Neues zur Grundrente im Jahr 2019
In den letzten Tagen ist das Thema der Grundrente wieder aufgekommen. Es geht um die Frage, ob die Grundrente, wie sie im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, im Jahr 2019 kommen wird. Eines ist aber klar, es gibt keinen Gesetzesentwurf für eine Grundrente (Stand 16.01. 2019), nur Ankündigungen oder Modellvarianten für diese geplante Rente. Eine dieser Varianten ist öffentlich geworden, wir berichten hiervon.
Neues zur Grundrente im Jahr 2019 ist überall zu lesen und zu hören. Nichts Konkretes. Verschiedene Möglichkeiten und Varianten der sogenannten Grundrente sind im Raum. So zum Beispiel:
- Die Zuschussrente,
- Die Lebensleistungsrente,
- Die Solidarrente,
- Die Respekt-Rente, und
- Die solidarische Lebensleistungsrente.
Das neue Projekt, an welches sich Hubertus Heil heranwagt, ist die sogenannte Grundrente. Die Zielstellung ist formuliert. Versicherte mit einer lebenslangen Arbeitsleistung sollen, wenn sie im Alter neben der Rente auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind, eine Aufstockung auf die Rente (oder Grundsicherung ?) bekommen. So dass der Versicherte ein Alterseinkommen hat, welches 10 Prozent über der Grundsicherung liegt. Voraussetzung ist, dass der Versicherte bedürftig ist, also auf die Grundsicherung angewiesen ist. Damit wird auch klar gestellt, dass die Bedürftigkeitsfrage geprüft wird und dabei auch Einkommen von Ehepartnern herangezogen wird.
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Ursula von der Leyen hat es schon einmal versucht und danach auch andere Minister. Jetzt wird es konkreter. Hubertus Heil will bis zur Sommerpause entweder einen Gesetzesvorschlag einbringen oder verschiedene Varianten einer Grundrente auf den Tisch legen.
Eine davon wurde am 22.12.2018 bekannt. Dieses Modell bietet einen Zuschlag auf die Grundsicherung an.
Neues zur Grundrente im Jahr 2019: Zuschlagsvariante auf die Grundsicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung hat als Grundprinzip der Rente die Beitragsäquivalenz. Die gesetzliche Fürsorge (Grundsicherung) folgt dem Prinzip der Fürsorge. Wenn ein Betroffener kein eigenes Einkommen mehr hat, übernimmt der Staat seinen „Unterhalt“, solange der Betroffene nicht wieder mehr Einkommen hat.
Bei der Grundrente gibt es ein Hauptproblem. Wenn die 10 Prozent auf die Rente direkt aufgeschlagen werden, weil der Versicherte trotz Beitragszahlung (35 Jahre) eine Rente hat, die unterhalb des Grundsicherungsniveaus ist, wird das Prinzip der Beitragsäquivalenz durchbrochen und mit dem Fürsorgeprinzip vermischt.
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Daher gibt es einen Modellentwurf, der von Experten aus verschiedenen Ministerien diskutiert wird und der wohl Mitte Januar 2019 als direkte Empfehlung an den Minister Heil gehen könnte. Voraussetzung ist, dass die 35 Jahre Wartezeit vorliegen, inklusive Beitragszeiten, Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten naher Angehöriger.
Neues zur Grundrente im Jahr 2019:Die Experten schlagen folgendes vor:
Die Rentenversicherung soll bei Vorliegen der Voraussetzungen der Wartezeit mit dem Rentenbescheid eine Bescheinigung ausstellen, die den Anspruch auf die Grundrente dokumentiert. Diese Bescheinigung legt der Versicherte/Rentner seinem Grundsicherungsamt vor. Dieses prüft den Anspruch auf die „neue Grundrente“ und wird dann einen Zuschlag auf die Grundsicherung auszahlen. Dieser Zuschlag soll ungefähr ¼ der Regelbedarfsstufe 1 betragen. Die Regelbedarfsstufe 1 liegt ab dem 01.01.2019 bei 424 €. Die Zielstellung, dass die Rente dann bei 10 Prozent oberhalb der Grundsicherung liegt, wäre nach Ansicht der Experten mit dieser Lösung erreicht.
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Weiterhin wird mit dieser Regelung die Schwierigkeit der Feststellung des örtlichen Grundsicherungsniveaus umgegangen und die Kosten der Erhöhung liegen ausschließlich beim Bund. Es müssten keine neuen Verwaltungsstrukturen geschaffen werden.
Bei der Prüfung des Anspruches auf den Zuschlag wird dann durch die Grundsicherungsämter die volle Bedürftigkeit durchgeprüft, also auch Einkommen anrechenbarer Dritter geprüft oder entsprechende Anrechnungen durchgeführt.
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Fazit
Ein Modell, welches in der Diskussion ist. Ob es kommen wird ist genauso offen, wie die Frage, wie die neue Grundrente nach den Vorstellungen des Bundesministers für Arbeit und Soziales aussehen wird und ob sie überhaupt kommt. Den an der generellen Frage der Einführung einer solcher Rente/ Fürsorgezuschlag besteht Streit! Denn die Zahl der tatsächlich betroffenen Rentnerinnen und Rentner, die die Voraussetzungen für eine solche Grundrente erfüllen würden, liegt wohl bei unter 150.000 und ist nach Ansicht der Experten gering. Bleibt also die Entwicklung abzuwarten.
Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.