Rechtsmittel gegen Äußerungen in Presse und Internet

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Empfehlenswertes Verhalten gegenüber den Medien

Aufgrund übler Erfahrungen empfehle ich die folgenden Verhaltensmaßregeln gegenüber den Medien:

  1. Bewahren Sie Ruhe.
  2. Lassen Sie sich von Medienvertretern weder durch Freundlichkeiten übertölpeln noch durch Drohungen einschüchtern.
  3. Seien Sie sich darüber im Klaren, daß die Presse Ihnen gegenüber nicht fair, sondern vor allem auf Sensationshascherei aus ist. Dies gilt besonders für freie Journalisten, die finanziell sehr unter Erfolgszwang stehen.
  4. Seien Sie sich darüber im Klaren, daß Sie nicht verpflichtet sind, Medienvertretern Auskunft zu geben oder deren Fragen beantworten zu müssen. Unterlassen Sie daher grundsätzlich und vollständig und von Anfang an jedes Gespräch und jede Äußerung gegenüber Medienvertretern.
  5. Vermeiden Sie auffällige oder provozierende Handlungen und Äußerungen. Denn nur dann, wenn irgendetwas geschieht – am besten etwas Auffälliges -, kann die Presse darüber berichten und Fotos machen. Dort, wo dagegen nichts oder jedenfalls nichts Neues oder Außergewöhnliches geschieht, kann auch nicht viel berichtet oder fotografiert werden, und das Interesse der Medien erlahmt.
  6. Geben Sie niemals Ihre Einwilligung, wenn Sie fotografiert werden sollen.
  7. Wenn Sie zu Recht fotografiert werden sollen, müssen Sie dies dulden
  8. Wenn Sie zu Unrecht fotografiert werden, sind Sie dagegen berechtigt, Notwehr zu leisten. Sie dürfen:
    1. dem Fotografen widersprechen,
    2. danach die Kamera festhalten und weitere Aufnahmen verhindern,
    3. danach dem unberechtigten Fotografen den Film mit entsprechenden Aufnahmen abnehmen,
    4. die beanstandeten Negative behalten oder die Dateien löschen und
    5. müssen die restlichen Negative zurückgeben.

    Diese Handlungen sind erlaubt, auch wenn es dabei zu einer Sachbeschädigung der Kamera und der Bilder oder sogar zu einer Körperverletzung des Fotografen kommt (OLG Düsseldorf, Beschluß vom 15.10.1993, Az. 2 Ss 175/93-65/93 II – 2 Ws 214/93, zu finden in NJW 1994, 1971).

  9. Gegen unberechtigtes Fotografieren legen Sie außerdem Rechtsmittel ein.
  10. Führen Sie bei Veranstaltungen oder beim Auftreten von Medienvertretern einen Fotoapparat oder eine Filmkamera griffbereit mit sich, damit Sie zu Beweiszwecken fotografieren können.
  11. Unterlassen Sie es sicherheitshalber, Polizeibeamte zu fotografieren und deren Bilder zu veröffentlichen.

Welche Rechtsmittel gegen Pressehetze gibt es?

Wenn jemand eine Pressehetze erdulden muß, stehen dem Betroffenen die folgenden Rechtsmittel zu:

1) Das Gegendarstellungsersuchen gemäß z.B. § 11 HPresseG ist das richtige Mittel, um eine Zeitung schnell zur Veröffentlichung einer Richtigstellung zu bringen. Sie ist nur gegen unwahre Tatsachenbehauptungen zulässig. Sie ist in einem Brief einzufordern, der sinnvollerweise an den Verlag gerichtet und als „Einschreiben-Rückschein“ oder Prio abzusenden ist. Der Brief muß innerhalb von 14 Tagen nach der Pressehetze beim Täter ankommen. Es entstehen nur Portokosten.

2) Das Widerrufsersuchen gemäß §1004 BGB analog ist das richtige Rechtsmittel gegen die Veröffentlichung unwahrer Tatsachenbehauptungen. Es ist in einem Brief einzufordern, der sinnvollerweise an den Verlag zu senden und als „Einschreiben-Rückschein“ oder Prio abzusenden ist. Der Brief muß sofort abgeschickt werden, wenn Sie von der falschen Tatsachenbehauptung erfahren haben, und der Presse muß eine sehr kurze Frist für seine Antwort gesetzt werden, z.B. von drei Tagen. Es entstehen nur Portokosten.

