Sicheres Befahren von Behältern, Silos und engen Räumen

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Vor Arbeitsbeginn müssen die Mitarbeiter wirksam gegen auftretende Strahlung geschützt werden. Die Schutzmaßnahmen sind dabei in Abhängigkeit der Strahlenquelle festzulegen.

Klicken Sie auf die möglichen technischen Schutzmaßnahmen.

Entfernen Abschalten
Abschirmen Reinigen

Entfernen

Wenn es technisch möglich ist, entfernen Sie die Strahlenquellen vor Beginn der Arbeit und bewahren Sie sie sicher auf (z.B. Messeinrichtungen).

Abschalten

Bestimmte Strahlenquellen, wie z.B. Röntgengeräte, können abgeschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert werden.

Abschirmen

Schutz bieten auch wirksame Abschirmungen: z.B. Bleiwände oder Bleibausteine gegen Gammastrahlen sowie Plexiglas- und Bleiabschirmungen gegen harte Betastrahlen und Bremsstrahlung.

Reinigen

Radioaktive Verunreinigungen und Rückstände in Behältern sind mit geeigneten Reinigungsverfahren zu entfernen.

Je nach Pop-up ButtonGefährdungsbereich und technischer Schutzwirkung müssen Sie ggf. weitere Maßnahmen einleiten. Bei Arbeiten in der Nähe von elektromagnetischen Feldern sind z.B. die Aufenthaltszeit zu begrenzen und Zugangsbeschränkungen für Implantatträger festzulegen.

Detaillierte Pop-up ButtonSchutzmaßnahmen für einzelne Strahlenarten sind in den jeweiligen Pop-up ButtonVorschriften und Regeln beschrieben.

Gefährdungsbereich

Im Zuge der Gefährdungsbeurteilung ist häufig eine Einordnung der Tätigkeiten bzw. Arbeitsorte in Gefährdungsbereiche notwendig. Beim Auftreten von elektromagnetischen Feldern werden Expositionsbereiche bestimmt, bei radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung so genannte Strahlenschutzbereiche und beim Umgang mit Lasereinrichtungen Gefährdungsklassen.

Sie definieren die Höhe der Strahlenexposition und die damit zusammenhängenden Gefährdungen. Je nach Gefährdungsbereich oder -klasse werden die notwendigen Schutzmaßnahmen definiert.

Schutzmaßnahmen

Der Strahlenschutz ist vorrangig durch technische Maßnahmen sicherzustellen. Zusätzliche organisatorische Maßnahmen sind z.B.

  • Begrenzung der Aufenthaltszeit,
  • Kennzeichnung von Geräten und Bereichen,
  • Zugangsbeschränkungen,
  • Bereitstellen von geeigneter PSA,
  • Unterweisung der Mitarbeiter,
  • Benennung eines Strahlenschutzbeauftragten, messtechnische und arbeitsmedizinische Überwachung der Mitarbeiter.

Vorschriften und Regeln

Folgende Verordnungen und berufsgenossenschaftliche Vorschriften sind für den Umgang mit Strahlung besonders relevant:

  • die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV),
  • die DGUV Vorschrift 11 - Laserstrahlung,
  • die DGUV Vorschrift 15 –Elektromagnetische Felder
  • die Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) und
  • die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OstrV).

Abgeschirmte Strahlenquelle

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