Ergebnisse StuPa Wahl

Hier die vorläufigen Ergebnisse zur StuPa Wahl 2018/19.

Ein riesiges Dankeschön geht an alle Wahlhelfer*innen, die gestern bis spät in die Nacht die Stimmzettel ausgezählt haben ❤

 

Name | Stimmen | Sitze | Prozent

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Die LISTE | 291 (-18) | 2 | 4,76% (-0,49%)
Bier und Glühwein [..] (BGZM) | 54 (-38) | 0 (-1) | 0,88% (-0,68%)
CampusGrün | 1253 (-141) | 10 (-1) | 20,49% (-3,2%)
SDS* | 358 (-75) | 3 (-1) | 5,85% (-1,51%)
Juso HSG | 522 (+132) | 4 (+1) | 8,53% (+1,9%)
RCDS | 504 (-17) | 4 | 8,24% (-0,61%)
Campus LINKE (ehem. HWP-Liste) | 262 (+200) | 2 (+1) | 4,28% (+3,23%)
Unicorns | 436 (-23) | 3 (-1) | 6,75% (-1,05%) WiWi | 339 (+90) | 3 (+1) | 5,53% (+1,3%)
Schöne Zeiten | 277 (neu) | 2 (neu) | 4,55% (neu)
UKEler vereint! (siehe unten) | 443 (-27) | 3 (+1) | 7,24% (-0.75%)
Die Grünen | 112 (neu) | 1 (neu) | 1,93% (neu)
Liberale Hochschulgruppe | 118 (-66) | 1 | 1,93% (-1,2%)
Liste LINKS | 254 (-52) | 2 | 4,15% (-1,05%)
harte zeiten | 132 (-10) | 1 | 2,08% (-0,33%)
Jura-Liste | 108 (-17) | 1 | 1,77% (+0,22%)
MIN-Liste | 392 (+45) | 3 | 6,41% (+0,51%)
AlleLeute-Liste | 33 (neu) | 0 (neu) | 0,54% (neu)
Alternative Linke | 118 (-160) | 1 (-1) | 1,95% (-2,77%)
Studium und Job | 21 (neu) | 0 (neu) | 0,34% (neu)
Campus Cannabis | 110 (-4) | 1 | 1,80%

Die Campus LINKE wurde mit der HWP-Liste verglichen und die UKEler vereint! mit der Mediziner*innen-Liste und Mediziner-Liste.

Ungültige: 21 (-35)
Enthaltungen: 6 (-3)
Gültige Stimmen: 6100 (+215)

 

Politisches Strafrecht: Veranstaltung zum 40. Jahrestag des Stammheim-Urteils

Veranstaltung am 27. April 2017 aus Anlass des 40. Jahrestages der Verkündung des Urteils im sog. Stammheim-Prozess

Der Prozess, der von 1975 bis 1977 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gegen Andreas Baader, Ulrike Meinhof u.a. geführt wurde, zählt zu den großen politischen Strafprozessen des 20. Jahrhunderts. Der Ortsname »Stammheim« steht seither emblematisch für das Bemühen des Staates, politisch motivierter (terroristischer) Gewalt mit den Mitteln des Strafrechts zu begegnen. Anlässlich des 40. Jahrestages der Verkündung des Urteils werden am

Donnerstag, den 27. April 2017, um 18 Uhr
im Lichthof (Altbau) der Staats- und Universitätsbibliothek
(Eingang Grindelallee/Edmund-Siemers-Allee, siehe Lageplan anbei)

die Historikerin Gabriele Metzler und Rechtsanwalt Kurt Groenewold kurze Schlaglichter auf den Prozess werfen. Eingerahmt werden die Vorträge durch eine szenische Lesung von Auszügen aus dem Protokoll der Hauptverhandlung. Lesen werden u.a. Hannah Ley und Felix Römer.

Die Veranstaltung markiert zugleich den Auftakt zu einem Forschungsprojekt, dessen Ziel es ist, die zentralen Quellen des Stammheim-Prozesses, insbesondere das Protokoll der Hauptverhandlung, wissenschaftlich zu erschließen. Das Projekt ist an der Universität Hamburg angesiedelt und wird von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit dem Bundesarchiv durchgeführt (www.stammheim-prozess.de). Es wird gefördert durch die VolkswagenStiftung.

