Marderhund

Schutzstatus CH: jagdbar, im Kanton Solothurn ganzjährig ohne Schonzeit jagdbar

Marderhunde waren ursprünglich in Ostasien verbreitet, bis sie in der Mitte des 20. Jahrhunderts zur Pelzproduktion im Westen Russlands angesiedelt wurden. Die rasche Ausbreitung nach Westen führte im Jahr 1997 zum ersten Nachweis in der Schweiz. Hinweise für eine Fortpflanzung gab es bis 2019 noch nicht, doch es ist in Zukunft mit einem vermehrten Aufkommen zu rechnen. Gut zu erkennen ist der fuchsgrosse Marderhund an seiner typischen Gesichtszeichnung und seinem dichten, langen Fell.

Der Marderhund ist ein Allesfresser, dessen Speiseplan je nach Jahreszeit unterschiedlich aussehen kann. Als Typ Sammler macht jedoch die pflanzliche Nahrung einen grossen Anteil davon aus. Die dämmerungs- und nachtaktiven Marderhunde scheinen nicht allzu territorial zu sein, womit sich die Streifgebiete verschiedener Paare auch fast vollständig überlappen können. Wasserreiche Lebensräume wie Auenwälder, Riedflächen, Schilfgebiete und gebüschreiche Flusstäler sind optimale Einstände für den Marderhund.

Der Marderhund ist ein Neozoon und somit in der Schweiz ganzjährig jagdbar. Als potenzieller Überträger von Krankheiten wie Tollwut und Räude ist er zudem ein eher unbeliebter Gast.

Verfügung: Umgang mit nicht einheimischen Wildtieren (Neozoen) im Kanton Solothurn

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