Entfernen
Wenn es technisch möglich ist, entfernen Sie die Strahlenquellen vor Beginn der Arbeit und bewahren Sie sie sicher auf (z.B. Messeinrichtungen).
Vor Arbeitsbeginn müssen die Mitarbeiter wirksam gegen auftretende Strahlung geschützt werden. Die Schutzmaßnahmen sind dabei in Abhängigkeit der Strahlenquelle festzulegen.
Klicken Sie auf die möglichen technischen Schutzmaßnahmen.
Entfernen
Wenn es technisch möglich ist, entfernen Sie die Strahlenquellen vor Beginn der Arbeit und bewahren Sie sie sicher auf (z.B. Messeinrichtungen).
Abschalten
Bestimmte Strahlenquellen, wie z.B. Röntgengeräte, können abgeschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert werden.
Abschirmen
Schutz bieten auch wirksame Abschirmungen: z.B. Bleiwände oder Bleibausteine gegen Gammastrahlen sowie Plexiglas- und Bleiabschirmungen gegen harte Betastrahlen und Bremsstrahlung.
Reinigen
Radioaktive Verunreinigungen und Rückstände in Behältern sind mit geeigneten Reinigungsverfahren zu entfernen.
Je nach Gefährdungsbereich und technischer Schutzwirkung müssen Sie ggf. weitere Maßnahmen einleiten. Bei Arbeiten in der Nähe von elektromagnetischen Feldern sind z.B. die Aufenthaltszeit zu begrenzen und Zugangsbeschränkungen für Implantatträger festzulegen.
Detaillierte Schutzmaßnahmen für einzelne Strahlenarten sind in den jeweiligen Vorschriften und Regeln beschrieben.
Im Zuge der Gefährdungsbeurteilung ist häufig eine Einordnung der Tätigkeiten bzw. Arbeitsorte in Gefährdungsbereiche notwendig. Beim Auftreten von elektromagnetischen Feldern werden Expositionsbereiche bestimmt, bei radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung so genannte Strahlenschutzbereiche und beim Umgang mit Lasereinrichtungen Gefährdungsklassen.
Sie definieren die Höhe der Strahlenexposition und die damit zusammenhängenden Gefährdungen. Je nach Gefährdungsbereich oder -klasse werden die notwendigen Schutzmaßnahmen definiert.
Der Strahlenschutz ist vorrangig durch technische Maßnahmen sicherzustellen. Zusätzliche organisatorische Maßnahmen sind z.B.
Folgende Verordnungen und berufsgenossenschaftliche Vorschriften sind für den Umgang mit Strahlung besonders relevant: