Ab wann Mietminderung bei Geruchsbelästigung? Alle Infos
Eine Mietminderung bei Geruchsbelästigung ist in einigen Fällen möglich. Welche das sind, sollten Sie wissen.
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Ab diesem Zeitpunkt ist eine Mietminderung bei Geruchsbelästigung möglich
Gerüche in der Wohnung können für Mieter und Mieterinnen eine erhebliche Belästigung darstellen. Jedoch ist in vielen Fällen eine Mietminderung möglich.
- Eine Mietminderung aufgrund von Geruchsbelästigung ist gerechtfertigt, wenn der Geruch eine erhebliche Beeinträchtigung der Wohnqualität darstellt.
- Insbesondere bei gesundheitsschädlichen Gerüchen wie Schimmel, Gas oder Abgasen ist eine Mietminderung gerechtfertigt, da hier eine Gefahr für die Gesundheit besteht.
- Um die Mietminderung zu erreichen, müssen Sie die Ursache für die Geruchsbelästigung nachweisen können. Dies kann beispielsweise durch ein Gutachten oder Zeugenaussagen erfolgen.
- So kann ausgeschlossen werden, dass Sie beispielsweise für den Schimmel verantwortlich sind.
- In manchen Fällen ist es jedoch nicht garantiert, dass Sie eine Mietminderung durch Geruchsbelästigung erhalten. Etwa wenn Ihr Nachbar oder Ihre Nachbarin ab und an geruchsintensive Mahlzeiten kocht, kann es sein, dass Ihre Forderung abgelehnt wird.
- Generell können Sie versuchen, eine Mietminderung zu erreichen, jedoch ist nicht immer garantiert, dass Sie sie bekommen.
So hoch fällt die Mietminderung aus
Die Höhe der Mietminderung hängt vom Ausmaß der Geruchsbelästigung ab. Je gravierender die Beeinträchtigung, desto höher kann die Mietminderung ausfallen.
- In der Regel orientieren sich die Mietenden und die Vermietenden an vergleichbaren Fällen und Urteilen.
- Im Streitfall kann ein Gericht über die Höhe der Mietminderung entscheiden, wenn sich beide Parteien nicht einigen können.
So gehen Sie bei einer Geruchsbelästigung vor
Haben Sie mit einer Geruchsbelästigung zu kämpfen, ist eine richtige Vorgehensweise wichtig.
- Mängelanzeige: Informieren Sie den Vermieter oder die Vermieterin umgehend über die Geruchsbelästigung und fordern eine Behebung des Problems.
- Frist setzen: Setzen Sie dem Vermieter oder der Vermieterin eine angemessene Frist zur Beseitigung des Geruchs gesetzt. Erfolgt keine Reaktion, können Sie eine Mietminderung in Betracht ziehen.
- Schriftliche Dokumentation: Alle Schritte sollten schriftlich festgehalten werden, um im Streitfall Nachweise vorlegen zu können.
- Problem direkt ansprechen: Handelt es sich um eine Geruchsbelästigung durch die Nachbarin oder den Nachbar, können Sie auch vorsichtig ein Gespräch mit diesen suchen.
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