Neue UN-Resolution gegen Israel – und was wirklich drinsteht! Mediales Hütchenspiel

Von Kai Rebmann

Wer die aktuelle Berichterstattung über die Eskalation im Nahen Osten verfolgt – und wer tut das nicht? – bekommt den Eindruck, die UN hätten Israel in ihrer jüngsten Resolution zu einem sofortigen Waffenstillstand im Gazastreifen verpflichtet. Die entsprechenden Überschriften in den hiesigen Gazetten lauten etwa so:

„Gaza-Resolution: UN-Sicherheitsrat fordert in Resolution tagelange Feuerpausen“ (Zeit)

„UN-Sicherheitsrat nimmt Gaza-Resolution mit Waffenruhe-Forderung an“ (Frankfurter Rundschau)

„UN-Sicherheitsrat fordert Feuerpausen in Gaza“ (ZDF)

Dazu wird zumeist gleich in den ersten Sätzen darauf hingewiesen, dass die Resolution der Vereinten Nationen „völkerrechtlich bindend“ sei. Die mediale Stoßrichtung ist offensichtlich, der Druck auf Israel soll massiv erhöht werden.

Friedenslösung steht im Kleingedruckten

Doch ganz so einfach ist die Sache leider nicht, wie fast immer, wenn es um das oberste Regal der internationalen Diplomatie geht. Tatsächlich ist in der aktuellen UN-Resolution weder von „Forderungen“ noch von „Waffenruhe“ bzw. „Waffenstillstand“ die Rede. Und am allerwenigsten wird ausschließlich Israel zum Handeln bzw. zur Deeskalation aufgerufen.

Was steht also wirklich in der UN-Resolution – und vor allem, was nicht?

1. „Aufruf“ ist nicht gleich „Forderung“, „Waffenpause“ etwas anderes als „Waffenruhe“

Das Gremium ruft Israel zu „dringenden und ausgedehnten Waffenpausen“ auf. Es handelt sich also um eine „Aufforderung“ oder auch einen „Appell“ – und nicht um eine „Forderung“ im eigentlichen Sinne. In der Sprache der internationalen Diplomatie liegen zwischen diesen Formulierungen ganze Welten.

Gleichfalls ist von „Waffenpausen“ die Rede, und ausdrücklich nicht von „Waffenruhen“ oder gar einem „Waffenstillstand“. Letzteres hätte etwa Russland gerne in der Resolution gesehen, was allerdings mit den USA – wie Russland eine Veto-Macht – nicht zu machen gewesen wäre.

Also einigte man sich auf „Waffenpause“ statt „Waffenruhe“ oder gar „Waffenstillstand“ – zumal gleichzeitig auch die Angriffe seitens der Hamas weitergehen. Humanitäre Feuerpausen sowie Fluchtkorridore in Richtung Süden gibt es bereits seit dem ersten Tag der Gegenoffensive.

2. „Völkerrechtlich bindend“ – nicht viel mehr als eine hohle Phrase

Es liegt in der Natur der Sache, dass die Vereinten Nationen ihre Resolutionen als „völkerrechtlich bindend“ verstehen. In der Praxis sind diese Beschlüsse aber kaum das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind. Das Handeln der beteiligten Parteien orientiert sich vielmehr an der gelebten – oder womöglich auch nur empfundenen – Wirklichkeit.

Und so ist es wohl sehr bezeichnend, dass der Terror-Überfall der Hamas auf Israel vom 7. Oktober – der Ausgangspunkt der Eskalation – in der UN-Resolution mit keinem Wort verurteilt wird, jedenfalls nicht direkt. Ebenso wenig wird Israel das ausdrückliche Recht auf Selbstverteidigung zugestanden. Es sollte daher wenig überraschen, dass Tel Aviv die UN-Resolution bereits als „bedeutungslos“ zurückgewiesen hat.

3. UN rufen Hamas zur Freilassung aller Geiseln auf

Nicht zuletzt beinhaltet die Resolution des UN-Sicherheitsrats den Aufruf der sofortigen Freilassung aller Geiseln, die sich noch in der Gewalt der Hamas befinden. Darüber schreiben die hiesigen Medien – wenn überhaupt – erst im Schlussakkord ihrer jeweiligen Berichterstattung.

Dabei wäre aber wohl gerade das ein erster großer Schritt in Richtung Deeskalation auf beiden Seiten. Die Tatsache, dass die Hamas – nicht zuletzt aufgrund der immer aussichtsloser werdenden Lage – nicht schon von selbst auf diese Idee gekommen sind, muss das Schlimmste befürchten lassen.

USA, Russland und Großbritannien enthalten sich

Alle diese nicht unwichtigen Details werden allerdings verschwiegen oder allenfalls ganz am Ende der jeweiligen Berichterstattung im Kleingedruckten erwähnt. Der Sicherheitsrat hat wie üblich lange um jedes einzelne Wort gefeilscht, ehe letztlich 12 von 15 Mitgliedern zustimmten und damit das nötige Quorum von mindestens 9 Ja-Stimmen erreicht werden konnte.

Die USA, Russland und Großbritannien haben sich enthalten und damit auf ihr jeweiliges Veto-Recht verzichtet. Der ursprünglich von Malta eingebrachte Entwurf wurde mehrfach abgeändert und schließlich mit den oben genannten zentralen Punkten verabschiedet.

Die Rechnung der Hamas scheint indes aufzugehen: Das unbestreitbare Leid der Zivilbevölkerung im Gazastreifen wird für die Weltöffentlichkeit zunehmend unerträglich. Die Geschehnisse vom 7. Oktober geraten zunehmend in den Hintergrund, ebenso das nach wie vor völlig ungewisse Schicksal der damals verschleppten Geiseln.

Zur Wahrheit gehört aber auch: Nicht zuletzt die Bilder von der öffentlichen Schändung der Leiche von Shani Louk, an der sich gut erkennbar auch „Zivilisten“ beteiligten, gingen um die Welt. Nach nunmehr sechs Wochen fällt es zunehmend schwer, daran zu glauben, dass die Geiseln – oder zumindest ein Großteil davon – noch am Leben sind.

Andernfalls würde sich die Frage stellen, weshalb diese nicht freigelassen werden, zumal Israel bereits mehrfach betont hat, dass eben dies die Voraussetzung für einen tatsächlichen Waffenstillstand ist. Das Wohl oder Wehe der Zivilbevölkerung im Gazastreifen liegt also allein in den Händen der Hamas, nicht in jenen Israels – und am allerwenigsten in den Händen des UN-Sicherheitsrats.

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

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