3) Die strafbewehrte Unterlassungserklärung gemäß §§ 862, 1004 BGB analog ist das richtige Mittel, um das Eingeständnis des Rechtsverstoßes und die Verpflichtung zu erhalten, dass die Presse derartige Rechtsverstöße in Zukunft unterlässt. Sie ist nur gegen unwahre Tatsachenbehauptungen und gegen Werturteile zulässig.

Sie ist in einem Brief einzufordern, der sinnvollerweise an den Verlag zu richten und als „Einschreiben-Rückschein“ oder Prio abzusenden ist. Der Brief muß sofort abgeschickt werden, wenn Sie von der Pressehetze erfahren haben, und der Presse muß darin eine sehr kurze Frist für seine Antwort gesetzt werden, z.B. von drei Tagen. Es entstehen nur Portokosten.

4) Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gemäß §§ 935 ff. ZPO ist das richtige Rechtsmittel für ein Eilverfahren, wenn die Presse die Gegendarstellung oder die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht innerhalb der gesetzten Frist abgegeben hat.

Der Antrag ist bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk die Presse wohnt, zu stellen, wenn Sie von einem Gegenstandswert von 5.000,00 Euro ausgehen. Bei einem höheren Gegenstandswert ist das Landgericht zuständig. Der Antrag ist sofort nach Ablauf der gesetzten Frist, also nicht später als eine Woche nach Kenntnisnahme von der Pressehetze, einzulegen. Es entsteht ein Kostenrisiko von mindestens etwa 400,00 Euro. Dem Antrag ist zur Glaubhaftmachung eine eidesstattliche Versicherung eines Zeugen beizufügen.

5) Die Beschwerde gemäß §§ 567 ff. ZPO ist das richtige Rechtsmittel gegen den Beschluss des Amts- oder Landgerichtes, wenn dieses Ihren Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung ablehnt.

Die Beschwerde muß sofort eingelegt werden, das Kostenrisiko beträgt mindestens etwa weitere 400,00 Euro.

6) Die Beauftragung des Gerichtsvollziehers ist das richtige Mittel, um die vom Gericht erlassene einstweilige Verfügung der Presse zustellen zu lassen.

Die Beauftragung erfolgt durch ein Gesuch an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk die Presse wohnt. Das Gesuch ist sofort zu stellen, das Kostenrisiko beträgt etwa 50,00 Euro.

7) Die schriftliche Erwiderung und die mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht sind die richtigen Mittel, wenn die Presse gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt hat. Wenn Sie vor das Landgericht gegangen sind, müssen Sie sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen.

Die Fristen und Termine werden Ihnen vom Gericht mitgeteilt. Zur mündlichen Verhandlung müssen Sie selbst und die Personen erscheinen, die zu Ihren Gunsten eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben. Das Kostenrisiko beträgt mindestens etwa 400,00 Euro nebst Rechtsanwaltsgebühren.

8) Die Unterlassungsklage ist ein weiteres Rechtsmittel, wenn die Presse die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht innerhalb der gesetzten Frist abgegeben hat, und wenn so viel Zeit verstrichen ist, dass ein Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung nicht mehr sinnvoll ist.

Die Unterlassungsklage ist bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk die Presse wohnt, zu erheben, wenn Sie von einem Gegenstandswert von 5.000,00 Euro ausgehen. Bei einem höheren Gegenstandswert ist das Landgericht zuständig. Vor diesem Gericht müssen Sie sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Klage sollte nicht später als etwa ein halbes Jahr nach der Pressehetze eingereicht werden. Es entsteht ein Kostenrisiko von mindestens etwa 400,00 Euro

9) Die Widerrufsklage ist das richtige Rechtsmittel, wenn die Presse den Widerruf nicht innerhalb der gesetzten Frist abgegeben hat. Sie ist bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk die Pressewohnt, zu erheben, wenn Sie von einem Gegenstandswert von 5.000,00 Euro ausgehen. Bei einem höheren Gegenstandswert ist das Landgericht zuständig. Dort müssen Sie sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Klage sollte nicht später als ein halbes Jahr nach der Pressehetze eingereicht werden. Es entsteht ein Kostenrisiko von mindestens etwa 400,00 Euro nebst den anfallenden Rechtsanwaltsgebühren.

10) Die Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld ist ein weiteres Rechtsmittel gegen eine Pressehetze. Sinnvoll ist es, einen Betrag von z.B. 2.000,00 Euro einzuklagen.

