Richtlinienkompetenz: Artikel 65 des Grundgesetzes einfach erklärt

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Das deutsche Grundgesetz (GG) stattet den Bundeskanzler in Art. 65 mit der sogenannten Richtlinienkompetenz aus. Sie verschafft dem Bundeskanzler eine besondere rechtliche Stellung innerhalb der Bundesregierung.



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Die rechtliche Bedeutung der Richtlinienkompetenz nach Art. 65 GG

Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Dies ist in Art. 62 GG festgelegt und bildet die Basis für die Richtlinienkompetenz aus Artikel 65 GG.

  • Grundsätzlich leiten die Bundesminister ihre Geschäftsbereiche allein und selbständig. Dieses Prinzip nennt man "Ressortprinzip". Der Bundeskanzler gibt dabei die Richtung vor und ist verantwortlich dafür, dass die Ministerien nicht vom vorgegebenen Weg abweichen. Das Ressortprinzip ist wie auch die Richtlinienkompetenz in Art. 65 GG verankert.
  • Kommt es nun zwischen den einzelnen Bundesministerien zu Uneinigkeiten, kann der Kanzler im Ausnahmefall die Richtlinienkompetenz anwenden.
  • Der deutsche Bundeskanzler kann sozusagen ein "Machtwort" sprechen, wenn ihm auffällt, dass die Minister nicht zu einer Einigung kommen, obwohl diese dringend erforderlich wäre. Es müssen gewichtige Gründe für den Einsatz dieses Instrumentes, das auch "Kanzlerprinzip" genannt wird, sprechen. Die Beurteilung der Umstände liegt im Ermessen des Kanzlers.
  • Führt der Bundeskanzler also unter Einsatz seiner Richtlinienkompetenz eine Entscheidung herbei, ist diese für die Bundesregierung bindend. Der Bundestag allerdings unterliegt nicht dem Kanzlerprinzip. Er muss im Rahmen des normalen Gesetzgebungsverfahrens separat befragt werden und stimmt zu oder lehnt ab.
  • Bestimmte Formvorschriften gibt es für die Ausübung der Richtlinienkompetenz nicht. Der amtierende Kanzler kann seine Entscheidung schriftlich, mündlich oder im Rahmen einer Regierungserklärung bekannt geben.
legal jungle, 17.11.2008 16:43:22, Copyright: xRilox Panthermedia01604677
Die Richtlinienkompetenz kann der amtierende Bundeskanzler ausüben, wenn die Bundesminister sich nicht einigen können. imago images / Panthermedia
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