliche Kosten bei weiteren notwendigen Maßnahmen zu verhindern.

Hier kann auch die Hinzuziehung eines Energieberaters von großem Vorteil sein, der nicht nur die Planungsunterlagen kontrolliert, sondern auch die einzelnen Baumaßnahmen selbst mit abnimmt und eventuell vorhandene Mängel schneller aufdeckt.

Wer führt ein Bauunternehmen?

Bauunternehmen werden in der Regel durch technisch entsprechend ausgebildete Personen geführt. So ist es beispielsweise vorgesehen, dass Bauhandwerksbetriebe einen handwerklichen Betriebsleiter haben müssen, der zugleich auch im Besitz einer Ausbildungsberechtigung ist. Dies gilt für Maurermeister genauso wie für Straßenbaumeister und Betonbauer. Unternehmensinhaber können aber auch Ingenieure aus den jeweiligen Fachrichtungen sein.

Insgesamt gab es im Jahr 2008 in der Baubranche mehr als 14.000 Unternehmen, die mindestens 20 Personen beschäftigten. Insgesamt waren zu diesem Zeitpunkt etwa 640.000 Personen in der Baubranche tätig, die einen Umsatz von etwa 87 Milliarden Euro erwirtschafteten. Diese Zahlen dürften sich in den Folgejahren noch deutlich gesteigert haben.