Muster: Arbeitnehmerkündigung wegen Lohnverzug des Arbeitgebers
Eigenkündigung des Arbeitnehmer wegen fehlender Gehaltszahlung
Die Kündigung des Arbeitnehmers wegen Verzug des Arbeitgebers mit der Lohnzahlung kommt in der Praxis häufig vor. Häufig wird vergessen, dass der Arbeitnehmer bei dieser Art der Kündigung in vielen Fällen sogar einen Anspruch auf Schadenersatz und ggfs. sogar auf Zahlung einer Abfindung haben kann. Ich verweise hierzu auf den Beitrag „Eigenkündigung des Arbeitnehmers„. Ein Muster einer solchen Eigenkündigung des Arbeitnehmers wegen des Lohnverzuges des Arbeitgebers – ohne Gewähr – soll hier kurz dargestellt werden.
Muster für Eigenkündigung des Arbeitnehmers bei Verzug mit der Zahlung des Arbeitslohnes des Arbeitgebers
Muster
An Arbeitgeber (genaue Bezeichnung des Arbeitgebers
Adresse des Arbeitgebers)
Kündigung
Sehr geehrter Herr …………………………………………(Name des Arbeitgebers),
hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis mit Ihnen fristlos aus außerordentlichem Grund, hilfsweise ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt aufgrund erheblicher Lohnrückstände. Trotz mehrfacher Anmahnung meiner ausstehenden Löhne ist bis heute – ohne ersichtlichen Grund – keine Zahlung von Ihnen vorgenommen worden.
Die Geltendmachung von weitergehenden Ansprüchen (u.a. Schadenersatz/Lohn bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist/ Abfindung) behalte ich mir ausdrücklich vor.
Ort, Datum
Unterschrift des Arbeitnehmers.
…………
Weitere Informationen – was bei der Arbeitnehmerkündigung noch zu beachten ist, finden Sie im Blog unter „Selbst kündigen, aber wie?„.
Rechtsanwalt A. Martin – Berlin – Fachanwalt für Arbeitsrecht
2. Februar 2010 um 10:19
[…] Mehr zum Thema erfahren Sie beim Law-Observer und beim Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin. […]
3. März 2010 um 05:03
[…] Arbeitslohn steht in nicht unerheblicher Höhe oder über nicht unerheblichen Zeitraum aus + Mahnung (siehe “Kündigung wegen Lohnverzug“ […]
25. Oktober 2011 um 18:47
[…] auch auf eine Abfindung geltend machen.Hier eine Seite,die ihr dabei behilflich sein könnte: http://rechtsanwaltarbeitsrechtberli…-arbeitgebers/ Die Pflegerin kann einen zweiten Arbeitsvertrag unterzeichnen (es steht jedem frei,so viele […]
3. März 2017 um 08:29
Gilt dies auch bei wiederholt verspäteter Zahlung? Ich bin seit Juli 2016 hier beschäftigt und habe genau 2 Gehälter pünktlich bekommen. Alle anderen waren zu spät.
Vielen Dank! Iris G.
5. März 2017 um 06:40
Verspätete Zahlung hat nicht die gleichen Auswirkungen, wie nicht gezahlter Lohn für den Arbeitnehmer. Ob dies hier vielleicht trotzdem in Betracht kommt (z.B. bei erheblichen negativen Auswirkungen für den Arbeitnehmer) sollte ein Anwalt vor Ort klären, der die Unterlagen einsieht.
15. November 2018 um 22:46
Habe seit 2 Monate kein Gehalt bekommen
habe mein Chef am 2.11.18 abgemahnt
und jetzt ihm die fristlose Kündigung überreicht
darf ich jetzt Maschinen/Geräte einbehalten bis mein Geld da ist
18. November 2018 um 09:13
Dies sollte ein Anwalt vor Ort prüfen.