Die Klage ist bei dem Amtsgericht einzureichen, in dessen Bezirk die Presse wohnt. Die Klage muß spätestens drei Jahre nach der Presseheetze bei Gericht eingereicht werden. Es besteht ein Kostenrisiko von mindestens etwa 200,00 Euro.

Voraussetzung für die Gewährung von Schmerzensgeld ist eine schwere Persönlichkeitsverletzung, ein schweres Verschulden des Täters, das Fehlen anderweitiger Ausgleichsmöglichkeiten und ein unabwendbares Bedürfnis für das Schmerzensgeld. Diese Voraussetzungen wurden bisher von der Rechtsprechung meist verneint.

11) Die Berufung gemäß §§ 511 ff. ZPO ist das richtige Rechtsmittel, wenn das Amtsgericht Ihre Widerrufs-, Unterlassungsoder Schmerzensgeldklage abweist. Sie ist beim zuständigen Landgericht einzulegen, und zwar innerhalb eines Monats nach Erhalt des ablehnenden Urteils. Gegen ablehnende Urteile des Landgerichtes ist die Berufung zum Oberlandesgericht gegeben. Die Berufung muß durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden. Das Kostenrisiko beträgt bei einem Gegenstandswert von 5.000,00 Euro mindestens etwa weitere 500,00 Euro nebst anfallenden Rechtsanwaltskosten.

12) Die Verfassungsbeschwerde gemäß §§ 90 ff. BVerfGG ist das richtige Rechtsmittel gegen alle ablehnenden Urteile des Land- bzw. Oberlandesgerichtes. Sie ist beim Bundesverfassungsgericht einzulegen, und zwar innerhalb eines Monats nach Erhalt des ablehnenden Urteils. Es fallen keine Gerichtskosten an.

Bitte beachten Sie, dass die Rechtsmittel – und insbesondere das Verfahren einer einstweiligen Verfügung – nicht ganz einfach ausgestaltet sind. Es ist daher dringend zu empfehlen, von Anfang an einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Außerdem ist es Personen mit geringer Erfahrung im Presserecht dringend zu empfehlen, zunächst das prozessual einfachste Rechtsmittel der Unterlassungsklage zu erheben. Beachten Sie schließlich, dass ein Rechtsmittel nur dann Erfolg hat, wenn Sie Ihre Behauptungen auch beweisen können, z.B. durch die Benennung von Zeugen. Ein erfolgloses Rechtsmittel verursacht im übrigen Kosten.

Beispiel für ein Gegendarstellungsersuchen

 

Mäxchen Treuherz (Anschrift mit Telefonnummer und Email)  (Datum)            

An 
Verlag „VVV“
(Anschrift)

 

Sehr geehrter Herr WWW,

Sie haben in Ihrer Zeitung „Morgenbild“, Ausgabe …. vom …, in deren Impressum Sie als Verleger genannt werden, auf Seite …. unter der Überschrift „Wilde Umtriebe in Neustadt“ unwahre Tatsachenbehauptungen über mich aufgestellt. Sie haben behauptet, ich hätte den Abgeordneten Hinterbänkler bestochen.

Diese Behauptung ist falsch und verletzt mich in meiner Ehre und in meinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Ich habe weder Herrn Hinterbänkler noch sonst jemanden bestochen.

Ich fordere Sie daher hiermit auf, in der nächstfolgenden, für den Druck noch nicht abgeschlossenen Nummer der von Ihnen herausgegebenen Zeitung „Morgenbild“ an gleicher Stelle und in gleicher Aufmachung wie die Ausgangsmitteilung und ohne Einschaltungen und Weglassungen eine Gegendarstellung mit dem folgenden Wortlaut zu veröffentlichen:

 

Gegendarstellung

In der „Morgenbild“, Ausgabe …. vom …. sind auf Seite …in einem Beitrag unter der Überschrift „Wilde Umtriebe in Neustadt“ falsche Tatsachenbehauptungen über mich aufgestellt worden. Ich stelle hierzu fest:

Unwahr ist, dass ich den Abgeordneten Hinterbänkler bestochen habe.

Wahr ist, dass ich Herrn Hinterbänkler nicht bestochen habe.

Neustadt, den (Datum)

Mäxchen Treuherz (eigenhändige Unterschrift)

 

Sollten Sie die Gegendarstellung nicht fristgerecht abdrucken, werde ich gerichtlich gegen Sie vorgehen.