Kurt Groenewold ist Rechtsanwalt in Hamburg und war als Strafverteidiger selbst am Stammheim-Prozess beteiligt. | Hannah Ley lebt als Schauspielerin und Autorin in Berlin. Für ihre Arbeit wurde sie u.a. mit dem Grimme-Preis ausgezeichnet. | Prof. Dr. Gabriele Metzler ist Inhaberin des Lehrtsuhls für die Geschichte Westeuropas und der transatlantischen Beziehungen sowie Dekanin der Philosophischen Fakultät I der Humboldt-Universität zu Berlin. | Felix Römer ist Schauspieler und Autor und seit 2002 Mitglied des Ensembles der Berliner Schaubühne am Lehniner Platz.

40_Jahre_Stammheim

Festival contre le racisme

Vom 5.-7. Mai findet in Passau das Festival contre le racisme unter dem Thema „Justiz und Rassismus“ statt.

Themen sind u.a. NS-Kontinuität in der dt. Justiz und Justiz als Herrschaftsmechanismus.

Eine Bettenbörse wird vor Ort organisiert. Alle weiteren Informationen und das vollständige Programm findet Ihr hier:

http://www.fsr-rechtswissenschaft.de/wp-content/uploads/2017/04/fclr-Justiz-und-Rassismus-in-Passau.pdf

 

 

Rechtskritik mit Louis Althusser, 3. Tagung der AG Rechtskritik [Marx-Frühjahrsschule],vom 5.-7. Mai 2017 in Berlin

Rechtskritik mit Louis Althusser
3. Tagung der AG Rechtskritik [Marx-Frühjahrsschule]
vom 5.-7. Mai 2017 in Berlin

Bei unserer diesjährigen Marx-Frühjahrsschule wollen wir der Frage nach der Verbindung von Wert, Recht und Staat weiter auf den Grund gehen, diesmal anhand der Rechtstheorie  des marxistischen Staatskritikers Louis Althusser.

Für Generationen von Intellektuellen gehörte die Beschäftigung mit Althussers 1970 in der Zeitschrift La Penséeerschienenen Aufsatz Ideologie und ideologische Staatsapparate zum Kanon marxistischer Staatstheorie. Im Zentrum des Theorieklassikers steht das Subjekt, das durch die Praxen der ideologischen und repressiven Staatsapparate angerufen wird. Althussers Ideologietheorie eröffnet durch diese subjekttheoretische Herangehensweise Anschlüsse für spätere feministische und antikoloniale Ansätze in der kritischen Theorie. Dabei wird in den letzten Jahren im Zuge der internationalen Renaissance des Philosophen zunehmend auch das rechtstheoretische Potential seiner Theorie wieder diskutiert.

Insbesondere das Manuskript Über die Reproduktion, aus dem der ISA Aufsatz entnommen wurde, zeigt Althussers intensive Auseinandersetzung mit der Kategorie des Rechts.  Ausgehend vom Prozess der Reproduktion, der auch die staatlich-juridischen Reproduktionsbedingungen des kapitalistischen Gesellschaftstyps und der Rechtssubjekte beinhaltet, ermöglicht Althussers Theorie eine Analyse von Herrschaftspraktiken, die zuvor außerhalb des traditionellen Theorierahmens der marxistischen Rechts- und Staatstheorie lagen. Die erneute Beschäftigung mit Althussers Rechtskonzeption birgt daher neue Impulse für eine materialistische Rechtstheorie, möchte sie ökonomistischen Verkürzungen entgehen und sich in den Kontext einer breiteren Gesellschaftskritik stellen.

Die AG Rechtskritik ist ein Zusammenhang aus Jurist*innen und einigen Mitstreiter*innen, der sich mit Themen der marxistischen Rechtstheorie beschäftigt. Auf den vergangenen beiden Konferenzen setzten wir uns mit dem Rechtsdenken von Eugen Paschukanis auseinander und veranstalteten 2015 eine Frühjahrsschule zum Wandel des Rechtsbegriffs bei Karl Marx. Gemeinsam mit dem arbeitskreis kritischer juristinnen und juristen an der Humboldt-Universiät zu Berlin [akj-berlin], der Helle Panke e.V. – Rosa-Luxemburg-Stiftung Berlin und der Rosa-Luxemburg-Stiftung laden wir zum kommenden Workshopwochenende vom 5.-7. Mai 2017 ein, an dem wir gemeinsam Auszüge des Manuskripts Über die Reproduktion und des ISA Aufsatzes lesen und diskutieren möchten, um ihren Ertrag für die materialistische Rechtstheorie auszuloten.

