Vorheriger Vorschlag

Gehweg mit Litfassäule verbaut

Sophienstraße vor Hausnummer 29.
Mitten auf dem Fussweg steht eine Litfassäule total im Weg. Da passen keine 2 Fussgänger und auch kein breiter Kinderwagen durch und das liegt nicht nur an der frisch geschnittenen Hecke.

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Nächster Vorschlag

Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h auf der Kurt-Schumacher-Straße zwischen John-F.-Kennedy-Platz und Adolfstraße in Fahrtrichtung Hauptbahnhof

An der Kreuzung Adolfstraße/Kurt-Schumacher-Straße befinden sich zwei Übergänge für Fußgänger und Radfahrer, denen es dadurch ermöglicht wird, die Kurt-Schumacher-Straße sowie die Straßenbahngleise an dieser Stelle zu überqueren.

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Soziales, Jugend und Gesundheit

Verbot von Drückerkolonnen in der Innenstadt

Dieser Vorschlag ist leider schon alt, er wurde schon im Bürgerhaushalt 2014 eingestellt und gehörte dort zu den 70 bestbewertesten Vorschlägen:
---ZITAT---
"In letzter Zeit kaufe ich nur noch ungern bei der Buchhandlung Graff ein. Dies hat jedoch nichts mit der Buchhandlung zu tun, sondern mit Drückerkolonnen, die in der Innenstadt ihre Stände betreiben.Es ist praktisch nicht mehr möglich, durch die Innenstadt zu schlendern, ohne von jungen Promotern angesprochen zu werden. In der Regel sammeln sie Geld für einen guten Zweck wie z.B. Unicef, den Red-Nose-Day oder das Otterzentrum Hankensbüttel. Das Problem ist jedoch, dass die Promoter an den Fundraising-Ständen nichts mit den gemeinnützigen Organisationen zu tun haben und viele Menschen meinen, sie würden direkt mit ihren Spenden etwas Gutes tun. Leider geht jedoch ein großer Teil der Spenden, in der Regel der erste Jahresbeitrag, an die Promotionsagentur und das wird nicht mitgeteilt. Außerdem werden die Adressen potenzieller Spender weiterverkauft und man kann sich vor Bettelbriefen v.a.um Weihnachten kaum mehr retten. Die Promoter muss man als professionelle Schnorrerbanden betrachten, die in Rhetorik und Einwandbehandlung geschult werden. Ihnen auszuweichen ist daher praktisch unmöglich. Für das Bild der Innenstadt wäre es deshalb angenehm, wenn aktive Promotion untersagt wird. Mit ”aktiv” meine ich hier: Promo-Aktionen mit aktiver Ansprache der Passanten. Fürs Stadtmarketing entfällt so die Standgebühr, allerdings werden auch Bürgerinnen und Bürger nicht mehr für vermeintlich gute Zwecke ausgenutzt."
---ZITATENDE---
Die Antwort der Verwaltung lautete damals in 2014:
"Die Verwaltung wird die Sondernutzungserlaubnisse für Promotion mit dem Ziel überprüfen, Auflagen zu erteilen, die ein aktives und aggressives Ansprechen unterbinden."
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Geändert hat sich an dieser Situation nichts, es ist im Gegenteil sogar noch schlimmer geworden. Aktuell sind Impfteams in der Innenstadt unterwegs, die wildlings Passanten ansprechen und zur Covid-Impfung versuchen zu überreden, was nach meiner Einschätzung gegen das Heilmittelwerbegesetz, speziell § 11 HWG, verstößt. Ein Telegram-Nutzer schreibt: " Heute am HBF hat sich das DRK aufgebaut und versucht Leute im vorbeigehen zur Spritze zu überreden ..." Die gleiche Beobachtung habe ich heute leider auch auf dem Kohlmarkt gemacht.
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Die Stadt Braunschweig möge daher:
a) Die Sondernutzungserlaubnisse für Promotion mit dem Ziel überprüfen, Auflagen zu erteilen, die ein aktives und aggressives Ansprechen unterbinden.
b) Sicherstellen, dass die Teams der Impfaktionen in der Innenstadt über das Heilmittelwerbegesetz ausreichend informiert sind und das Überreden zu medizinischen Behandlungen zukünftig unterlassen, damit eine informierte Einwilligung nach § 630d BGB gewährleistet ist.

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Kommentare

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Es ist ebenso vielleicht auch zu prüfen, ob die Nennung des Impfstoffherstellers auf der Facebook-Seite "Braunschweig.de" gegen das HWG verstößt: "Der Begriff der Werbung ist im HWG weit gefasst. Er umfasst alle produkt- oder leistungsbezogenen Aussagen, die darauf angelegt sind, den Absatz des beworbenen Arzneimittels zu fördern. Die Nennung eines bestimmten Arzneimittelnamens stellt sich regelmäßig als eine für die Absatzförderung des Mittels geeignete Maßnahme dar und wird vom Verkehr als eine dieser Förderung auch dienende Maßnahme verstanden." Da die notwendigen Pflichtangaben nach § 4 HWG fehlen, stellt sich auch die Frage für eine Haftbarkeit der Stadt bei evt. auftretenden Impfschäden.

Ich bin zu selten in der Stadt damit mich das persönlich tangiert, aber ich finde das geht gar nicht!
Bitte prüft das, BS und handelt entsprechend. Ein bisschen an Gesetze und Regelungen halten wäre schon schön.