 

Mit freundlichem Gruß

Mäxchen Treuherz (eigenhändige Unterschrift)

Beispiel für ein Widerrufsverlangen

 

Mäxchen Treuherz (Anschrift mit Telefonnummer und Email)          (Datum)

 

An

Verlag „VVV“ (Anschrift)

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sie haben in Ihrer Zeitung „Morgenbild“, Ausgabe …. vom …, in deren Impressum Sie als Verleger genannt werden, auf Seite … unter der Überschrift „Wilde Umtriebe in Neustadt“ unwahre Tatsachenbehauptungen über mich aufgestellt. Sie haben darin behauptet, ich hätte den Abgeordneten Hinterbänkler bestochen.

Diese Behauptung ist falsch und verletzt mich in meiner Ehre und in meinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Ich habe weder den Abgeordneten Hinterbänkler noch sonst jemanden bestochen.

Ich fordere Sie daher auf, mir bis zum …. zu erklären, dass Sie in der nächsten für den Druck noch nicht abgeschlossenen Ausgabe der von Ihnen herausgegebenen Zeitung „Morgenbild“ an gleicher Stelle und in gleicher Aufmachung wie die Ausgangsmitteilung einen Widerruf mit dem folgenden Wortlaut veröffentlichen:

 

Widerruf

In unserer Zeitung „Morgenbild“, Ausgabe …. vom …. haben wir unter der Überschrift „Wilde Umtriebe in Neustadt“ fälschlich behauptet, Herr Mäxchen Treuherz habe den Abgeordneten Hinterbänkler bestochen. Dies ist falsch. Herr Mutig hat den Abgeordneten Hintebänkler nicht bestochen. Die Redaktion.

 

Sollten Sie sich nicht bis zum genannten Zeitpunkt bereiterklären, den Widerruf abzudrucken, werde ich gerichtlich gegen Sie vorgehen.

 

Mit freundlichem Gruß

Mäxchen Treuherz (eigenhändige Unterschrift)

Beispiel für eine strafbewehrte Unterlassungserklärung

 

Mäxchen Treuherz (Anschrift mit Telefonnummer und Email)          (Datum)

 

An

Verlag „VVV“

(Anschrift)

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Heute erhielt ich Ihre Zeitung „Morgenbild“, Ausgabe …. vom …. ausgehändigt, in dessen Impressum Sie als Verleger genannt werden.

Auf Seite …. bezeichnen Sie mich unter der Überschrift „Wilde Umtriebe in Neustadt“ als „Schwein“. Dies stellt eine Beleidigung gemäß § 185 StGB und eine unerlaubte Handlung gemäß § 823 BGB dar.

Ich fordere Sie daher auf, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum …. abzugeben, indem Sie die Erklärung unterschrieben an mich zurückgesandt haben.

Sollten Sie bis zu diesem Termin nicht antworten, werde ich gerichtlich gegen Sie vorgehen.

 

Mit freundlichem Gruß

Mäxchen Treuherz (eigenhändige Unterschrift)

 

Strafbewehrte Unterlassungserklärung

Hiermit erkläre ich, WWW, (Anschrift), folgendes:

Bei Meidung einer von mir an Herrn Mäxchen Treuherz, (Anschrift), zu zahlenden Vertragsstrafe von 5.000,00 Euro werde ich es

1) ab sofort unterlassen, ihn „Schwein“ zu nennen, und ich werde es

2) unterlassen, die Ausgabe …. der Zeitung „Morgenbild“ vom …. mit der Bezeichnung von Herrn Mäxchen Treuherz als „Schwein“ weiter zu verbreiten.

 

Neustadt, den ……………………. gez.: …………………………………………

 

(Unterschrift des WWW)

Beispiel für einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung

 

Mäxchen Treuherz (Anschrift mit Telefonnummer und Email)          (Datum)

 

An das

Amtsgericht Neustadt (Anschrift)

 

Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung

des Mäxchen Treuherz, (Anschrift) – Antragstellers –

gegen

den Verlag „VVV“, (Anschrift; – Angabe des Postfaches genügt nicht!), vertreten durch ihren Geschäftsführer WWW, ebenda, – Antragsgegnerin –

 

Hiermit beantrage ich den Erlaß einer einstweiligen Verfügung – der Dringlichkeit wegen ohne vorherige Verhandlung – und beantrage,

die Antragstellerin zu verurteilen, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes – und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000,00 Euro, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu unterlassen,

1) den Antragsteller als „Schwein“ zu bezeichnen,

2) die Ausgabe …. der Zeitschrift „Morgenbild“ vom ….. mit der Bezeichnung des Antragstellers als „Schwein“ zu verbreiten.