Wir freuen uns auf ein Wochenendseminar in der Schule für Erwachsenenbildung (SfE) in Berlin in der Gneisenaustraße 2a. Wie jede Marx-Frühjahrschule richtet sich diese Tagung gleichsam an Einsteiger*innen wie an fortgeschrittene Interessierte und trägt den verschiedenen Vorkenntnissen mit unterschiedlichen Seminargruppen Rechnung, damit jede/r die ihm/ihr angenehme Lesegruppe findet. Die Workshops werden durch weiterführende Podiumsdiskussionen zum Thema flankiert.

This year we will offer a seminar for English speakers who want to discuss the critique of law in Althusser’s theory of the state with us. In addition, the panel discussion on Saturday evening with Katja Diefenbach and Laurent de Sutter will be held in English.

Mit Vorträgen von: Katja Diefenbach, Laurent de Sutter, Jens-Christian Müller-Tuckfeld, Frieder Otto Wolf, Anne-Kathrin Krug, Christian Schmidt, Hanna Meißner und Ingo Kramer.

Ort: Schule für Erwachsenenbildung, Gneisenaustraße 2a, 10961 Berlin

Eintritt: 10 € für alle drei Tage / Nur Samstagabendpanel: 2 €

Anmeldung: marxfruehjahrsschule@freenet.de

Weitere Informationen, der Ablaufplan und der Reader finden sich auf der Website der AG Rechtskritik unter https://rechtskritik.wordpress.com/

Wahl zum FSR 2016

Liebe Kommiliton*innen,

aller guten Dinge sind drei!

Am 13.12. findet von 12 – 16:30 Uhr die diesjährige Urnen-Wahl für die Amtsperiode 2016/17 statt. Nach zwei Jahren im Amt freuen wir uns auf ein drittes Jahr Kritische Jurastudierende (KJS) im Fachschaftsrat (FSR). Dafür müsst Ihr aber auch alle fleißig wählen gehen! 😉

fsr-wahlplakat-2-0

Davor laden wir (in der Funktion als FSR) alle Studierenden der Fakultät zur Vollversammlung im EG 18/19, wo alle kandidierenden Listen Gelegenheit haben sich vorzustellen und Ihr all Eure Fragen rund um unsere Arbeit los werden könnt. 

Unsere Grundsätze bleiben wie immer: solidarisch, demokratisch und emanzipatorisch.

Der diesjährige Wahlkampf steht dabei unter dem Motto: Gegen die herrschende Meinung. Für ein selbstbeherrschtes Studium!

Viele Probleme, die Euch im Studium begegnen, sind keine individuellen Einzelschicksale, sondern basieren auf strukturellen Problemen und Hierarchieverhältnissen an der Uni. Lassen wir uns nicht unterkriegen, sondern solidarisieren wir uns mit unseren Kommiliton*innen. Denn gemeinsam können wir der sogenannten herrschenden Meinung etwas entgegen setzen.

Dabei betreiben wir weiter fleißig Rechtskritik und organisieren inhaltliche Veranstaltungen zu konkreten §§, Artikeln, Urteilen und Gesetzesnovellen, ebenso wie wir uns für eine grundlegende Reform der juristischen Ausbildung einsetzen.

Schaut auf der Homepage des FSR vorbei um Euch zu überzeugen, was wir in den letzten zwei Jahren so auf die Beine gestellt haben.

fsr-rechtswissenschaft.de

Mit solidarischen Grüßen

Eure KJS

P.S.: Studierendenausweis nicht vergessen. Und auch Doktorand*innen sind wahlberechtigt. 🙂

Wahl zum FSR // VV // 15.12.2015

Morgen ist es wieder soweit: die Wahl des FSR! Wir bitten Euch nochmal um ein weiteres Jahr Vertrauen für die „Kritischen Jura Studierenden“ (KJS) !!

Zwischen ca. 13-17:30 Uhr könnte Ihr unter Vorlage eures Studentenausweises wählen -> setzt Euer Kreuz für die KJS !!!

