Das Bundesamt für Wohnungswesen BWO belässt den Referenzzinssatz auf dem historisch tiefen Niveau.

Für Mietzinsanpassungen aufgrund von Änderungen des Hypothekarzinssatzes gilt seit September 2008 der hypothekarische Referenzzinssatz. Dieser stützt sich auf den hypothekarischen Durchschnittszinssatz der Banken und wird jeweils auf den nächsten Viertelprozentwert gerundet.

Wie von uns erwartet, hat das Bundesamt für Wohnungswesen BWO am 1. September 2021 mitgeteilt, dass der hypothekarische Referenzzinssatz bei 1.25% bleibt. Der zugrundeliegende Durchschnittszinssatz liegt aktuell bei 1.23%, 0.02% tiefer als im Vorquartal. Letztmals wurde der hypothekarische Referenzzinssatz anfangs März 2020 von 1.5% auf 1.25% reduziert. Im März 2009 hat der Zinssatz noch 3.5% betragen.

Erst wenn der dem hypothekarische Referenzzinssatz zugrunde liegende Durchschnittszinssatz unter 1.13% sinkt, reduziert sich der hypothekarische Referenzzinssatz um 0.25% auf 1%. Sollte der Durchschnittszinssatz auf über 1.37% steigen, dann erhöht sich der hypothekarische Referenzzinssatz um 0.25% auf 1.5%.

Wie es mit dem hypothekarischen Referenzzinssatz weiter geht, hängt von der Wirtschafts- und Inflationsentwicklung und der Geldpolitik der Nationalbanken ab. Sollten Inflation und Zinsen nachhaltig steigen, so wird der hypothekarische Referenzzinssatz anstatt weiter sinken, bei 1.25% verbleiben und zeitlich verzögert ansteigen.

Für uns ist klar: Der hypothekarische Referenzzinssatz wird noch länger auf tiefstem Niveau verharren.