Android: App-Berechtigungen einschränken - so geht's

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Android: App-Berechtigungen einschränken
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Möchten Sie die Berechtigungen von Android-Apps einschränken, benötigen Sie dazu mittlerweile keine zusätzliche Anwendung mehr. Wir zeigen Ihnen, wie's mit und ohne zusätzliche App funktioniert.



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App-Berechtigungen unter Android 6 einschränken

Seit Android 6 Marhmallow können Sie endlich auf offiziellem Weg die App-Berechtigungen einschränken. Nutzen Sie eine ältere Android-Version, finden Sie im nächsten Absatz eine passende Anleitung.

  1. Öffnen Sie die "Einstellungen" auf Ihrem Android-Smartphone.
  2. Wählen Sie hier die Kategorie "Apps" aus und tippen Sie auf die gewünschte Anwendung.
  3. Unter dem Punkt "App-Berechtigungen" finden Sie eine Liste aller Zugriffspunkte der App.
  4. Hier können Sie nun die einzelnen Optionen wie Kamera, Mikrofon oder Kontakte ein- und ausschalten.
Berechtigungen: Apps einschränken
Berechtigungen: Apps einschränken


Android: App-Berechtigungen einschränken

  1. Laden Sie sich die APK-Datei der Anwendung SRT AppGuard herunter. Mit der kostenlosen Version können Sie die Berechtigungen von bis zu vier Apps verwalten.
  2. Hinweis: Google bietet die App nicht im Play Store an.. Wie Sie eine App per APK-Datei manuell installieren, zeigen wir Ihnen im Artikel "Android-Apps: APK ohne Google Play Store installieren" oder in unserem Praxistipp-Video weiter unten.
  3. Ist die App gestartet, wählen Sie im Menü die Kategorie "Neue App überwachen" und wählen Sie eine gewünschte Anwendung aus.
  4. Tippen Sie oben auf den Button "Überwachen", wird die App gelöscht und anschließend neu installiert. Wichtige Inhalte sollten Sie zuvor extern speichern.
  5. Im Anschluss können Sie der App alle gewünschten Berechtigungen entziehen. Achten Sie jedoch darauf, dass es auch notwendige Berechtigungen gibt, ohne die viele Apps gar nicht mehr starten.
SRT AppGuard: Rechte einschränken
SRT AppGuard: Rechte einschränken

Im nächsten Praxistipp finden Sie alle Android-Berechtigungen und deren Bedeutung.

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