Auch Doktoranden sind wahlberechtigt!

https://www.facebook.com/events/523168231189773/

Das erste Jahr der Kritischen Jurastudierenden als Fachschaftsrat der Rechtswissenschaft endet mit der kommenden Vollversammlung am 15.12 um 10 Uhr im Rechtshörsaal. Es war uns eine große Freude und Ehre eure Interessen über das Jahr vertreten zu dürfen und wir würden uns darüber freuen, dies auch im kommenden Jahr zu tun. Im Folgenden stellen wir unsere Arbeit bzgl. studienbezogener Anliegen, Gremien und Vernetzung, Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit, sowie die Finanzen dar.

Lest unseren gesamten Rechenschaftsbericht hier:

Rechenschaftsbericht

Bericht von der 61. Sitzung des Fakultätsrats am 13.05.2015

Der Gleichstellungsplan der Fakultät läuft Ende dieses Jahres aus und muss fortgeschrieben werden. Zu diesem Zweck hat der Fakultätsrat auf Initiative der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten Anne Dienelt eine Kommission eingesetzt, die einen Entwurf erarbeiten wird. In dieser Kommission sitzen neben Vertreterinnen und Vertretern der Professorenschaft und der wissenschaftlichen Mitarbeiter auch zwei Studierende. Ein wichtiges Ziel für uns wird sein, die bisher vorgesehene Juniorprofessur Legal Gender Studies beizubehalten, da vom Dekanat nicht geplant ist, die Stelle von Frau Lembke, die zum Ende dieses Semesters die Fakultät leider verlässt, nachzubesetzen. Da auch bei den gerade laufenden Berufungsverfahren das Gebiet der Legal Gender Studies trotz der Vorgaben aus dem Gleichstellungsplan vom Dekanat nicht in einer Widmung berücksichtigt wurde, besteht die große Gefahr, dass die Legal Gender Studies wegen mangelnder finanzieller Mittel bei der Novellierung des Plans unter den Tisch fallen. Dagegen werden wir uns in der Kommission und auf anderen Ebenen einsetzen.

Anschließend wurde erneut die Vorlage des Dekanats zur Verwendung der HSP-Mittel diskutiert. Dies sind Mittel, die die Fakultät aus dem Hochschulpakt (einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Förderung der Lehre) erhält. Durch die grundlose Befristung von studentischen Hilfskräften fällt jährlich ein erheblicher Verwaltungsaufwand an, der mit ca. 20 000 € im Jahr aus HSP-Mitteln bezuschusst wird. Dabei wäre eine längerfristige Beschäftigung sowohl für die Studierenden, die oft Daueraufgaben übernehmen (etwa am Lehrstuhl, bei der Klausurenaufsicht oder am Infotresen …) und trotzdem keine Sicherheit haben, dass sie im nächsten Semester weiterbeschäftigt werden, als auch für die Uni, die sich den erheblichen Verwaltungsaufwand sparen könnte von Vorteil. Dabei hatte sich die Uni mit der Novellierung ihres Code of Conduct[1] dazu verpflichtet prekäre Beschäftigungsverhältnisse und sachgrundlose Befristungen abzubauen.

Dann wurden u.a. auf unsere Initiative hin die aktuelle Studien- und Prüfungsordnung 2013 sowie die alten Schwerpunktbereichsprüfungsordnungen 2005 und 2007 an die neue Rechtslage nach dem Urteil des VG Hamburg zur Vergleichbarkeit der Klausuren im Schwerpunkt und Staatsteil angepasst. Zum einen geht nun die Klausur im Schwerpunkt wie auch die Klausuren aus dem Staatsteil mit 8,75% anstelle von 9% in die Gesamtnote ein. Zum anderen ist es nun nicht mehr erforderlich, die Klausur mit mindestens drei Punkten zu bestehen, um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden; vielmehr kann eine schlechte Klausur mit einer guten Hausarbeit ausgeglichen werden, solange der Durchschnittswert aus beiden Leistungen mindestens 3,58 beträgt. Die Hausarbeit muss weiterhin mit mindestens vier Punkten bewertet worden sein. Die neue Regelung hat zum Nachteil, dass die Klausur bei Nichtbestehen nun nicht mehr isoliert wiederholt werden kann, solange der Durchschnittswert aus beiden Leistungen mindestens 3,58 Punkte beträgt. Wir setzen uns dafür ein, dass entweder bei Nichtbestehen der Klausur eine isolierte Wiederholungsmöglichkeit geschaffen wird oder ein Freischuss auch für die Schwerpunktbereichsprüfung eingeführt wird.

[1] https://www.uni-hamburg.de/beschaeftigtenportal/fid/code-of-conduct-informationen.pdf