 

Begründung:

In der Ausgabe der Zeitschrift „Morgenbild“, Ausgabe …. vom …, bin ich unter der Überschrift „Wilde Umtriebe in Neustadt“ als „Schwein“ bezeichnet worden.

 

Beweis: Seite …. der Zeitschrift im Original als Anlage.

 

Verlegerin der Zeitschrift „Morgenbild“ ist die Antragsgegnerin.

Beweis: Impressum der Zeitschrift im Original als Anlage.

 

Die Bezeichnung meiner Person als „Schwein“ ist eine Beleidigung gemäß § 185 StGB und eine unerlaubte Handlung gemäß § 823 BGB (BVerfG, Beschluss vom 03.06.1987, Az. 1 BvR 313/85, zu finden in NJW 1987, 2661).

 

Ich habe daraufhin die Antragsgegnerin mit Schreiben vom … aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Beweis: Kopie des Schreibens als Anlage.

 

Die Antragsgegnerin hat die Erklärung nicht abgegeben, so dass nunmehr der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung geboten ist.

Eine eidesstattliche Erklärung zur Glaubhaftmachung füge ich als Anlage im Original bei.

Der Gegenstandswert des Hauptsacheverfahrens wird mit 5.000,00 Euro angenommen, so dass der Gegenstandswert des jetzigen Verfahrens ein Drittel davon, also 1.666,67 Euro, beträgt.

 

Mäxchen Treuherz (eigenhändige Unterschrift)

 

(Bitte fügen Sie diesem Rechtsmittel Kopien der Anlagen bei!)

 

Die Eidesstattliche Erklärung hat den folgenden Wortlaut:

Hiermit erkläre ich, ABC, (Anschrift) in Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Erklärung folgendes an Eides statt:

Ich habe am …. beim Einkaufen als Verpackungspapier u.a. die Seiten …. der Zeitung „Morgenbild“, Ausgabe …. vom …. erhalten. Dabei fiel mir auf Seite …. auf, dass der Antragsteller als „Schwein“ bezeichnet worden ist. Ich habe ihm am …. davon erzählt und ihm die Zeitschrift ausgehändigt.

 

Neustadt, den ………………… (eigenhändige Unterschrift Helmut Müller)

Beispiel für eine Beschwerde

 

Mäxchen Treuherz (Anschrift mit Telefonnummer und Email)                     (Datum)

 

An das

Amtsgericht Neustadt

(Anschrift)

 

Betr.: Aktenzeichen …

 

In dem Verfahren über die einstweilige Verfügung Mäxchen Treuherz ./. Verlag VVV.

lege ich hiermit gegen den Beschluss des AG Neustadt vom …, Az. …, in dem mein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen worden ist, Beschwerde ein und beantrage, die beantragte einstweilige Verfügung zu erlassen.

(Bei der Begründung gehen Sie sinnvollerweise auf die Gründe ein, die das Gericht für die Ablehnung der einstweiligen Verfügung anführt, und widerlegen diese).

 

Mäxchen Treuherz (eigenhändige Unterschrift)

Beispiel für ein Zustellungsersuchen an den Gerichtsvollzieher

 

 Mäxchen Treuherz             (Anschrift mit Telefonnummer und Email)                     (Datum)

 

An das
Amtsgericht Neustadt
Gerichtsvollzieherverteilerstelle
(Anschrift)

 

In Sachen

Mäxchen Treuherz (Anschrift)

gegen

den Verlag VVV, (Anschrift), vertreten durch ihren Geschäftsführer WWW, ebenda,

 

überreiche ich anbei im Original die einstweilige Verfügung des AG Neustadt vom …, Az … und beantrage, die einstweilige Verfügung der Antragsgegnerin zuzustellen und die entstehenden Gerichtsvollzieherkosten der Antragsgegnerin aufzuerlegen.

 

Mäxchen Treuherz) (eigenhändige Unterschrift)

Beispiel für eine Unterlassungsklage

 

Mäxchen Treuherz (Anschrift mit Telefonnummer und Email)          (Datum)

 

An das 
Amtsgericht Neustadt
(Anschrift)

 

Klage

des Mäxchen Treuherz, (Anschrift), – Klägers – gegen

den Verlag VVV, (Anschrift – Achtung! Angabe eines Postfaches genügt nicht!),

vertreten durch ihren Geschäftsführer WWW, ebenda, – Beklagte –

 

Hiermit erhebe ich Klage und werde beantragen,

 

die Beklagte zu verurteilen, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes – und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft – oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000,00 Euro, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), zu unterlassen, den Kläger als „Schwein“ zu bezeichnen.

 

Begründung:

In der Ausgabe …. der Zeitschrift „Morgenbild“ vom …. bin ich auf Seite …. unter der Überschrift „Wilde Umtriebe in Neustadt“ als „Schwein“ bezeichnet worden.

Beweis: Kopie der Seite …. der Zeitschrift als Anlage.

 

Verlegerin der Zeitschrift „Morgenbild“ ist die Beklagte.

Beweis: Kopie des Impressum‘ der Zeitschrift als Anlage.

 

Die Bezeichnung meiner Person als „Schwein“ stellt eine Beleidigung gemäß § 185 StGB und eine unerlaubte Handlung gemäß § 823 BGB dar (BVerfG, Beschluss vom 03.06.1987, Az. 1 BvR 313/85, zu finden in NJW 1987, 2661).

 

Ich habe daraufhin die Antragsgegnerin mit Schreiben vom … aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Beweis: Kopie des Schreibens als Anlage.

 

Die Antragsgegnerin hat die Erklärung nicht abgegeben, so dass nunmehr Klage geboten ist.

Der Gegenstandswert wird mit 5.000,00 Euro angenommen. Gerichtskostenmarken in Höhe von … sind beigefügt.

 

Mäxchen Treuherz (eigenhändige Unterschrift)

 

(Bitte fügen Sie diesem Rechtsmittel Kopien der Anlagen bei!)

Beispiel für eine Verfassungsbeschwerde

 

Mäxchen Treuherz (Anschrift mit Telefonnummer und Email)                      (Datum)

 

An das
Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Hiermit lege ich gegen

  1. a) das Urteil des AG Neustadt vom …, Az. …,
  2. b) das Urteil des LG Neustadt vom …, Az. …

Verfassungsbeschwerde ein und beantrage,

 

1) festzustellen, dass diese Urteile mich in meinem Grundrecht aus Art. 1 I und 2 I GG verletzen,

2) diese Urteile aufzuheben.

 

Begründung:

In der Ausgabe der Zeitschrift „Morgenbild“ …. vom ….. bin ich auf Seite …. unter der Überschrift „Wilde Umtriebe in Neustadt“ als „Schwein“ bezeichnet worden.

Beweis: Kopie der Seite 3 als Anlage

Das AG und das LG Neustadt haben es in den oben genannten Urteilen abgelehnt, die Verlegerin der Zeitschrift „Morgenbild“ zur Unterlassung zu verurteilen. Die beiden Urteile füge ich in Kopie als Anlagen bei.

Die Bezeichnung meiner Person als „Schwein“ und die Urteile des AG und des LG Neustadt sind rechtswidrig und verletzen mich in meinem Grundrecht aus Art. 1 I und 2 I GG und in meinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. (Dann gehen Sie sinnvollerweise auf die Gründe ein, die zur Ablehnung Ihrer Klagen und der Berufung führten, und widerlegen diese).

 

Mäxchen Treuherz (eigenhändige Unterschrift)

 

(Bitte fügen Sie diesem Rechtsmittel Kopien der Anlagen bei!)

Beispiel für eine Strafanzeige

 

Mäxchen Treuherz (Anschrift mit Telefon- und Email-Nummer)       (Datum)

 

An die
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Neustadt
(Anschrift)

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Hiermit erstatte ich Strafanzeige

gegen den Verlag VVV KG, (Anschrift), vertreten durch ihren Geschäftsführer WWW, ebenda,

wegen Verletzung des § 185 StGB.

Außerdem stelle ich hiermit Strafantrag.

 

Begründung:

Die Beschuldigte ist Verlegerin der in Neustadt erscheinenden Zeitschrift „Morgenbild“. Das Impressum lege ich als Anlage bei. In der Ausgabe …. vom ….. bin ich unter der Überschrift „Wilde Umtriebe in Neustadt“ als „Schwein“ bezeichnet worden. Eine Kopie der Seite …. füge ich als Anlage bei.

Die Bezeichnung eines Menschen als „Schwein“ stellt eine Beleidigung dar (BVerfG, Beschluss vom 03.06.1987, zu finden in NJW 1987, 2661).

 

Bitte teilen Sie mir das Ergebnis des Strafverfahrens mit.

 

Mit freundlichem Gruß

Mäxchen Treuherz (eigenhändige Unterschrift)

 

(Bitte fügen Sie diesem Rechtsmittel Kopien der Anlagen bei!)